Genehmigung und Schatzrechte

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  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11298
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #16
    @ Herr Pilger, kann es sein, daß Sie nicht ganz unbedarft sind, was die Forenlandschaft angeht
    Im Ernstfall immer an die IP-Adresse denken
    Zuletzt geändert von ogrikaze; 28.01.2009, 22:34.
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

    Kommentar

    • Nestor
      Ritter

      • 24.09.2000
      • 586

      #17
      Um es kurz zu machen, wenn du nicht nach vor- oder frühgeschichtlichen Dingen suchst, brauchst du KEINE Genehmigung. Wenn du es willst, bekommst du keine.
      Was du brauchst ist die Einwilligung des Grundeigentümers und du gehts die Verpflichtung ein, Funde mit ihm zu teilen. Außerdem musst du Funde anzeigen.
      Grüße,
      NESTOR

      Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland

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      • Der Pilger
        Einwanderer


        • 28.12.2008
        • 11
        • Planet Erde

        #18
        @ odas

        Danke für die zwei Links!

        @ ogrikatze

        Ich Pilger halt gerne durch die Landschaften!


        @ nestor

        Danke dir, aber dies war mir schon bekannt!

        DP
        Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel heraus gucken.

        Kommentar

        • masterTHief
          Landesfürst

          • 27.11.2001
          • 985
          • In einer Höhle in der Erde
          • Schlumberger Titan

          #19
          Suchscheine

          @ ODAS & Pilger

          Danke, ODAS, daß Du diesen Link

          eingestellt hast.

          Für alle noch mal als Grafik die Gegenüberstellung im Anhang.

          Pilger, wenn Du nicht ausdrücklich nach Bodendenkmälern suchst und Dich nicht in die Nähe solcher begibst, benötigst Du keine Genehmigung.
          Wenn Du für ein Gebiet – ohne Bodendenkmal – eine Genehmigung beantragst, muß(!) sie sogar erteilt werden, wenn kein Bodendenkmal gefährdet erscheint – so im DSchG NW – also selbst, wenn Deine Suche (auch) auf das Auffinden von Bodendenkmälern gerichtet sein sollte.
          Ähnliches auch in anderen Ländern, aber jeweils das örtlich geltende Denkmalschutzgesetz genau anschauen.
          Wieauch immer und überall, findest Du etwas, was Dir nach Bodendenkmal vorkommt, dann ist Meldung zu machen – hierzu auch Hinweis auf das jeweils geltende Denkmalschutzgesetz.

          Gruß

          masterTHief
          Angehängte Dateien
          - nur echt mit "TH" -

          Kommentar

          • Der Pilger
            Einwanderer


            • 28.12.2008
            • 11
            • Planet Erde

            #20
            Auch hier dank an alle für die Hilfe.

            DP
            Ein Buch ist ein Spiegel, wenn ein Affe hineinsieht, so kann kein Apostel heraus gucken.

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