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  • Ilias2001
    Einwanderer


    • 04.06.2009
    • 11
    • Berlin

    #1

    Urteile

    Hat kennt jemand Urteile die gegen Raubgräber ausgesprochen wurden sind?
    vielen dank
  • Caddy
    Banned
    • 10.05.2008
    • 2194
    • Vorpommern

    #2
    Was verstehst Du unter Raubgräber ?
    Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

    Kommentar

    • uglydigger
      Heerführer


      • 02.05.2009
      • 1283
      • Nds.-Weserbergland.
      • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

      #3
      Meinst Du Grab-Räuber oder wirklich Raubgräber?

      Was ist ein Raubgräber?
      Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

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      • BERGMANN 78
        Heerführer


        • 02.06.2006
        • 5291
        • Preussen
        • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

        #4
        @Ilias2001

        News, Nachrichten und aktuelle Meldungen aus allen Ressorts. Politik, Wirtschaft, Sport, Feuilleton und Finanzen im Überblick.
        Zuletzt geändert von BERGMANN 78; 25.06.2009, 12:27.
        Gruß B78


        Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

        Zitat: Oelfuss



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        • BERGMANN 78
          Heerführer


          • 02.06.2006
          • 5291
          • Preussen
          • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

          #5
          Zitat von uglydigger
          Meinst Du Grab-Räuber oder wirklich Raubgräber?

          Was ist ein Raubgräber?
          Gruß B78


          Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

          Zitat: Oelfuss



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          • uglydigger
            Heerführer


            • 02.05.2009
            • 1283
            • Nds.-Weserbergland.
            • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

            #6


            Sorry hatte ein Filmriss hatte einGrab im Kopf und nicht das Graben.
            Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

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            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Es gibt ja auch zwei Begriffe. Einmal der Grabräuber und der Raubgräber.

              Ein Grabräuber ist immer ein Raubgräber, aber nicht jeder Raubgräber ein Grabräuber.

              Ein Grabräuber bricht in Grabmale ein, oder buddelt alte Grabstätten wie Urnenfelder auf, wird aber manchmal auch auf moderne Friedhofsschänder und Diebe gemünzt. Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.


              LG

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              • Caddy
                Banned
                • 10.05.2008
                • 2194
                • Vorpommern

                #8
                Zitat von chabbs
                Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.


                LG
                Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
                Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von Caddy
                  Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
                  Ja, ist ein bisschen kompliziert geraten. Aber ich wollte das nicht zu plakativ machen.

                  Kommentar

                  • Siebken
                    Heerführer


                    • 12.01.2005
                    • 6470
                    • Nicht von dieser Welt.
                    • XP Deus

                    #10
                    Zitat von Caddy
                    Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
                    Caddy? Was los?
                    "Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
                    Sophie Scholl/Jacques Maritain

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                    • Caddy
                      Banned
                      • 10.05.2008
                      • 2194
                      • Vorpommern

                      #11
                      Zitat von chabbs
                      Ja, ist ein bisschen kompliziert geraten. Aber ich wollte das nicht zu plakativ machen.
                      Nein , kein Problem , da steht ein wichtiger Punkt drinne und damit ist der Satz auch so ok.

                      Aber hier gings ja um die Strafen , und was mich etwas stutzig macht , ist der SorgiSmiley. Da musst Du schon mit ein paar mehr Infos rüberkommen Ilias.
                      Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                      • uglydigger
                        Heerführer


                        • 02.05.2009
                        • 1283
                        • Nds.-Weserbergland.
                        • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

                        #12
                        Danke Caddy ich war mit meinen Gedanken bei der Arbeit und bei Grab
                        ( gehört ja fast zusammen).Dazu kommt noch - Wochenende - Sondeln - Buddeln - Frau Beichten usw.
                        Beiträge lesen und nebenbei Arbeiten kommt nicht so gut.

                        .
                        Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

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                        • Septimius
                          Heerführer


                          • 10.01.2009
                          • 3990
                          • Königreich Bayern

                          #13
                          Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
                          Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel
                          Az.: 7108 Js 7287/05
                          landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008
                          Az.: 3 O 3835/07
                          Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab,
                          im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz).
                          Gruß Septi

                          ------------------------------------------------------

                          Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010

                          "Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
                          Jebediah Springfield

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                          • Ilias2001
                            Einwanderer


                            • 04.06.2009
                            • 11
                            • Berlin

                            #14
                            Zitat von uglydigger
                            Meinst Du Grab-Räuber oder wirklich Raubgräber?

                            Was ist ein Raubgräber?
                            Gut, drücke mich mal anders aus. Leute die im Wald "zufällig" etwas finden und behalten...

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                            • Ilias2001
                              Einwanderer


                              • 04.06.2009
                              • 11
                              • Berlin

                              #15
                              Zitat von Septimius
                              Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
                              Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel
                              Az.: 7108 Js 7287/05
                              landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008
                              Az.: 3 O 3835/07
                              Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab,
                              im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz).
                              WOW, so viele recht lieben dank

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