Es gab ja schon diverse Hinweise zu Schilder mit Fotografieverbote.
Für die gewerbliche Verwendung sogar auch gerichtlich Auseinandersetzungen. s.u.
Worauf könnte sich denn ein privater Eigentümer berufen, wenn er einen Fotografen verbieten will, Fotos für private Zwecke zu schießen.
Ich habe eher den Eindruck, dass es kein Verbot geben kann.
Für die gewerbliche Verwendung sogar auch gerichtlich Auseinandersetzungen. s.u.
Worauf könnte sich denn ein privater Eigentümer berufen, wenn er einen Fotografen verbieten will, Fotos für private Zwecke zu schießen.
Ich habe eher den Eindruck, dass es kein Verbot geben kann.
Die Stiftung hatte argumentiert, als Eigentümer das ausschließliche Recht an Fotos und deren gewerblicher Verwertung zu haben. Außerdem habe sie seit 2005 durch ihre Parkordnung ein Verbot von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verhängt. Deshalb klagte die Stiftung gegen einen Fotografen, der eine DVD unter anderem mit Potsdamer Parkanlagen und Schlössern erstellt hatte, sowie gegen zwei Fotoagenturen, die im Internet Bilder der Schlösser zum Download gegen Gebühr bereitstellten.


) Aber wie man jetzt bei Google sieht, muß man sich, den Göttern sei gedankt, an bestimmte Regeln halten, denn seit dem I.-Net muß man ja mit allem rechenen, früher war das einfacher, aber Fotographierverbote haben schon ihre Berechtigung, z. B. in ein Atomkraftwerk, Fliegerhorst reinfotografieren etc. wird halt erschwert, dass nicht Hinz und Kunz im Netz Terroristen oder Hobbydetektiven Vorlagen geben, auch ich gehe manchmal (zum großßen Leidwesen der besseren Hälfte 
Kommentar