Begriffsbestimmung Waffe/Deko

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  • taucher-tom
    Bürger


    • 20.05.2009
    • 137
    • Landkern
    • 2 Augen, 10 Finger

    #1

    Begriffsbestimmung Waffe/Deko

    hallo Profis

    Kurze Frage vom Laien:

    Was muss ich machen, um aus einem total verrosteten Karabiner, ohne Verschluss, in desolatem Zustand, ein Deko-Stück zu machen?

    Natürlich rein rechtlich gesehen, nicht konservierungstechnisch!!!

    Der Ratlose

    Tom
    Tom
  • donsoko
    Landesfürst


    • 21.10.2008
    • 996
    • Nähe Bremen
    • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

    #2
    Lauf verschweißen
    MfG Björn

    "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

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    • Öschi
      Heerführer


      • 05.11.2005
      • 2555
      • Niedersachsen, LKA Hildesheim
      • Adleraugen ;-)) und ein wahnsinnig gutes Gespür!

      #3
      Büchsenmacher anrufen, der holt das Teil ab (Ohne bestimmte Lizenzen darfst Du es nicht in der Öffentlichkeit führen), und der ändert es auf Deko. Wenn kein Verschluß dran ist, eiß ich allerdings auch nicht die gnaue Rechtslage. Fragt sich nur ob sich der Aufwand und das Geld im Wert zur waffe lohnt.
      Quidquid agis prudenter agas et respice finem

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      • Septimius
        Heerführer


        • 10.01.2009
        • 3990
        • Königreich Bayern

        #4
        Ist eigentlich noch komplizierter, sprengt hier fast den Rahmen, geh einfach auf Euer Ordnungsamt, zerkaue vorher eine Knoblauchzehe(mach ich immer, wenn ich bei Behörden schnell weiterkommen will [Passamt], wobei die bei uns echt top sind) und lasse Dich informieren, denn Du zahlst die Leute ja durch Deine Steuergelder [lass es sie aber nicht spüren, das macht Dein Atem], und die sind meist echt erfreut, wenn sie mal endlich mit einem vernünftigem Anliegen konfrontiert werden...und Du mit der Knofifahne wieder aus dem engen Büro raus bist
        Zuletzt geändert von Septimius; 22.05.2009, 22:50.
        Gruß Septi

        ------------------------------------------------------

        Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010

        "Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
        Jebediah Springfield

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        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Hallo Tom
          Bei der Polente abliefern und melden falls es ein Boden/Unterwasserfund sein sollte.
          Besitzansprüche geltend machen.Falls die Waffe absolut unbrauchbar und Schrott ist!!
          Ein Sachverständiger dort entscheiden wird, ob die Waffe noch delaboriert werden musss,von einem Büchsenmacher.Oder du das Teil als Dekoschrott in dem Fundzustand behalten kannst/darfst.Es geht zuerst um das melden,Herkunft der Waffe,ob aus einer Straftat usw.. eventuell wird der Fundort noch einmal von den zuständigen Behörden abgesucht!!
          Mfg

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          • SeekandFind
            Banned
            • 23.05.2008
            • 1509
            • Region Cuxhaven
            • Bounty Hunter IV

            #6
            Zitat von taucher-tom
            hallo Profis

            Kurze Frage vom Laien:

            Was muss ich machen, um aus einem total verrosteten Karabiner, ohne Verschluss, in desolatem Zustand, ein Deko-Stück zu machen?

            Natürlich rein rechtlich gesehen, nicht konservierungstechnisch!!!

            Der Ratlose

            Tom
            Was eine Waffe war, bleibt eine Waffe. Das kann nur ein Büchsenmacher ändern. Selbst wenn du da irgendwie rumbohrst oder -schweißt bringt das nichts. Es MUSS von einem autorisierten Fachmann ausgeführt werden sonst ist es keine Deko-Waffe und du machst dich strafbar.

            Ja, das ist mitunter unlogisch, aber es ist nahezu unmöglich eine Grenze zu ziehen, zwischen Rostklumpen aus dem Boden und Flugrost an der AK47...

            Martin

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            • hemiotti
              Heerführer


              • 14.02.2009
              • 2817
              • Berlin Lichtenberg
              • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

              #7
              der tip mit der knofizehe ist gut
              no Risk no Fund

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              • donsoko
                Landesfürst


                • 21.10.2008
                • 996
                • Nähe Bremen
                • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

                #8
                Also ein Bekannter hat einen Karabiner im relativ unrestauriertem Zustand über
                dem Kamin, eigentlich nur ein wenig gereinigt. Der Lauf wurde einfach an beiden
                Enden zugeschweißt. Fertig. Kein Büchsenmacher, kein Weg zum Amt.

                Ich weiß, gesetzeswidrig, aber: Wenn wirklich mal Polizei im Haus sein sollte
                (auswelchem Grund auch immer) gucken die sich das Ding maximal an, sehen
                das die Kiste vergammelt und verschweißt ist und werden keinerlei Interesse
                mehr zeigen... Warum auch?
                MfG Björn

                "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

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                • SeekandFind
                  Banned
                  • 23.05.2008
                  • 1509
                  • Region Cuxhaven
                  • Bounty Hunter IV

                  #9
                  Zitat von donsoko
                  Ich weiß, gesetzeswidrig, aber: Wenn wirklich mal Polizei im Haus sein sollte
                  (aus welchem Grund auch immer) gucken die sich das Ding maximal an, sehen
                  das die Kiste vergammelt und verschweißt ist und werden keinerlei Interesse
                  mehr zeigen... Warum auch?
                  So lange bist zu einen missgünstigen Nachbarn hat, der dich genau deshalb anzeigt. Man kann ja viel machen, aber muss man, wenn man schon weiß, dass es nicht koscher ist, das auch breit treten?

                  Du sagst ja selbst, dass es gesetzeswidrig ist und ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist kein Pappenstiel, daher ist Schnauze halten in so einem Fall pfiffiger als in einem Forum schlafende Hunde zu wecken.

                  Martin

                  Kommentar

                  • donsoko
                    Landesfürst


                    • 21.10.2008
                    • 996
                    • Nähe Bremen
                    • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

                    #10
                    Zitat von SeekandFind
                    Du sagst ja selbst, dass es gesetzeswidrig ist und ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist kein Pappenstiel, daher ist Schnauze halten in so einem Fall pfiffiger als in einem Forum schlafende Hunde zu wecken.

                    Ja, das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, allerdings wird auch da von den
                    Zuständigen differenziert. Eine entsicherte, durchgeladene 9mm zugriffsbereit
                    in der Tasche auf einer Einschulungsfeier ohne Waffenschein ist auch ein
                    Verstoß gegen das Waffengesetz...

                    Ausserdem habe ich ja überhaupt keinen Bekannten

                    EDIT: Achso, warum sollte der Nachbar das tun? Ich behaupte mal das 99,8%
                    der Otto-Normalos keinerlei Ahnung vom gültigen Waffengesetz haben, wie ich
                    bis vor kurzem auch. Da war für mich eine Deko-Waffe eine Deko-Waffe, man
                    hätte nicht im Traum daran gedacht damit gegen das Gesetz verstoßen zu
                    können. Eine Laufwaffe die 60 Jahre im Boden vor sich hingerottet hat ist
                    nunmal unbrauchbar.
                    Aber ich weiß es ja selbst, das Gesetz ist in manchen Belangen einfach schwachsinnig, gegen es
                    verstoßen wollen wir aber dennoch nicht.
                    Ich hab bei sowas eine provokative Ader,
                    deswegen mach ich mal lieber 'ne Fliege und hoffe das der Threadsteller seine
                    Frage Fachkundig beantwortet bekommt
                    Zuletzt geändert von donsoko; 25.05.2009, 11:18.
                    MfG Björn

                    "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

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                    • heiko183
                      Bürger

                      • 21.05.2002
                      • 191
                      • in der pfalz
                      • gmp,explorer se , dfx , f75 ,explorer xs ,coinstrike, whites 6000, tejon, u.s.w.

                      #11
                      hi

                      also ich hatte damals meine selbst zu deko gemacht

                      lauf 10cm mit flex auf der unterseite eingeschlitzt - HM stift von hinten ins patronenlager geschweißt als aufbohrschutz - und den verschluß von unten am magazinkasten durchgehend auf beiden seiten ohne schlagbolzen durchgehend eingeschweißt , den hätte keiner mehr brauchbarmachen können, selbst zum bw platzpatronenschießen nicht mehr

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                      • SeekandFind
                        Banned
                        • 23.05.2008
                        • 1509
                        • Region Cuxhaven
                        • Bounty Hunter IV

                        #12
                        Zitat von heiko183
                        hi

                        also ich hatte damals meine selbst zu deko gemacht

                        lauf 10cm mit flex auf der unterseite eingeschlitzt - HM stift von hinten ins patronenlager geschweißt als aufbohrschutz - und den verschluß von unten am magazinkasten durchgehend auf beiden seiten ohne schlagbolzen durchgehend eingeschweißt , den hätte keiner mehr brauchbarmachen können, selbst zum bw platzpatronenschießen nicht mehr
                        Das ist wirklich super! Niemand wird die Waffe damit wieder schussfähig machen, ABER:

                        Es ist im juristischen Sinne immer noch eine Waffe, wenn diese Arbeiten nicht durch einen Fachmann ausgeführt wurden. Somit bist du im Besitz einer illegalen Waffe und das ist in diesem Land eben und führt zu wenn man erwischt wird.

                        Du tust dir selbst keinen Gefallen mit obiger Selbstbeweihräucherung.

                        Martin

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                        • heiko183
                          Bürger

                          • 21.05.2002
                          • 191
                          • in der pfalz
                          • gmp,explorer se , dfx , f75 ,explorer xs ,coinstrike, whites 6000, tejon, u.s.w.

                          #13
                          Zitat von SeekandFind
                          Somit bist du im Besitz einer illegalen Waffe und das ist in diesem Land eben und führt zu wenn man erwischt wird.

                          Du tust dir selbst keinen Gefallen mit obiger Selbstbeweihräucherung.

                          Martin
                          war martin, war , bin ja jetzt ein anständiger antiken sucher und hab mit wk nix mehr am hut

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                          • Wolfo
                            Oberbootsmann
                            Heerführer


                            • 01.11.2006
                            • 1465
                            • Heiðabýr
                            • Oculus

                            #14
                            Schonmal etwas von Altdeko gehört?

                            Gibt noch massig alte Dekowaffen auf den 60iger und 70iger Jahren. Deren Besitz und Weiterverkauf ist soweit ich weiß nochlaubt. Vonwegen Bestandsschutz und so.
                            Da ist zum größten Teil nur das Patronenlager verschweißt worden, Elektrode rein und fertig.

                            Möchte mal wissen, die die eine Altdeko von einer "neu"-Deko unterscheiden möchten, insbesondere, wenn sie schön verrostet ist...

                            Nur mal so als Denkansatz...


                            Kein Berg zu tief!

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                            • SeekandFind
                              Banned
                              • 23.05.2008
                              • 1509
                              • Region Cuxhaven
                              • Bounty Hunter IV

                              #15
                              Zitat von Wolfo
                              Schonmal etwas von Altdeko gehört?

                              Gibt noch massig alte Dekowaffen auf den 60iger und 70iger Jahren. Deren Besitz und Weiterverkauf ist soweit ich weiß nochlaubt. Vonwegen Bestandsschutz und so.
                              Da ist zum größten Teil nur das Patronenlager verschweißt worden, Elektrode rein und fertig.

                              Möchte mal wissen, die die eine Altdeko von einer "neu"-Deko unterscheiden möchten, insbesondere, wenn sie schön verrostet ist...

                              Nur mal so als Denkansatz...
                              Ja, von "Altdeko" habe ich gehört. Das ist doch mitunter das Codewort für Patronenlager ist mit Blei vergossen. Fakt ist, dass die Gesetzeslage im Waffenrecht wie üblich sehr widersprüchlich ist. Es gab schon Hausdurchsuchungen, weil ein Bauer ein MP40 in der Güllegrube fand. Da will sich dann ein Staatsanwalt profilieren. Auf dem Papier ist es natürlich eine verbotene Kriegswaffe, also beginnen Vorgänge, die vor Gericht enden.

                              Woran "die" zwischen Altdeko und aktueller Deko unterscheiden können? Wird schwierig, aber zum Glück schreiben sich genug Leute öffentlich um Kopf und Kragen, was sie oder Bekannte nicht alles daheim haben. Ach was ist man anonym im Internet. Neue Deko Waffen haben doch auch eine Stempelung, die sog. BKA-Raute.

                              Ich will ja niemanden auf den Schlips treten, aber unser Waffenrecht gleicht einem Minenfeld. Ein unüberlegter Schritt und schon hat man mächtig Ärger am Hals. Niemand will wohl einen Eintrag ins BZR wegen eines rostigen Klumpens. Daher ist sich daran freuen aber die Schnauze halten oft einfach besser, auch wenn man doch recht hat, ist es den Ärger nicht wert.

                              Martin

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