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  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #16
    Zitat von IG Phoenix
    Sag mal Stefan,

    Ihr von DIGS merkt ja wohl jetzt gar nichts mehr. Das war lediglich eine Antwort und keine Genehmigung und vermutlich ist die Dienststelle die das geschrieben hat weder zuständig noch berechtigt so eine Antwort zu geben und DIGS beglückwünscht den Empfänger dieses Unsinnsschreiben auch noch und lässt ihn ohne Genehmigung auf Bodendenkmäler los.
    Ihr seit mir vielleicht Spezialisten für Suchgenehmigungen !!!!

    Vielleicht solltet Ihr Eure Antworten vorher mal mit jemanden abstimmen, z. B. mit Jürgen, der von so etwas Ahnung hat.

    Viele Grüße

    Walter

    Mein Gott, Du führst Dich immer auf, wie die Axt im Walde. Ganz ruhig bleiben. So viele Infos haben wir ja hier gar nicht.

    Wir wissen nicht genau, welches Amt die Genehmigung erteilt hat. Sie scheinen aber dennoch von der Materie nicht ganz unbeleckt zu sein, wenn sie die Nummer des Archis mit rausrücken und Einschränkungen machen etc.

    Und wer hat denn - außer Nestor- gesagt, dass der werte Antragssteller Bodendenkmäler aufbuddeln will?

    Lass uns doch mal etwas ruhig bleiben hier, gelle?

    Kommentar

    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #17
      Ohne hier gleich in den Chor der Unkenrufe einstimmen zu wollen,muß ich doch gestehen,das mir das alles ein wenig zu glatt klingt.
      Die Erteilung einer Genehmigung setzt ja ein gewisses Vertrauen des Amtes in die Zusammenarbeit voraus.Dieses muß erstmal geschaffen werden.Grundlagen dafür wären mit Sicherheit erstmal:
      1.)Nachweise über Befähigungen oder auch Darstellungen eines gewissen wissenschaftlichen Interesses,sowie Kenntnisse.
      2.)Die persönliche Vorstellung bzw.Inaugenscheinnahme des Antragstellers beim Denkmalsamt.Ich habe letztens irgendwo aufgeschnappt,das einige Ämter sogar polizeiliche Führungszeugnisse erbitten,weil sie sichergehen wollen,sich keine Strauchdiebe und Heckenreiter ins Haus zu holen.

      Also ohne schriftliches amtliches Dokument würde ich mich nicht auf der sicheren Seite wähnen.Zumal in sog. 'Römerecken' wie Mainz,eine Genehmigung mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit einhergeht;glaube ich.Und diese muß erstmal abgesegnet werden.
      Hast Du denn irgendwas schriftliches von denen bekommen? "So,denn machen 'se mal!" reicht da bestimmt nicht.
      Gruß,Erdspiegel

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      • aquila
        Heerführer


        • 20.06.2007
        • 4522
        • Büttenwarder

        #18
        Das ist für den Normalbürger sicher etwas schwierig. Unsere Verwaltungsjuristen sollten sich einmal äussern.

        Wenn Otto Normalbürger an ein Amt eine offizielle Anfrage richtet und von diesem eine Antwort erhält (amtlicher Briefkopf, Name und Stempel wären SUPER!), dann wäre das meiner bescheidenen Meinung nach eine amtliche Genehmigung. Denn nirgends steht geschrieben, dass eine Solche auf einem ganz bestimmten Vordruck zu erfolgen hätte.

        Aussenwirksam zumindest, Innenwirksam vielleicht. Denn wie in der Wirtschaft gilt, wer den Stempel hat, darf Verträge unterschreiben.

        Wie soll sich den der Bürger sonst auch zurechtfinden, kann doch nicht jeder Jura studieren um einen Bescheid einzufordern. Oderr???

        LG Aquila
        Ich sehe verwirrte Menschen.

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #19
          Zitat von aquila
          Das ist für den Normalbürger sicher etwas schwierig. Unsere Verwaltungsjuristen sollten sich einmal äussern.

          Wenn Otto Normalbürger an ein Amt eine offizielle Anfrage richtet und von diesem eine Antwort erhält (amtlicher Briefkopf, Name und Stempel wären SUPER!), dann wäre das meiner bescheidenen Meinung nach eine amtliche Genehmigung. Denn nirgends steht geschrieben, dass eine Solche auf einem ganz bestimmten Vordruck zu erfolgen hätte.

          Aussenwirksam zumindest, Innenwirksam vielleicht. Denn wie in der Wirtschaft gilt, wer den Stempel hat, darf Verträge unterschreiben.

          Wie soll sich den der Bürger sonst auch zurechtfinden, kann doch nicht jeder Jura studieren um einen Bescheid einzufordern. Oderr???

          LG Aquila
          Das halte ich zumindest für eine gelungene Argumentation.


          Was sagt eigentlich der werte Herr Threadstarter zu dem Thema?

          Kommentar

          • Caddy
            Banned
            • 10.05.2008
            • 2194
            • Vorpommern

            #20
            Zitat von Nestor
            Moin FindlingPB,
            Für was brauchst du eine Genehmigung ? Willst du auf Bodendenkmäler gehen ?
            Hallo Nestor

            Was ist ein Bodendenkmal ?

            Gruss Caddy

            Ja , ich weiss , nervt die Frage , Gesetze halt
            Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

            Kommentar

            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #21
              Moin,

              es erstaunt mich immer wieder, solche Argumente zu hören.

              Laut seinem Posting im Sucherforum hat er den Antrag beim Wirtschaftshof in Mainz gestellt. Dort ist ja schon seit Tagen die 5. Jahreszeit angebrochen, die Bediensteten im Vollrausch und nur ein paar Azubis besetzen die nötigsten Telefone.

              Jetzt hat er von der Stadt eine Genehmigung bekommen. Leute, wie lange seit Ihr hier schon in den verschiedesten Forum unterwegs und wie oft wurde das hier schon zigmal durchgekaut.

              1. Öffentliches Recht: Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde.

              2. Privates Recht: Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

              Beides wird benötigt um zu suchen und wenn es ein Signal gibt auch in fremden Grund ein Loch graben zu dürfen.

              Jetzt hat er vom Wirtschafthof in Mainz eine Genehmigung bekommen. Das ist die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer - also der Stadt Mainz - also Privates Recht, auch wenn es eine Kommune ist.

              Was er nicht hat, die nach öffentlichen Recht nötige Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde.

              Alleine mit der privatrechtlichen Genehmigung in städtischen Grund, nicht in den Grund, der sich in Privatbesitz befindet, ein Loch graben zu dürfen.

              Der Schrieb war ja auch mit der Ereichbarkeit der zuständigen Denkmalschutzbehörde versehen, ja warum wohl, weil er von dort die NFG braucht um seinem Hobby nachgehen zu können. Letzteres gibt es in Mainz aber nun mal nicht.

              Also Chapps,
              ja, er hat eine Genehmigung, die ist auch amtlich, aber von der Stadt Mainz und das ist Privatrecht, was ihm fehlt, ich habe es oben geschrieben, ist die Genehmigung nach öffentlichen Recht vom Landesamt für Denkmalpflege.

              Viele Grüße

              Walter

              Kommentar

              • Jägsam
                Heerführer


                • 04.12.2007
                • 1364
                • strata montana
                • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                #22
                Hai,

                dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen!
                Und ich denke das dürfte auch nicht nur in meinem schönen Hessenlande so sein!

                Gruß
                Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                Kommentar

                • Caddy
                  Banned
                  • 10.05.2008
                  • 2194
                  • Vorpommern

                  #23
                  Zitat von Jägsam
                  Hai,

                  dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen!
                  Und ich denke das dürfte auch nicht nur in meinem schönen Hessenlande so sein!

                  Gruß
                  Jo , haste Recht , selbst im schönen Mecklenburg -Vorpommern ist alles ganz einfach

                  Hab mir als Angler gerade Gedanken gemacht , ob ich bei der Grabung nach Regenwürmern eine NFG benötige , könnte dabei ja einen alten Knopp (Bodendenkmal) verschieben.

                  So , weiter gehts
                  Gruss Caddy
                  Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                  • Jägsam
                    Heerführer


                    • 04.12.2007
                    • 1364
                    • strata montana
                    • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                    #24
                    Bin auch Angler,

                    zum Würmersuchen braucht man halt nun mal keine Sonde und deshalb ja auch nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers...
                    Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                    Kommentar

                    • Caddy
                      Banned
                      • 10.05.2008
                      • 2194
                      • Vorpommern

                      #25
                      Zitat von Jägsam
                      Bin auch Angler,

                      zum Würmersuchen braucht man halt nun mal keine Sonde und deshalb ja auch nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers...
                      Gute Antwort , Du könntest dabei aber ein Bodendenkmal (Knopf) verschieben.


                      weiter gehts
                      Caddy
                      Zuletzt geändert von Caddy; 15.02.2009, 14:53.
                      Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                      Kommentar

                      • Jägsam
                        Heerführer


                        • 04.12.2007
                        • 1364
                        • strata montana
                        • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                        #26
                        Ja, aber ich suche nicht gezielt danach...

                        Zum Angeln brauch ich einen Angelschein von der unteren Naturschutzbehörde und zum Sondeln heutzutage einen, ähh, eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde
                        senfdazugebender Gruß
                        Ralf


                        Und jetzt gehts aber wirklich weiter...
                        Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                        Kommentar

                        • aquila
                          Heerführer


                          • 20.06.2007
                          • 4522
                          • Büttenwarder

                          #27
                          ...Du nimmst es aber billigend in Kauf auf ein BD zu stoßen

                          Jetzt gehts weiter
                          Ich sehe verwirrte Menschen.

                          Kommentar

                          • Caddy
                            Banned
                            • 10.05.2008
                            • 2194
                            • Vorpommern

                            #28
                            Zitat von Jägsam
                            Ja, aber ich suche nicht gezielt danach...

                            Zum Angeln brauch ich einen Angelschein von der unteren Naturschutzbehörde und zum Sondeln heutzutage einen, ähh, eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde
                            senfdazugebender Gruß
                            Ralf


                            Und jetzt gehts aber wirklich weiter...
                            Denke aber drann , dass Du Deine Regenwürmer nicht ausbuddeln darfst , musst halt den Bauern fragen , ob Du Dir aus seinem Misthaufen ein paar Mistmaden raussammeln kannst.

                            Und wehe jetzt kommt einer mit der Regenwurmschnellsuchmethode. Ist auch verboten

                            Caddy
                            Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                            • Jägsam
                              Heerführer


                              • 04.12.2007
                              • 1364
                              • strata montana
                              • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                              #29
                              Zitat von Caddy
                              Denke aber drann , dass Du Deine Regenwürmer nicht ausbuddeln darfst , musst halt den Bauern fragen , ob Du Dir aus seinem Misthaufen ein paar Mistmaden raussammeln kannst.

                              Und wehe jetzt kommt einer mit der Regenwurmschnellsuchmethode. Ist auch verboten

                              Caddy
                              Da ich aber beide Genehmigungen der vorher zitierten Behörden habe kann ich aber mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers so viele Würmer ausbuddeln wie ich will, Oder ???

                              Sorry, es muss jetzt weitergehen...
                              Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

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                              • Caddy
                                Banned
                                • 10.05.2008
                                • 2194
                                • Vorpommern

                                #30
                                Zitat von Jägsam
                                Da ich aber beide Genehmigungen der vorher zitierten Behörden habe kann ich aber mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers so viele Würmer ausbuddeln wie ich will, Oder ???

                                Sorry, es muss jetzt weitergehen...
                                Jo ,hast gewonnen , bist halt Einer der Glücklichen mit zwei Genehmigungen.

                                Ich hab nur eine Genehmigung , die zum Angeln , daher trau ich mich noch immer nicht nach Würmern zu graben.

                                weiter gehts
                                Caddy
                                Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                                Kommentar

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