Um es kurz zu machen, wenn du nicht nach vor- oder frühgeschichtlichen Dingen suchst, brauchst du KEINE Genehmigung. Wenn du es willst, bekommst du keine.
Was du brauchst ist die Einwilligung des Grundeigentümers und du gehts die Verpflichtung ein, Funde mit ihm zu teilen. Außerdem musst du Funde anzeigen.
Grüße,
NESTOR
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
Für alle noch mal als Grafik die Gegenüberstellung im Anhang.
Pilger, wenn Du nicht ausdrücklich nach Bodendenkmälern suchst und Dich nicht in die Nähe solcher begibst, benötigst Du keine Genehmigung.
Wenn Du für ein Gebiet – ohne Bodendenkmal – eine Genehmigung beantragst, muß(!) sie sogar erteilt werden, wenn kein Bodendenkmal gefährdet erscheint – so im DSchG NW – also selbst, wenn Deine Suche (auch) auf das Auffinden von Bodendenkmälern gerichtet sein sollte.
Ähnliches auch in anderen Ländern, aber jeweils das örtlich geltende Denkmalschutzgesetz genau anschauen.
Wieauch immer und überall, findest Du etwas, was Dir nach Bodendenkmal vorkommt, dann ist Meldung zu machen – hierzu auch Hinweis auf das jeweils geltende Denkmalschutzgesetz.
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