und was is nun?
bin ich nun vertraglich zum kauf gebunden?
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Rückgabe/Rücktritt sind meines erachtens alles ein Thema der Kulanz eines Unternehmens,soetwas ist nicht Rechtlich verankert,die Unternehmen machen es in der Regel jedoch, damit man nicht die Dinge die man erwirbt, Vorsätzlich kaputt macht und dann sein Geld wiederhaben will!!!
Anders ist es da mit der Reklamation,aber auch bei der Reklamation ist nicht gleich das Geld wieder da,sondern es wird erst 2 mal nachgebessert...
"Es ist nicht die suche nach irgendwas, es ist das finden von was auch immer!"Kommentar
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Zuletzt geändert von Colin († 2024); 21.12.2009, 18:42.
"In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"
"Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
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Colin hat uns am 16.07.2024
nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
In stillem Gedenken,
das SDE-TeamKommentar
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...ein Widerrufsrecht gibt es in der Tat nur bei Geschäften am Telefon, im Internet, an der Haustür etc. Das Fernabsatzgesetz ist genauso wie das Haustürwiderrufsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert worden.
Ein grundsätzliches Widerrufsrecht für alle Kaufverträge, also auch die im Laden selbst, gibt es nicht. Es sei denn, dem Kunden wurde ein derartiges Recht eingeräumt, beispielsweise durch die AGB´s. Das dürfte aber eher die Ausnahme sein.
Juristisch gesehen gibt es dann keine Möglichkeit, von diesem Kaufvertrag, wenn denn ein solcher mit der Bestellung schion abgeschlossen wurde, zurückzutreten. Bleibt nur noch die Möglichkeit, die hier schon angesprochen wurde. Freundlich beim Verkäufer nachfragen. Aber der allseits bekannte "Umtausch" (ohne irgendwelche Mängel) ist eben nur Kulanz des Verkäufers.
Frohes Fest!Kommentar
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Hallo,
Ich kenn das vom Autokauf. Wenn der Vertrag unterschrieben ist und man sich ein Auto bestellt hat, mit irgend welchen extras, dann zahlt man 15 % der Kaufsumme als Vertragsstrafe.
Gruß ChliffWer anderen eine Grube gräbt, der brauch ein Grubengrabgerät!!!!!
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Wo bekommt man so einen SCHWACHSINN her?
Laut Gesetz muss er der Händler das nicht!
Er hat IM Laden den Vertrag unterzeichnet F. Verträge und co(haustür...) scheiden aus !
Anzahlung impliziert gerade die Kaufabsicht!
Würde mal sagen du musst latzen!
Noch gilt pacta sunt servanda !Kommentar
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Wo bekommt man so einen SCHWACHSINN her?
Laut Gesetz muss er der Händler das nicht!
Er hat IM Laden den Vertrag unterzeichnet F. Verträge und co(haustür...) scheiden aus !
Anzahlung impliziert gerade die Kaufabsicht!
Würde mal sagen du musst latzen!
Noch gilt pacta sunt servanda !
Hat Dir das neue Jahrzehnt Größe und Kraft gegeben?
Das Gerät steht schon im Museum und hier wird noch gequakt.....
Ich geh getz innen SchneeKommentar
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Na, nichts vom Weihnachtsmann bekommen??
wieder mal ein toller Beleg dafür, das die Kunst des Lesens ab und an doch von Vorteil ist. Das Verstehen wäre in Verbindung damit nicht unbedingt von Nachteil.
Die Eingangsfrage ist nach einigen Links bzw. Aussagen längst geklärt. Spätestens doch wohl seit dem 24.12.
Vor dem Hintergrund ist dieses unqualifizierte Nachkarten vollkommen unnötig.
Bevor das hier jetzt entsprechend weiter geht, beenden wir es doch lieber.
... und nehmen uns für das neue Jahr doch einen netten Vorsatz zum Ziel:
=>
... wobei manches von vornherein gar nicht geschrieben werden muß.
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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