Hallo zusammen,
ich hatte das schon mal als Antwort hier im Forum geschrieben, aber auf Grund der Antworten die hier von dem einen oder anderen gegeben werden, muß das hier mal klar gestellt werden.
Erst einmal was erlaubt einem eigentlich eine Grabegenehmigung ?
Diese Grabegenehmigung erlaubt es, das man auf Statlichen Gelände suchen und graben darf.
Auch mit der Genehmigung darf man nicht einfach auf Privatbesitz graben, immer erst den Besitzer um Erlaubnis fragen.
Sollte man den Besitzer nicht fragen, nent das Gesetz diese Handlung Hausfriedensbruch, sollte man dann auch noch graben, ist das beschädigung fremden Eigentums. Und sollte man einen Fund machen und diesen mit nehmen, ist das Diebstahl.
Ganz wichtig aber ist, das diese Grabegenehmigung es nicht erlaub, an Bodendenkmälern zu suchen und zu graben. Wenn man an einem Bodendenkmal suchen und graben will, muß man dies bei dem oberen Bodendenkmalamt melden und auf die EXTRA Genehmigung warten.
In Naturschutzgebieten ist die suche auch erlaubt, allerdings nur auf den vorhandenen Wegen, und nicht mitten im Gelände.
Jetzt werdet Ihr euch fragen, wie bekomme ich die Genehmigung.
Ich schreib Euch hier wie es bei mir war.
Ich habe mich Persöhlich auf dem oberen Bodendenkmalamt in Olpe vorgestellt. Es empfing mich eine sehr nette Frau, sie erklärte mir das was Ihr gerade über Gesetze gelesen habt.
Aber sie sagte mir auch was wir, die Sondengänger, für Vorteile haben wenn wir gemeldet sind und die Genehmigung haben.
Ein Beispiel, ich finde irgend was, sagen wir der Beliebtheit wegen, eine Münze.
Der Zustand der Münze läßt auch zu wünschen übrig, auserdem weiß ich nicht wie alt sie ist und den Wert kenne ich auch nicht.
Kein Thema, ich schicke die Münze an das obere Bodendenkmalamt in Olpe, von dort wird die Münze zur Restauration weiter gegeben, dann wird ihr Alter bestimt und auch der Wert wird geschätzt. Ich bekomme meine Münze gereinigt und mit Altersnachweis und dem Schätzpreis zurück.
Und sollte ich die Münze verkaufen wollen, gibt mir das Bodendenkmalamt Adressen, oder sie nennen einfach bekannte Interessenten.
So weit so gut, aber das beste ist, als ich in Olpe war, kamen zwei Sondengänger und holten ihre Funde ab.
Da habe ich gesehen das bei jedem Fund eine Art Zeugnis dabei war, und es waren Funde die über 2500 Jahre alt waren.
Jeder der nicht wegen Graberäuberei ober Grabräuberei aufgefallen ist, und in Olpe sagt das er sich aus Geschichtlichem Interesse mit diesem Hobby beschäftigen will, bekommt die Genehmigung.Dies ist Gesetz, das Amt darf die Genehmigung höchstens zeitlich begrenzen.
Je nach Kreis in NRW ist max 1 mal eine Gebür fällig.
Ich bitte alle sich um eine Genehmigung zu kümmern, damit das Hobby entlich einen besseren Ruf bekommt.
Ruft einfach in dem für Euren Kreis zuständigen Bodendenkmalamt an und macht einen Termin, dann geht alles recht schnell.
Ach ja, ich wurde auch zu Ausgrabungen eingelanden.
So ist die Lage in NRW
Ollisun
ich hatte das schon mal als Antwort hier im Forum geschrieben, aber auf Grund der Antworten die hier von dem einen oder anderen gegeben werden, muß das hier mal klar gestellt werden.
Erst einmal was erlaubt einem eigentlich eine Grabegenehmigung ?
Diese Grabegenehmigung erlaubt es, das man auf Statlichen Gelände suchen und graben darf.
Auch mit der Genehmigung darf man nicht einfach auf Privatbesitz graben, immer erst den Besitzer um Erlaubnis fragen.
Sollte man den Besitzer nicht fragen, nent das Gesetz diese Handlung Hausfriedensbruch, sollte man dann auch noch graben, ist das beschädigung fremden Eigentums. Und sollte man einen Fund machen und diesen mit nehmen, ist das Diebstahl.
Ganz wichtig aber ist, das diese Grabegenehmigung es nicht erlaub, an Bodendenkmälern zu suchen und zu graben. Wenn man an einem Bodendenkmal suchen und graben will, muß man dies bei dem oberen Bodendenkmalamt melden und auf die EXTRA Genehmigung warten.
In Naturschutzgebieten ist die suche auch erlaubt, allerdings nur auf den vorhandenen Wegen, und nicht mitten im Gelände.
Jetzt werdet Ihr euch fragen, wie bekomme ich die Genehmigung.
Ich schreib Euch hier wie es bei mir war.
Ich habe mich Persöhlich auf dem oberen Bodendenkmalamt in Olpe vorgestellt. Es empfing mich eine sehr nette Frau, sie erklärte mir das was Ihr gerade über Gesetze gelesen habt.
Aber sie sagte mir auch was wir, die Sondengänger, für Vorteile haben wenn wir gemeldet sind und die Genehmigung haben.
Ein Beispiel, ich finde irgend was, sagen wir der Beliebtheit wegen, eine Münze.
Der Zustand der Münze läßt auch zu wünschen übrig, auserdem weiß ich nicht wie alt sie ist und den Wert kenne ich auch nicht.
Kein Thema, ich schicke die Münze an das obere Bodendenkmalamt in Olpe, von dort wird die Münze zur Restauration weiter gegeben, dann wird ihr Alter bestimt und auch der Wert wird geschätzt. Ich bekomme meine Münze gereinigt und mit Altersnachweis und dem Schätzpreis zurück.
Und sollte ich die Münze verkaufen wollen, gibt mir das Bodendenkmalamt Adressen, oder sie nennen einfach bekannte Interessenten.
So weit so gut, aber das beste ist, als ich in Olpe war, kamen zwei Sondengänger und holten ihre Funde ab.
Da habe ich gesehen das bei jedem Fund eine Art Zeugnis dabei war, und es waren Funde die über 2500 Jahre alt waren.
Jeder der nicht wegen Graberäuberei ober Grabräuberei aufgefallen ist, und in Olpe sagt das er sich aus Geschichtlichem Interesse mit diesem Hobby beschäftigen will, bekommt die Genehmigung.Dies ist Gesetz, das Amt darf die Genehmigung höchstens zeitlich begrenzen.
Je nach Kreis in NRW ist max 1 mal eine Gebür fällig.
Ich bitte alle sich um eine Genehmigung zu kümmern, damit das Hobby entlich einen besseren Ruf bekommt.
Ruft einfach in dem für Euren Kreis zuständigen Bodendenkmalamt an und macht einen Termin, dann geht alles recht schnell.
Ach ja, ich wurde auch zu Ausgrabungen eingelanden.
So ist die Lage in NRW
Ollisun



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