Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude...kurz gefragt: Auf welchen Zustand bezieht sich der Denkmalschutz? Ursprungszustand oder Zustand nach Renovierung? Oder beides?
Hintergrund (muß ich leider ein wenig ausholen,sorry): Das Haus ist Bj.1894.Vor 30 Jahren wurde eine umfassende Kernsanierung durchgeführt und bei der Gelegenheit kam die Stadt Dortmund auf die Idee das Haus und noch andere die zu dem Ensemble gehören und auch saniert wurden unter Denkmalschutz zustellen. Wie man sich denken kann war dieses natürlich mit erheblich erhöhten Kosten verbunden (inbesondere das Dach). Der Denkmalschutz bezieht sich in erster Linie auf die Außenfassade, innen bestehen so gut wie keinerlei Auflagen.
Das erste mal in Berührung kam ich mit diesem Denkmalschutz als Kyrill mir seinerzeit einen Teil des Daches abdeckte und ich wochenlang auf die neuen Ziegel warten mußte weil es die vor 30 Jahren verwendeten nicht mehr gab und ich keine anderen nehmen durfte. Auch mußten die Dachpfannen wieder mit roten Zement eingeputzt werden. In diesem Zusammenhang kam mir die Idee in Zusammenhang mit dem Dachausbau ein großes Veluxfenster anstelle der Weißblechluke einzubauen und tatsächlich erhielt ich die schriftliche Genehmigung weil das Fenster auf der Rückseite ist und von der Straße nicht einsehbar ist. Daß mir gleichzeitig 2 Fenstertypen vorgeschrieben wurden tat der Freude keinen Abbruch über die Vergrößerung der Wohnfläche.
Letztes Jahr hatte ich dann endlich die Zeit mich ein wenig um die Austrocknung des Kellerbodens zu kümmern, auch Dank der Hilfe einiger im Thread erhielt ich des Rätsels Lösung. Zeitgleich bekam ich über unseren Geschichtsverein auch endlich mal die Originalpläne des Hauses sowie etliche historische Aufnahmen.
Von älteren Nachbarn wußte ich daß alle Häuser früher einmal einen Kellerausgang zum Garten hatten, dieser aber bei der Sanierung entfernt wurde und gegen einen Zugang innerhalb des Hauses durch Umbau des Treppenhauses ersetzt wurde. D.h. es gab früher keinen Kellereingang innerhalb des Hauses. Durch den Plan und die alten Aufnahmen war es mir endlich möglich diesen Ausgang zu lokalisieren und eine kleine Probegrabung außerhalb des Hauses brachte sogar die alte Kellertreppe zum Vorschein. Da ich es schon immer als äußerst blöd empfand bei Gartenarbeiten mit den verschlammten Schuhen durch halbe Haus laufen zu müssen oder auch Fahrräder da durch zu tragen beantragte ich bei der unteren Denkmalschutzbehörde die Genehmigung zur Wiederöffnung der Türe. Diese wurde mir verwehrt aus Gründen der Veränderung der Außenansicht und der Statik. Schluß aus, Ende der Diskission!
Deshalb jetzt diese meine Frage. Der Kellereingang ist ungefähr bis 1980 vorhanden gewesen, ist also Bestandteil des ursprünglichen historischen Baukernes. Zur Statik ist zu sagen daß ich nach Entfernung des 1980 angebrachten Putzes im Keller festgestellt habe daß man einfach eine Tür entfernt hat indem man die Öffnung zu 80% mit Kalksandsteinen hochgemauert hat und oben dann ein Kellerfenster eingesetzt hat, sprich der ursprüngliche gewölbte Türsturz ist weiter vorhanden und erfüllt weiterhin seine statischen Aufgaben.
Bezieht sich dieser Denkmalschutz jetzt auf den Zustand von 1980 nach dem Umbau oder ist das jetzt reine Beamtenwillkür?
P.S. Ich bin da irgendwie hin und hergerissen ob dieses Argument mit der Ursprungsplanung korrekt ist. Einerseits ist damals die Fassade aufwendigst restauriert worden, das zwischenzeitlich veränderte Dach mußte wieder in den Ursprungszustand mit den Weißblechabschlüssen geändert werden, die Isolierfenster mußten aus Holz mit außenliegenden Verzierungen sein, andererseits ist das Dach aber nicht wie 1894 mit grünen Ziegeln sondern rot eingedeckt worden, ein Badezimmeranbau wurde seitlich angebracht was die Außenansicht ja auch wesentlich verändert hat, die steinernen Wangen der Eingangstreppe wurden entfernt und gegen ein schlichtes verzinktes Geländer ausgetauscht von dem immer die vorgeschrieben grüne Farbe abblättert. Die Idee dieses Geländer gegen die gemauerten Ursprungsmauern wieder zu ersetzen habe ich auch erst mal auf Eis gelegt...
Im Voraus schon mal danke für Eure Antworten in Nichtbeamtendeutsch
Hintergrund (muß ich leider ein wenig ausholen,sorry): Das Haus ist Bj.1894.Vor 30 Jahren wurde eine umfassende Kernsanierung durchgeführt und bei der Gelegenheit kam die Stadt Dortmund auf die Idee das Haus und noch andere die zu dem Ensemble gehören und auch saniert wurden unter Denkmalschutz zustellen. Wie man sich denken kann war dieses natürlich mit erheblich erhöhten Kosten verbunden (inbesondere das Dach). Der Denkmalschutz bezieht sich in erster Linie auf die Außenfassade, innen bestehen so gut wie keinerlei Auflagen.
Das erste mal in Berührung kam ich mit diesem Denkmalschutz als Kyrill mir seinerzeit einen Teil des Daches abdeckte und ich wochenlang auf die neuen Ziegel warten mußte weil es die vor 30 Jahren verwendeten nicht mehr gab und ich keine anderen nehmen durfte. Auch mußten die Dachpfannen wieder mit roten Zement eingeputzt werden. In diesem Zusammenhang kam mir die Idee in Zusammenhang mit dem Dachausbau ein großes Veluxfenster anstelle der Weißblechluke einzubauen und tatsächlich erhielt ich die schriftliche Genehmigung weil das Fenster auf der Rückseite ist und von der Straße nicht einsehbar ist. Daß mir gleichzeitig 2 Fenstertypen vorgeschrieben wurden tat der Freude keinen Abbruch über die Vergrößerung der Wohnfläche.
Letztes Jahr hatte ich dann endlich die Zeit mich ein wenig um die Austrocknung des Kellerbodens zu kümmern, auch Dank der Hilfe einiger im Thread erhielt ich des Rätsels Lösung. Zeitgleich bekam ich über unseren Geschichtsverein auch endlich mal die Originalpläne des Hauses sowie etliche historische Aufnahmen.
Von älteren Nachbarn wußte ich daß alle Häuser früher einmal einen Kellerausgang zum Garten hatten, dieser aber bei der Sanierung entfernt wurde und gegen einen Zugang innerhalb des Hauses durch Umbau des Treppenhauses ersetzt wurde. D.h. es gab früher keinen Kellereingang innerhalb des Hauses. Durch den Plan und die alten Aufnahmen war es mir endlich möglich diesen Ausgang zu lokalisieren und eine kleine Probegrabung außerhalb des Hauses brachte sogar die alte Kellertreppe zum Vorschein. Da ich es schon immer als äußerst blöd empfand bei Gartenarbeiten mit den verschlammten Schuhen durch halbe Haus laufen zu müssen oder auch Fahrräder da durch zu tragen beantragte ich bei der unteren Denkmalschutzbehörde die Genehmigung zur Wiederöffnung der Türe. Diese wurde mir verwehrt aus Gründen der Veränderung der Außenansicht und der Statik. Schluß aus, Ende der Diskission!
Deshalb jetzt diese meine Frage. Der Kellereingang ist ungefähr bis 1980 vorhanden gewesen, ist also Bestandteil des ursprünglichen historischen Baukernes. Zur Statik ist zu sagen daß ich nach Entfernung des 1980 angebrachten Putzes im Keller festgestellt habe daß man einfach eine Tür entfernt hat indem man die Öffnung zu 80% mit Kalksandsteinen hochgemauert hat und oben dann ein Kellerfenster eingesetzt hat, sprich der ursprüngliche gewölbte Türsturz ist weiter vorhanden und erfüllt weiterhin seine statischen Aufgaben.
Bezieht sich dieser Denkmalschutz jetzt auf den Zustand von 1980 nach dem Umbau oder ist das jetzt reine Beamtenwillkür?
P.S. Ich bin da irgendwie hin und hergerissen ob dieses Argument mit der Ursprungsplanung korrekt ist. Einerseits ist damals die Fassade aufwendigst restauriert worden, das zwischenzeitlich veränderte Dach mußte wieder in den Ursprungszustand mit den Weißblechabschlüssen geändert werden, die Isolierfenster mußten aus Holz mit außenliegenden Verzierungen sein, andererseits ist das Dach aber nicht wie 1894 mit grünen Ziegeln sondern rot eingedeckt worden, ein Badezimmeranbau wurde seitlich angebracht was die Außenansicht ja auch wesentlich verändert hat, die steinernen Wangen der Eingangstreppe wurden entfernt und gegen ein schlichtes verzinktes Geländer ausgetauscht von dem immer die vorgeschrieben grüne Farbe abblättert. Die Idee dieses Geländer gegen die gemauerten Ursprungsmauern wieder zu ersetzen habe ich auch erst mal auf Eis gelegt...
Im Voraus schon mal danke für Eure Antworten in Nichtbeamtendeutsch

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