Der gemeine Acker

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  • bgnahm
    Geselle


    • 19.03.2010
    • 82
    • Bayern
    • Garrett ACE 250

    #1

    Der gemeine Acker

    Hi,

    ich hab mir so ein bisschen die Threads zum Thema Rechtliches angesehen. Aber so wirklich sind meine Fragen nicht beantwortet. Oft wird vorgeschlagen, sich eine Genehmigung zum suchen zu holen. D.h. setzt aber wohl vorraus, dass es sich um ein Grundstück handelt, welches der örtlichen Gemeinde, der Stadt oder dem Land gehört.
    Schließlich steht nicht an jedem Acker der mir unter die Sonde gerät wer diesen besitzt. Des weiteren behaupte ich einfach mal, dass die meisten Äcker in meiner Umgebung in Privat-Besitz sind. Wie soll man sich den da eine Genehmigung holen !? Ich wusste ja noch nicht mal wie ich den Besitzer des Ackers ausfindig machen kann...

    Eine andere Frage wäre was den nun passiert wenn man gerade beim Sondeln ist, ein Bauer kommt und die Polizei ruft. Was kann einem im Falle eines Privatgrundstücks passieren. Erhält man eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung, oder evtl. sogar Diebstab falls man etwas gefunden hat ?

    Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar!

    Gruß Ben.
  • Crysagon
    Moderator

    • 21.06.2005
    • 5669
    • "Throtmanni" So fast as Düörpm

    #2
    Dafür sollst du dir ja eine Genehmigung holen. Neben der amtlichen zusätzlich noch die des Grundstückeigentümers/Pächters.
    Und Nachforschungen, auch wenn es nur das ermitteln eines Ackerpächters ist, ist doch eh ein wesentlicher Bestandteil unseres Hobbys.

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      aha.

      Gegenfrage: Wie viel Verständnis hast Du jemandem gegenüber, der grad eifrig dabei ist, in Deinem Garten Löcher zu buddeln und Sachen abtransportiert, von denen Du gar nicht wußtest, das sie das sind?? Der dann auch noch erzhählt, er hätte nicht gewußt, daß ausgerechnet Dir das Grundstück gehört.
      Ungeachtet dessen, ob Dein Grundstück nun VOR dem Dorf ohne Zaun drumrum oder IM Dorf mit Hausnummer dran.
      Ich denke, Du gibs´t Dir die Antwort grad selber

      Auch wenn es manchmal Arbeit bedeutet - man kommt ums Fragen wohl nicht rum.



      Antwort zu Frage Zwei:
      ... Du hast Dir die Antwort eigentlich auch schon selbst gegeben.
      Es kommt meist drauf an, WIE Du dann mit dem Bauern umgehst, ob Du noch ein Gespräch zustande kriegst.
      Im schlimmsten Fall läuft es so, wie Du mutmaßt. Aber nur, wenn es wirklich schief läuft.
      Denn wenn ein Verfahren aufgemacht wird, die Anzeige zur Bearbeitung kommt, dann wird der Ermittelnde auch schnell aufs Denkmalschutzgesetzt kommen. Und dann kommen weitere Fragen auf.

      Gerätst Du an einen Hardliner, gibt´s Probleme - und den entgegen gesetzten Fall gibt´s auch.
      WAS es wirklich gibt? ... kommt immer auf den Fall an.
      Von Verwarnung über 50,-- € bis richtig teuer.
      Und eine Frage des Bundeslandes bzw. Klägers.

      ... mir ist jedoch auch bekannt, daß die Suche ohne Erlaubnis zu 99% ohne Verfahren ausgeht. Weil nicht registriert oder interessiert.
      Trotzdem gibt es Grundregeln.
      Und der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" sollte bekannt sein

      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • 2augen1nase
        Heerführer


        • 13.03.2007
        • 5543
        • Chemnitz
        • keiner.. leider

        #4
        da du aus bayern kommst nutze mal die suche. ich habe ca vor einem halb dreivierteljahr einen thread eröffnet, da in bayern die gesetzeslage etwas anders ist.

        da steht im übrigen auch genau drin, dass du auf jeden fall eine genehmigung des grundstückseigentümers brauchst, ebenso nen vertrag mit demselbigen in dem geregelt ist wer was in welcher höhe abbekommt. grundsätzlich sind alle im bayernviewer rot gekennzeichnete flächen plus 500 meter rundrum sperrgebiet für sondler, da bodendenkmäler.

        suche mal den thread, ich hab grad keine zeit. da steht eigentlich alles zu dem thema drin.



        liebe grüße
        Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
        Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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        • bgnahm
          Geselle


          • 19.03.2010
          • 82
          • Bayern
          • Garrett ACE 250

          #5
          Hi,

          erstmal danke für die Antworten.

          Allerdings gibt es nun weiter Fragen. Wenn ich euch richtig verstanden habe, dann brauche ich auf jeden Fall unabhängig davon ob ich auf einem privaten Grundstück suche eine amtliche Genehmigung !?

          Suche ich dann noch auf einem privaten Grundstück, dann brauche ich noch eine private Genehmigung.

          Die Information mit dem Bayernviewer ist sehr interessant für mich.

          Mal abgesehen davon, dass ich bezweifele einen Bauern finden zu können, der sich auf sowas einlässt, weiß ich immer noch nicht, wie ich rauskriegen soll welcher Acker welchem Bauer gehört. Ehrlich gesagt entmutigt mich das etwas...

          Eine andere interessate Frage wäre noch, ob es öffentliche Areale gibt, auf denen man suchen darf ? Oder darf man auf jeglichem Gemeindegrund suchen wenn man eine Genehmigung hat ?

          Entgegen der Meinung einiger hier im Forum besteht für mich unter anderem der Spaß beim Sondeln nicht daraus sich eine Genehmigung zu besorgen. Ich empfinde das eher als unangenehme Aufgabe.

          Gruß Ben.

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          • Das Hemmert
            Heerführer


            • 12.02.2008
            • 3124
            • 12345

            #6
            Zitat von bgnahm
            Hi,

            erstmal danke für die Antworten.

            Allerdings gibt es nun weiter Fragen. Wenn ich euch richtig verstanden habe, dann brauche ich auf jeden Fall unabhängig davon ob ich auf einem privaten Grundstück suche eine amtliche Genehmigung !?

            Ja

            Suche ich dann noch auf einem privaten Grundstück, dann brauche ich noch eine private Genehmigung.

            Ja

            Die Information mit dem Bayernviewer ist sehr interessant für mich.

            Mal abgesehen davon, dass ich bezweifele einen Bauern finden zu können, der sich auf sowas einlässt, weiß ich immer noch nicht, wie ich rauskriegen soll welcher Acker welchem Bauer gehört. Ehrlich gesagt entmutigt mich das etwas...

            Keine Panik! Da kann Dir das Kataster oder Vermessungsamt helfen.

            Eine andere interessate Frage wäre noch, ob es öffentliche Areale gibt, auf denen man suchen darf ? Oder darf man auf jeglichem Gemeindegrund suchen wenn man eine Genehmigung hat ?

            Die genaue Angabe wo Du suchen darfst und wo nicht, wird Dir in der Grabungsgenehmigung erklärt.

            Entgegen der Meinung einiger hier im Forum besteht für mich unter anderem der Spaß beim Sondeln nicht daraus sich eine Genehmigung zu besorgen. Ich empfinde das eher als unangenehme Aufgabe.

            Aber nur so kannst Du Dir einen Namen machen in dieser Branche und tolle Kontakte knüpfen.

            Gruß Ben.
            Bitte denke daran, dass jeder "genehmigte Sondler" uns hilft, aus der Schmuddelecke der Raubgräber herauszukommen.
            So ganz nach dem Motto: "Nur gemeinsam sind wir stark!"


            Liebe Grüße
            Das Hemmert

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            • 2augen1nase
              Heerführer


              • 13.03.2007
              • 5543
              • Chemnitz
              • keiner.. leider

              #7
              @das hemmert: deine aussagen sind nur bedingt richtig, in BAYERN brauchst du KEINE amtliche genehmigung, DENNOCH ist es sehr empfehlenswert sich seinen archi rauszusuchen und sich regelmäßig mit ihm zu treffen und funde vorzulegen.

              ich hab den link mal rausgesucht lieber bgnahm:



              LES IHN DURCH und alle deine fragen sollten geklärt sein. du findest in dem thread auch entsprechende weiterleitende links. les dir auch diese durch. dann weißte bescheid.

              ACHTUNG meine aussagen beziehen sich AUSSCHLIESSLICH auf BAYERN, das ist in anderen bundesländern anders geregelt (so wie der hemmert das schon erwähnte)




              grüße
              Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
              Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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              • Das Hemmert
                Heerführer


                • 12.02.2008
                • 3124
                • 12345

                #8
                Zitat von 2augen1nase
                @das hemmert: deine aussagen sind nur bedingt richtig, in BAYERN brauchst du KEINE amtliche genehmigung, DENNOCH ist es sehr empfehlenswert sich seinen archi rauszusuchen und sich regelmäßig mit ihm zu treffen und funde vorzulegen.

                ich hab den link mal rausgesucht lieber bgnahm:



                LES IHN DURCH und alle deine fragen sollten geklärt sein. du findest in dem thread auch entsprechende weiterleitende links. les dir auch diese durch. dann weißte bescheid.

                ACHTUNG meine aussagen beziehen sich AUSSCHLIESSLICH auf BAYERN, das ist in anderen bundesländern anders geregelt (so wie der hemmert das schon erwähnte)




                grüße
                Ähm, genau auf diesen Thread habe ich mich eigentlich bezogen (schau mal Beitrag 24 in Deinem Link).

                Mal daraus heraus:
                * Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (DSchG) enthält keine Genehmigungspflicht für die Suche nach Bodendenkmälern. Sollten Bodendenkmäler jedoch aufgefunden werden, ist man „verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. …“ (Art. 8 Abs. 1 DSchG).
                * Der Bodeneingriff benötigt im Gegensatz zur Suche eine Genehmigung, da das DSchG hier vorsieht, dass, „wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten […] vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, […] der Erlaubnis“ bedarf (Art. 7 Abs. 1 DSchG).

                Also darf man bei Euch ohne Genehmigung nachforschen aber nicht buddeln. Eigentlich doch kein großer Unterschied zu NRW...oder habe ich da was falsch verstanden? ...
                Zuletzt geändert von Das Hemmert; 26.03.2010, 15:33.

                Kommentar

                • 2augen1nase
                  Heerführer


                  • 13.03.2007
                  • 5543
                  • Chemnitz
                  • keiner.. leider

                  #9
                  das ist bissl komisch geschrieben. in dem text geht es ausschließlich um bodendenkmäler.

                  wie in dem thread zu lesen, hab ich damals mit dem archi telefoniert und auch gemailt. er meinte ich brauche keine genehmigung und kann einfach so losziehen und suchen und buddeln. allerdings darf man sich den rot gekennzeichneten flächen nicht nähern und muss, falls etwas nach bodendenkmal aussieht, sofort die grabungen einstellen und bescheid geben.

                  ich hab mich da wirklich schalu gemacht, deswegen hab ich ja damals den schritt gemacht und beim lda nachgefragt, mir wurde hier zuviel voneinander zitiert, alles zu lesen in dem thread.

                  deine aussage ist natürlich grundsätzlich nicht falsch, nur in bayern isses eben bissl anders. sicherlich sollte sich jeder sonlder beim archi melden und mit ihm auch in kontakt bleiben, nur so kann das image besser werden und nur so hat man auch die chance bei anderen grabungen dabei zu sein.


                  grüße
                  Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                  Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

                  Kommentar

                  • Das Hemmert
                    Heerführer


                    • 12.02.2008
                    • 3124
                    • 12345

                    #10
                    Alles klar,
                    Danke für Deine schnelle Antwort!

                    Kommentar

                    • Schöfferhofen
                      Ratsherr


                      • 14.07.2009
                      • 207
                      • >Phuket<

                      #11
                      Mal abgesehen davon, dass ich bezweifele einen Bauern finden zu können, der sich auf sowas einlässt, weiß ich immer noch nicht, wie ich rauskriegen soll welcher Acker welchem Bauer gehört. Ehrlich gesagt entmutigt mich das etwas...
                      die landwirte sind zur zeit ständig auf denn feldern unterwegs.
                      du stellst dich in die feldmark und schaust wo einer arbeitet und fragst, ob du sein land betreten darfst zwecks sondeln

                      ich glaube 99% haben nix dagegen


                      Zitat als Zitat kenntlich gemacht

                      Sorgnix - 21:52

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                      • bgnahm
                        Geselle


                        • 19.03.2010
                        • 82
                        • Bayern
                        • Garrett ACE 250

                        #12
                        So nun habe ich wirklich genug Informationen zu diesem Thema bekommen.
                        Vielen Dank nochmal an dieser Stelle!!

                        Ich fasse das ganze ein letztes mal kurz zusammen:
                        ( Vorsicht, ich spreche hier von Bayern!)
                        1. Solange man kein Bodendenkmal entdeckt hat und eine private Genehmigung hat auch dem jeweiligen Grund zu suchen, benötigt man KEINE amtliche Genehmigung.
                        2. Will man jedoch in der Nähe von Bodendenkmäler graben, dann geht dies nur mit expliziter Genehmigung des zuständigen Landesdenkmalamtes.
                        3. Ungeachtet dessen schadet es nicht, auch wenn es nicht nötig ist, sich eine amtliche Genehmigung zu besorgen ( dies kann rein theoretisch sowieso nicht abgelehnt werden (vorrausgesetzt natürlich es handelt sich um ein "Nicht-Rote-Fläche") ).

                        Für mich persönlich steht damit fest, das mein erster Schritt sein wird eine amtliche Genehmigung zur Sondenbegehung ( Karte mit dem von mir bevorzugten Gebiet im Maßstab 1:5000 lege ich bei ) zu beantragen. Dies schicke in dann an das Landratsamt Augsburg, welches in meinem Fall für mich zuständig ist, mit der Bitte es an das betroffene Landesdenkmalamt weiterzuleiten. Wenn man den meisten Aussagen glauben schenken kann, dauert dies dann ca. ein viertel Jahr bis man die Genehmigung erhält.

                        Halte ich dann einmal diese Genehmigung in der Hand ( Blöde Frage, aber wie lange ist die eigentlich gültig????). Wenn ich die dann habe, versuche ich mit meiner amtlichen Genehmigung bei den Bauern der besagten Felder eindruck zu schinden und deren Erlaubnis zu erhalten.

                        Alles in allem hört sich das nach einer sehr langwierigen Prozedur an, aber es bleibt wohl keine Wahl will man beim Sondeln nicht ständig nervös aufschauen um zu überprüfen ob die Luft rein ist.

                        Danke an alle die geholfen haben diesbezüglich aufzuklären!

                        Gruß Ben.

                        PS: Um bis dahin nicht die Lust zu verlieren, werde ich aber wohl noch etwas "schwarz" Sondeln müssen...

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                        • bgnahm
                          Geselle


                          • 19.03.2010
                          • 82
                          • Bayern
                          • Garrett ACE 250

                          #13
                          Hier hab ich noch ein Dokument auf der Seite des BLFD's gefunden.
                          Vielleicht für den ein oder anderen interessant..

                          Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles

                          Kommentar

                          • 2augen1nase
                            Heerführer


                            • 13.03.2007
                            • 5543
                            • Chemnitz
                            • keiner.. leider

                            #14
                            also ich hab meinen archi damals nach nem offiziellen schrieb gefragt (amtlichegenehmigung). damals sagte er zu mir sowas gäbe es nicht.

                            dein erster schritt sollte sein: finde raus wer dein zuständiger archi ist, ruf ihn an oder schreib ihm ne mail. alles weitere wird sich spätestens binnen einer woche geklärt haben (bei mir reichten drei mails ind n telefonat?

                            grüße
                            Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                            Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

                            Kommentar

                            • hemiotti
                              Heerführer


                              • 14.02.2009
                              • 2817
                              • Berlin Lichtenberg
                              • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

                              #15
                              der wichtigste satz ist dieser

                              Außerhalb der Flächen, wo Bodendenkmäler bekannt, zu vermuten oder den Umständen nach
                              anzunehmen sind, gibt es keine Einschränkungen beim Benutzen einer Metallsonde.


                              das heißt auch waldsondeln ist erlaubt..........vorausgesetzt man hat das ok des besitzers
                              no Risk no Fund

                              Kommentar

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