Waffenfunde .. mal wieder

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  • andrebryx
    Geselle

    • 06.09.2001
    • 72
    • NRW

    #1

    Waffenfunde .. mal wieder

    Moin Leut´s!

    Theoretisch angenommen, ich hätte mehrere Boden/Wasserfunde von WK-II Waffen getätigt, deren Erhaltungszustand zwischen sehr gut und "verrottetes Etwas" liegt.
    Auch der Besitz einer WBK berechtigt mich leider nicht diese Waffen legal zu behalten. Da ich aber auch die rote Sammler WBK anstrebe möchte ich nun fragen, ob es mir dann nachträglich möglich ist, diese Waffen auf die Rote WBK eintragen zu lassen.
    Da es aber (wie auch) keinen Vorbesitzernachweis gibt und die Seriennummern kaum noch zu erkennen wären werden sich hierbei wohl einige Schwierigkeiten ergeben. Da es sich hierbei Theoretisch nicht um "Kriegswaffen" nach KWKG handeln würde sondern nur um Kurzwaffen, wäre eine Waffentechnische Änderung durch Laufaufbohrung und Verschlussvernichtung nicht wünschenswert. Der Originalzustand sollte eigentlich erhalten bleiben. Ein Beschuss durch das Amt wäre kaum möglich, da zwar der technische Zustand sehr gut wäre aber die bestimmungsgemäße Benutzung durch die Materialschwächung die Gegenstände in Metallfragmente verwandeln würde.
    Hat jemand dieses Spiel schon mal mitgemacht ?
    Wäre nett wenn mir mal jemand darauf eine gute Antwort geben würde.

    Gruß, Andre
  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #2
    Hallo Andre,

    wenn die Funde durch Korrosion hinreichend strukturell geschwächt sind, so bestätigt dir das Beschussamt vielleicht, dass sie ihre Waffeneigenschaft verloren haben. Dann kannst du sie ohne weiteres (WBK, Modifikationen) behalten.

    Hat bei mir geklappt. (siehe Beitrag 'Ein alter Revolver und das Waffengesetz' o.ä.).

    Viele Grüße
    Rabbit

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    • andrebryx
      Geselle

      • 06.09.2001
      • 72
      • NRW

      #3
      Ich hör den Amtsschimmel wiehern :-)

      Jo ... Strukturelle Schwäche wäre (theoretisch) auf jeden Fall gegeben. Jedoch sieht das WaffG m.E. hier keine Ausnahme vor.
      Bei Deiner Waffe ist eindeutig ersichtlich, das sie nicht mehr benutzt werden kann. Meine theoretischen Funde wären aber nach sorgfältiger Behandlung wieder in allen Teilen bewegungs- und schussfähig. Auch wenn nur ein stark suizidverdächtiger die Waffen noch laden würde, ist trotzdem die SchussMÖGLICHKEIT gegeben.

      Es wäre aber eine grosse Schande diese Teile durch bohren, schweissen und feilen zu verhunzen wenn sie denn existieren würden. Dann wäre es für mich keine Historischen Objekte mehr sondern Müll (ja, schreckliches Wort). Ich käme ja auch nicht auf die Idee, alten Schwertern die Spitze abzusägen damit sich keiner mehr daran verletzen kann.
      Naja, letztendlich würde mich interessieren, wie ich solche Funde wirklich unverändert legalisieren könnte. Es interessiert mich nicht das man damit schiessen könnte, das mache ich im Verein mit zugelassenen und sicheren Waffen ...

      Wie verhält sich das eigentlich mit Bakkelitrostklumpen aka MP40, die schon beim kleinsten Windhauch zu zerbröseln scheinen.
      Muss da der Waffenmeister auch erstmal den Lauf perforieren bevor man das Ding legal besitzen darf? Ich erinnere nur an Militariaweb.com, wo solche Dinger ständig und anscheinend auch unverändert angeboten werden.

      Gruß, Andre

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      • Gucklook

        #4
        WaffG und KWKG

        Hi,

        meiner Meinung nach ist der Stand folgender:

        Man muß einen eindeutigen Unterschied sehen zwischen dem WaffenGesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz!

        Z.B. unterscheidet das Kriegswaffenkontrollgesetz nicht zwischen funktionstüchtig und nicht funktiontüchtig. Alleine der Nachbau einer "Kriegswaffe" (Replikat) würde schon eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Funktionstüchtig oder nicht!!!
        Es sei den man hat eine Genehmigung.
        Z.B. stellt der Zoll an den Grenzen immer öfter naturgetreue Nachbildungen der Kriegswaffen (G3, MP5 usw.) sicher und leitet sofort ein Strafverfahren ein.
        P.S Diese Waffen kaufen Eltern für Ihre Kinder in der Türkei, Tschechei, usw und sie sind nicht funktionstüchtig (Spritzpistolen, "Erbsenschießer", usw.)

        G.F. und Servas

        Gucklook

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        • andrebryx
          Geselle

          • 06.09.2001
          • 72
          • NRW

          #5
          Knapp am Ziel vorbei :-)

          Also die theoretischen Pistolen würden unter das normale WaffG fallen, der theoretische Rostklumpen MP40 unter KWKG, wobei das Beschussamt den Rostklumpen wohl kaum noch als schussfähige "Kriegswaffe" ansehen würde. Jedenfalls wenn Lauf und Rest zu einer untrennbaren Einheit zusammengerostet sind und noch nicht mal als Blasrohr Verwendung finden würden.

          Meine ich jedenfalls .. korrigiert mich :-)

          Übrigens: wer solche "Anscheinwaffen" über die Grenze bringt ist selber schuld! Allerdings kann man z.B. in OE ´nen Uzi-Verschnitt als motorgestütztes Gotcha-Gerät bestellen und keiner merkt´s, da die Post nicht mehr kontrolliert wird. Aber wehe einer findet das Ding! Dagegen kann man sich hier inzwischen in jedem BW-Shop die NVA-Übungsatrappe von ´ner AK-47 kaufen, obwohl sie eigentlich eine "Anscheinwaffe" ist - Amoklauf der Gesetzgebung :-)

          Gruß, Andre

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          • Gucklook

            #6
            KWKG und WaffG

            Hi,
            ....drum gibt´s ja auch vom Gesetzgeber viele "Erleichterungen:"

            z.B. Erwerb und Besitz und Inbetriebnahme......

            Vor einigen Jahren, als die schnurlosen Telefone in Mode kamen, durfte jedes Geschäft diese Telefone ohne "Postzulassung" verkaufen! Kaufen durfte man Sie, aber nicht Inbetriebnehmen!!!

            Z.B. dürfen die "Geschäfte" Gegenstände verkaufen die Eindeutig unter das WaffG (Verbotener Gegenstand) fallen, aber wehe jemand kauft und besitzt so ein Teil!!!

            So viel zum kompliziertem Thema WAFFENRECHT

            G.F. und Servas


            Gucklook

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            • Cowboy

              #7
              Ja,dieser Ganze Murks mit dem Waffenrechtschaos kann einen
              an-----,statt hier klare,handhabbare Regelungen zu entwickeln und etliches an Müll im Gesetz über Bord zu werfen,pfuschen immer mehr "Fachleute" darin rum.Es ist zum Heulen.Und wer wirklich eine "Kriegswaffe" haben will,der kauft sie halt illegal.Ganz ohne Gesetz.Den Schaden hat der ordentliche,rechtschaffene Sportschütze.

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              • manni

                #8
                Hallo Andrebryx
                In den 70er Jahren wurden Kurzwaffen(keine Vollautomaten) in Deko Waffen umgeändert,indem man lediglich das Patronenlager zuschweißte.Das gleiche dann noch mit dem Lager in dem der Schlagbolzen war,und schon war die Waffe legal.Von außen sieht man nichts.Heute sind die Anforderungen für das Abändern zwar wesentlich umfangreicher,der Besitz und Verkauf der damals umgeänderten Waffen ist aber völllig legal.Sieht man ab und an noch in Waffenzeitschriften angeboten unter dem Begriff Altdeko.
                Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
                Gruß Manni

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