befahren von waldwegen

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  • pitbull3014
    Einwanderer


    • 25.10.2009
    • 3
    • brandenburg

    #1

    befahren von waldwegen

    hallo. wie hoch und welche strafen gibt es beim befahren von waldwegen? in brandenburg.
    MFG
  • Kunstpro
    Banned
    • 05.02.2005
    • 1999
    • Dortmund / Bielefeld
    • Hab ein Detector gebaut

    #2
    Gute Frage,

    biste Du mit dem Fahrrad oder mit einem PKW unterwegs gewesen?
    Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

    Kommentar

    • pitbull3014
      Einwanderer


      • 25.10.2009
      • 3
      • brandenburg

      #3
      mit einem pkw.

      Kommentar

      • BERGMANN 78
        Heerführer


        • 02.06.2006
        • 5291
        • Preussen
        • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

        #4
        Die Verkehrsanwälte regeln das: kompetente Beratung + schnelle Hilfe | Bußgeldverfahren | Verkehrsunfall | Autokauf | Reparatur – Jetzt Anwalt finden!
        Gruß B78


        Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

        Zitat: Oelfuss



        Kommentar

        • Patrick7
          Bürger


          • 30.05.2006
          • 101
          • Niedersachsen

          #5
          Wenn Du mit dem Einfahren in den Wald- oder Feldweg ein Verkehrsverbot nicht beachtet hast, kostet das max. 20,-€.

          Konkret: Du hast gemäß Nr. 141 des aktuellen Bußgeldkatalogs die Vorschriftszeichen (Verkehrszeichen) mit den Nummern 250, 251, 253, 254, 255, 260 nicht beachtet, dann kostet das z.B. als Radfahrer 10,- €, als Kraftfahrzeugfahrer 20,- €. Keine Punkte!

          Eine gute Übersicht über die Verkehrszeichen findet man HIER.

          Kommentar

          • curious
            Heerführer


            • 25.04.2004
            • 3859
            • Köln
            • tesoro/ebinger

            #6
            Dazu muß man wissen, ob es Privatgelände ist, da gilt das Zivilrecht.
            Oder ein Naturschutzgebiet, das ist länderrechtlich geregelt, in Sachsen z.B. auch ohne Kennzeichnung völlig verboten.
            Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist und keine Verkehrszeichen vorhanden sind gibt es auch kein Verbot.
            Selbst Schranken und Pfähle sind verkehrsrechtlich nur Hindernisse ohne zugehörige Verkehrszeichen, können aber auf landes- oder privatrechtliche Umstände hinweisen, Ortskundige sind da klar im Vorteil!
            Gruß Alex

            Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
            Woddy Allen
            यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

            Kommentar

            • Erdspiegel
              Heerführer


              • 16.07.2008
              • 7038
              • zwischen Schutt & Scherben
              • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

              #7

              Wird bestimmt teurer als 20 Euro.

              Ich hatte mal vier platte Reifen als zivile Sofortmaßnahme.Dann kam auch noch der Forstschutz angeschlendert und ich sollte sofort verschwinden,sonst würde ein Tieflader aus der nahen BW-Kaserne geholt.
              War nicht lustig......

              Kommentar

              • Dirk.R.
                Heerführer


                • 25.12.2004
                • 6906
                • Dorf

                #8
                Link...

                Kommentar

                • Spitzel
                  Ritter


                  • 21.07.2008
                  • 345
                  • Winzermark
                  • 0815teil

                  #9
                  Zitat von chabbs
                  ...man isst Roadkill????
                  Wat is dat?
                  Ausländisch??
                  Umgangssprache?

                  Kommentar

                  • Spitzel
                    Ritter


                    • 21.07.2008
                    • 345
                    • Winzermark
                    • 0815teil

                    #10
                    Was machste auch sonst damit, aufen Friedhof bringen kaum.

                    Ansichten sind hier vertreten

                    Kommentar

                    • Spitzel
                      Ritter


                      • 21.07.2008
                      • 345
                      • Winzermark
                      • 0815teil

                      #11
                      Zitat von splash
                      btw eigenmaechtige Mitnahme von Unfallwild durch den Unfallverursacher ist Wilderei --- und somit eine Straftat d.h. drei Jahre Knast oder Geldstrafe
                      Rumgekacke....

                      Hat keiner von gesprochen.
                      Lies mal weiter vorher und bemühe dann die Hirnzelle.
                      Aber überlaste sie nicht

                      typisch deutsche Sesselquälerei und Tastaturbeschädigende Vorgehensweise im Anfall von quälender Langeweile.

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