Sachsen

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #31
    Zitat von Erdspiegel
    Hallo,Walter

    Und warum seit Ihr nicht in der Lage einen Verband zu gründen?
    Das Raubgräber nicht von einer solchen Vereingung unterstützt werden,ist völlig klar.
    Nur Ehrenamtliche aus den einzelnen Landkreisen könnten Mitglieder werden und wählen einen Vertreter oder direkt den Vorstand des Bundeslandes.Die Vorstände der Bundesländer treffen in einer Bundeshauptversammlung zusammen.So oder so ähnlich.
    Moin Erdspiegel,

    genau so könnte es aussehen, aber sieh' Dir die bisherigen Versuche von Verbandsgründungen an, mehr als 15 - 20 Mitglieder kamen selten zusammen - das reicht nicht.

    Thema Sachsen. Das Landesamt hat sich bei der Genehmigungspraxis sehr eng an die Vorgaben, aber auch an die Möglichkeiten des Mythos-Urteils angelehnt. Das ist sehr löblich. Hinderlich ist aber hier das Schatzregal. Es sind natürgemäß nicht sehr viel Menschen bereit auf einen Anteil an einem Fund komplett zu verzichten. Wenigstens hat jetzt das Verwaltungsgericht einen 10% Finderlohn eingeführt, aber die Idee kam mal wieder nicht von Seiten der Archäologen.

    Warum nennen sich hier viele - einschließlich des Forums Schatzsucher? Ganz egal, wie eng wir mit den Behörden zusammenarbeiten, jeder hoft doch irgendwie mal etwas richtig aufregendes zu entdecken und meistens hat das dann auch einen durchaus beachtlichen Wert. Da macht es einen Unterschied, ob man 50 % oder nur 10 % erhält und letzteren vielleicht erst nach einem langen und teuren Gerichtsverfahren.

    Das Schatzregal in Sachsen ist für viele GRund genug, keine NFG in Sachsen zu beantragen.

    Die rechtlichen Voraussetzung in Sachsen zu ändern, wäre Aufgabe eines Verbandes. Es gibt da übrigens einen beachtenswerten Vorschlag des hessischen Landesarchäologen, der besagt, dass für alle legal entdeckten "Schatze" (im rechtlichen Sinne gem. § 984 BGB) der Entdecker 50 % des Wertes erhält.

    Viele Grüße

    Walter

    Kommentar

    • guderian19763
      Geselle


      • 14.11.2009
      • 80
      • 44575 Castrop-Rauxel
      • Whites Matrix M6

      #32
      das ist ein Vorschlag mit dem, glaube ich, jeder leben kann.
      es ist wie überall auf der Welt, der Anreiz sollte stimmen und eine gewisse Fairness muss herrschen!
      DULCE ET DECORUM EST PRO PATRIA MORI!

      Kommentar

      • Erdspiegel
        Heerführer


        • 16.07.2008
        • 7038
        • zwischen Schutt & Scherben
        • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

        #33
        Zitat von IG Phoenix
        Moin Erdspiegel,

        genau so könnte es aussehen, aber sieh' Dir die bisherigen Versuche von Verbandsgründungen an, mehr als 15 - 20 Mitglieder kamen selten zusammen - das reicht nicht.

        Thema Sachsen. Das Landesamt hat sich bei der Genehmigungspraxis sehr eng an die Vorgaben, aber auch an die Möglichkeiten des Mythos-Urteils angelehnt. Das ist sehr löblich. Hinderlich ist aber hier das Schatzregal. Es sind natürgemäß nicht sehr viel Menschen bereit auf einen Anteil an einem Fund komplett zu verzichten. Wenigstens hat jetzt das Verwaltungsgericht einen 10% Finderlohn eingeführt, aber die Idee kam mal wieder nicht von Seiten der Archäologen.

        Warum nennen sich hier viele - einschließlich des Forums Schatzsucher? Ganz egal, wie eng wir mit den Behörden zusammenarbeiten, jeder hoft doch irgendwie mal etwas richtig aufregendes zu entdecken und meistens hat das dann auch einen durchaus beachtlichen Wert. Da macht es einen Unterschied, ob man 50 % oder nur 10 % erhält und letzteren vielleicht erst nach einem langen und teuren Gerichtsverfahren.

        Das Schatzregal in Sachsen ist für viele GRund genug, keine NFG in Sachsen zu beantragen.

        Die rechtlichen Voraussetzung in Sachsen zu ändern, wäre Aufgabe eines Verbandes. Es gibt da übrigens einen beachtenswerten Vorschlag des hessischen Landesarchäologen, der besagt, dass für alle legal entdeckten "Schatze" (im rechtlichen Sinne gem. § 984 BGB) der Entdecker 50 % des Wertes erhält.

        Viele Grüße

        Walter
        Hallo,
        Hier ist ein Versuch.Es war aber wohl schon immer nicht viel los:
        Forum für Schatzsucher und Sondengänger. Tipps für Hobbyeinsteiger, Foren-Übersicht


        Der Begriff 'Schatzsucher' schmeckt mir persönlich überhaupt nicht.Archäologen sprechen im Zusammenhang mit Funden auch oft von Schätzen,aber eher nur mit Bezug auf die wissenschaftliche Bedeutung.

        Mit einem finanziellen Ausgleich für legal gemachte & gemeldete Funde wird's bestimmt so schnell nichts werden.Ich könnte mich damit auch nicht wirklich anfreunden,denn Anti-Detektoren Hardliner könnten einem immer noch monetäres,statt geschichtliches Interesse unterstellen.
        Außerdem gibt es meines Wissens nach in den Schatzregal-Ländern eine NFG nur im Zuge der ehrenamtlichen Mitarbeit.Diese Mitarbeit wird im Rahmen archäologischer Projekte oder im Auftrag der LDAs ausgeführt.Fundstücke,die daraus hervorgehen,gehören ausnahmslos dem Land;unabhängig vom Schatzregal.
        Es wird höchstens die Möglichkeit geben,unbedeutende Funde in die eigene Sammlung zu integrieren oder sie dem Heimatmuseum am Fundort zur Verfügung zu stellen.Aber auch diese Gegenstände bleiben weiterhin Landeseigentum.

        Gruß,Erdspiegel

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