Schleswig-Holstein

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  • Erdspiegel
    Heerführer


    • 16.07.2008
    • 7038
    • zwischen Schutt & Scherben
    • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

    #1

    Schleswig-Holstein

    Hier eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung des Denkmalschutzgesetzes.Für Sucher mit Genehmigung sind die Seiten 9 & 10 rellevant;ebenso für Diejenigen,die eine beantragen wollen.Ganz schön engstirnig ,das Bündnis 90/Die Grünen:



    Hier in Brandenburg greift das Schatzregal auch bei genehmigten Nachforschungen,falls diese vom Gesetzgeber oder vom Denkmalamt als archäologische Untersuchung ausgelegt werden.Meiner Meinung nach,wurde damit geschickt verhindert,daß die Antragsstellungen ins Unermessliche steigen.
  • Wolfo
    Oberbootsmann
    Heerführer


    • 01.11.2006
    • 1465
    • Heiðabýr
    • Oculus

    #2
    Fahr zur Hölle du Hollsteiner...

    Die Anzahl der "genehmigten" Sucher ist tatsächlich in den letzten jahren stark in die Höhe gegangen.


    Kein Berg zu tief!

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    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #3
      Zitat von Wolfo
      Fahr zur Hölle du Hollsteiner...

      Die Anzahl der "genehmigten" Sucher ist tatsächlich in den letzten jahren stark in die Höhe gegangen.
      Ist die Änderung eigentlich durch? Habe da noch nicht weiter recherschiert.
      Zu vermuten ist wohl,das die Zahl derer,die ihre Genehmigung verlängern lassen werden,zurückgehen wird.

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      • Loenne
        Ratsherr


        • 20.03.2004
        • 267
        • Schleswig-Holstein

        #4
        Zitat von Erdspiegel
        Zu vermuten ist wohl,das die Zahl derer,die ihre Genehmigung verlängern lassen werden,zurückgehen wird.
        Warum?

        Gruß
        Michael

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        • Erdspiegel
          Heerführer


          • 16.07.2008
          • 7038
          • zwischen Schutt & Scherben
          • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

          #5
          Zitat von Loenne
          Warum?

          Gruß
          Michael
          Weil dann das Schatzregal auf alle Funde geltend gemacht werden kann,auch wenn sie nicht von wissenschaftlicher Bedeutung sind.Das kann heißen,das zB.Sammler von Hundesteuermarken oder alten Uniformknöpfen keine Gehnemigung mehr brauchen,da sie ihr Hobby an den Nagel hängen können.
          Gruß,Erdspiegel

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          • Loenne
            Ratsherr


            • 20.03.2004
            • 267
            • Schleswig-Holstein

            #6
            Verstehe ich jetzt nicht. Habe ich etwas falsch oder überlesen oder sprechen wir über einen anderen Text?

            Auf Seite neun steht bei mir: "Somit sollte in Schleswig-Holstein derjenige, der ohne Genehmigung nach § 18 des Regierungsentwurfs als Raubgräber Nachforschungen betreibt oder Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, nicht noch mit dem Eigentumserwerb zur Hälfte am Kulturdenkmal nach § 984 BGB belohnt werden, nur weil dass.........."

            Mit anderen Worten heißt das, dass alle mit einer Genehmigung diesen Anspruch haben. Ist doch völlig in Ordnung, wenn Raubgräber nicht noch vom Land entlohnt werden. Was hat das mit dem Sammeln von Hundesteuermarken oder Unifomknöpfen zu tun?

            Sind Dir die Regeln bekannt, unter denen in Schleswig-Holstein Genehmigungen erteilt werden und wie mit Funden umgegangen wird?

            Gruß
            Michael

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            • Erdspiegel
              Heerführer


              • 16.07.2008
              • 7038
              • zwischen Schutt & Scherben
              • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

              #7
              Auf Seite 9 steht:[B]Durch das Schatzregal nach §21 des Regierungsentwurfs wird auch das Interesse des Ausgräbers an der Erteilung einer Grabungsgenehmigung geringer,falls er nicht Eigentümer der Funde werden kann.Deshalb sollten diese Gegenstände nicht nur bei staatlichen Nachforschungen und Grabungen dem Schatzregal unterliegen.
              [B]
              Darum ging es mir.Das frühzeitliche oder mittelalterliche Funde Kulturdenkmale sind,ist mir klar.Aber wie weit ist der Begriff in Richtung der Gegenwart dehnbar.Ich vermute das die Bedingungen f. eine Gehmigung und die Verfahrensweisen im Fundfall,denen in meiner Heimat annähernd ähnlich sind.Und hier ist fast alles bis zum Mauerbau 1961 ein Kulturdenkmal oder wird eines,wenn Entscheidungsträger einen schlechten Tag haben.
              Gruß,Erdspiegel

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              • Loenne
                Ratsherr


                • 20.03.2004
                • 267
                • Schleswig-Holstein

                #8
                Ok, jetzt habe ich Dich verstanden. Allerdings zeigt sich nun auch, dass Du die Genehmigungen in SH nicht kennst. Die Regelung gibt es dort schon immer und die Gesetzesänderung würde nichts ändern. Somit kein Grund die Genehmigung nicht zu verlängern.

                Die Anwendungsvorschriften für das DschG in SH besagt, dass ein Kulturdenkmal nicht jünger als 30 Jahre sein sollte.

                Allerdings sollte man noch einiges dazu erklären. Zum einen haben wir in Schleswig-Holstein das "kleine" Schatzregal und zum zweiten gibt es immer noch die Möglichkeit gegen das Land zu klagen und sich auf den §984 BGB zu beziehen. Bei dem Entwurf der Grünen ist z. B. nicht berücksichtigt, dass der Eigentümer des Grund und Bodens des Fundortes evtl. einfach mit "enteignet" wird.

                Dann gibt es auch noch interne Regelungen für Sondengänger mit Genehmigung, die etwas realitätsnäher gehandhabt werden, aber die möchte ich hier jetzt nicht erläutern.

                Nur soviel, das Amt würde sich mit Händen und Füßen wehren, Deine Knopf- und Hundesteuermarken-Sammlung zu übernehmen.

                Gruß
                Michael

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                • Erdspiegel
                  Heerführer


                  • 16.07.2008
                  • 7038
                  • zwischen Schutt & Scherben
                  • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                  #9
                  Zitat von Loenne

                  Nur soviel, das Amt würde sich mit Händen und Füßen wehren, Deine Knopf- und Hundesteuermarken-Sammlung zu übernehmen.

                  Gruß
                  Michael
                  Können sie auch nicht,hab' ja keine.

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