Rechtslage im Naturschutzgebiet

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  • Modoc

    #1

    Rechtslage im Naturschutzgebiet

    Hallo Sondengänger,

    Mich würde mal grundsätzlich interessieren, was man in einem Naturschutzgebiet darf, und was nicht!
    Angefangen damit, ob man z.B. zu Fuss die befestigten Wege verlassen darf,
    bis zu der Frage, ob man ein "Loch" buddeln darf, zu welchem Zweck auch immer.
    Dazu gibt es doch mit Sicherheit einen Haufen Paragraphen, die ich mir evtl. auch selbst ausbaldovern könnte,
    aber ich gehe davon aus, dass dieses Thema hier schon behandelt und evtl. auch praxisgerecht aufbereitet wurde,
    und man muss das Rad ja nicht zweimal erfinden.
    (Suchbegriff "Naturschutzgebiet" ohne Treffer)

    Bin für fundierte Auskünfte dankbar,

    allzeit Gute Jagd!

    Modoc
  • Eifelgeist
    Ehren-Moderator
    Heerführer

    • 13.03.2001
    • 2593
    • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

    #2
    Leicht zu beantworten ...

    Hallo Modoc!

    In einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet geht nichts! Ohne Ausnahme!

    Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sollte man sich auch strikt daran halten! Die NSG-Flächen sind verschwindend klein. Leider!

    Es bleibt also genug Fläche „drumherum“ zum Sondeln und Schatzsuchen.

    Gruß
    Eifelgeist
    Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

    Wer hier vorüber geht, verweile!
    Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
    Deutschland zerfällt in viele Teile.
    Das Substantivum heißt: Zerfall.

    Was wir hier stehn gelassen haben,
    das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
    Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
    auf den ein Volk gekommen ist.


    Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

    Kommentar

    • Modoc

      #3
      Hallo Eifelgeist,

      danke für die INfo, in meinem zukünfig potentiell "lohnenden" Suchgebiet grenzen die NSG's allerdings alle aneinander,
      hatte mir gestern eine Topographische Übersichtskarte zugelegt, und dort liegen die Baggerseen und ehem. Römersiedlungen
      und -strassen fast ausnahmslos in NSG's.
      Scheinbar ist also an den Aussagen von Forumsmitgliedern "was dran", dass es dort meistens etwas zu verbergen gibt, denn
      in diesen Gebieten gibt es auch sehr viel Landwirtschaft, scheint also mit ernstem Naturschutz wenig zu tun zu haben.

      Dennoch werde ich meine Pläne dann wohl ändern müssen, bzw. nachsehen, ob die Römer nicht irgendwo "Umleitungen" hatten.

      In welchem Gesetzbuch müsste ich denn nachsehen, wenn ich den genauen Wortlaut kennen möchte ?
      Bedeutet "ausgewiesen", dass dort Schilder stehen, oder dass es auf einer Karte so deklariert ist?

      Gruss, und allzeit gute Jagd,

      Modoc

      Kommentar

      • wutz

        #4
        Gesetze

        Moin.
        Ich hoffe Deine Frage etwas zu beantworten.
        Es gibt das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) BGBl. I S 2994 in der Fassung vom 21. September 1998. Findest Du im Sartorius I mit der Nummer 880. Dies ist Bundesrecht. Für Dich wichtig müßten die Vorschriften um § 27 sein.
        Für NRW ist gültig: LandschaftsG idF. der Bek. v. 15.8.1994 (GVBl. S. 710, zuletzt geänd. durch G. v. 9.5.2000, GVBl. S. 200). Es gibt bestimmt eine Textsammlung dazu.
        Vielleicht gibt es noch Nebengesetze, mußt mal suchen ;-)
        Entscheidend ist immer die Kommentarliteratur. Sonst verstehst Du rein garnichts.

        Viel Erfolg, Wutz

        Kommentar

        • wutz

          #5
          Nachtrag

          Hier findest Du die einschlägigen Gesetze.



          Viel Glück, Wutz

          Kommentar

          • Modoc

            #6
            Tach auch,

            jau, so hab ich mir das vorgestellt, schätze, da hab ich einen ganzen Batzen zum schmökern, besten Dank auch !
            Vielleicht werde ich mal eine Essenz daraus hier zum Besten geben, aber ich will's erstmal lesen, also kein Versprechen. ( Ich weiss ja noch nicht, was da auf mich zukommt!)

            Bis die Tage,
            und gute Jagd.

            Modoc

            Kommentar

            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 25931
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

              #7
              Also ...

              ... ich habe jetzt auch keine Zeit, die obige Linkliste schön detailliert durchzuarbeiten ...

              ABER, ich habe in meiner Linksammlung etwas, das Dir vielleicht einen kleinen Überblick geben könnte:

              Is alles rund um mein Dörfli verteilt. Es handelt sich bei den betreffenden Arealen um nur ca. 16 ha (160.000 m², grob gerechnet eine Fläche von 400 x 400 m !) - und dafür ist das eine ganz schön große Ansammlung an Texten ...

              hier isses ...


              ... und sei nicht so leichtgläubig ! - DA gibt es nichts zu verbergen. Da können einige Zeitgenossen noch so viel rumphantasieren - sollte dem gar wirklich so sein, wären die Zeitungen übervoll mit Sensationsmeldungen ...

              Linksetzfix
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

              Kommentar

              • Modoc

                #8
                Hallo Sorgnix,

                Verstehe ! Danke Dir für das schöne Beipiel!
                Ist Deutschland nicht wunderschön mit all seinen Paragraphen!

                Leichtgläubig stimmt vielleicht, jedoch gibt es wohl auch keine Sensationsmeldungen, weil:

                1. ein Grossteil der Leute vernünftig ist und sich von NSG's fernhält.

                2. Die Areale zu gross sind, um mit "Hobbygeräten" als Einhzelperson systematisch und flächendeckend nennenswere "Sensationen"
                zu finden, bzw. auszugraben.

                3. Die Mehrzahl der Sondengänger einfach Spass am Hobby haben und auf den Zufallstreffer hoffen, ohne sich gezielt in Monate/Jahrelanger ?
                mühseliger Kleinarbeit Indizien und Hinweise aus allen verfügbaren Medien zusammenzusammeln, um auch nur eine vage Vermutung über die
                eventuelle geografische Lage potentiell lohnenswerter Fundgebiete zu bekommen.

                4. Die Leute, die in einem NSG wirklich was gefunden haben, dieses ( nicht nur den Fund ) für sich behalten, zum einen, um keinen Ärger
                zu bekommen ( Schätze, dafür würde man nicht grad belohnt) und zum anderen als persönliche "Trophäe", was ich gut nachvollziehen kann.

                Ich will hier niemanden angreifen, ich zähle mich selbst zu den "Just for Fun" - Leuten,
                auch Naturschutz als solchen halte ich für unbedingt erforderlich und richtig,
                doch gibt es nicht nur eine Art von Leichtgläubigkeit
                Warum wohl sonst liegen z.B. viele Baggerseen und landwirtschaftlich genutzte Flächen in NSG's,
                wo doch dort (Auszug aus § 3 der Verordnung v. 22.12 78 über das NSG BR-039):


                Verbot von Veränderungen

                Es ist verboten, in den Naturschutzgebieten, unbeschadet der Bestimmung des § 4, ohne Genehmigung der höheren Naturschutzbehörde Veränderungen
                vorzunehmen (§ 16 Abs. 2 Reichsnaturschutzgesetz). Veränderungen im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere:

                a.Bodenbestandteile abzubauen, Bodenbewegungen, Grabungen, Bohrungen und Sprengungen vorzunehmen, Abfälle aller Art oder Bodenbestandteile
                einzubringen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern,
                b.die oberirdischen und unterirdischen Wasserverhältnisse zu verändern, insbesondere die Moor- und Sumpfflächen zu entwässern ...
                c.Pflanzen und Pflanzenteile zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören oder die Pflanzendecke abzubrennen, insbesondere auf den Moor- und
                Sumpfflächen Bäume zu fällen,
                d.Grünland in Acker umzuwandeln,
                f.bauliche Anlagen aller Art, auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen oder nur vorübergehender Art sind, Drahtleitungen,
                Einfriedungen, Bohrleitungen sowie Bild- und Schrifttafeln, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebietes hinweisen oder Ortshinweise sind, zu verändern,
                g.Wege, Straßen, Parkplätze, Lagerplätze ... anzulegen oder auszubauen.

                Den Pflanzen und Tieren ist es schliesslich egal, wer oder warum o.g. Veränderungen vornimmt/vorgenommen werden.

                Nix für Ungut Sorgnix, hier auch nochmal vielen Dank für den Link, aber das ist doch mehr als plausibel, oder?

                Gruss und gute Jagd,

                Kopfbenutzix

                Kommentar

                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25931
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #9
                  Hey Geil !

                  ... vielleicht liegen ja so viele Baggerseen, Kiesgruben, Steinbrüche, Truppenügungsplätze und sonstawas in Naturschutzgebieten, weil sich die Natur diese Gebiete teilweise wieder zurück geholt hat - nach Ende der Nutzung, bzw. wg. der teilw. geringen Nutzung weil Riesengroß (TÜP) ...

                  Bedenke:
                  Der größte Umweltverschmutzer ist immer noch die Natur selbst !!

                  Jörg
                  (Kopfbenutznix )
                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

                  Kommentar

                  • Modoc

                    #10
                    ...die Reaktion kann ich ja verstehen, wenn ein dahergelaufener "Einwanderer" und Sondenanfänger einen Admin vermeintlich belehren will ( So ist es aber nicht),
                    ich spreche jedoch von Baggerseen mit aktuell regem Abbaubetrieb. Auf der Topokarte von 1994 sind viele Seen beträchtlich kleiner oder noch garnicht verzeichnet. Auch die Landwirtschaftlichen Flächen ( Äcker ) werden, wie das Wort schon sagt, bewirtschaftet, also regelmässig zumindest umgegraben. Nix mit "nach Ende der Nutzung" und "Natur zurückgeholt".
                    Von Steinbrüchen und TÜP's hatte ich nicht gesprochen, das gäbe eine neue Diskussion, die ich vermeiden will.
                    Schade, dass Du hier abschweifst, ganz ehrlich, die Diskussion wird mir jetzt auch zu sehr ins Lächerliche gezogen. Zumindest von einem Admin hatte ich mehr Ernsthaftigkeit erwartet, oder muss jeder "Einwanderer" bei Euch so eine Art "Feuertaufe" bestehen ???


                    Gruss, Modoc

                    P.S.:Wer hat noch gesagt, "Es kann nicht sein, was nicht sein darf" ?

                    Kommentar

                    • Sorgnix
                      Admin

                      • 30.05.2000
                      • 25931
                      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                      #11
                      Oh Gott ...

                      ... wir beiden scheinen aneinander vorbei zu reden.
                      Das tut mir leid.
                      Meine Beiträge sind absolut nicht anmachend gemeint !!

                      Beim Schreiben ist es wohl noch schlimmer als beim Reden:
                      Da ich Dir vielleicht nicht alle meine Gedankengänge ausführlich genug dargelegt habe, kannst du den meinen folglich auch nicht in dem von mir gemeinten Sinne folgen ...
                      ... genauso, wie ich den Deinen wohl nicht in die Richtung folgte, die Dir vorschwebte, da auch nicht unendlich ins kleinste Detail gehend.

                      Wir denken (und reden) halt mehr, als wir im normalfall zu schreiben bereit sind. Logisch, das da auch mal ein Mißverständnis aufkommt. DAS sollte für uns doch aber kein Problem darstellen.
                      Man kann alles ausdiskutieren (-schreiben) - dauert in dieser Form dann halt nur länger.

                      Zum Thema zurück:
                      Auch wenn es sich denn um aktiven Kiesabbau handelt (wie Du ergänzend schreibst) kann es sich doch dennoch um einen landschaftlich ruhigen und sich weitgehend selbst überlassenen Bereich handeln - der dann eben unter Schutz steht und dem allg. üblichen Verkehrs- und Touristengewühl entzogen ist.

                      Siehe in meinem Link der an sich kleine Bereich von 7.500 m² - der allerdings trotzdem von Natur umzingelt ist.
                      Selbst dafür sind im Link ja genügend Ausnahmeregelungen benannt - nur halt ist ein Terror, wie er z.B. im Berliner Tiergarten stattfindet nicht möglich. Und selbst der gilt als Erholungsgebiet ...

                      Eines unserer Mißverständnisse ist wohl die unterschiedliche Auffassung, WAS nun unter Naturschutzgebiet zu verstehen ist, und was nicht ...


                      Mein Aufhänger bei der Diskussion - und der, der Dich ein wenig auf die Palme bringt - ist wohl die Bemerkung mit der Leichtgläubigkeit ...

                      Nimm das doch bitte nicht zu persönlich!
                      Mir ging es eigentlich nur um eine Klarstellung zu einer in einem anderen Forum (von einem anderen) gemachten Äußerung, die (subjektiv mir) zu suggerieren versuchte, daß grundsätzlich hinter jedem den Naturschutz betreffenden Schild in der schönen Landschaft die böse Obrigkeit eine für "Schatzsucher" interessante Stelle zu tarnen versucht. Für mich ein abwegiger Gedanke. - Mehr nicht.

                      Das sollte nichts mit "nicht Ernst nehmen", "Besserwissen" oder "Belehrung" zu tun haben. Ich halte es immer noch für "Diskussion".


                      Und richtig zum Thema:
                      Eifelgeist hat es zu Anfang mit den wenigsten Worten auf den Punkt gebracht:
                      "Es geht nichts - im Naturschutzgebiet !"
                      ... und das war ja die eigentliche Frage.

                      trotzdem nochmal kurz abgeschweift ...
                      Jörg
                      (Ebenziemlichvielnachdenkfix)
                      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                      (Heiner Geißler)

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                      • Claus
                        • 24.01.2001
                        • 6219
                        • Bernau bei Berlin
                        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                        #12
                        ...und dann gibt es für Naturschutzgebiete in denen richtigerweise "nix geht" eben auch mal die eine oder andere Ausnahmegenehmigung für Bauern, Kiesgrubenbesitzer oder andere Leute, die Ihr Anliegen richtig darlegen.
                        Somit ist auch erklärbar, dass die eine oder andere Tätigkeit, die so gar nicht in ein Naturschutzgebiet passt, in demselben stattfindet.

                        Wir selber haben schon mitten in einem Naturschutzgebiet auf einem Bodendenkmal mit Bagger gearbeitet, aber eben nicht um Schätze zu suchen, sondern um ein Fledermausquartier zu erstellen!

                        claus
                        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                        Kommentar

                        • Taucher

                          #13
                          @ Claus

                          Lass mich raten:

                          Carinhall ?

                          Gruß

                          Kommentar

                          • Eifelgeist
                            Ehren-Moderator
                            Heerführer

                            • 13.03.2001
                            • 2593
                            • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                            #14
                            Vielleicht doch NUR ein Landschaftsschutzgebiet?

                            So ganz glauben kann ich das nicht, dass in einem Naturschutzgebiet (NSG) ein noch tätiger Abbau stattfinden soll. Selbst extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist nur bedingt und unter strengsten Auflagen zulässig.

                            Etwas anders verhält es sich in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Hier ist mehr die Landschaft, auch mit ihren Veränderungen durch Menschenhand, schützenswert! Eine ehemalige Tongrube vor meiner Haustür wird seit vielen Jahren mit Erdaushub, Abraum und Bauschutt verfüllt. Und das in einem LSG!

                            Naturschutzgebiete (NSG) sind i. d. R. kleinstflächige (Kern-)Schutzbereiche, die wiederum häufig von großflächigeren Landschaftsschutzgebieten (LSG) umgeben und ergänzt werden! Diese liegen dann obendrein oft noch in einem sog. Naturpark, der ganze Landstriche umfassen kann. Der Deutsch-Belgische Naturpark z. B. erstreckt sich über weite Gebiete der West-Eifel und des Hohen Venns.

                            NSGs und LSGs sind in amtlichen Karten (Topografische Karten, Flächennutzungspläne, amtl. Stadt- und Gemeindepläne) verzeichnet und vor Ort ausgeschildert. Hier liegt auch eine gewisse Verwechslungsgefahr vor: Die Schilder sind sehr ähnlich!

                            Weiterführende Infos gibt es hier. Danke Leif



                            Im Zweifelsfall nochmals genauer nachforschen, ob NSG, LSG, Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark!

                            Gruß
                            Eifelgeist
                            Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                            Wer hier vorüber geht, verweile!
                            Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                            Deutschland zerfällt in viele Teile.
                            Das Substantivum heißt: Zerfall.

                            Was wir hier stehn gelassen haben,
                            das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                            Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                            auf den ein Volk gekommen ist.


                            Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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