Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • maxe
    Banned
    • 08.11.2008
    • 561
    • mecklenburg
    • ace250,Seben

    #1

    Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte


    Beschlossen und verkuendet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948
    ________________________________________

    * Art. 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Wuerde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Bruederlichkeit begegnen.

    * Art. 2: Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklaerung verkuendeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Ueberzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstiger Umstaende. Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehoert, ohne Ruecksicht darauf, ob es unabhaengig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschraenkung seiner Souveraenitaet unterworfen ist.

    * Art. 3: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    * Art. 4: Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

    * Art. 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    * Art. 6: Jeder Mensch hat ueberall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

    * Art. 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklaerung verletzen wuerde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.

    * Art. 8: Jeder Mensch hat Anrecht auf wirksamen Rechtsschutz vor den zustaendigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

    * Art. 9: Niemand darf willkuerlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    * Art. 10: Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und oeffentliches Verfahren vor einem unabhaengigen und unparteiischen Gericht, das ueber seine Rechte und Verpflichtungen oder ueber irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.

    * Art. 11: 1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem oeffentlichen Verfahren, in dem alle fuer die Verteidigung noetigen Voraussetzungen gewaerleistet waren, gemaess dem Gesetz nachgewiesen ist. 2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhaengt werden, als die, welche zur Zeit der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.

    * Art. 12: Niemand darf willkuerlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschlaege.

    * Art. 13: 1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizuegigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. 2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurueckzukehren.

    * Art. 14: 1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Laendern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen. 2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsaetze der Vereinten Nationen verstossen, nicht in Anspruch genommen werden.

    * Art. 15: 1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehoerigkeit. 2) Niemandem darf seine Staatsangehoerigkeit willkuerlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehoerigkeit zu wechseln.

    * Art. 16: 1) Heiratsfaehige Maenner und Frauen haben ohne Beschraenkung durch Rasse, Staatsbuergerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gruenden. Sie haben bei der Eheschliessung, waehrend der Ehe und bei deren Aufloesung gleiche Rechte. 2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukuenftigen Ehegatten geschlossen werden. 3) Die Familie ist die natuerliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

    * Art. 17: 1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. 2) Niemand darf willkuerlich seines Eigentums beraubt werden.

    * Art. 18: Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Ueberzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Ueberzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Oeffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausuebung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

    * Art. 19: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsaeusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu aendern und Informationen und Ideen mit allen Verstaendigungsmitteln ohne Ruecksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    * Art. 20: 1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken. 2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehoeren.

    * Art. 21: 1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der oeffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewaehlte Vertreter teilzunehmen. 2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu oeffentlichen Aemtern in seinem Lande. 3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage fuer die Autoritaet der oeffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch periodische und unverfaelschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

    * Art. 22: Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Beruecksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der fuer seine Wuerde und die freie Entwicklung seiner Persoenlichkeit unentberlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

    * Art. 23: 1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. 2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn fuer gleiche Arbeit. 3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Wuerde entsprechende Existenz sichert und die, wenn noetig, durch andere soziale Schutzmassnahmen zu ergaenzen ist.

    * Art. 24: Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernuenftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen bezahlten Urblaub.

    * Art. 25: 1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Leistungen der sozialen Fuersorge, gewaehrleistet, er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invaliditaet, Witwerschaft, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstaende. 2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstuetzung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, geniessen gleichen sozialen Schutz.

    * Art. 26: 1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugaenglich sein; die hoeheren Studien sollen allen nach Massgabe ihrer Faehigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen. 2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persoenlichkeit und die Staerkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verstaendnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religioesen Gruppen foerdern und die Taetigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens unterstuetzen. 3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.

    * Art. 27: 1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Kuenste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben. 2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder kuenstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

    * Art. 28: Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklaerung angefuehrten Rechten und Freiheiten voll verwirklicht werden koennen.

    * Art. 29: 1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenueber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persoenlichkeit moeglich ist. 2) Jeder Mensch ist in Ausuebung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschraenkungen unterworfen, die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewaehrleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der oeffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genuegen. 3) Rechte und Freiheiten duerfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsaetzen der Vereinten Nationen ausgeuebt werden.

    * Art. 30: Keine Bestimmung der vorliegenden Erklaerung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus fuer einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Taetigkeit auszuueben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklaerung ausgefuehrten Rechte und Freiheiten abzielen.
    Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...
  • maxe
    Banned
    • 08.11.2008
    • 561
    • mecklenburg
    • ace250,Seben

    #2
    Diese Erklärung der allgemeinen Menschenrechte sollte sich ein jeder mal kopieren und abspeichern.
    Denn das Grungdesetz ist dieser Erklärung unterstellt und kann im Bedarfsfall auch in anderen Dingen recht hilfreich sein, was das Thema "Sonden gehen" betrifft.

    Ist nicht provokativ gemeint, ich sehe es nur als Hilfestellung in Grundrechten.
    Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...

    Kommentar

    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #3
      Zitat von maxe
      Diese Erklärung der allgemeinen Menschenrechte sollte sich ein jeder mal kopieren und abspeichern.
      Denn das Grungdesetz ist dieser Erklärung unterstellt und kann im Bedarfsfall auch in anderen Dingen recht hilfreich sein, was das Thema "Sonden gehen" betrifft.

      Ist nicht provokativ gemeint, ich sehe es nur als Hilfestellung in Grundrechten.
      Die Menschenrechte sind nicht mal das Papier wert,auf dem sie gedruckt sind.Es sei denn,Du hast genug "bedrucktes Papier",um sie Dir zu erkaufen.Ich weiß,wovon ich rede.Ende,Aus,Basta!

      Kommentar

      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Zitat von maxe
        Diese Erklärung der allgemeinen Menschenrechte sollte sich ein jeder mal kopieren und abspeichern.
        Denn das Grungdesetz ist dieser Erklärung unterstellt und kann im Bedarfsfall auch in anderen Dingen recht hilfreich sein, was das Thema "Sonden gehen" betrifft.

        Ist nicht provokativ gemeint, ich sehe es nur als Hilfestellung in Grundrechten.
        Moin,

        ich kann Dir hier nicht folgen. Welche Artikel der Menschenrechte glaubst Du würden beim Thema Sondengehen denn hilfreich sein können?

        Viele Grüße

        Walter

        Kommentar

        • Zerocool
          Heerführer


          • 14.12.2008
          • 1144
          • Brakel
          • Augen, Nase, Ohren & Diesel betriebenes Grubengrabgerät

          #5
          Hallo,
          ich kann mich da nur Erdspiegel anschliessen, denn ich hab da auch schon so meine Erfahrungen gesammelt...
          Habe sie aber trotzdem mal kopiert und gespeichert.
          Wer weiss, ob sie nicht doch irgendwann mal brauchbar werden.

          Gruss,
          Zerocool
          Gruss, Björn

          Aufklärer...man sieht sie nicht, man hört sie nicht, man spürt sie...plötzlich!

          HORRIDO!

          Kommentar

          • Krauss Handel
            Banned
            • 30.09.2008
            • 584
            • Sachsen

            #6
            Hallo !

            Meinungsfreiheit ,Menschenrechte,Versammlungsfreiheit,Artikel 5 des GG ,ich lese gerne Bücher vorallen Märchenbücher,habe auch meine eigenen Erfahrung gemacht und mache Sie jeden Tag.

            Uwe

            Kommentar

            • maxe
              Banned
              • 08.11.2008
              • 561
              • mecklenburg
              • ace250,Seben

              #7
              Ich habe auch so meine Erfahrungen gemacht.
              Selbst bei Verkehrsdelikten bringe ich in der Begründung immer einige Artikel der all. Menschenrechte mit ein.
              Selbst bei Führerscheinentzug Art. 25.
              Hat der Staatsanwalt eingestellt.

              Man muss seine Rechte schon kennen und wissen wo sie stehen, dann kann man auch für sein Recht kämpfen.
              Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...

              Kommentar

              • maxe
                Banned
                • 08.11.2008
                • 561
                • mecklenburg
                • ace250,Seben

                #8
                Zitat von IG Phoenix
                Moin,

                ich kann Dir hier nicht folgen. Welche Artikel der Menschenrechte glaubst Du würden beim Thema Sondengehen denn hilfreich sein können?

                Viele Grüße

                Walter
                Wenn dir mal Ärger ins Haus kommt, dann erinnerst du dich eventuell an die all. Menschenrechte und dann lies sie mal.
                Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...

                Kommentar

                • Huskie
                  Landesfürst

                  • 18.01.2003
                  • 627
                  • Benterode / Niedersachsen

                  #9
                  Zitat von maxe
                  Selbst bei Verkehrsdelikten bringe ich in der Begründung immer einige Artikel der all. Menschenrechte mit ein.
                  Selbst bei Führerscheinentzug Art. 25.
                  Halt dich doch einfach an die Verkehrsregeln und fahr anständig.
                  Gruß
                  vom Huskie
                  ----------------------------------------------------

                  Kommentar

                  • maxe
                    Banned
                    • 08.11.2008
                    • 561
                    • mecklenburg
                    • ace250,Seben

                    #10
                    Hast ja Recht!
                    Bei durchschnittlich 650 Km am Tag passiert sicher öfter mal was, als wenn man mit dem Bus zur Arbeit fährt.
                    Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...

                    Kommentar

                    • Jägsam
                      Heerführer


                      • 04.12.2007
                      • 1364
                      • strata montana
                      • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                      #11
                      Hab selten ein ähnlich dämliches Thema in einem Sondlerforum unter "rechtliche Fragen gelesen"...
                      vielleicht sollte man es in den Spielplatz verschieben !
                      Gruß
                      Zuletzt geändert von Jägsam; 08.01.2009, 14:24.
                      Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                      Kommentar

                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Nein....man lasse es als Mahnmal stehen Steht nicht auch irgendwo in den Menschenrechten: "Du sollst andere nicht durch Deine Aussagen verwirren?" Ganz ehrlich Kinder, da ist der Streit schon vorprogrammiert, wenn ihr heimlich an verbotenen Orten sondelt und dann dem "Wachtmeister" einen Vortrag über die Menschenrechte haltet. Oder noch besser für ein Knöllchen mit der Politesse: "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen."

                        Sie wird antworten: "Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren."

                        Ganz ehrlich, als Hinweis-Link ja wieder mal ganz nett zu lesen... aber mit einem Ausdruck in der Tasche herumzulaufen, um sich seine Rechte zu erstreiten.. naja. Die Pflichten kennen diese Leute nämlich oft auch nicht.



                        LGC habbs

                        Kommentar

                        • maxe
                          Banned
                          • 08.11.2008
                          • 561
                          • mecklenburg
                          • ace250,Seben

                          #13
                          Als "Sondler" kann es einem auch schnell passieren das da wer vor der Tür steht und mit einem Durchsuchungsbefehl wedelt.
                          Aber sowas brauchen wir ja sicher auch nicht bei den rechtlichen Fragen, zum einen sind ja alle Gesetzestreue und scheinbar kennt hier jeder seine Rechte...
                          Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...

                          Kommentar

                          • chabbs
                            Heerführer


                            • 18.07.2007
                            • 12179
                            • ...

                            #14
                            Da sieht man ja, mit wie viel Ahnung hier an das Thema herangegangen wird. In der Tat gibt es keinen Durchsungsbefehl. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss. Den wirst Du allerdings auch nicht sehen, denn Du erhälst eine Ausfertigung davon. Deine Handhabe beschränkt sich dann erst einmal darauf, Dir die Ausweise zeigen zu lassen und bei der zuständigen Dienststelle Rückruf zu nehmen. Sollte gar Gefahr im Verzug sein, wirst Du´s nicht mal mehr in Deinen Bademantel schaffen, so schnell finden die den passenden Schlüssel.
                            In ersterem Fall wäre ich möglichst kooperativ (wenn ich nichts zu befürchten habe), da kommen dann Erklärungen der Menschenrechte bei den Beamten (die sich wahrscheinlich ganz o.k. nach dem Gesetz richten werden) eher blöd.
                            Im zweiten Fall würde ich meinen Bademantel zumachen, weil es draußen zur Zeit recht kalt ist.


                            LG chabbs

                            Kommentar

                            • maxe
                              Banned
                              • 08.11.2008
                              • 561
                              • mecklenburg
                              • ace250,Seben

                              #15
                              Alles klar,
                              ich hätte das Thema nicht anfangen sollen.

                              Dann lass dir den Ausweis mal zeigen und die Jungs rein.
                              Wer so dumm ist wie eine Billardkugel, soll auch so aussehen wie eine Billardkugel, dachte sich Gott und schuf den Skinhead...

                              Kommentar

                              Lädt...