Strafe?

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  • benny81
    Einwanderer


    • 05.06.2009
    • 12
    • Hameln
    • Fisher F4

    #1

    Strafe?

    Mit was für einer Strafe muss man rechnen wenn man unerlaubt sondelt ?
    oder gibt es sogar eine Anzeige ?


    mfg
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Zitat von benny81
    Mit was für einer Strafe muss man rechnen wenn man unerlaubt sondelt ?
    oder gibt es sogar eine Anzeige ?


    mfg
    Sondel doch einfach erlaubt! So schwer ist das nich...

    Kommentar

    • benny81
      Einwanderer


      • 05.06.2009
      • 12
      • Hameln
      • Fisher F4

      #3
      die frage war jetzt natürlich auf die gebiete bezogen wo es verboten ist
      "heben von bodenschätze" usw

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      • der_bünghauser
        Heerführer


        • 01.10.2007
        • 2983
        • Gummersbach
        • Instinkt

        #4
        Wo es verboten ist Sondeln man ganz eifach nicht, kenn mich jetzt mit den gesetzen auch nicht so aus aber könnte mir schon gut vorstellen das es da zu einer Anzeige kommen könnte.
        Suche Porzellan aus der Manufaktur Spitzer Dieringhausen. Fotos & Postkarten aus Dieringhausen, Gummersbach & Umgebung bis in die 1980er Jahre. Und Postkarten aus dem 1 WK.

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Ja, aber Hameln ist Niedersachsen. Und NDS verteilt, in gewissem Umfang Genehmigungen. Jungs aus BW und Co. Ich kann verstehen, dass euch das immer traurig stimmt, wenn einer schreibt: Hol Dir ne Genehmigung und gut ist., Kann ich wirklich und ernsthaft verstehen. Wenn mir aber jemand aus NRW und Co. diese Frage stellt, werde ich ihm antworten müssen, dass es nicht wirklich schwer ist, hier eine NFG o.ä. zu bekommen. Und dazu werde ich ihm auch raten, ok?


          Den Leuten, die in ihrem Bundesland nicht suchen & graben dürfen, wissen doch, dass ich das nicht verurteile, wenn ihr trotzdem geht. Ich würde es aber trotzdem niemandem raten Weisste Bescheid, ne?!
          Zuletzt geändert von chabbs; 07.06.2009, 19:31.

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          • fleischsalat
            Moderator

            • 17.01.2006
            • 7794
            • Niedersachsen

            #6
            Zitat von benny81
            die frage war jetzt natürlich auf die gebiete bezogen wo es verboten ist
            "heben von bodenschätze" usw

            Wie- "Gebiete, wo es verboten ist"?
            Redest Du von einem BD oder wie soll man das verstehen?
            Wo "Es verboten ist" begehst Du wohl eine Straftat, die dementsprchend geahndet wird. Die Höhe der Strafe kann man nicht pauschalisieren.
            Es kommt ganz darauf an, was Du machst... .
            Willen braucht man. Und Zigaretten!

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            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Ich denke, er meint mit "wenn man unerlaubt sondelt", dass man ohne Genehmigung losgeht.

              Je nachdem, was man macht, kann es von einer einfachen Ordnungswidrigkeit, Hausfriedensbruch, Fundunterschlagung, Raubgabungen, Hehlerei usw. gehen. Kann teuer werden. Und wäre in NDS schwachsinnig.

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              • benny81
                Einwanderer


                • 05.06.2009
                • 12
                • Hameln
                • Fisher F4

                #8
                genau das meinte ich chabbs
                das man ohne genehmigung nicht gehen solte ist mir schon klar
                trotzdem wollte ich eine grobe richtung haben was passieren könnte
                aber warscheinlich lässt sich das nicht paulschaliesieren ...

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                • benny81
                  Einwanderer


                  • 05.06.2009
                  • 12
                  • Hameln
                  • Fisher F4

                  #9
                  sorry mal eine kleine erklärung was sind BD-Sucher bzw was soll das bedeuten ?

                  Kommentar

                  • Caddy
                    Banned
                    • 10.05.2008
                    • 2194
                    • Vorpommern

                    #10
                    Nabend Benny

                    BD ist ein Bodendenkmal
                    Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                    • benny81
                      Einwanderer


                      • 05.06.2009
                      • 12
                      • Hameln
                      • Fisher F4

                      #11
                      ah danke wieder was gelernt heute abend

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                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Zitat von benny81
                        genau das meinte ich chabbs
                        das man ohne genehmigung nicht gehen solte ist mir schon klar
                        trotzdem wollte ich eine grobe richtung haben was passieren könnte
                        aber warscheinlich lässt sich das nicht paulschaliesieren ...

                        Also, eben unter uns zwei Gebetsschwestern. Im Normalfall passiert wohl eher zunächst mal "nichts wildes". ABER. Solltest Du erwischt werden, wirst Du niemals wieder die Chance bekommen, offiziell suchen zu gehen. Die Ämter werden Dir dann aus gutem Grund die Zusammenarbeit verweigern. Du wirst irgendwann auch einsehen, dass das Suchen ausschließlich für die eigene Vitrine nicht wirklich befriedigend ist- gerade wenn es um arch. Fundstücke geht. Bei Weltkriegdevotionalien mag das noch anders aussehn, manchmal. Und dann hast Du Dir ein wirklich tolles Hobby verbaut, denn die Erkenntnis, Geschichte erleben zu können, ist ein ganz anderes Gefühl als irgendwann 5 Kilo Musketenkugeln im Schrank liegen zu haben. Ehrlich!

                        Ganz abgesehen davon, dass das Suchen mit Genehmigung auch weitaus enstpannter ist. Wenn Du eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) hast und die Erlaubnis des Bauern, brauchst Du Dich niemals mehr auf dem Acker umdrehen, aus Schiss erwischt zu werden. Du kannst einfach Suchen und Dich mit jedem in Ruhe unterhalten, der Dir begegnet und wirst aufgrund dieser Kontakte die tollsten Erfahrungen machen und wirklich einiges dazu lernen.

                        Wenn Du denkst, das Hobby könnte Dir gefallen, dann hol Dir die Genehmigung. Das kostet nicht viel, auch nicht viel Arbeit. Und wir unterstützen Dich auch viel lieber

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                        • Caddy
                          Banned
                          • 10.05.2008
                          • 2194
                          • Vorpommern

                          #13
                          @Benny , nehme Dir mal die Zeit und lese Dich etwas ins Forum ein , im Archiv sind etliche Deiner Fragen schon beantwortet zu lesen , denn ich wette Du hast eine ganze Menge an Fragen . Hat mit auch geholfen . Willkommen bei SDE
                          Zuletzt geändert von Caddy; 07.06.2009, 20:45.
                          Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                          Kommentar

                          • fleischsalat
                            Moderator

                            • 17.01.2006
                            • 7794
                            • Niedersachsen

                            #14
                            @benni81

                            Nochmal zu dem "was passiert?":

                            Erstmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
                            Wenn Du aber (auch ohne es zu wissen) auf einem BD unterwegs bist oder Du es aus Versehen (oder eben durch den Bodeneingriff) zerstörst, dann wird aus der OWi eine Straftat, die dementsprechend geahndet wird. Soweit zur Sicht aus der Denkmalpflege.
                            Dazu kommt eventuell noch, wie schon erwähnt, Landfriedensbruch etc.
                            Also das privatrechtliche.
                            Willen braucht man. Und Zigaretten!

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                            • Erdspiegel
                              Heerführer


                              • 16.07.2008
                              • 7038
                              • zwischen Schutt & Scherben
                              • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                              #15
                              Zitat von fleischsalat
                              @benni81

                              Nochmal zu dem "was passiert?":

                              Erstmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
                              Wenn Du aber (auch ohne es zu wissen) auf einem BD unterwegs bist oder Du es aus Versehen (oder eben durch den Bodeneingriff) zerstörst, dann wird aus der OWi eine Straftat, die dementsprechend geahndet wird. Soweit zur Sicht aus der Denkmalpflege.
                              Dazu kommt eventuell noch, wie schon erwähnt, Landfriedensbruch etc.
                              Also das privatrechtliche.
                              Und wenn bei der eventuellen Hausdurchsuchung Aufzeichnungen,Kartenmaterial oder Rescherchespuren auf dem PC gefunden werden,dann wäre es eine vorsätzliche Straftat,deren Ahndung einem finanziell das Genick brechen wird.

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