Naturschutzgebiet und Buddeln

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  • Rheindigger
    Bürger


    • 24.01.2006
    • 145

    #1

    Naturschutzgebiet und Buddeln

    Hallo erstmal!

    Gleich gesagt: Nein, es geht nicht ums Sondeln, aber ich denke einige Sondler können mir sicher weiterhelfen.

    Es geht ums Goldwaschen im AltRhein.

    Bisher war es so: Gold ist ein bergfreies Mineral und jeder kann im Rhein ohne Genehmigung usw danach suchen.

    Jetzt haben sich ein paar in die Haare gekriegt (nicht nur am Rhein) und jetzt gehts los mit Naturschutzgebiet und wasserrechtlicher Genehmigung.

    Soweit ich jetzt weiss ist ein NatSchGebiet von der Größe/Grenze genau definiert und die Kiesbänke im Rhein fallen an dieser Stelle wohl nicht darunter. Aber wo kann ich genaue karten /Auskunft darüber bekommen.

    Wer hat da was zu sagen? Bund/Land/Gemeinde?

    Und falls es doch ein NatSchGebiet wäre, ist das eine "dauerhafte Veränderung"?, wenn das nächste Hochwasser wieder alles eben macht?

    Ich wäre über Infos dankbar!

    gruß Rheini
    Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !
  • Neandertaler
    Ritter


    • 17.06.2008
    • 432
    • Erkrath
    • MD3009

    #2
    Hi,
    mir fallen die "Untere Landschaftsbehörde" und der "BUND" ein. Oft gibt es auch örtliche Naturschutzvereine.
    In ausgewiesenen Naturschutzgebieten würde ich mir das Buddeln ohne Genehmigung verkneiffen. Anwohner und Behörden reagieren da oft sehr empfindlich. Auch bezweifele ich dass Du überhaupt eine Chance auf eine Genehmigung hast.
    Aber wie sagt man so schön? Versuch macht kluch!
    Viel Glück, Ralph.
    „Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.“ (DNA)

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    • Neandertaler
      Ritter


      • 17.06.2008
      • 432
      • Erkrath
      • MD3009

      #3
      Hi nochmal,
      die örtliche Forstbehörde fällt mir noch ein...
      Grüsse aus dem Neandertal, Ralph.
      „Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.“ (DNA)

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      • sanitoeter2000
        Ritter


        • 08.05.2007
        • 448
        • Bayern, Chiemsee
        • Minelab Equinox 800

        #4
        Hallo,
        buddeln nach Sondenausschlag ist generell ganz anders einzustufen als die Flussgoldprospektion.

        Schau doch mal bitte bei


        www.goldsucher.de oder
        Herstellung und Vertrieb von Goldwaschrinnen production and sale of sluice boxes


        vorbei.

        Die können Dir gezielt Auskunft bezüglich Deinen Fragen geben, ohne zwei unterschiedliche Rechtsbereich zu vermischen.

        Viele Grüße
        und gut Fund

        Sani
        "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

        Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
        "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

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        • Rheindigger
          Bürger


          • 24.01.2006
          • 145

          #5
          Hallo Sanitöter

          Genau dort habe ich schon gefragt, aber bisher hat sich keiner groß Gedanken darüber gemacht.

          Fangen wir doch mal klein an: Wo bekomme ich detaillierte Karten von einem NatSchGebiet her? Ich war schon auf der seite vom LUBW, aber ich kann nicht erkennen ob der Rhein bzw Kiesbänke auch dazu gehören.

          Gruß Rheini
          Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !

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          • curious
            Heerführer


            • 25.04.2004
            • 3859
            • Köln
            • tesoro/ebinger

            #6
            Aus welchem Bundesland kommst du denn?
            Gruß Alex

            Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
            Woddy Allen
            यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

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            • Rheindigger
              Bürger


              • 24.01.2006
              • 145

              #7
              Details

              So, ich hab mich jetzt selber schlau gemacht!

              Ich bin aus BW, die Inhalte des NatSchGesetzes dürften wohl für alle Bundesländer gelten, dito Landschaftsschutzgebiete.

              BW als Beispiel: Hier findet man unter Landesamt für Umwelt und Natur,Baden-Würtemberg (LUBW) unter "Karten ein verzeichniss der Schutzgebiete. "Drag&Drop", nicht wie bei Google Earth"

              Vorrangig sind die Naturschutzgebiete, bei denen ein "absolutes" Veränderungsverbot besteht. Grundsätzlich ist nicht mal das Betreten erlaubt, es sei denn es wird erlaubt.
              Also nichts mit Buddeln oder Goldern!

              Dann sind da noch die Landschaftsschutzgebiete:
              Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (etwa dem Erhalt der Heidelandschaft), es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. (Zitat: Wikipedia)

              Jetzt könnte man darüber streiten, ob man hier ein kleines Sondelloch buddeln darf, wenn es hinterher wieder zugeschüttet wird?! Aber eine "Lancaster" ausbuddeln fällt wohl nicht mehr darunter

              Die schutzgebiete sind auf der Karte durchnummeriert z.Bsp 4.46.016, wenn man diese Zahl bei google eingibt bzw bei LUBW kann man weitere Details über das Schutzgebiet erfahren. Gemarkung, Flurname usw

              Vielleicht habe ich jetzt sogar dem einen oder anderen Sondler geholfen?

              Gruß Rheini
              Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !

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              • Rheindigger
                Bürger


                • 24.01.2006
                • 145

                #8
                Nachtrag:

                Zuständig für Naturschutzgebiet: Obere Naturschutzbehörde

                " " Landschaftsschutzgebiet: Untere Naturschutzbehörde




                Gruß Rheini


                Der passt zwar nicht, den wolllte ich aber trotzdem mal verwenden
                Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !

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                • sirente63
                  Banned
                  • 13.11.2005
                  • 5348

                  #9
                  Hallo Rheindigger
                  Dieses trifft auch für das Sondeln zu!!Ausser bewegte Böden(Ackerbau)
                  In NRW ist das suchen im Wald verboten.(kleines Beispiel)
                  Probleme kann es schon bei der unbefugten Begehung von Naturschutzgebieten geben.
                  Nur auf den ausgewiesen Wegen und Pfaden bleiben ect. Hunde anleinen usw.
                  Sondeln und graben in solchen Gebieten sollte man sich lieber verkneifen.
                  So long

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                  • sanitoeter2000
                    Ritter


                    • 08.05.2007
                    • 448
                    • Bayern, Chiemsee
                    • Minelab Equinox 800

                    #10
                    Hier gehts nicht ums sondeln oder graben - hier gehts ums Schürfen (mit Waschpfanne [nehme ich an]) im bewegten Flußbett! Wo anders macht es nämlich keinen Sinn! ;-)

                    Andere Rechtslage, denn hier wird nicht nach Bodendenkmälern gesucht, sondern nach Mineralien (im kleinen Umfang).

                    Außerdem darf man trotz eventuellem Schatzregal ALLES behalten!

                    Ist da nicht toll?

                    VG
                    Sani
                    Zuletzt geändert von sanitoeter2000; 12.09.2008, 16:23.
                    "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

                    Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
                    "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

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                    • sirente63
                      Banned
                      • 13.11.2005
                      • 5348

                      #11
                      Zitat von sanitoeter2000
                      Hier gehts nicht ums sondeln oder graben - hier gehts ums Schürfen (mit Waschpfanne [nehme ich an]) im bewegten Flußbett! Wo anders macht es nämlich keinen Sinn! ;-)

                      Andere Rechtslage, denn hier wird nicht nach Bodendenkmälern gesucht, sondern nach Mineralien (im kleinen Umfang).

                      Außerdem darf man trotz eventuellem Schatzregal ALLES behalten!

                      Ist da nicht toll?

                      VG
                      Sani
                      Hallo
                      Rheindigger schreibt oben das Er eventuell mit diesem brisanten Thema auch Sondler weiter geholfen hätte.
                      Richtig
                      Die Mineralien(was auch immer)in unseren Breitengraden ans Licht kommt dürfen behalten werden.Übrigends bin Ich selber mit der Goldwaschpfanne am Rhein unterwegs. Ein paar Bilder sind im Detektorforum davon zu sehen.

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                      • curious
                        Heerführer


                        • 25.04.2004
                        • 3859
                        • Köln
                        • tesoro/ebinger

                        #12
                        @rheindigger Du hast es ja schon selbst gefunden. Bei uns in NRW gibt es genaue Karten vom Landesvermessungsamt online. Dort kann mann layer mit den genauen Grenzen einfügen, aber auch andere Zusatzinfos aus der Geologie.
                        Für BW gibt es auch Einiges, aber für viel Karten nuß man zahlen.
                        Gruß Alex

                        Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
                        Woddy Allen
                        यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

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                        • Rheindigger
                          Bürger


                          • 24.01.2006
                          • 145

                          #13
                          @Sirente

                          Danke Sirente,
                          der Hinweis auf die "bewegten Böden" hat mich auf einen neuen denkansatz gebracht.

                          Für Goldern oder Sondeln gilt ja das Gleiche: Es wird gegraben!

                          Ob man das gefundene dann behalten kann oder nicht hat ja mit dem graben an sich nichts zu tun oder nur nebensächlich.

                          Worauf ich hinaus will: Wenn das sondeln auf einer bewegten Fläche erlaubt ist, wird man es wohl auch kaum im (Rhein)Flußbett verbieten können, da jedes Hochwasser den Flußlauf verändert.im Vergleich mit der minimalen Veränderung, die ein Goldgräber machen kann.
                          Bei Bächen im Inland sieht das anders aus, dort gab es schon Verbote weil eine "wasserrechtliche" Genehmigung fehlt.

                          Aber es wird in zukunft für mein Hobby sicher nicht besser- eher schlechter..

                          Gruß Rheini
                          Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !

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