Darf man einen MG Verschluss besitzen?

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  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #1

    Darf man einen MG Verschluss besitzen?

    Hallo,

    der Besitz eines zusammengebauten MGs wird, egal ob es schussfähig ist oder nicht, vom Gesetz untersagt.

    Wie verhält es sich mit einem einzelnen, wichtigen Teil wie z.B. dem Verschluss? Darf man den besitzen?
    Darf man vielleicht sogar ein ganzes MG besitzen, solange es in seine Einzelteile zerlegt ist? Auch das habe ich mal irgendwo gehört.

    Wenn der Besitz eines MG Verschlusses zulässig ist: Gilt das für den Verschluss einer jeden automatische Waffe (auch größeren Kalibers)? Oder gibt es da eine Kaliberbegrenzung?

    Weiß jemand genaueres?

    Viele Grüße
    Rabbit
  • Wigbold
    Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #2
    Hallo Rabbit,

    also mal der Reihe nach:

    Eine komplette MP / MG darfst Du besitzen.

    Vorraussetzung: Du bist 18 Jahre und das Teil ist zum Dekosatz umgerüstet. Zusammenbauen darfst Du es auch nicht. (Anscheinswaffe).

    Solange eine Waffe entschärft, sprich zur Deko umgebaut ist, darfst Du alle Sorten haben. Auch zusammengebaut, wenn es sich um Gewehre handelt.

    Das Zusammenbauen betrifft nur MP / MG.
    Bei Halbautomaten weiß ich es leider nicht genau.

    Gleiches glilt natürlich auch für Teile dieser Waffen.

    Darfst Du haben, wenn zur Deko umgebaut. Dies betrifft Verschluß und Lauf mit Patronenlager.
    Weitere Teile wüßte ich jetzt nicht, aber das Magazin könnte auch betroffen sein. (Umbau auf Einzelschuß).

    Was die größeren Kaliber betrifft, weiß ich leider nix genaues.

    Weiterhelfenderweise, Wigbold
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !

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    • Rabbit
      Landesfürst

      • 08.09.2000
      • 754
      • Bayern
      • Garrett GTI 2500

      #3
      Hallo Wigbold,

      vielen Dank, jetzt bin ich schon weiter. Der Besitz eines MG Verschlusses ist also zulässig, wenn das Teil von einem Büchsenmacher schussunfähig gemacht wurde.

      Viele Grüße,
      Rabbit

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      • manni

        #4
        Hallo Leute
        Kenne die Gesetzeslage wirlich gut.
        Du darfst alle MG und Mp Teile besitzen,ausser Lauf und Verschluß.Letztere nur in Unbrauchbarem Zustand.Ein Deko MG darf allerdings nur zusammengebaut werden, wenn es nicht Tragbar ist,also mehr als 15 KG wiegt.
        Gruß Manni

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        • Rabbit
          Landesfürst

          • 08.09.2000
          • 754
          • Bayern
          • Garrett GTI 2500

          #5
          Vielen Dank Manni!

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          • Rotti
            Heerführer

            • 16.09.2000
            • 1832
            • Im finstren Bayern / M
            • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

            #6
            Verschluss&co

            Also: Der Verschluss muß natürlich unbrauchbar gemacht sein, sonst ist der Ärger groß, vorausgesetzt man kriegt Besuch...Selbiges gilt für Lauf mit Patronenlager.UND!!!) in letzter Zeit auch für Griffstücke von Vollautomaten mit einer Gesamtlänge unter 60 cm (z,.B. UZI, Skorpion etc.)
            Halbautomaten im Dekozustand sind auch zusammengebaut frei.Es gibt keine Kaliberbegrenzung, man unterscheidet nur, ob sioe unters WaffGes. oder unter´s KWKG fallen.Der Verschlußblock des 80-cm Eisenbahngeschützes "Dora" dürfte nicht darunter fallen man kann ihn mit seinen x- Tonnen halt doch schlecht in den Geigenkasten packen und zur Bank gehen
            Problematisch werden sog. Altdekos:Früher konnte man die Dinger (MG,MP usw.) nämlich noch zusammenbauen,durfte es aber nicht.Ausnahme: Auf einem Holzbrett an de Wand und befestigt.Heute sind in Deutschland blockierende Schweißungen vorgeschrieben, zusammenbaufähige Altdeko Teile gelten nach Auffassung diverser LKAs als Anscheinswaffe.Trotzdem werden im DWJ immer mal wieder welche angeboten.Damit dürfte allerdings spätestens zur Novellierung des WaffGes. Ruhe sein.Da ist nämlich geplant, sogar Spielzeugwaffen, die zu große Ähnlichkeit mit echten haben, als Anscheinswaffen zu verbieten.
            Na denn mal prost!
            Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
            die Asche bleibt uns doch!

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            • Helvetikus
              Ritter

              • 23.09.2001
              • 599
              • Soladurum
              • bei uns verboten ;-)))

              #7
              Sich an die Stirne tippt

              Armes Deutschland, find ich da.

              Gruss an Alle
              Helvetikus

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              • Rabbit
                Landesfürst

                • 08.09.2000
                • 754
                • Bayern
                • Garrett GTI 2500

                #8
                Unterschied Voll- und Halbautomaten?

                Hallo Rotti,

                auch dir vielen Dank für deinen informativen Beitrag.

                Mich würde jetzt nur noch interessieren, was der Unterschied zwischen einem Voll- und einem Halbautomaten ist? Du hast mit der Uzi ein Beispiel für einen allgemein bekannten (Bundeswehr) Vollautomaten genannt. Kannst du bitte auch ein Beispiel für einen weithin bekannten Halbautomaten nennen?

                Gruß Rabbit

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                • Jago
                  Ratsherr

                  • 16.01.2001
                  • 207
                  • Schwaben

                  #9
                  Hallo Rabbit,

                  bei einer halbautomatischen Waffe ist das Nachladen aus dem Patronenmagazin automatisch, man muß aber für jeden Schuß den Abzug betätigen (Einzelfeuer). Bei einer vollautomatischen Waffe ist das Nachladen und das Abfeuern bei gedrücktem Abzug automatisch (Dauerfeuer). Die deutschen Pistolen aus dem 2. WK (P38, 08) sind z.B. Halbautomaten. Bei der Uzi kann man übrigens zwischen Einzel- und Dauerfeuer umschalten.
                  Viele Grüße
                  Jago

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                  • Wigbold
                    Heerführer

                    • 25.11.2000
                    • 3670
                    • 76829 Landau / Pfalz
                    • OGF - L + W

                    #10
                    Halbautomat

                    Hallo Rabbit,

                    das amerikanische M1 oder das Gewehr 43 sind Beispiele dafür.


                    Anfügenderweise, Wigbold
                    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                    Mark Twain



                    ... weiter neue Wege gehen !

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                    • Rabbit
                      Landesfürst

                      • 08.09.2000
                      • 754
                      • Bayern
                      • Garrett GTI 2500

                      #11
                      Verstanden. Voll- unterscheiden sich von Halbautomaten in der Fähigkeit zum Dauerfeuer. Danke.

                      Gruß Rabbit

                      Kommentar

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