Gut, beantwortet entschuldigung punkt
Antrag für eine Sondelgenehmigung geschrieben
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Mal im Ernst, ich habe 14 Monate lang versucht, eine NFG für meine Heimatstadt in NRW zu bekommen. Die lassen dich einfach auf dem Dienstweg verhungern.
Nun hab ich den Antrag für die Nachbarstadt gestellt.Kommentar
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...Sorry, wenn ich mich jetzt auch noch einmische - aber das Sondengehen ist nicht genehmigungspflichtig. Ende und Aus.
Wenn, dann ist das gezielte Suchen nach BD´s genehmigungspflichtig. Eigentliche Methoden spielen dabei keine Rolle. Ob mit den Augen, mit einem MD oder einer Wünschelrute.Wenn ich Meteoriten suche, wer erteilt mir hierzu eine Erlaubnis, bzw. kann mir das rechtlich verwehren?
Deshalb mein Rat:
Was will ich suchen (Zeitstellung etc.). Welche Interessen verfolge ich. Sollte dabei die Anwort ausfallen: "Egal, was mir unter die Sonde kommt" - dann rechne ich also auch damit evtl. unbekannte BD´s zu entdecken. Folglich ist eine Nachforschungserlaubnis der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Wie oben schon erwähnt, kann mir keiner verwehren, will ich nur Meteoriten suchen. Das Gleiche gilt dann wohl auch für Ausrüstungsgegenständen des 2. Weltkrieges.
Deshalb kann ich nur betonen, der Einsatz von einem Metalldetektor ist nicht genehmigungspflichtig.
Aber zurück zum "grünen" Licht der Denkmalschutzbehörde.
Ein weiterer Tip wäre div. Feldbegehungen, welche teilweise in den Gemeinden auch öffentlich ausgeschrieben werden, ab und an zu besuchen. Oftmals werden in den Stadt- und Gemeindeblätter soetwas angekündigt, wie: "am xxxx Begehung der Wüstung XY mit dem örtlich zuständigen Archäologen. Da kommt man oftmals leicht ins Gespräch und man wird auch nicht gleich evtl. als "Schatzsucher" abgehakt.
Denn der Archäologe muß bei der Erteilung der Genehmigung ein öffentliches Interesse erkennen. Also der gesuchte schnelle Reichtum wird auf jeden Fall nicht die Genehmigung ins Haus stehen lassen.
Ansonsten kann ich den Vorrednern nur beipflichten - reiner Papierkrieg wird die Genehmigung nicht "Wahr" werden lassen. Persönlicher Kontakt ist meiner Meinung nach ehr der richtige Weg. Hat ein Archäologe dann mal einen kennen gelernt und man fragt dann höflich erst einmal persönlich an, wie es rechtlich dann aussieht, weil man beispielsweise einen Bericht im Fernsehen darüber gesehen hat und sich überlegt, evtl. jenen Hobbyweg auch einzuschlagen um bis dato gewonnene Erkenntnisse der Archäologie zu vertiefen oder ähnliches, dann wird´s auch mit dem Archi klappen.
Nix desto trotz soll es auch zuständige Archäologen geben, die auf keinerlei Art und Weise eine Genehmigung erteilen. Dann hilft nur noch sich in der rechtlichen Materie aus zu kennen und die Lücken in der Rechtssprechung zu nutzen. Dies sollte aber nur in Ausnahmefällen zutreffen.
...by the way: Deshalb fand ich den MDR-Bericht, welchen wir gedreht haben mehr als gelungen. Vor allem die Fragestellungen der Redaktion und die Antworten des Experten im StudioZuletzt geändert von BOBO; 25.08.2010, 04:28.MfG BOBO
Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
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...ich kann nur warnen, auf Bobo zu hören. Wir hatten das Thema sehr oft, einfach die Suchfunktion benutzen.Kommentar
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stimmt.
und bevor sich das hier jetzt zum x-ten Male im Kreis zu drehen beginnt, betrachten wir das ursprüngliche Thema des Threads als erledigt.
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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