'Schweigerecht'
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Danke für den Link! Ist sehr aufschlussreich...und auch für nicht-Juristen verständlich vorgetragen. Kann ich nur empfehlen mal anzusehen, lohnt sich wirklich.
Gruss, BjörnGruss, Björn
Aufklärer...man sieht sie nicht, man hört sie nicht, man spürt sie...plötzlich!
HORRIDO!Kommentar
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Ja, hatten wir schon mal. Irgendwie habe ich ein komisches Gefühl. Mich betrifft zwar die geschilderte Situation nicht, aber muß man denn wirklich Jura studiert und sich dann noch spezialisiert haben, um seine Rechte zu kennen?
Sowas kenn ich eigentlich nur aus Krimis: Ohne meinen Anwalt sage ich kein Wort! Und von denen glaubte ich bisher immer, dass sie ein "wenig" konstruiert seien.
Ich sag ab sofort garnix mehr!
LG Aquila
PS: Zu früh gefreut!Ich sehe verwirrte Menschen.Kommentar
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Moin,
tja, den Inhalt kann ich nur bestätigen. In Hessen genügt es mit einer Sonde im Freien zu hantieren und keine NFG zu besitzen um eine Hausdurchsuchung zu bekommen. Der Anfangsverdacht lautet: Verdacht der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers.
Das gute daran, es werden in Hessen NFG erteilt.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Um mal die Informationen zu vervollständigen. Das ist Udo Vetter - er ist der Betreiber des _sehr_ interessanten Blogs lawblog.de.
Er steht zudem dem Chaos Computer Club sehr nahe und referiert jedes Jahr auf dem Chaos Kongress. Es gibt jedesmal Videos und ausnahmslos alle sind sehenswert.Kommentar
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