Verbot panzerbrechender Munition - wie jetzt?

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  • munfrosch
    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
    • 20.09.2007
    • 2135
    • Raum Dresden
    • Whites DFX, MD 318B

    #16
    Vergebliche Liebesmüh

    In meinem Link steht, sogar als BKA Feststelleung, das Geschosse mit gehärtetem Kern bzw Hartkern, frei sind bis zur KWKG Grenze. Alle wofür es zivile Jagd un Sportwaffen gibt eh. ABER NUR wenn du sie einzeln hast oder sie als Deko auf ne leeren Hülse zb stecken. Voll und verschussfertig verladen ganz böse Ärger mit KWKG!

    Ab 20mm HK Geschosse sofern intakt illegal, es gibt aber einige Kriterien wodurch sie als nicht intakt eingestuft werden. Aber dazu sag ich vorerst nichts hier...

    Mit Counterstrikewissen grüßt MF.....
    Zuletzt geändert von munfrosch; 02.09.2008, 04:27.

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    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #17
      Tja,der Gesetzgeber hat eben nicht bedacht,das der Bürger sich auch mal was anderes als Ü-Ei Figuren in den Setzkasten stellen möchte.
      Eigentlich müßten die Behördenstellen,die z.B. Munitionssammlerkarten ausstellen über Info-Material verfügen,darüber was wann erlaubt ist,und was warum nicht.

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      • Drusus
        Heerführer


        • 31.08.2005
        • 3464
        • München, Bayern
        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

        #18
        Vielen Dank, munfrosch, für die weiteren Infos.

        Viele Grüße,
        Günter
        Quis custodiet ipsos custodes?

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        • munfrosch
          ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
          • 20.09.2007
          • 2135
          • Raum Dresden
          • Whites DFX, MD 318B

          #19
          Zitat von Erdspiegel
          Tja,der Gesetzgeber hat eben nicht bedacht,das der Bürger sich auch mal was anderes als Ü-Ei Figuren in den Setzkasten stellen möchte.
          Eigentlich müßten die Behördenstellen,die z.B. Munitionssammlerkarten ausstellen über Info-Material verfügen,darüber was wann erlaubt ist,und was warum nicht.
          Ne lieber nicht. Bring die nicht auf doofe Ideen und dann aller 2-3 Jahre änert sih was... NEIN DANKE!

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          • SeekandFind
            Banned
            • 23.05.2008
            • 1509
            • Region Cuxhaven
            • Bounty Hunter IV

            #20
            Zitat von Drusus
            Tja, und hier ist die Frage: wann ist ein abgeschossenes Geschoss noch ein solches im Sinne des Gesetzes? Wie sieht es z.B. aus, wenn es durch den Aufschlag um 50% gestaucht oder gar in 2 Hälften zerrissen wurde?
            Da würde ich einfach einen Sachbearbeiter fragen. Ich vermute stark, dass es wie bei Bodenfunden von Waffen ist. Was einmal Waffe war, bleibt Waffe, auch wenn es nach gesundem Menschenverstand nur ein Klumpen Rost ist.

            Nochmal: Sachbearbeiter bei der zuständigen Behörde fragen, die Wissen das, bzw. wissen, wo sie sich schlau machen können.

            Martin

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            • munfrosch
              ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
              • 20.09.2007
              • 2135
              • Raum Dresden
              • Whites DFX, MD 318B

              #21
              Ich schreib das nicht aus langer Weile...

              Da für die ewigen Zweifler mal vom Sachbearbeiter

              > D-65173 Wiesbaden Sehr geehrter Herr xxxxxx,
              zu meiner Mail vom 22.07.08 teile ich ergänzend mit:

              Ausnahmegenehmigung für Geschosse, die unter Nr. 1.5 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG
              -Begriffsbestimmungen- Abschnitt 3 1. Kategorie A fallen,
              Hat das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Dienststelle des BKA klargestellt, dass Geschosse mit
              Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz vom Wortlaut der Verbotsnorm Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis
              4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 nicht erfasst sind, da hier nur Patronenmunition genannt ist.
              Das gleiche gilt für delaborierte Munition, deren Geschosse die vorgenannten Zusätze enthalten.
              Der Feststellungsbescheid des BKA vom 15.08.2005, Az.: KT 21/ZV25-5164.01-Z-68, ist weiterhin gültig.
              Danach ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den weiteren Umgang mit diesen Geschossen nicht erforderlich.
              Zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die ein Umgangsverbot nicht nur für Munition, sondern auch für die in Kategorie A Nr. 4 genannten Geschosse vorschreibt, ist aus Sicht des BMI eine Neufassung der
              Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der
              Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs- und Altfallregelung beabsichtigt.

              Bis zur beabsichtigten Rechtsänderung behält der Feststellungsbescheid vom 15.08.2005 seine
              Gültigkeit, so dass die Geschosse in Deutschland keiner waffenrechtlichen Erlaubnis-pflicht unterliegen.

              Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die beantragten Geschosse ist zum
              gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

              Bei einer Rechtsänderung mit entsprechender Altbesitzregelung stellen Sie bitte unter Angabe der
              konkreten Art, Geschoss-Gewicht und -durchmesser sowie der Anzahl der Geschosse erneut einen Antrag auf
              Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Besitzstandswahrung.


              Unabhängig von vorgesagtem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Geschossen mit den vorgenannten
              Zusätzen (in der Regel im Kaliber über 20 mm) um Kriegswaffen handelt. Sprengstoffrechtliche
              Vorschriften finden nach Art der Zusätze Anwendung.

              Mit freundlichen Grüßen
              Im Auftrag xxxxxx
              Zuletzt geändert von munfrosch; 03.09.2008, 18:55.

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              • der_bünghauser
                Heerführer


                • 01.10.2007
                • 2983
                • Gummersbach
                • Instinkt

                #22
                Hab da auch mal ne frage:
                Wenn man so Patronen sagen wir jetzt mal vom K98 findet ( also noch scharf ).
                Wäre die dann überhaupt noch einsatz fähig? Weil die lag doch dann schon über 60 Jahre unter der Erde & ist meist total verrostet.
                Glaube eher kaum das einer so doof ist & so ne Patrone sich ins Gewehr steckt & versucht damit zuschiesen.
                Oder gab es da schon so fälle? weiß einer was?
                Würde mich mal interesieren.
                Gruß
                Julian
                Suche Porzellan aus der Manufaktur Spitzer Dieringhausen. Fotos & Postkarten aus Dieringhausen, Gummersbach & Umgebung bis in die 1980er Jahre. Und Postkarten aus dem 1 WK.

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                • munfrosch
                  ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                  • 20.09.2007
                  • 2135
                  • Raum Dresden
                  • Whites DFX, MD 318B

                  #23
                  Zitat von der_bünghauser
                  Hab da auch mal ne frage:
                  Wenn man so Patronen sagen wir jetzt mal vom K98 findet ( also noch scharf ).
                  Wäre die dann überhaupt noch einsatz fähig? Weil die lag doch dann schon über 60 Jahre unter der Erde & ist meist total verrostet.
                  Glaube eher kaum das einer so doof ist & so ne Patrone sich ins Gewehr steckt & versucht damit zuschiesen.
                  Oder gab es da schon so fälle? weiß einer was?
                  Würde mich mal interesieren.
                  Gruß
                  Julian
                  Jea es gab so Fälle! Es kann alles passieren von tut nix über Waffensprengung bis zu geht wie damals... War mal bei nem Test dabei da hat man ich dneke Schlammfunde G98 Patronen, Modell M88, von 1890er Jahre verschossen! Du glaubst kaum wie wenig Versager dabei waren.......

                  Abgesehen davon zählt die Patrone, egal wie vergammelt, noch als intakte verladenen Patrone und wird so eingestuft! Meist ist es dann nicht erkennbar was fürn Geschoss es ist wo sich die Frage stellt reicht MES oder ists doch KWKG wofür man ne Sondergenehmigung (sehr einfach zu bekommen ) brauch?!? Davon mal abgesehen das es Fundmunition ist welche man nicht aneignen darf und melden sollte, soviel zur rechtlichen Seite

                  Ich hoffe es wird keine zu große Diskussion drau, denn dafür dachte ich den Beitrag ursprünglich nicht...

                  MfG Robert

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                  • munfrosch
                    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                    • 20.09.2007
                    • 2135
                    • Raum Dresden
                    • Whites DFX, MD 318B

                    #24
                    Zitat von SeekandFind
                    Da würde ich einfach einen Sachbearbeiter fragen. Ich vermute stark, dass es wie bei Bodenfunden von Waffen ist. Was einmal Waffe war, bleibt Waffe, auch wenn es nach gesundem Menschenverstand nur ein Klumpen Rost ist.

                    Nochmal: Sachbearbeiter bei der zuständigen Behörde fragen, die Wissen das, bzw. wissen, wo sie sich schlau machen können.

                    Martin
                    Ist für dich eingestellt Langjährige Sammler wissen idR auch wo man fragt und kennen ggf sogar den einen oder anderen Sachverständigen/Gutachter was oft sogar besser ist als nen Sachbearbeiter, denn der hat wenns hart auf hart komtm vor Gericht keine Aussagekraft. Frag jetz nicht warum ich das so genau weis.....

                    Zitat von Drusus
                    Vielen Dank, munfrosch, für die weiteren Infos.

                    Viele Grüße,
                    Günter
                    Bitte gern geschehen

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                    • der_bünghauser
                      Heerführer


                      • 01.10.2007
                      • 2983
                      • Gummersbach
                      • Instinkt

                      #25
                      Danke! Dann ist das ja Teilweise echt super Quallität gewesen wenn die heutzutage noch funtioniert.
                      Suche Porzellan aus der Manufaktur Spitzer Dieringhausen. Fotos & Postkarten aus Dieringhausen, Gummersbach & Umgebung bis in die 1980er Jahre. Und Postkarten aus dem 1 WK.

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                      • munfrosch
                        ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                        • 20.09.2007
                        • 2135
                        • Raum Dresden
                        • Whites DFX, MD 318B

                        #26
                        Zitat von der_bünghauser
                        Danke! Dann ist das ja Teilweise echt super Quallität gewesen wenn die heutzutage noch funtioniert.
                        Alles eine Frage der Lagerbedigungen und des Materials...

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                        • SeekandFind
                          Banned
                          • 23.05.2008
                          • 1509
                          • Region Cuxhaven
                          • Bounty Hunter IV

                          #27
                          Zitat von der_bünghauser
                          Hab da auch mal ne frage:
                          Wenn man so Patronen sagen wir jetzt mal vom K98 findet ( also noch scharf ).
                          Wäre die dann überhaupt noch einsatz fähig?
                          Üblicherweise ja. Kenne den ein oder anderen Sportschützen, der so alten, korrosiven Kram durch seinen 98er bläst.

                          Wer sich mal mit Zwangsarbeitern unterhalten hat und weiß, dass hin und wieder mal Semtex oder sonstige Goodies in die Patronen geladen wurden, verlässt dann gerne mal den Stand.
                          Abgesehen davon ist solche Munition bei Egun wesentlich mehr wert als neue Fabrikmun, aber ist ja die freie Entscheidung jedes einzelnen.

                          @Munfrosch: Danke für das Einstellen von Fakten! Das ist doch mal eine vernünftige Aussage und auch ein hilfreicher Mitarbeiter auf dem Amt.

                          Martin

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                          • munfrosch
                            ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                            • 20.09.2007
                            • 2135
                            • Raum Dresden
                            • Whites DFX, MD 318B

                            #28
                            Hmm ist ein offizielle BKA Bescheid, auch zu sehen auf deren Homepage, sowie die Aussage eines Mitarbeiters voher kein Fakt gewesen?!? Glaub mir ich hab da schon paar "Tage" mit zu tun auch wenn es Anfags nicht so freiwillig war....
                            Zuletzt geändert von munfrosch; 04.09.2008, 04:36.

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                            • SeekandFind
                              Banned
                              • 23.05.2008
                              • 1509
                              • Region Cuxhaven
                              • Bounty Hunter IV

                              #29
                              Ist ja gut, du bist ein ganz Toller!

                              Martin

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                              • Andi08/15
                                Heerführer

                                • 26.06.2003
                                • 2048
                                • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                                • Garret ACE250

                                #30
                                Hmm, auch mal dazusenfen...

                                es ist durchaus möglich, eine delaborierte, panzerbrechende Granate auch auf Kartusche (ebenfalls delaboriert) als Deko besitzen zu dürfen, sogar in D... außerdem sogar in neuwertigem Zustand.
                                Ebenfalls darf und kann man heutzutage eine delaborierte Panzerfaust sich gerne an die Wand hängen, das wird nötigenfalls jeder Kontrolle standhalten.
                                Schlimmer ist ein Messer, was unter verbotene Gegenstände fällt, weil mit dem kann man ja beim Pilzesuchen (HOCHAKTUELL ) einen unschuldigen armen Pilz gesetzeswidrig umsensen, was eher weniger keiner mit ner Deko-Panzerfaust versuchen würde.

                                Und ja zu dem anderen Thema: auch ich habe aus meinen zeitgenössichen Ordonnanzwaffen (an die Unken und Denunzianten: WBK und EWB vorhanden!!!) ebenfalls schon Mun aus WK 1 u. 2 verblasen, keine Störungen, solange sie ordnungsgemäß gelagert und verpackt war. Trefferbilder teilweise besser als mit moderner, teurerer Matchmunition, normalerweise aber auch nicht schlechter als Surplus aus den Nachkriegsfertigungen. Diese WK1 u. 2-Mun ist übrigens auch auf Erwerbsschein käuflich, solange sie keine Hartkern-, Brand- oder anders diffizil militärisch pöööse laborierte Mun ist, kein Händler oder Verkäufer wird sich wegen bissel schwuler Mun strafbar machen.
                                Die Lagerverhältnisse sieht man i.d.R der Mun selber und noch mehr der Verpackung an, wenn sie arsenalmäßig gelagert wurde und es sich um keinen BoFu handelt ist es normal kein Thema, solange es keine 50 Jahre oder ältere Stahlhülsen sind.
                                Die Waffen selber halten konstruktionsmäßig einen erheblich höheren Gasdruck aus als beim amtlichen Beschuß (der ja eh schon mit erheblich stärkeren Ladungen durchgeführt wird), es sei denn sie sind irgendwie anders technisch fehlerhaft, Waffenplatzer resultieren so gut wie nie aus alter Munition, sondern eher aus Vorschäden oder falsch wiedergeladener Munition.

                                Quintessenz bei diesem Thema, wenn auch einmal mehr fragen fraglos besser ist, viel Lärm um nichts...solange sich keiner ne scharfe Panzerfaust hinlegt oder ne 88ger KWK aufn Golf gedengelt hat.

                                MFG Andi!
                                Zuletzt geändert von Andi08/15; 19.09.2008, 21:01.
                                § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                                (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                                ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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