Hallo,
der Besitz eines zusammengebauten MGs wird, egal ob es schussfähig ist oder nicht, vom Gesetz untersagt.
Wie verhält es sich mit einem einzelnen, wichtigen Teil wie z.B. dem Verschluss? Darf man den besitzen?
Darf man vielleicht sogar ein ganzes MG besitzen, solange es in seine Einzelteile zerlegt ist? Auch das habe ich mal irgendwo gehört.
Wenn der Besitz eines MG Verschlusses zulässig ist: Gilt das für den Verschluss einer jeden automatische Waffe (auch größeren Kalibers)? Oder gibt es da eine Kaliberbegrenzung?
Weiß jemand genaueres?
Viele Grüße
Rabbit
der Besitz eines zusammengebauten MGs wird, egal ob es schussfähig ist oder nicht, vom Gesetz untersagt.
Wie verhält es sich mit einem einzelnen, wichtigen Teil wie z.B. dem Verschluss? Darf man den besitzen?
Darf man vielleicht sogar ein ganzes MG besitzen, solange es in seine Einzelteile zerlegt ist? Auch das habe ich mal irgendwo gehört.
Wenn der Besitz eines MG Verschlusses zulässig ist: Gilt das für den Verschluss einer jeden automatische Waffe (auch größeren Kalibers)? Oder gibt es da eine Kaliberbegrenzung?
Weiß jemand genaueres?
Viele Grüße
Rabbit


!!!) in letzter Zeit auch für Griffstücke von Vollautomaten mit einer Gesamtlänge unter 60 cm (z,.B. UZI, Skorpion etc.)


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