So habe ich meine Genehmigung erhalten.

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  • Ollisun

    #1

    So habe ich meine Genehmigung erhalten.

    Hallo zusammen,
    ich hatte das schon mal als Antwort hier im Forum geschrieben, aber auf Grund der Antworten die hier von dem einen oder anderen gegeben werden, muß das hier mal klar gestellt werden.
    Erst einmal was erlaubt einem eigentlich eine Grabegenehmigung ?
    Diese Grabegenehmigung erlaubt es, das man auf Statlichen Gelände suchen und graben darf.
    Auch mit der Genehmigung darf man nicht einfach auf Privatbesitz graben, immer erst den Besitzer um Erlaubnis fragen.
    Sollte man den Besitzer nicht fragen, nent das Gesetz diese Handlung Hausfriedensbruch, sollte man dann auch noch graben, ist das beschädigung fremden Eigentums. Und sollte man einen Fund machen und diesen mit nehmen, ist das Diebstahl.
    Ganz wichtig aber ist, das diese Grabegenehmigung es nicht erlaub, an Bodendenkmälern zu suchen und zu graben. Wenn man an einem Bodendenkmal suchen und graben will, muß man dies bei dem oberen Bodendenkmalamt melden und auf die EXTRA Genehmigung warten.
    In Naturschutzgebieten ist die suche auch erlaubt, allerdings nur auf den vorhandenen Wegen, und nicht mitten im Gelände.

    Jetzt werdet Ihr euch fragen, wie bekomme ich die Genehmigung.
    Ich schreib Euch hier wie es bei mir war.
    Ich habe mich Persöhlich auf dem oberen Bodendenkmalamt in Olpe vorgestellt. Es empfing mich eine sehr nette Frau, sie erklärte mir das was Ihr gerade über Gesetze gelesen habt.
    Aber sie sagte mir auch was wir, die Sondengänger, für Vorteile haben wenn wir gemeldet sind und die Genehmigung haben.
    Ein Beispiel, ich finde irgend was, sagen wir der Beliebtheit wegen, eine Münze.
    Der Zustand der Münze läßt auch zu wünschen übrig, auserdem weiß ich nicht wie alt sie ist und den Wert kenne ich auch nicht.
    Kein Thema, ich schicke die Münze an das obere Bodendenkmalamt in Olpe, von dort wird die Münze zur Restauration weiter gegeben, dann wird ihr Alter bestimt und auch der Wert wird geschätzt. Ich bekomme meine Münze gereinigt und mit Altersnachweis und dem Schätzpreis zurück.
    Und sollte ich die Münze verkaufen wollen, gibt mir das Bodendenkmalamt Adressen, oder sie nennen einfach bekannte Interessenten.
    So weit so gut, aber das beste ist, als ich in Olpe war, kamen zwei Sondengänger und holten ihre Funde ab.
    Da habe ich gesehen das bei jedem Fund eine Art Zeugnis dabei war, und es waren Funde die über 2500 Jahre alt waren.

    Jeder der nicht wegen Graberäuberei ober Grabräuberei aufgefallen ist, und in Olpe sagt das er sich aus Geschichtlichem Interesse mit diesem Hobby beschäftigen will, bekommt die Genehmigung.Dies ist Gesetz, das Amt darf die Genehmigung höchstens zeitlich begrenzen.
    Je nach Kreis in NRW ist max 1 mal eine Gebür fällig.
    Ich bitte alle sich um eine Genehmigung zu kümmern, damit das Hobby entlich einen besseren Ruf bekommt.
    Ruft einfach in dem für Euren Kreis zuständigen Bodendenkmalamt an und macht einen Termin, dann geht alles recht schnell.
    Ach ja, ich wurde auch zu Ausgrabungen eingelanden.

    So ist die Lage in NRW
    Ollisun
  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #2
    Hallo Ollisun,

    ein sehr schöner Beitrag. Zum ersten Mal wird die Frage beantwortet, was denn die Sondengänger vom Einholen einer Genehmigung (neben evtl. Rechtssicherheit) haben. Die Dienstleistungen des Amtes für die Sondengänger sind ja wirklich beachtlich.

    Uns in Bayern nützt diese Regelung natürlich nicht so viel.

    Du schreibst "Sollte man den Besitzer nicht fragen, nent das Gesetz diese Handlung Hausfriedensbruch, sollte man dann auch noch graben, ist das beschädigung fremden Eigentums. Und sollte man einen Fund machen und diesen mit nehmen, ist das Diebstahl. "
    Diese Aussagen sind meiner Meinung nach in dieser Pauschalität falsch. Aber das ist eher ein Detail.

    Wie gesagt, ein schöner und für die Sucher in NRW erfreulicher Beitrag.

    Viele Grüße
    Rabbit

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    • Taxor

      #3
      Hallo,

      kann mir bitte jemand über Erfahrungen mit Thüringer Denkmalschutzämtern hinsichtlich Genehmigung berichten??? An wen sollte ich mich wenden - eventuelle spezialisierte Ansprechpartner? Was habe ich zu beachten?

      GuGF
      Taxor

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      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        Geh einfach zu der nächsten unteren Denkmalschutzbehörde!
        Adresse findest Du unter anderem unter


        Im übrigen finde ich es toll, dass wir wieder einen mehr haben (Olli) der mit Genehmigung und in Ruhe mit gutem Gewissen sucht.
        Herzlichen Dank für diesen Beitrag!!!
        Er hat aber mit dem Hausfriedensbruch und dem Diebstahl recht, es KANN so ausgelegt werden!

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • ice

          #5
          @ Claus

          Schön, dass Du es auch so siehst !
          Ich hatte schon die Befürchtung, dass hier fast jeder Glück und Duldung mit einem Freibrief gleichsetzt.
          Da hier bereits herbe Diskussionen erwacht sind (u.a. unter "Andere Detektoren") sollte man doch endlich mal Klartext reden und sämtliche Newbies reinen Wein einschenken.

          So wie es von manchen geschildert, scheint es Usus zu sein, einfach ein Gelände zu betreten, umzugraben und Basta.

          Schlechte Vorgaben erzeugen gute Nachahmer !

          G & GF
          ice

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          • emce80
            Bürger

            • 02.09.2001
            • 112
            • NRW/Erkelenz
            • Whites MXT

            #6
            Gebiet der Genehmigung

            Hallo alle zusammen!

            Da habe ich mal eine Frage als Newbie:

            Gilt so eine Genehmigung nur für einen bestimmten Kreis oder gilt diese in ganz NRW???

            Und was verstehe ich unter dem Begriff Bodendenkmal, ich meine was fällt alles in diese Sparte???
            Ist ein ehemaliges Schlachtfeld (Hürtgenwald) auch ein Bodendenkmal???

            Und jetzt werde ich mich mal outen:
            Was heißt eigentlich Newbie???? Diese Antwort aber bitte als persönliche Mitteilung, da das (so denke ich) nicht in dieses Forum gehört.

            Gruß und 'Gut Fund' emce
            Gruß und 'Gut Fund'

            Kommentar

            • Wigbold
              Heerführer

              • 25.11.2000
              • 3670
              • 76829 Landau / Pfalz
              • OGF - L + W

              #7
              Hallo emce 80,

              - Die Genehmigung gilt für das Gebiet, das Du mit dem Genehmigungsgeber aushandelst. Du kannst ja mal das ganze Bundesland probieren, aber das wird wohl nicht funktionieren.

              - Ein Bodendenkmal ist etwas, was im Boden liegt und von den Archäologen als wichtiges Zeugnis der Vergangenheit angesehen wird. (Richtig, Claus? Oder definiert sich das anders?)
              Das kann alles mögliche sein: Ein altes Schlachtfeld, eine ehemalige Römervilla, ein altes Grab, sogar ein U-Boot aus WK II ist möglich. Pauschal kann man da gar nix sagen.

              - Hürtgenwald KÖNNTE ein Bodendenkmal sein , muß aber nicht. Das kann Dir der für das Gebiet zuständige Archäologe oder das Landesdenkmalamt sagen. Die haben da wohl Karten, in denen das eingetragen ist.

              - Ein Newbie ist jemand, der neu dabei ist, ganz einfach!

              Nichtalleswissenderweise, Wigbold
              Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
              Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

              Mark Twain



              ... weiter neue Wege gehen !

              Kommentar

              • emce80
                Bürger

                • 02.09.2001
                • 112
                • NRW/Erkelenz
                • Whites MXT

                #8
                Genehmigung

                Hallihallo Ihr alle!

                @Wigbold: Danke für deine Auskunft, aber ist es denn möglich ne Genehmigung als Privatperson für ganz NRW zu bekommen oder ist das ein sinnloses Unterfangen.
                Geben die denn nem 21-Jährigen eine Genehmigung???
                Oder wäre ich zu "unreif" dafür???

                Also ist so eine Genehmigung schwer zu bekommen sprich muß man sich dafür ins Zeug legen oder eher easy??

                Hab ich das jetzt richtig verstanden, daß wenn ich so eine Genehmigung habe rechtlich abgesichert bin (außer auf Privatgeländen???

                Also ganz NRW oder eher Gebietsweise???
                Hat jemand damit Erfahrung gemacht oder seid ihr alle "Schwarzsucher"


                Gruß emce
                Gruß und 'Gut Fund'

                Kommentar

                • Wigbold
                  Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #9
                  Hoohhh, Brrr, ganz ruhig.... Nicht zu viel auf einmal....

                  Sodele, schau'n mer mal:

                  Also NRW: "Ich kenn mich halt net so aus", ich bin Pfälzer - Wer hat da gelacht??? Vortreten!

                  Dein Alter spielt wohl keine sehr große Rolle. Wie so oft im Leben kommt es wohl vor allem darauf an, wie Du Dich "verkaufst".
                  Wenn Du interessiert bist und einen vernünftigen Eindruck hinterläßt hast Du natürlich bessere Karten.
                  Wenn Dein Gegenüber nämlich einen "unreifen" Eindruck von Dir gewinnt, sieht es bestimmt nicht so gut aus.

                  Angeblich ist es in NRW wesentlich einfacher, eine Genehmigung zu kriegen.

                  Die Genehmigung des Landesdenkmalamt ist nur die eine Erlaubnis. Sie erlaubt Dir das Suchen nur aus archäologer Sicht.
                  Die andere gilt für das Betreten und das Buddeleien auf dem Grundstück. Hierfür ist der EIGENTÜMER zuständig.
                  Du brauchst also 2 Genehmigungen.

                  Uff. Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



                  ... weiter neue Wege gehen !

                  Kommentar

                  • ice

                    #10
                    @ Wigbold

                    Über Pfälzer lacht man nicht - zu denen sieht man auf !!!
                    :cool: :cool: :cool:

                    Gruß von einem LU-ler mit missionarischer Tätigkeit im Sauerland - sprich NRW

                    @ emce80

                    Eine Genehmigung für NRW komplett zu bekommen ist mehr als unwahrscheinlich. Zu Anfang bekommst Du gerade mal ein abgegrenztes "Gemeindegebiet" unterschiedlicher Größe.
                    Also zum Beispiel ( bei mir ) Arnsberg (Teil) und Sundern (Teil) . Das geht meist nach Kartengemarkung (1:25.000) wie z.B. Teil Plettenberg (=> Ollisun).
                    Die Kartenbemarkungen kannst Du dir im Katalog des Landesvermessungsamtes NRW ansehen (und auch Karten bestellen, die historischen - ab 1840 sind ganz nett).

                    Die Genehmigung sollte relativ einfach zu erhalten sein, wenn Du nicht bereits als "Räuber" gehandelt wirst.

                    Du gibst einfach eine schriftliche Anfrage an das Landesdenkmalamt ein, Geburtsurkunde und Detectortyp dazu, kurze Schilderung, warum Du suchen willst (was ist sogar meist nebensächlich) und wo genau (z.B. in Deiner Gemeinde und Umgebung.

                    Dies wird dann von der unteren, oberen und von ein paar archäologischen Staats-und Landesgutachtern geprüft und nach ca. 6-8 Wochen bekommst Du eine Nachricht.

                    Weiterhin solltest du dann alle Funde beim Denkmalamt an - und abgeben. Keine Angst - das hat nur Vorteile:
                    Die Funde werden gereinigt, geprüft und katalogisiert (sofern interessant) und gehen dann an dich zurück ! Fast schon egal was es ist (Gefährliche Funde ausgenommen ! aber ansonsten: NRW hat kein Schatzregal !!!).

                    Das ist mein Stand der Dinge und die Erfahrung, die ich bislang kenne.
                    Wenn Du als besonders besonnener und archäologisch interessierter Sucher bekannt bist, kommt Dir auch die Gunst zu, auf diversen Bodendenkmälern zu suchen oder bei einer Gruppe geführter Archäologen an der Suche teilzunehmen. Aber bis dahin ...

                    G & GF
                    ice

                    Kommentar

                    • Claus
                      • 24.01.2001
                      • 6219
                      • Bernau bei Berlin
                      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                      #11
                      Original geschrieben von Wigbold
                      Hallo emce 80,
                      - Ein Bodendenkmal ist etwas, was im Boden liegt und von den Archäologen als wichtiges Zeugnis der Vergangenheit angesehen wird. (Richtig, Claus? Oder definiert sich das anders?)
                      Das kann alles mögliche sein: Ein altes Schlachtfeld, eine ehemalige Römervilla, ein altes Grab, sogar ein U-Boot aus WK II ist möglich. Pauschal kann man da gar nix sagen.
                      Richtig Wigbold!
                      ...und darin liegt ja die ganze Problematik! Einerseits ist die gezielte Suche nach Bodendenkmalen genehmigungspflichtig, andererseits wird aber nirgends (bzw in jedem Bundesland anders) das Bodendenkmal definiert.
                      Es KANN tatsächlich ALLES sein!

                      Deshalb predige ich doch immer: persönliches Gespräch, Motive offenlegen, Vertauen aufbauen. Oder wie Du treffend sagst "sich gut verkaufen" So eine Genehmigung ist auch eine Vertrauenssache und dieses Vertrauen muss man langsam aufbauen und beweisen, dass man es verdient, deshalb sind auch die hier genannten Fristen relativ, das ist abhängig wie gut die einen kennen.
                      Am Anfang dauert es ein bisschen länger, später gehts dann sogar per Telefon!
                      Sag mir jetzt keiner, da würd er sich nicht drauf einlassen, (tel. Genehmigung) denn hier ist wieder Vertrauen gefragt, die kommen ja auch nicht kontrollieren was ihr in dem genehmigten Gebiet alles anstellt!

                      Zur bundesweiten Genehmigung trau ich mich zu sagen: null Chance!

                      Das mit den ZWEI Genehmigungen seh ich doch tatsächlich etwas lockerer. auf staatlichem Gelände fällt sie eh weg, da ist mit der Suchgenehmigung auch das Betreten und Graben inklusive, auf Privatgelände braucht man nur ein Einverständnis, und das geht auch mündlich und vor Ort!

                      claus
                      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                      Kommentar

                      • ice

                        #12
                        ... andererseits wird aber nirgends (bzw in jedem Bundesland anders) das Bodendenkmal definiert ...


                        Völlig korrekt !

                        Hier in NRW zählt sogar ein sichtbarer Bebauungsnachweis (Grundmauern, Wälle, etc.) , also der pure Hinweis auf eine Ruine bereits als Bodendenkmal.
                        Die Abstufung liegt, so lies ich mir sagen, darin, dass in einem explizit ausgewiesenen Bodendenkmal Grabungen ab oder besser in einem gewissen Umkreis absolut tabu sind,

                        - wogegen bei einem Hinweis auf eine ehemalige Bebauung, also einer Ruine (angenommen die Grundmauern eines Hauses) außerhalb zwar gesucht werden darf, allerdings die Suche INNERHALB dieser Mauern als Verstoss gewertet werden kann.

                        Wo allerdings die Abgrenzung liegt, ist fraglich.
                        Hier spielt wohl nicht zuletzt die Lage und das Alter eine Rolle.


                        G & GF
                        ice

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                        • Bacchus

                          #13
                          Original geschrieben von Claus

                          [...]
                          Das mit den ZWEI Genehmigungen seh ich doch tatsächlich etwas lockerer. auf staatlichem Gelände fällt sie eh weg, da ist mit der Suchgenehmigung auch das Betreten und Graben inklusive, auf Privatgelände braucht man nur ein Einverständnis, und das geht auch mündlich und vor Ort!

                          claus

                          Eine ernstgemeinte Frage: Bist Du Dir sicher, dass Du auch gleich graben darfst?

                          Jakob

                          Kommentar

                          • Rabbit
                            Landesfürst

                            • 08.09.2000
                            • 754
                            • Bayern
                            • Garrett GTI 2500

                            #14
                            Hi,

                            ich war zwar nicht gemeint, aber wenn ich trotzdem mal dazwischenrufen darf: Selbstverständlich braucht man (theoretisch) auch bei staatlichem Grund die Erlaubnis des Grundeigentümers. Die Denkmalschutzbehörde kann doch nicht für den Grundeigentümer sprechen!

                            Gruß Rabbit

                            Kommentar

                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              @ Bacchus, ich bin mir sicher

                              @ Rabbit, auf den ersten Blick logisch Dein Gedanke! ABER, die Genehmigung dauert manchmal etwas länger, weil sie ALLE Instanzen durchläuft. Also auch der Eigentümer (Gemeinde/Forst etc) bei öffentlichen Flächen, gefragt wird.
                              Solltest Du einen positiven Bescheid bekommen, ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers schon eingeholt.

                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                              Kommentar

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