Schatzregal, Link zur Buchbesprechunng

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  • rainer
    Lehnsmann


    • 13.06.2007
    • 27
    • Südsüdsüdbaden
    • White 3900 pro

    #1

    Schatzregal, Link zur Buchbesprechunng

    Hallo anbei ein Link zur Buchbesprechung übers Schatzregal.
    Da ich erst vor wenigen Wochen - nach langer Sondelpause- auf den LDA-Flyer gestossen bin, habe ich die Tatsache, dass freies Sondeln quasi verboten ist, noch nicht verdaut.

    In dem Link ist die Rede von früheren Schatzregalen, in denen das Suchen/Graben/Finden bis zur Tiefe einer Pflugschar erlaubt gewesen sein soll.
    Ist dieser Sachverhalt in anderen Bundesländern mit Schatzregalgesetzten evt. berücksichtigt ?

    Zuletzt geändert von rainer; 08.08.2009, 10:23.
  • Sonie
    Bürger


    • 18.01.2009
    • 184
    • Hessen

    #2
    Sehr interessant beschrieben in dem Link.

    In irgend einem Land in Europa ist es so geregelt:
    Findet man zufällig einen geschichtlich interessanten Gegenstand,
    gehört er wertanteilmäßig zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundstückseigentümer.
    Wird gezielt gesucht und gefunden, gehört alles dem Land.
    Ich persönlich könnte damit leben nur ist es leider so daß Länder
    mit Schatzregal daraus ableiten daß man das Suchen an sich verbietet oder eben nicht erlaubt.
    Und das kann nicht sein.
    Gruß, Günther

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    • IG Phoenix
      Heerführer

      • 17.05.2002
      • 1106
      • Uplengen
      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

      #3
      Zitat von Sonie
      Sehr interessant beschrieben in dem Link.

      In irgend einem Land in Europa ist es so geregelt:
      Findet man zufällig einen geschichtlich interessanten Gegenstand,
      gehört er wertanteilmäßig zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundstückseigentümer.
      Wird gezielt gesucht und gefunden, gehört alles dem Land.
      Ich persönlich könnte damit leben nur ist es leider so daß Länder
      mit Schatzregal daraus ableiten daß man das Suchen an sich verbietet oder eben nicht erlaubt.
      Und das kann nicht sein.
      Gruß, Günther

      Das Land heißt Frankeich, wer dort zufällig einen Schatz findet, erhält die Häfte daran, wer aber einen Schatz mit einem Detektor findet, erhält nichts, weil dies kein Zufallfund ist. Die Diskussionen darüber hatten wir aber schon, bitte hier nicht wieder neu damit anfangen. Per Suchfunktion bitte ins Jahr 2000 oder 2001 zurück, das war die Sache mit dem Schatzfund des französischen Sondengängers der auf einem Fußballplatz einen mittelalterlichen Schatz fand. SDE hatte damals noch Geld für den Sondengänger gesammelt, oder war es SDI?

      Viele Grüße

      Walter

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      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Zitat von rainer
        Hallo anbei ein Link zur Buchbesprechung übers Schatzregal.
        Da ich erst vor wenigen Wochen - nach langer Sondelpause- auf den LDA-Flyer gestossen bin, habe ich die Tatsache, dass freies Sondeln quasi verboten ist, noch nicht verdaut.

        In dem Link ist die Rede von früheren Schatzregalen, in denen das Suchen/Graben/Finden bis zur Tiefe einer Pflugschar erlaubt gewesen sein soll.
        Ist dieser Sachverhalt in anderen Bundesländern mit Schatzregalgesetzten evt. berücksichtigt ?

        http://www.vl-museen.de/lit-rez/graf02-1.htm

        Moin,

        nicht Suchen/Graben/Finden, im Sachsenspiegel steht, dass wer einen Schatz findet, der tiefer liegt als ein Pflug pflügen kann, muss den Schatz beim Landesherrn abgeben, im Umkehrschluss werden Schätze innerhalb des Pflughorizontes zwischen Entdecker und Grundstückseigentümer geteilt, der König geht leer aus. Von Suche steht nichts im Sachsenspiegel

        Viele Grüße

        Walter

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        • rainer
          Lehnsmann


          • 13.06.2007
          • 27
          • Südsüdsüdbaden
          • White 3900 pro

          #5
          Zitat von IG Phoenix
          Moin,

          nicht Suchen/Graben/Finden, im Sachsenspiegel steht, dass wer einen Schatz findet, der tiefer liegt als ein Pflug pflügen kann, muss den Schatz beim Landesherrn abgeben, im Umkehrschluss werden Schätze innerhalb des Pflughorizontes zwischen Entdecker und Grundstückseigentümer geteilt, der König geht leer aus. Von Suche steht nichts im Sachsenspiegel

          Viele Grüße

          Walter
          nun, ich denke dass damals noch nicht unterschieden wurde zwischen Suchen und Finden. Heute sind die Juristen eben spitzfindiger und ich vermute wohl dass mann ohne gute Argumente es schwer haben wird, das Mitführen einer Sonde zu erklären.

          Wie reagieren eigentlich die Hersteller der Sonden auf die Rechtslage? Ziehen die sich auf die Position zurück:
          "Wir gehen davon aus dass Käufer unserer Sonden im Besitz einer Suchgenehmigung sind...." ?

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          • masterTHief
            Landesfürst

            • 27.11.2001
            • 985
            • In einer Höhle in der Erde
            • Schlumberger Titan

            #6
            Hallo Rainer,

            warum sollten die Detektorenhersteller oder -Händler davon ausgehen, daß alle Käufer eine Suchgenehmigung haben müssen?
            Die bedarf es nur bei der gezielten Suche nach Bodendenkmälern und es kann nicht einfach unterstellt werden, daß jedes in der Erde zu findende Metallstück auch gleich ein Bodendenkmal ist.

            Auch wenn ich keinen Führerschein (Fahrerlaubnis) habe, darf ich Autos kaufen, die ich meinen Kindern oder meiner Frau zur Verfügung stelle, die aber auf meinen Namen laufen.

            Ich war mit dem Detektor bisher gezielt nur auf Meteoriten-Suche (ääätsch!), genau gesagt die Hauptmasse von "Neuschwanstein".

            So ein Ausstellungsplakat wie das von Biberach (auch Katalogtitelbild) zeigt Wirkung.
            Jeder Detektorbesitzer ist Raubgräber wird assoziiert, nicht einmal. daß die sich fürs Suchen nach Bodendenkmälern um Genehmigungen bemühten.

            Bitte nicht auf alles hereinfallen, was einige Hardliner aus der Archäologenzunft von sich geben.

            Der Freiburger Professor Graf (siehe Buchrezension zum Schatzregal) ist eigentlich ein erklärter Kritiker des Schatzregales, weil er weiß, daß es der Fundunterschlagung Vorschub leistet.

            Gruß

            masterTHief
            Zuletzt geändert von masterTHief; 10.08.2009, 04:54.
            - nur echt mit "TH" -

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            • rainer
              Lehnsmann


              • 13.06.2007
              • 27
              • Südsüdsüdbaden
              • White 3900 pro

              #7
              Meteoriten-Suche (ääätsch!)

              Ja, das ist nicht schlecht, gerade jetzt im August fallen sie massenweise vom himmel..

              und den Eigentümer des Grundstückes informiert man erst nachdem was gefunden hat. über den Fund

              Welches Plakat meinst du? hast du einen Link dazu.
              Würde gerne mal das Plakat mal ansehen..


              grüße
              rainer

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              • Erdspiegel
                Heerführer


                • 16.07.2008
                • 7038
                • zwischen Schutt & Scherben
                • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                #8
                Zitat von rainer

                Welches Plakat meinst du? hast du einen Link dazu.
                Würde gerne mal das Plakat mal ansehen..


                grüße
                rainer
                Hier bitte:

                Datei nicht gefunden Die angeforderte Datei konnte nicht gefunden werden.

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                • rainer
                  Lehnsmann


                  • 13.06.2007
                  • 27
                  • Südsüdsüdbaden
                  • White 3900 pro

                  #9
                  Hier der Vortragstext.
                  man sollte auch mal die Gegenseite anhören.
                  Es hat da gute Argumente gegen Raubgräber...

                  lest selber

                  Datei nicht gefunden Die angeforderte Datei konnte nicht gefunden werden.

                  Kommentar

                  • Erdspiegel
                    Heerführer


                    • 16.07.2008
                    • 7038
                    • zwischen Schutt & Scherben
                    • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                    #10
                    Zitat von rainer
                    Hier der Vortragstext.
                    man sollte auch mal die Gegenseite anhören.
                    Es hat da gute Argumente gegen Raubgräber...

                    lest selber

                    http://www.biberachriss.de/media/custom/451_4621_1.PDF
                    Schon allein wenn ich die Darstellung und Informationen zum Fall 3 (Wettiner Schatz) lese,kriege ich das kalte Kotzen.

                    Für mich persönlich ist das ganze Thema 'Schatzregal,Raubgräber,Fundunterschlagung.....' und weiß der Fuchs was,abgegessen bis zur nächsten Eiszeit.
                    Da geh' ich lieber wieder meine Meteoriten putzen.

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                    • masterTHief
                      Landesfürst

                      • 27.11.2001
                      • 985
                      • In einer Höhle in der Erde
                      • Schlumberger Titan

                      #11
                      Nicht jeder mit einem Metalldetektor ist ein Raubgräber, manch einer hat eine Suchgenehmigung, viele hätten sogar gerne eine unter Auflagen, aber das Metalldetektoren das untrügerische Kennzeichen für Raubgräber und Grabräuber ist, geht etwas zu weit - aber Baden-Württemberg hat da eine "Sonderstellung".

                      Den Sinn der Ausstellung in Biberach spricht den Veranstaltern ja niemand ab und keiner wird das Raubgräberunwesen leugnen, aber zur Jagd auf jeden zu blasen, der mit einem Detektor gesehen wird, ist bah!

                      Aber zurück zum Thema Schatzregal.
                      Für den Rainer und zur Auffrischung und Erinnerung für alle anderen der Anhang.

                      Mit freundlichem Gruß

                      masterTHief

                      Kommentar zum Anhang:
                      Zum Schema über die Verfahrens- und Verwaltungsabläufe bei Schatzfunden – gegenübergestellt nach Ländern mit und ohne Schatzregal.

                      Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß von 13 Bundesländern, die das sofortige Eigentums am Schatzfundgegenständen mittels Schatzregal beanspruchen - rechte Spalte -, fünf Bundesländer zumindest eine Belohnung / Fundprämie als Anreiz zur Ablieferung vorgesehen haben (irreführenderweise von Schatzregalbefürwortern oft verniedlichend als „kleines“ Schatzregal oder Schatzregal „light“ bezeichnet), ergeben sich allein 8 in ihrer einschneidenden Wirkung unterschiedliche Varianten des Schatzregales.
                      Man müßte insoweit von einer Skala reden, die von Schatzregal „riesengroß“ bis „klitzeklein“ reicht.
                      Von vergleichsweise bürgerfreundlich (Hamburg – Landeseigentum nur bei Funden von besonderem, hervorragendem wissenschaftlichen Wert und auch dann Anreiz der Ablieferung durch Prämie) bis zur Eigentumsforderung für alle Funde bei Versagung jeglichen Ablieferanreizes durch Belohnung oder Fundprämie (Berlin) ist hier alles an Uneinheitlichkeit in der Beurteilung des angeblichen Denkmalschutzinstrumentes Schatzregales vertreten.

                      Auch bei den Ländern, die vom Schatzregal keinen Gebrauch machen (Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – linke Spalte) ist einheitlich gewährleistet, daß die Fundgegenstände öffentliches Eigentum und einer öffentliche Stelle zugewiesen werden.
                      Dies Ziel kann also auch ohne Schatzregal erreicht werden.
                      Angehängte Dateien
                      - nur echt mit "TH" -

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