Es gibt ja auch zwei Begriffe. Einmal der Grabräuber und der Raubgräber.
Ein Grabräuber ist immer ein Raubgräber, aber nicht jeder Raubgräber ein Grabräuber.
Ein Grabräuber bricht in Grabmale ein, oder buddelt alte Grabstätten wie Urnenfelder auf, wird aber manchmal auch auf moderne Friedhofsschänder und Diebe gemünzt. Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.
Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.
LG
Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
Caddy? Was los?
"Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig." Sophie Scholl/Jacques Maritain
Ja, ist ein bisschen kompliziert geraten. Aber ich wollte das nicht zu plakativ machen.
Nein , kein Problem , da steht ein wichtiger Punkt drinne und damit ist der Satz auch so ok.
Aber hier gings ja um die Strafen , und was mich etwas stutzig macht , ist der SorgiSmiley. Da musst Du schon mit ein paar mehr Infos rüberkommen Ilias.
Danke Caddy ich war mit meinen Gedanken bei der Arbeit und bei Grab
( gehört ja fast zusammen).Dazu kommt noch - Wochenende - Sondeln - Buddeln - Frau Beichten usw.
Beiträge lesen und nebenbei Arbeiten kommt nicht so gut.
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Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL
Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel
Az.: 7108 Js 7287/05
landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008
Az.: 3 O 3835/07
Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab,
im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz).
Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel
Az.: 7108 Js 7287/05
landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008
Az.: 3 O 3835/07
Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab,
im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz).
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