Eigentumsverhältnisse bei Bunkern

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ted
    Landesfürst


    • 17.06.2005
    • 928
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Fisher F75 Ltd.

    #1

    Eigentumsverhältnisse bei Bunkern

    Guten Morgen zusammen,

    Habe da mal eine Frage, welche mich schon lange interressiert, da ja öfter Grundstücke mit Bunker inkl. angeboten werden.
    Gehören dann automatisch alle sich auf dem Grundstück und im Bunker befindende Gegenstände dem Käufer, oder gilt auch dann die "Meldepflicht" und Schatzregal und man kann sich daran erfreuen, wie von behördliche Seite dann erstmal "aufgeräumt" wird?
    Klar ist natürlich, das Munition, Waffen und ähnliches selbstverständlich gemeldet werden müssen, aber was ist mit dem Rest?

    Lg
    Torsten
    Das Leben ist Scheiße, aber die Grafik ist geil.
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25931
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2


    ... die Meldepflicht für unter den Denkmalschutz fallende Funde ist doch unabhängig von der Eigentumsfrage! Wenn jeder Finder nur meldebefugt ist, wenn er auch gleichzeitig Grundstückseigentümer ist, dann dürfte die Anzahl der Fundmeldungen recht schnell gegen Null gehen. Was sollten dann z.B. Feldbegeher machen??
    Jeden Acker vorher kaufen??

    => was ich jetzt für verborgene Gegenstände verstanden wissen möchte


    Wenn Du nun allerdings einen Bunker kaufst, und der enthält noch die komplette Lüftungsanlage, die Betten und sonstawas, dann würde ich das als zum Verkauf zugehöriges Inventar werten. Das IST dann DEIN.
    Es ist natürlich nie von Nachteil, wenn solche Dinge auch entsprechend im Vertrag als "incl. Inventar" Erwähnung finden ...

    Wenn jetzt vorn links vor der Eingangstür ein Tiger verbuddelt ist, darfst Du den natürlich melden - KWKG ...
    Und andere Dinge?? ... so sie unters DSchG fallen ...

    Aber die Dinge, die nicht unter diese Regelungen fallen, die kannst Du dann wohl schon eher als "Dein" ansehen - und den Container für die Entsorgung selbst bezahlen ...


    ... es ist wie immer eine Frage dessen, was Du findest.
    GENAU geht das wohl nur zu sagen, wenn das Fundstück identifiziert ist

    Es soll ja schon "Funde" gegeben haben, die entpuppten sich hinterher als massiver Umweltskandal. Dinge, die auch gemeldet werden müssen - und wo man die Auflage bekommt, sie zu beseitigen.
    ... und manchmal steht im Kaufvertrag, daß der Käufer diese Riskiken mit übernimmt.

    Also wirst Du jetzt ohne Details keine genauen Auskünfte bekommen ...


    Gruß
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • splash
      Ritter


      • 07.07.2004
      • 577
      • Bremen u. S-H
      • Augen, Haende

      #3
      In Hamburg zahlst z.b. Du als Bauherr die Kampfmittelsondierung auf Verdachtsflaechen

      Nachrichten zu Garten- und Landschaftsbau aus der B_I galabau: Alles zu Maschinen, Geräten, Gartengestaltung, Kommunaltechnik uvm.
      ______________________________________
      Suche Fotos und Dokumente von folgenden Einheiten:
      PzJgErsKp 22, PzJgErsKp 58, GrenRgt 401, GrenRgt 435, GrenRgt 380, PzAbt 215, PzJgAbt 33, PzSchLehrKp Putlos

      Kommentar

      • borsto
        Ratsherr


        • 15.03.2008
        • 269
        • RLP

        #4
        Zitat von Ted
        Guten Morgen zusammen,

        Habe da mal eine Frage, welche mich schon lange interressiert, da ja öfter Grundstücke mit Bunker inkl. angeboten werden.
        Gehören dann automatisch alle sich auf dem Grundstück und im Bunker befindende Gegenstände dem Käufer, oder gilt auch dann die "Meldepflicht" und Schatzregal und man kann sich daran erfreuen, wie von behördliche Seite dann erstmal "aufgeräumt" wird?
        Klar ist natürlich, das Munition, Waffen und ähnliches selbstverständlich gemeldet werden müssen, aber was ist mit dem Rest?

        Lg
        Torsten
        Guten Abend Torsten !

        Die Rechtslage und Rechtsauffassungen sind leider noch komplizierter. Das geht schon los bei der Frage: Was ist ein "Grundstück mit Bunker incl. ..."

        Wenn es sich hier um einen Luftschutz-Hoch- oder Tiefbunker handelt. der zur Zeit des 3. Reiches zum Schutz der Bevölkerung erbaut wurde, befindet der sich im Eigentum des Grundstückeigentümers.

        Sollte es sich aber um einen intakten oder gar gesprengten Bunker des Westwalls handeln, ist diese Anlage als Bauwerk zu "Zwecken der Landesverteidigung" vom Grundsatz her im Eigentum des Bundes. Man bezeichnet das als "Sondereigentum des Bundes".

        Die darin befindlichen, eingebauten Gegenstände aber auch. Denn Art. 134 GG macht Reichseigentum zu Bundeseigentum.

        Ein Verkauf eines Bauwerks, welches diese Eigenschaft besitzt, an den Grundstückseigentümer ist grundsätzlich möglich. Eventuell vorhandene Einrichtungsgegenstände gingen dann auch an den Eigentümer über und er könnte darüber frei verfügen.

        Nun kommt aber das jeweilige Landesdenkmalschutzgesetz und dessen individuellen Bestimmungen für das Land ins Spiel.

        Als Beispiel möchte ich hier das Saarland aufführen, weil sich dort noch sehr viele intakte Westwall-Bunker befinden. Im Saarland ist jeder intakte Westwall-Bunker ein potentielles Denkmal, der nach und nach auch förmlich per Bescheid als solcher ausgewisen wird. In diesem Falle kann, auch bei Kauf der Anlage, nur mit Zustimmung des Denkmalamtes über das Inventar frei verfügt werden.

        Alles Gute !

        borsto

        Kommentar

        • Ted
          Landesfürst


          • 17.06.2005
          • 928
          • Mecklenburg-Vorpommern
          • Fisher F75 Ltd.

          #5
          Vielen Dank für eure Ausführungen.
          Ich dachte mir schon, daß es mit der Gesetzeslage da etwas kompliziert wird, da ja das Denkmalschutzgesetz mit beachtet werden muß.
          Wahrscheinlich sollte man lieber die Finger davon lassen, um sich eine Menge Ärger zu ersparen, denn mir ginge es eher um die "verborgenen" Gegenstände und nicht um die Einrichtung. Und bei jedem Fund das Amt für Denkmalschutz hinzuziehen zu müssen, um festzustellen, ob es sich dabei um Gegenstände handelt, welche unter das Denkmalschutzgesetz fallen, wäre mir wohl doch etwas zu nervenaufreibend.

          Danke für eure Antworten,

          LG
          Torsten
          Das Leben ist Scheiße, aber die Grafik ist geil.

          Kommentar

          Lädt...