Genehmigung und Schatzrechte

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  • Der Pilger
    Einwanderer


    • 28.12.2008
    • 11
    • Planet Erde

    #1

    Genehmigung und Schatzrechte

    Hätte mal eine Frage zu Genehmigungen!

    Wenn ich eine Genehmigung habe und einen Schatz finden sollte, sagen wir mal so einen wie Nebra, verliere ich dann nicht automatisch alle Rechte an dem Schatz, weil ich ja eine Genehmigung hatte und mit meiner Unterschrift den Bedingungen der Behörden zugestimmt habe?

    Wie sehen solche Anträge aus, gibt es Musteranträge für alles was man unterschreiben muss?

    Welche Texte stehen da drin und was muss man denn alles unterschreiben?

    Verliere ich die Rechte an meinem Schatz (Bildrechte, Vermarktungsrechte, Buchrechte etc.)?

    In manchen Foren verliert man ja schon die Bildrechte, wenn man nur ein Foto abbildet, aber
    was verliert man denn dann mit einer Genehmigung von den Ämtern? (IMG:style_emoticons/default/besserwiss.gif)

    Erwarte mit Spannung auch hier die Antworten!

    DP
    Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel heraus gucken.
  • fleischsalat
    Moderator

    • 17.01.2006
    • 7794
    • Niedersachsen

    #2
    In welchem Bundesland beabsichtigst Du denn zu "pilgern"?
    Willen braucht man. Und Zigaretten!

    Kommentar

    • Der Pilger
      Einwanderer


      • 28.12.2008
      • 11
      • Planet Erde

      #3
      Hallo,

      die Fragen sind nicht abhängig vom jeweiligen Land und sollten allgemein betrachtet werden, ob nun Schatzregal oder nicht, denn wenn man einen Schatz findet der unter der Pflugsole liegt gilt doch auch nicht die hadrianische Teilung oder?

      Wichtig sind die Rechte und Texte der Anträge für eine Genehmigungen und was man bei den Genehmigungen alles unterschreiben muss, dazu hätte ich gerne Mustervorlagen aus allen Bundesländern, damit man auch weiß was man da vorher alles unterschreibt und ggf. verliert!

      Behörden haben doch nichts zu verheimlichen oder?

      DP
      Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel heraus gucken.

      Kommentar

      • fleischsalat
        Moderator

        • 17.01.2006
        • 7794
        • Niedersachsen

        #4
        Es kommt auf den wissenschaftlichen und den nominalen Wert des Fundes an.
        Plunder kannst Du behalten
        Willen braucht man. Und Zigaretten!

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Hi
          Die Suchfunktion gibt einiges her,an Informationen dazu.
          Für Leute die es ganz genau wissen wollen!Empfehle Ich zur Thematik diese Seite!

          Kommentar

          • masterTHief
            Landesfürst

            • 27.11.2001
            • 985
            • In einer Höhle in der Erde
            • Schlumberger Titan

            #6
            Mit Detektor groß suchen Feld links!

            Aber HALLO, Fleischsalat,

            Entweder ist Deine Antwort hier genial * gröhl * –

            dann, nämlich, wenn der Fragende
            (der Anfängern des Sondenganges an anderer Stelle empfiehlt, um das Gerät besser kennen zu lernen, alles auszubuddeln, was ein Signal verursacht – mithin sich selber nicht so sehr zu den Anfängern rechnen wird),
            sich hier betreffend das Antrags- und Genehmigungsverfahren sich dumm stellt und ohne viel Mühen (vielleicht selber mal an Hand der bisherigen Post in den Foren oder durch Lesen des § 948 BGB oder eines Denkmalschutzgesetzes) nicht dumm (gestellt) sterben will.
            Dann ist er möglicherweise eigentlich ein ganz Gescheiter und wird deshalb auch spielend zwischen wissenschaftlichem und dem im Handel erzielbaren Wert des Fundes unterscheiden können
            (vielleicht sogar ein schlauer Archäologe, der uns hier alle einmal testen will oder die Meinungsforschung zum Zwecke einer Doktorarbeit zum Thema Sondengänger und Raubgräber(un)wesen benötigt...

            ...oder

            ...der Wissensdurstige ist doch ein solch „einfacher“ Denker, daß er weder in den Foren oder in den Gesetzen lesen will oder kann
            (der zwar weiß, daß ohne Schatzregal das Eigentum geteilt wird, sogar den Begriff der Hadrianischen Teilung kennt, aber den hierfür relevanten Rechtssatz § 984 BGB niemals gesehen hat, anderenfalls er wüßte, daß diese Vorschrift der Eigentumsteilung kein Wort zu irgendeiner Pflugsole sagt oder sogar diese mit Zentimeterangaben vorgibt).

            In diesem Falle ist Deine Antwort grob fahrlässig * tob *, weil Du den Fragenden überforderst, er wird nicht einmal annähernd eine Ahnung haben von wissenschaftlichem oder Geldwert des Fundes, mitunter zwischen diesen nicht einmal unterscheiden können.


            Warum schreibt er Solches in den Foren (auch in einem Parallel-Forum gerade entdeckt) und fragt nicht bei den Landesdenkmalämtern an, ob es vorgedruckte Genehmigungsanträge gibt und wie die (vermutlich auch schon) vorgedruckten Genehmigungen aussehen, die vermutlich nur mit Namen und Adresse des Antragstellers zu vervollständigen sind ?

            Der Pilger kann doch nicht allen Ernstes tatsächlich glauben, daß es hier oder sonstwo eine Antrags- und Genehmigungssammlung gibt, die ihm zur Verfügung stehen könnte * bitte nur mal eben zu zu greifen *.
            Einen Antrag wird er im Zweifel doch wohl noch selber stellen können (ohne, daß man ihm das Händchen führt) und auch lesen können, was er unterschreibt, bevor er einen Vertrag akzeptiert?!
            Sonst kann ich nur den Weg zu einem Anwalt empfehlen, das kostet zwar ein wenig, dafür braucht man dazu aber eigentlich nur die Vollmacht lesen können, die aber auch „vorgelesen, genehmigt und unterschrieben“ werden kann, falls man die Brille verloren oder sonstwie mit Blindheit geschlagen ist.

            Diese meine Stellungnahme noch in ein anderes Forum zu setzen, wäre fast Zeitverschwendung, aber andererseits vielleicht zweckmäßig.

            Mensch, Fleischsalat, natürlich weiß ich, daß Deine Antwort nicht ohne Grund mit dem Smiley versehen ist, aber mache Dir doch hin und wieder auch Gedanken über den Fragesteller.
            Scheint doch nicht jeder so tief in der Materie zu stecken wie wir beide, es sei denn...
            ...Deine Antwort wäre die der genialen Art .

            Und jetzt könnt Ihr alle über mich herfallen , weil ich einem kleinen, unbedarften und hilflosen Neuling nicht meine ganze Sammlung zum Fundrecht zur Verfügung stelle, mein Wissen diesmal nicht preisgebe, keine guten Ratschläge habe und auch keinen Standart-Antrag verfasse, den dann jeder sich aus dem Internet herunterladen könnte * heul doch *.
            Nur Mut zur Eigeninitiative, hat nicht jeder hier immer alles in die Wiege gelegt bekommen und sich mühsam (wie sich das Eichhörnchen ernährt) einiges aneignen müssen.
            Wer sich Schätze aneignen möchte und das rechtlich einwandfrei, der hat sich vorab einiges andere anzueignen.
            Das Leben ist halt schwer und als Schatzsucher hat man es besonders schwer.

            Mal zu den Denkmalämtern "pilgern", die freuen sich über jeden Interessierten und Antragsteller und helfen gerne weiter, denn die haben wenig zu tun und beschweren sich immer wieder darüber, daß zu wenig Anträge von Sondengängern gestellt werden.

            Gruß

            masterTHief
            Zuletzt geändert von masterTHief; 28.01.2009, 18:07.
            - nur echt mit "TH" -

            Kommentar

            • masterTHief
              Landesfürst

              • 27.11.2001
              • 985
              • In einer Höhle in der Erde
              • Schlumberger Titan

              #7
              Hallo Sirente,

              auch bei DIGS wird man Antrags- und Genehmigungs-Vordrucke finden, oder habe ich da etwas übersehen?

              Gruß

              masterTHief
              - nur echt mit "TH" -

              Kommentar

              • MIMO
                Heerführer


                • 22.11.2007
                • 1683
                • Sachsen
                • Rutus Alter 71

                #8
                Hallo masterTHief,

                bin genau deiner Meinung, dafür bekommst du von mir 5 Sterne!
                Der Themenstarter sollte sich erstmal richtig vorstellen!

                MfG Marcus
                Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
                (Alexander von Humboldt)

                Kommentar

                • erich 1964
                  Heerführer


                  • 31.08.2007
                  • 4108
                  • Raetia - Rätien
                  • Cibola SE , Ace 150, Garrett Pro Pinpointer

                  #9
                  Hallo masterTHief,
                  einfach genial
                  Gruß Erich
                  Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!

                  Kommentar

                  • fleischsalat
                    Moderator

                    • 17.01.2006
                    • 7794
                    • Niedersachsen

                    #10
                    Zitat von MIMO
                    Der Themenstarter sollte sich erstmal richtig vorstellen!

                    Der Meinung bin ich auch.
                    DAS wollte ich ja mit der Frage nach dem Bundesland wenigstens zum Teil klären

                    Erinnert mich irgendwie an diese "Zeigt Eure Genehmigungen"- Geschichte...

                    Zur Erinnerung:http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=45044


                    N F G (): Fleischsalat
                    Zuletzt geändert von fleischsalat; 28.01.2009, 18:59.
                    Willen braucht man. Und Zigaretten!

                    Kommentar

                    • Der Pilger
                      Einwanderer


                      • 28.12.2008
                      • 11
                      • Planet Erde

                      #11
                      Hallo,

                      also ich bin doch kein Archäologe und eine Doktorarbeit schreibe ich auch nicht, nein, ich bin ein Sondler wie ihr auch! :besserwiss:

                      @ masterthief

                      Du hast dir richtig Mühe gegeben und ein Lob verdient. :sensationell:

                      @@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@ @@@@@@@@@@@@@@@@

                      Es wäre schön, wenn man jetzt mal anfangen würde meine Fragen der folge nach zu beantworten ohne mit unnötigen Gegenfragen dieses Thema zu versaubeuteln!

                      Welches Bundesland?

                      Gibt es mehr als zwei (2) Möglichkeiten? Mit oder ohne Schatzregal !

                      Als Antwort auf meine fragen würde mir ein kurzer Satz reichen! z. B. "Dies gilt nicht für Länder mit Schatzregal".


                      Danke

                      DP
                      Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel heraus gucken.

                      Kommentar

                      • Erdspiegel
                        Heerführer


                        • 16.07.2008
                        • 7038
                        • zwischen Schutt & Scherben
                        • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                        #12
                        Zitat von Der Pilger
                        Hätte mal eine Frage zu Genehmigungen!

                        Wenn ich eine Genehmigung habe und einen Schatz finden sollte, sagen wir mal so einen wie Nebra, verliere ich dann nicht automatisch alle Rechte an dem Schatz, weil ich ja eine Genehmigung hatte und mit meiner Unterschrift den Bedingungen der Behörden zugestimmt habe?

                        DP
                        1.)Der Fund von Nebra ist eigentlich kein Schatzfund;weder im wissenschaftlichen,noch im rechtlichen Sinne.

                        2.)Die Begriffe 'Schatzfund','Schatzsuche' und 'Schatzrecht' in Bezug auf Antragsstellung von Genehmigungen,erzeugen meistens immer den gleichklingenden Tenor von Denkmalamt,Kriegsgräberfürsorge,KMRD etc.:
                        "Wechseln Sie Ihr Hobby und beantragen Sie einen Fischereischein!"
                        Und nicht selten haben sie damit natürlich auch noch recht.

                        Kommentar

                        • fleischsalat
                          Moderator

                          • 17.01.2006
                          • 7794
                          • Niedersachsen

                          #13
                          Zitat von Der Pilger

                          Welches Bundesland?

                          Gibt es mehr als zwei (2) Möglichkeiten? Mit oder ohne Schatzregal !

                          Als Antwort auf meine fragen würde mir ein kurzer Satz reichen! z. B. "Dies gilt nicht für Länder mit Schatzregal".
                          Eventuell wäre eine dahin gehende Angabe hilfreich... . Die User hier kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, manche aus anderen europäischen Ländern und manche sogar von wirklich weit weg
                          Überall gibt es gewisse Regeln, an die sich der lokale Sondler halten muss.

                          @ Der Pilger:

                          Meinst Du im Ernst, dass sich hier Leute die Zeit damit vertreiben, herauszufinden, wie die gesetzliche Lage bei einem Schatzfund z.B. in Bayern ist, obwohl sie in Schleswig Holstein wohnen?! Ich denke mal nicht!
                          Grundwissen vielleicht- aber das war es dann auch.
                          Also: Wenn Du hier Informationen haben willst (Und dazu noch in diesem Tonfall), dann solltest Du auch bereit sein, Informationen zu geben.
                          Selbst wenn Du einen Schatz bergen willst, oder ihn sogar schon geborgen hast (), brauchst Du das doch hier keinem auf die Nase zu binden.

                          Ach was solls- drauf geschissen. Um das mit den Informationen mal ein bisschen besser zu verdeutlichen, habe ich mal ein Bild angehängt:


                          PS: Das kommt mir alles seeehr bekannt vor...
                          Angehängte Dateien
                          Zuletzt geändert von fleischsalat; 28.01.2009, 21:36.
                          Willen braucht man. Und Zigaretten!

                          Kommentar

                          • Der Pilger
                            Einwanderer


                            • 28.12.2008
                            • 11
                            • Planet Erde

                            #14
                            Hallo,

                            @ Erdspiegel

                            danke für die Einhaltung der Folge, meine erste Frage war aber, wenn jemand schon eine Genehmigung hat, nicht wenn er eine beantragen würde!

                            @ fleischsalat

                            Ich wollte niemanden verletzen oder angreifen, sondern nur versuchen meine Fragen zu lösen.

                            DP
                            Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel heraus gucken.

                            Kommentar

                            • ODAS
                              Heerführer

                              • 19.07.2003
                              • 2350
                              • Niedersachsen
                              • Minelab XT70

                              #15
                              Hier gibt es einiges zu lesen.


                              Da auch noch zum Thema:


                              Gruß,
                              ODAS

                              Kommentar

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