Niedersächsisches Sondelrecht

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  • schrott
    Ritter


    • 23.07.2007
    • 540
    • Nordteil Deutschlands
    • keiner mehr, Niedersachsen´s Gesetze verbieten´s mir

    #1

    Niedersächsisches Sondelrecht

    Hallo ihr lieben.
    Ich finde das Gesetz was den Denkmal und Bodenschutz beeinhaltet ja ziemlich verwirrend.
    Seit einigen Wochen arbeite ich mit Archäologen zusammen, habe Scherben (viele) und ein Ortband vorgelegt, ihnen aber nicht auf die Nase gebunden, das ich mit einer Sonde unterwegs war.
    Da ich die Erlaubnis zum suchen auf einem Bodendenkmalschutzgebiet erteilt bekommen hatte, dachte ich das zählt dann gleich mit für meine Sonde, hat zwar niemand mitbekommen, aber als ich heute erzählen musste (wegen den Fundumständen) das ich mit der Sonde unterwegs war, schwand recht schnell die gute Stimmung. Bisher dachte ich wenigstens ausserhalb von Bodendenkmalgebieten wäre hier das Sondeln erlaubt. Der Archäologe meinte, wir könnten gerne Freunde bleiben, aber nur wenn ich die Sonde in die Ecke stelle, und nurnoch Badeseen damit besuche. (Ein bisschen verallgemeinert).
    Und das das Suchen mit der Sonde auf Bodendenkmalgebiet eigentlich eine Anzeige zur Folge hat, womit sie nicht lange stacheln.
    Der Moment hat mich ziemlich hart getroffen, eine Anzeige werde ich wohl nicht bekommen, weil wir uns ganz gut verstanden haben, und ich den Verzicht auf die Sonde in Zukunft gelobte, womit alle einverstanden waren.

    Aber wenn ich darüber nachdenke, ist das ja fast, als hätte sich meine Freundin von mir getrennt
    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könnt, was normale Äcker angeht die nicht als Bodendenkmal ausgegeben sind. Ob es dort wenigstens gesetztlich erlaubt ist, oder ob ich wenn ich nichts verbotenes tun will die Sonde tatsächlich in die Ecke stellen muss ?!

    Ich lege nämlich nicht die Hand dafür ins Feuer, das ich keine Anzeige bekomme, sollte ich mal erwischt werden.
    Bisher dachte ich, ich wäre harmlos, da ich bestmöglich mit den Archäologen zusammenarbeitete. Sie meinten, das selbst sie nichtmal Metallsonden haben...

    Wie auch immer, bin gespannt auf eure Aussagen.
    Liebe Grüße
    der traurige Schrott
  • Dirk.R.
    Heerführer


    • 25.12.2004
    • 6906
    • Dorf

    #2
    Antworten?


    Wenn im Denkmalschutzgesetz eine Suche mit einem Metalldetektor erlaubt ist bzw einer Genehmigung erfordert, hast DU das Recht eine Nachforschungs - Genehmigung "via" Metalldetektor zu beantragen!


    Das ist ein Verwaltungsakt.

    PS:hab mir jetzt nicht das Denkmalschutzgesetz angeschaut, da wird bestimmt ein Kollege noch was zu schreiben!

    Kommentar

    • schrott
      Ritter


      • 23.07.2007
      • 540
      • Nordteil Deutschlands
      • keiner mehr, Niedersachsen´s Gesetze verbieten´s mir

      #3
      Okay danke, aber selbst was das Denkmalschutzgesetz angeht soll's letztendlich für sondler hier in Niedersachsen ziemlich düster aussehen. Der Archäologe meinte, das man das beantragen müsste, wie du schon sagtest, aber diese Genehmigung fast nur Archäologen bekommen. Das wäre natürlich nicht so der Kracher...

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        Darauf habe ich ja schon hingewiesen. Du hast wahrscheinlich einen Lokalen Archäologen oder Heimatforscher an der Hand, der sich mit der Materie nicht auskennt.

        Es MÜSSEN in NI NFG ausgestellt werden und sie werden auch ausgestellt. Die Herangehensweise ist aber eine andere.

        Einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung musst Du schriftlich bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen, mit Verweis auf Sondengehen und den Paragraphen in Deinem Bundesland.

        Die leiten die Anfrage dann an die zuständige Obere Denkmalbehörde weiter, von der Du dann zu einem Gespräch eingeladen wirst.

        Genehmigungen werden nicht nur an Archis ausgeteilt, völliger Blödsinn.



        Informiere Dich da mal, die Jungs dort sind fit, was das Thema angeht.

        Kommentar

        • schrott
          Ritter


          • 23.07.2007
          • 540
          • Nordteil Deutschlands
          • keiner mehr, Niedersachsen´s Gesetze verbieten´s mir

          #5
          Schade, da kennt sich auch niemand aus
          Doofe Situation

          Kommentar

          • Freddo
            Heerführer

            • 21.01.2001
            • 1398
            • Nds

            #6
            Zitat von schrott
            Schade, da kennt sich auch niemand aus
            Doofe Situation
            wieso??
            Chabbs hat doch geschrieben, wie es in Niedersachsen läuft. Du musst nur in das für dich zuständige Rathaus gehen und dort den für Archäologie zuständigen Mitarbeiter rausfinden (bei mir ist das der stellvertretende Stadtdirektor), dort kannst du dann einen Antrag auf eine Suchgenehmigung stellen.
            Viele Grüße
            Freddo

            Kommentar

            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #7
              Zitat von schrott
              Schade, da kennt sich auch niemand aus
              Doofe Situation

              Wo genau kennt sich auch niemand aus?

              Viele Grüße

              Walter

              Kommentar

              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Verstehe ich nun auch nicht... zumindest solltest Du auf diese Weise richtige und glaubhafte Infos bekommen (die nicht von irgendeinem dahergelaufenen Wald-und- Wiesenarchi stammen...)

                Darauf habe ich ja schon hingewiesen. Du hast wahrscheinlich einen Lokalen Archäologen oder Heimatforscher an der Hand, der sich mit der Materie nicht auskennt.

                Es MÜSSEN in NI NFG ausgestellt werden und sie werden auch ausgestellt. Die Herangehensweise ist aber eine andere.

                Einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung musst Du schriftlich bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen, mit Verweis auf Sondengehen und den Paragraphen in Deinem Bundesland.

                Die leiten die Anfrage dann an die zuständige Obere Denkmalbehörde weiter, von der Du dann zu einem Gespräch eingeladen wirst.

                Genehmigungen werden nicht nur an Archis ausgeteilt, völliger Blödsinn.



                Informiere Dich da mal, die Jungs dort sind fit, was das Thema angeht.

                Wenn man sich dann immer noch gegen die Austellung einer Genehmigung stellen sollte, frag mal Walter/ IG Phoenix nach der weiteren Vorgehensweise. Er hat schon sehr Erfolgreich die Austellung von Nachforschungsgenehmigungen durchgesetzt. NFGs müssen in Deutschland ausgestellt werden. Man kann das einklagen!

                Kommentar

                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #9
                  Zitat von schrott
                  Schade, da kennt sich auch niemand aus
                  Doofe Situation
                  Jetzt blicke ich durch.

                  Du hast auf die Empfehlung hin im Forum von DIGS Deine Frage gestellt, das war am 23.04.2010 und bis heute hat Dir noch keiner dort geantwortet.

                  Die haben offenbar inzwischen bessers zu tun als Neueinsteigern zu helfen.

                  Dann bleib mal besser hier im Forum.

                  Viele Grüße

                  Walter

                  Kommentar

                  • Erdspiegel
                    Heerführer


                    • 16.07.2008
                    • 7038
                    • zwischen Schutt & Scherben
                    • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                    #10
                    Zitat von IG Phoenix
                    Jetzt blicke ich durch.

                    Du hast auf die Empfehlung hin im Forum von DIGS Deine Frage gestellt, das war am 23.04.2010 und bis heute hat Dir noch keiner dort geantwortet.

                    Die haben offenbar inzwischen bessers zu tun als Neueinsteigern zu helfen.

                    Dann bleib mal besser hier im Forum.

                    Viele Grüße

                    Walter
                    Die große Hilfe war das jetzt aber auch nicht gerade.


                    @schrott:Sich wie'n kleines Mäuschen im Digs-Forum zu melden und 'Hilfe,Hilfe!!' zu piepsen bringt garnichts.Die Leute dort können bzw.werden Dir nur die Tips geben,die Du auch selbst aus dem dortigen Unterforum 'Niedersachsen' herrauslesen kannst.Da ist schon verstärkte Eigeninitiative angesagt,denn kein ehrenamtlicher Sondengänger wird sich auch noch darum bemühen,sich 'Konkurrenz' herranzuziehen.Vielleicht machst Du dann noch einen Sensationsfund,dem die anderen seit Jahren hinterherhecheln.
                    Also mußt Du Dich selber anbieten.Die Angelegenheit mit einer Sondler-NFG steckt in Niedersachsen noch in den Kinderschuhen,wenn ich meine Infos richtig deute.Aber es gibt eben Leute,die da was ändern wollen und denen kann man sich zum Beispiel anschliessen:


                    Kontakt zu Archis haste' ja schon.Nun gut,aber mit einer Lesesuche-Erlaubnis für ein BD dann dort mit einer Sonde rumzugeistern ist natürlich schlecht.
                    Und das den Archis auch noch zu erzählen ist noch schlechter.Aber das wird sich schon richten lassen.Eine beiderseitige Zusammenarbeit funktioniert nur auf einer beiderseitigen Vertrauensbasis;das ist zu bedenken!
                    Nach so einer Nummer hätte es woanders gleich eine Hausdurchsuchung geben können.

                    Kommentar

                    • Dirk.R.
                      Heerführer


                      • 25.12.2004
                      • 6906
                      • Dorf

                      #11
                      Wenn man selbst nicht in die Pötte kommt, helfen auch keine Foren oder User die helfen wollen!


                      Man dreht sich in diesem Thread mal wieder im Kreis.

                      Kommentar

                      • Sax
                        Geselle

                        • 13.03.2002
                        • 54
                        • Peine
                        • Goldmaxx Power

                        #12
                        In Nds. ist die untere Denkmalschutzbehörde für die Vergabe einer Nachforschungsgenehmigung zuständig.
                        Dort stellst du deinen Antrag wo du suchen willst (dafür musst du eine TK beilegen mit der Fläche die du begehen willst) und begründen warum du dort mit der Metallsonde suchen willst.
                        Ob du dann eine Genehmigung bekommst liegt ganz allein bei der zuständigen unteren Denkmalbehörde und wenn der dortige Archäologe dir schon gesagt hat, dass er von der Suche mit der Metallsonde nichts hält, dann wird es sehr schwierig ihm vom Gegenteil zu überzeugen.
                        Nichtsdestotrotz gibt es zahlreiche Sucher in Nds, die über Nachforschungsgenehmigungen verfügen und auch mit der Archäologie zusammen arbeiten.
                        Zum Beispiel

                        Die ganz in deiner Nähe aktiv sind

                        Kommentar

                        • Siebken
                          Heerführer


                          • 12.01.2005
                          • 6470
                          • Nicht von dieser Welt.
                          • XP Deus

                          #13
                          In der Regel brauchst Du das nicht schriftlich zumachen.
                          Suchst Dir ein Gebiet aus wo Du Sondeln möchtest, vereinbarst einen Termin bei dem zuständigen Archäologen und redest mit ihm darüber. Ich denke wenn man das Persönlich mach, ist das immer noch Objektiver um vertrauen zugewinnen.
                          Und wenn alles Gut läuft, bekommst Du die Genehmigung.
                          Wir sind alleine drei Sondler, wo das so war.
                          Und wenn man sich unbedingt einer großen Gruppe von Sondler anschließen möchte...Bitte schön.
                          "Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
                          Sophie Scholl/Jacques Maritain

                          Kommentar

                          • Harzhorn
                            Heerführer


                            • 16.08.2009
                            • 3134
                            • Harzvorland
                            • Ehemals Deus jetzt Nokta

                            #14
                            Ich hole mir eine Genehmigung für das von mir im Jahr zu Besondelnde Gebiet.
                            Erlichkeit und Gegenseitiges Vertrauen sind voraussetzung
                            Abmachungen die getroffen werden einhalten-Dann klappt es.
                            Gruß vom Harzhorn
                            Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad

                            Kommentar

                            • Sax
                              Geselle

                              • 13.03.2002
                              • 54
                              • Peine
                              • Goldmaxx Power

                              #15
                              Zitat von Siebken
                              In der Regel brauchst Du das nicht schriftlich zumachen.
                              In der Regel muss man das schriftlich machen, denn es geht um einen Antrag den man bei einer Behörde stellt, dass das im Landkreis Northeim anders läuft ist die Ausnahme und nicht die Regel.

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