Rechte an Bildern

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  • Eddi
    Anwärter


    • 14.08.2009
    • 19
    • PLZ: 76891

    #1

    Rechte an Bildern

    Hallo

    Wie sieht es eigentlich mit den Rechten an Bildern aus?
    Wenn ich zum Beispiel auf dem Gelände einer alten Fabrik Bilder mache, und der Besitzer
    weiss nichts davon, darf ich die dann einfach in einem Forum veröffentlichen oder muss ich
    erst das OK des Besitzers einholen?
  • Dirk.R.
    Heerführer


    • 25.12.2004
    • 6906
    • Dorf

    #2
    Zitat von Eddi
    Hallo

    Wie sieht es eigentlich mit den Rechten an Bildern aus?
    Wenn ich zum Beispiel auf dem Gelände einer alten Fabrik Bilder mache, und der Besitzer
    weiss nichts davon, darf ich die dann einfach in einem Forum veröffentlichen oder muss ich
    erst das OK des Besitzers einholen?
    Du solltest vorher Fragen ob DU auf dieses Gelände darfst, dann nach den Bildern!

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Auf die genaue Frage: nein. du darfst auch nicht im Zoo knipsen und die Bilder veröffentlichen, wenn Du keine Genehmigung hast. Kann sehr, sehr teuer werden, heutzutage.

      Kommentar

      • wolfi
        Heerführer


        • 02.01.2006
        • 2054
        • bayern

        #4
        Zitat von Eddi
        Hallo

        Wie sieht es eigentlich mit den Rechten an Bildern aus?
        Wenn ich zum Beispiel auf dem Gelände einer alten Fabrik Bilder mache, und der Besitzer
        weiss nichts davon, darf ich die dann einfach in einem Forum veröffentlichen oder muss ich
        erst das OK des Besitzers einholen?
        Ich weiß nicht wieviele Fotos von alten Fabrikanlagen hier schon gepostet wurden,aber ich bezweifle,dass auch nur ein Bruchteil der Fotografen sich vorher eine Genehmigung geholt haben zum Veröffentlichen...

        Kommentar

        • Eddi
          Anwärter


          • 14.08.2009
          • 19
          • PLZ: 76891

          #5
          Es geht darum dass wir Bilder von einer alten Dampfmaschine auf einem Abrissgelände gemacht haben. Diese Bilder will ich nun hier in das Forum einstellen. Die Bilder selbst habe ich mit zustimmung des Besitzers gemacht, aber darf ich sie dann ohne zustimmung auch veröffentlichen?

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          • Oelfuss
            Heerführer

            • 11.07.2003
            • 7794
            • Nds.
            • whites 3900 D pro plus

            #6
            Zitat von wolfi
            Ich weiß nicht wieviele Fotos von alten Fabrikanlagen hier schon gepostet wurden,aber ich bezweifle,dass auch nur ein Bruchteil der Fotografen sich vorher eine Genehmigung geholt haben zum Veröffentlichen...
            Immer diese Zweifel...

            Zitat von Eddi
            Es geht darum dass wir Bilder von einer alten Dampfmaschine auf einem Abrissgelände gemacht haben. Diese Bilder will ich nun hier in das Forum einstellen. Die Bilder selbst habe ich mit zustimmung des Besitzers gemacht, aber darf ich sie dann ohne zustimmung auch veröffentlichen?
            Wenn Du eine rechtsverbindliche Antwort brauchst, frag einen Anwalt. Selbst wenn hier dazu aufgemuntert wird, kannst Du Dich im ungünstigsten Fall nicht darauf berufen. Das bedeutet: Für sein Handeln ist man selbst verantwortlich - und auch für mögliche Folgen

            Sofern aus Deinen Bildern keine örtliche Festlegung abzuleiten ist, sehe ich allerdings kein Problem. Problematisch könnte es jedoch werden, wenn aufgrund von Fotos im Internet der unerwünschte Besucherandrang auf dem Gelände zunimmt. Dagegen dürfte auch der Eigentümer etwas haben.
            bang your head \m/

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            • aquila
              Heerführer


              • 20.06.2007
              • 4522
              • Büttenwarder

              #7
              Soweit ich weiß, gibt es für privat genutzte Bildaufnahmen keine Einschränkungen. Fotoaufnahmen müssen also hingenommen werden.

              Verbote gibt es dennoch. So zB. in/an militärischen Objekten, aber auch Bahnhöfen. Dann wird aber konkret darauf hingewiesen.

              Ganz anders dürfte es aussehen, wenn Bilder zu kommerziellen Zwecken gemacht werden. Da kann man ja mal einen Zeitungsreporter befragen. Der sollte billiger als ein Rechtsanwalt sein).


              LG Aquila
              Ich sehe verwirrte Menschen.

              Kommentar

              • wolfi
                Heerführer


                • 02.01.2006
                • 2054
                • bayern

                #8
                Zitat von Eddi
                Es geht darum dass wir Bilder von einer alten Dampfmaschine auf einem Abrissgelände gemacht haben. Diese Bilder will ich nun hier in das Forum einstellen. Die Bilder selbst habe ich mit zustimmung des Besitzers gemacht, aber darf ich sie dann ohne zustimmung auch veröffentlichen?

                Mei,stell sie halt einfach rein.

                Willst du jetzt vor jedem Posting erst deinen Anwalt konsultieren?Man kann alles übertreiben..

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von wolfi
                  Mei,stell sie halt einfach rein.

                  Willst du jetzt vor jedem Posting erst deinen Anwalt konsultieren?Man kann alles übertreiben..
                  Genau das. Nur wenn Du die Frage stellst, wird sie Dir eben auch beantwortet.

                  Kommentar

                  • wolfi
                    Heerführer


                    • 02.01.2006
                    • 2054
                    • bayern

                    #10
                    Zitat von chabbs
                    Genau das. Nur wenn Du die Frage stellst, wird sie Dir eben auch beantwortet.
                    Ja,hast ja recht.Er weiß auf jeden Fall Bescheid

                    Kommentar

                    • rednex111
                      Landesfürst


                      • 19.01.2008
                      • 600
                      • berlin
                      • MD 3009, gut zum Gullideckel finden

                      #11
                      also wenn es ein öffentlich zugängliches Gelände ist, sollte da ja wohl kein Problem sein. Gut ne Kaserne ist nicht öffentlich, würde ich also lassen. Aber einen Bahnhof kannst du getrost knipsen und einstellen, solange du keine Personen mit ablichtest. Denn da greift das Persönlichkeitsrecht. Und Du müsstest die Genehemigung der Person haben. Und so lange Du das nur für Dich machst oder in einem Forum, sehe ich da nicht konkret ein Problem. Wenn Du aber damit Kohle verdienen willst, sieht das natürlich anders aus.

                      Ist jetzt auch bloss mein Rechtsempfinden, also nur subjektiv.

                      mfg rednex
                      Suche alles über die Festungsfront Oder-Warthe- Bogen. Feldpost, Fotos usw.

                      Kommentar

                      • aquila
                        Heerführer


                        • 20.06.2007
                        • 4522
                        • Büttenwarder

                        #12
                        Also, es ist wohl Hausherrenrecht. Wenn der Hausherr es verbietet, dann ist es eben verboten. Aber es bedarf eben mE eines Verbotes.

                        Mit dem Persönlichkeitsrecht ist das so eine Sache. Wie verhält es sich denn, wenn ich einen öffentlichen Platz fotografiere? Da laufen haufenweise Leute rum. Jeden fragen oder den Platz räumen lassen?
                        Ich denke, es ist immer eine Ermessensfrage.


                        LG Aquila
                        Ich sehe verwirrte Menschen.

                        Kommentar

                        • chabbs
                          Heerführer


                          • 18.07.2007
                          • 12179
                          • ...

                          #13
                          Zitat von aquila
                          Also, es ist wohl Hausherrenrecht. Wenn der Hausherr es verbietet, dann ist es eben verboten. Aber es bedarf eben mE eines Verbotes.

                          Mit dem Persönlichkeitsrecht ist das so eine Sache. Wie verhält es sich denn, wenn ich einen öffentlichen Platz fotografiere? Da laufen haufenweise Leute rum. Jeden fragen oder den Platz räumen lassen?
                          Ich denke, es ist immer eine Ermessensfrage.


                          LG Aquila


                          Andersum: wenn er es nicht erlaubt, ist es verboten


                          Bei öffentlichen Plätzen ist es etwas anderes. Solange Du nicht einzelne Menschen zum Hauptthema Deines Bildes machst, brauchst Du keine Einverständniserklärung. PErsonen des öffentlichen Interesses ist dann aber wieder etwas anderes.

                          Kommentar

                          • aquila
                            Heerführer


                            • 20.06.2007
                            • 4522
                            • Büttenwarder

                            #14
                            [quote=chabbs;553854]Andersum: wenn er es nicht erlaubt, ist es verbotenquote]

                            Ich will das jetzt auch nicht ins Unendliche treiben... wir sind ja beide keine Touristen.

                            Deinem Argument folgend, dürfte es ja gar keine Verbots- sondern nur Erlaubnisschilder geben.

                            LG Aquila
                            Ich sehe verwirrte Menschen.

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                            • Eddi
                              Anwärter


                              • 14.08.2009
                              • 19
                              • PLZ: 76891

                              #15
                              Ich hab sie jetzt mal reingestellt, ihr könnt sie euch ja mal ansehen

                              Gruss Eddi

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