Mittelalterliche Keller

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  • aquila
    Heerführer


    • 20.06.2007
    • 4522
    • Büttenwarder

    #1

    Mittelalterliche Keller

    Hallo, Eure Meinungen und sachkundigen Einschätzungen sind mir willkommen.

    Demnächts möchte ich eine mittelalterliche Kelleranlage in Thüringen untersuchen. Die Gewölbekeller gehörten einst zu einer Kommende des Deutschen Ritterordens, sind aber wohl noch älter. Der einzige Zugang liegt im Haus des Besitzers (Onkel), dessen Genehmigung ich habe.

    Nun ist das Haus recht groß, die Kelleranlage aber noch viel größer. Sie liegt unterhalb der Haupteinkaufsstraße und unterhalb anderer Häuser. Inwieweit schränkt mich diese Tatsache ein? Darf ich nur unterhalb des Grundrisses des Hauses meines Onkels suchen oder auch darüber hinaus. Gibt es dafür Regelungen?

    Wie gesagt, für Meinungen wäre ich dankbar.

    LG Aquila
    Ich sehe verwirrte Menschen.
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Zitat von aquila
    Hallo, Eure Meinungen und sachkundigen Einschätzungen sind mir willkommen.

    Demnächts möchte ich eine mittelalterliche Kelleranlage in Thüringen untersuchen. Die Gewölbekeller gehörten einst zu einer Kommende des Deutschen Ritterordens, sind aber wohl noch älter. Der einzige Zugang liegt im Haus des Besitzers (Onkel), dessen Genehmigung ich habe.

    Nun ist das Haus recht groß, die Kelleranlage aber noch viel größer. Sie liegt unterhalb der Haupteinkaufsstraße und unterhalb anderer Häuser. Inwieweit schränkt mich diese Tatsache ein? Darf ich nur unterhalb des Grundrisses des Hauses meines Onkels suchen oder auch darüber hinaus. Gibt es dafür Regelungen?

    Wie gesagt, für Meinungen wäre ich dankbar.

    LG Aquila
    Untersuchen...mit einer Metallsonde suchen oder wie hat man sich das vorzustellen? Ich denke, dass das Graben dort dann generell verboten sein dürfte, bzw. zunächst einmal einer Grabungserlaubnis bedarf. Egal ob der Hausbesitzer sein Einverständnis gibt. Er düfte ja auch nicht- z.B. beim Denkmalschutz- einfach so die Räumlichkeiten verändern.

    Also, ich würde für eine VERBINDLICHE Antwort mal beim Denkmalamt nachfragen.


    LG Chabbs

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    • behreberlin
      Heerführer


      • 19.07.2007
      • 3736
      • B, MOL, LDS, TF, P, OHA und anderswo
      • XP ADX100 (ex), Tesoro Euro Sabre (ex), White´s DFX 300, White´s tm 808, Rutus Solaris

      #3
      Berechtigte Frage: Gehören die Gewölbe zum Haus des Onkels, oder ist von dort nur ein Zugang. Wenn nur der Zugang von dort besteht ohne das die Gewölbe eindeutig zum Haus gehören (Hausgrundbuch), tja wen will man fragen......??? Denkmalamt, Landesamt, evtl. gehören sie auch der Kirche ???
      ---------------------------------------------
      Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014

      Kommentar

      • aquila
        Heerführer


        • 20.06.2007
        • 4522
        • Büttenwarder

        #4
        Hallo Chabbs,

        man (also ich und jeder geneigte Leser) hat sich das wie folgt vorszustellen. Das Haus ist seit 150 Jahren in Familienbeszitz. Bis 1944 wurde es als Keller benutzt, damals auch von den Bewohnern anderer Häuser. Nach 1945 wurden alle Eingänge bis auf den beschriebenen vermauert. Vor ca. einem Jahr habe ich seit diesem Zeitpunkt das Gewölber erstmals wieder betreten.

        Der Keller wird als zum Haus gehörig geführt. Ich werde dort mit einer Lampe herumgehen dürfen, ohne mich strafbar zu machen. Meine Frage zielt eindeutig auf die Abschnitte, die nicht unterhalb des Grundrisses liegen.

        Aquila
        Ich sehe verwirrte Menschen.

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Zitat von aquila
          Hallo Chabbs,

          man (also ich und jeder geneigte Leser) hat sich das wie folgt vorszustellen. Das Haus ist seit 150 Jahren in Familienbeszitz. Bis 1944 wurde es als Keller benutzt, damals auch von den Bewohnern anderer Häuser. Nach 1945 wurden alle Eingänge bis auf den beschriebenen vermauert. Vor ca. einem Jahr habe ich seit diesem Zeitpunkt das Gewölber erstmals wieder betreten.

          Der Keller wird als zum Haus gehörig geführt. Ich werde dort mit einer Lampe herumgehen dürfen, ohne mich strafbar zu machen. Meine Frage zielt eindeutig auf die Abschnitte, die nicht unterhalb des Grundrisses liegen.

          Aquila
          Gut...Du willst also nicht graben und suchen? Eine einfache Begehung also. Nun, wenn der Teil der Gewölbe nicht Deinem Onkel gehört, darfst Du dort eigentlich auch nicht einfach so rein. Vor allem nicht, wenn es zugemauert war/ist.

          Einer einfachen Begehung mit einer zweiten Person würde ich persönlich aber auch wagen, ohne jetzt alle Pferde scheu zu machen. Kartiert das Gelände aber schön (damit Du nachher auch was zu zeigen hast hier...außerdem würde es mich interessieren.), macht Bilder und achtet gut, sehr gut auf eure Sicherheit.

          Wie gesagt, so würde ich vorgehen, in dem Fall, dass nicht gegraben wird. Bei einer einfach Begehung eben.

          Ich weiß nicht, ob das rechtlich o.k. ist. Da bin ich leider überfragt.


          Liebe Grüße



          Chabbs

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          • Steve1978
            Bürger


            • 13.02.2006
            • 130

            #6
            Interessante Geschichte, ich hoffe da gibt´s dann auch ein paar Fotos zu sehen? Ich denke, wenn du nur in "deinen" Keller runter gehst und ein paar unverschlossene Türen öffnest kann dir da keiner was. Es gibt auch andere große unterirdische Anlagen, die unter anderen Grundstücken verlaufen, da wird auch oft nur das Grundstück mit den Eingängen verkauft.

            Das Problem ist das man dann nicht nur das Nutzungsrecht inne hat, sondern auch die Sicherungspflichten! Wenn das ganze einstürzt, hat dein Onkel eventuell ein Problem! Der sollte sich mal schlau machen, ob die Kelleranlagen definitiv in seinem Besitz sind, oder der Verkäufer des Hauses das vielleicht einfach nur so gesagt hat! Weil damals übliche Nutzung und heutiges Recht ist manchmal leider ein riesen Unterschied!

            Du solltest nur nichts einfach aufbrechen, da würde ich vorher bei den Nachbarn, der Polizei, beim Anwalt nachfragen. Oder -> einfach mal anklopfen, vielleicht öffnet ja der Nachbar!

            Steve

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            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #7
              Moin,

              in Oppenheim am Rhein ist das tägliches Brot. Die ganze Stadt ist unterhöhlt. Teilweise sind zwei oder drei Keller untereinander, aber von jeweils anderen Häusern aus zugänglich.

              Frag einfach beim zuständigen Liegenschaftamt nach, ob die Keller, die z. B. unter der Straße liegen der Stadt gehören (was ich annehme) sowie die Keller auf Nachbargrundstücken vermutlich den Nachbarn gehören.

              Im Grundbuch müssten sich dazu allerdings Nutzungsrechte finden lassen.

              Deine andere Frage ist ganz schwer zu beantworten. Wende Dich mit dieser Frage NICHT an die Denkmalschutzbehörde sondern an einen Rechtsanwalt.

              Viele Grüße

              Walter

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              • aquila
                Heerführer


                • 20.06.2007
                • 4522
                • Büttenwarder

                #8
                Danke erst mal für die Antworten.

                Ich hoffe im November Zeit für das Vorhaben zu finden, muss ja auch extra dafür anreisen.
                Die Keller sind den Ämtern bekannt, wie in Oppenheim ist die Stadt mehrfach unterhöhlt. Meisten jedoch handelt es sich um ein- bis zwei Etagen, die in den Tuff getrieben worden sind. Von offizieller Seite liegen keine Einschränkungen vor.

                Bei meinem Fall handelt es sich um ca. 800 Jahre alte gemauerte Gewölbe. Keine Sorge, da werde ich weder an den Fundamenten graben noch irgendwelche Steine aus dem Gewerk polken.

                Fotos werde ich trotzdem schiessen; mal sehen wie weit ich überhaupt komme, da gibt es nämlich kein Licht

                Grüße Aquila
                Ich sehe verwirrte Menschen.

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von aquila
                  ...da gibt es nämlich kein Licht

                  Grüße Aquila
                  Da gibt es heutzutage so eine neuartige technische Entwicklung, wie man Licht in dunkle Gänbge bringen kann...muss ich gleich mal googlen Wünsch Dir viel Spaß bei dem Vorhaben, bring Bilder mit!


                  LG Chabbs

                  Kommentar

                  • sebastian1001
                    Ritter


                    • 04.09.2008
                    • 415
                    • NRW (Kreis Mettmann)
                    • Tesoro Vaquero 2 Germania

                    #10
                    Jaaa, Bilder wären toll.
                    Sind sicher interessant...
                    TechnoBase.FM - We aRe oNe
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