Moin Erdspiegel,
genau so könnte es aussehen, aber sieh' Dir die bisherigen Versuche von Verbandsgründungen an, mehr als 15 - 20 Mitglieder kamen selten zusammen - das reicht nicht.
Thema Sachsen. Das Landesamt hat sich bei der Genehmigungspraxis sehr eng an die Vorgaben, aber auch an die Möglichkeiten des Mythos-Urteils angelehnt. Das ist sehr löblich. Hinderlich ist aber hier das Schatzregal. Es sind natürgemäß nicht sehr viel Menschen bereit auf einen Anteil an einem Fund komplett zu verzichten. Wenigstens hat jetzt das Verwaltungsgericht einen 10% Finderlohn eingeführt, aber die Idee kam mal wieder nicht von Seiten der Archäologen.
Warum nennen sich hier viele - einschließlich des Forums Schatzsucher? Ganz egal, wie eng wir mit den Behörden zusammenarbeiten, jeder hoft doch irgendwie mal etwas richtig aufregendes zu entdecken und meistens hat das dann auch einen durchaus beachtlichen Wert. Da macht es einen Unterschied, ob man 50 % oder nur 10 % erhält und letzteren vielleicht erst nach einem langen und teuren Gerichtsverfahren.
Das Schatzregal in Sachsen ist für viele GRund genug, keine NFG in Sachsen zu beantragen.
Die rechtlichen Voraussetzung in Sachsen zu ändern, wäre Aufgabe eines Verbandes. Es gibt da übrigens einen beachtenswerten Vorschlag des hessischen Landesarchäologen, der besagt, dass für alle legal entdeckten "Schatze" (im rechtlichen Sinne gem. § 984 BGB) der Entdecker 50 % des Wertes erhält.
Viele Grüße
Walter
genau so könnte es aussehen, aber sieh' Dir die bisherigen Versuche von Verbandsgründungen an, mehr als 15 - 20 Mitglieder kamen selten zusammen - das reicht nicht.
Thema Sachsen. Das Landesamt hat sich bei der Genehmigungspraxis sehr eng an die Vorgaben, aber auch an die Möglichkeiten des Mythos-Urteils angelehnt. Das ist sehr löblich. Hinderlich ist aber hier das Schatzregal. Es sind natürgemäß nicht sehr viel Menschen bereit auf einen Anteil an einem Fund komplett zu verzichten. Wenigstens hat jetzt das Verwaltungsgericht einen 10% Finderlohn eingeführt, aber die Idee kam mal wieder nicht von Seiten der Archäologen.
Warum nennen sich hier viele - einschließlich des Forums Schatzsucher? Ganz egal, wie eng wir mit den Behörden zusammenarbeiten, jeder hoft doch irgendwie mal etwas richtig aufregendes zu entdecken und meistens hat das dann auch einen durchaus beachtlichen Wert. Da macht es einen Unterschied, ob man 50 % oder nur 10 % erhält und letzteren vielleicht erst nach einem langen und teuren Gerichtsverfahren.
Das Schatzregal in Sachsen ist für viele GRund genug, keine NFG in Sachsen zu beantragen.
Die rechtlichen Voraussetzung in Sachsen zu ändern, wäre Aufgabe eines Verbandes. Es gibt da übrigens einen beachtenswerten Vorschlag des hessischen Landesarchäologen, der besagt, dass für alle legal entdeckten "Schatze" (im rechtlichen Sinne gem. § 984 BGB) der Entdecker 50 % des Wertes erhält.
Viele Grüße
Walter
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