Strandsuche in Bayern?
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Strandsuche in Bayern?
Wie sieht es mit der Strandsuche in Bayern aus (Schliersee).Mache bald ne Woche Urlaub am Schliersee,will dort bischen Strandsondeln wie sieht es Rechtlich aus wer hat schon mal Erfahrung gemacht. Habe im DschG Bayern nichts Konkrettes gefunden,beim Besitzer um Erlaubnis fragen ist klarr, ist hier Vieleicht jemand aktuell aus der näheren Umgebung Schliersee bei Interresse könnte mann ja ne gemeinsamme Aktion starten.mfg roland
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Habe mal ein LuBi angehängt aus folgender Quelle: http://geodaten.bayern.de/tomcat/vie...xtCallDenkmal?
...also an den roten Stellen würde ich nicht sondeln. Dabei handelt es sich um BD´s. Aber ACHTUNG: Habe auch schon gehört, das teilweise manche BD´s fehlen, bzw. an anderer Stelle sich befinden (bezgl. Gesamtquelle - nicht unbedingt auf das aktuelle LuBi bezogen)
Des weiteren sollten auch Natur- und andere evtl. Schutzgebiete berücksichtigt werden beim Sondeln.Angehängte DateienMfG BOBO
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Nein, das betrifft Bundesländer in denen Suchgenehmigungen ausgestellt werden, was ja bei Bayern nicht der Fall ist. Bayern ist sowieso eine rechtliche Grauzone, was das Sondeln angeht, aber in dem Begleitschreiben zum Bayernviewer Denkmal wurde geschrieben, dass das Sondengehen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu dulden sei (*) - da gab's keine Unterscheidung ob Acker, Wiese oder Wald.
Das Problem ist natürlich, dass der meiste Wald in Bayern nicht privat ist und von offizieller Stelle die Erlaubnis zu bekommen ist nicht einfach, bzw. das Ergebnis nicht befriedigend, siehe: http://www.sondengaenger-deutschland...gentuemer.html
Viele Grüße,
Günter
(*)
Zitat aus der Zeitschrift "Denkmalpflege Information" vom Nov. 07:
Außerhalb von nachgewiesenen und vermuteten Bodendenkmälern ist das Sondengehen öffentlich-rechtlich zu dulden, da hier die ihrem Einsatz folgenden Bodeneingriffe ohne Erlaubnis vorgenommen werden dürfen und in Bayern deren Einsatz keinen allgemeinen denkmalrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Allerdigs ist zu beachten, dass nach wenigen archäologischen- historischen Funden auf einem Grundstück, also schon nach mehrmaligem Anschlagen des Geräts bzw. nach einem Fundkomplex, "d(ies)en Umständen nach anzunehmen" ist, dass in der betreffenden Fläche ein bisher unbekanntes Bodendenkmal existiert. Diese Tatbestände lassen das Bodendenkmalschutzgesetz greifen.Zuletzt geändert von Drusus; 03.09.2010, 00:39.Quis custodiet ipsos custodes?Kommentar
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Interessant... Danke für den Bericht. Das heisst also mit Erlaubnis des Waldbesitzers kann man lossondeln. Gut zu wissen.Nein, das betrifft Bundesländer in denen Suchgenehmigungen ausgestellt werden, was ja bei Bayern nicht der Fall ist. Bayern ist sowieso eine rechtliche Grauzone, was das Sondeln angeht, aber in dem Begleitschreiben zum Bayernviewer Denkmal wurde geschrieben, dass das Sondengehen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu dulden sei (*) - da gab's keine Unterscheidung ob Acker, Wiese oder Wald.
Das Problem ist natürlich, dass der meiste Wald in Bayern nicht privat ist und von offizieller Stelle die Erlaubnis zu bekommen ist nicht einfach, bzw. das Ergebnis nicht befriedigend, siehe: http://www.sondengaenger-deutschland...gentuemer.html
Viele Grüße,
Günter
(*)
Zitat aus der Zeitschrift "Denkmalpflege Information" vom Nov. 07:
Außerhalb von nachgewiesenen und vermuteten Bodendenkmälern ist das Sondengehen öffentlich-rechtlich zu dulden, da hier die ihrem Einsatz folgenden Bodeneingriffe ohne Erlaubnis vorgenommen werden dürfen und in Bayern deren Einsatz keinen allgemeinen denkmalrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Allerdigs ist zu beachten, dass nach wenigen archäologischen- historischen Funden auf einem Grundstück, also schon nach mehrmaligem Anschlagen des Geräts bzw. nach einem Fundkomplex, "d(ies)en Umständen nach anzunehmen" ist, dass in der betreffenden Fläche ein bisher unbekanntes Bodendenkmal existiert. Diese Tatbestände lassen das Bodendenkmalschutzgesetz greifen.Grüße aus Holzkirchen
Mr.T
Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
Albert EinsteinKommentar
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das ist so nicht richtig. naber im endeffekt verläuft sich das in der grauzone, wo eben keiner klagt.... gell^^
grundsätzlich ist immer auf den bayernviewer zu achten, bodendenkmäler sind untersagt, es steht übrigens auch irgendwo geschrieben dass von den grenzen der bds noch ein abstand von 500 metern eingehalten werden muss. zur sicherheit.
ich hab mal mit dem denmkalamt damals gesprochen und alles geklärt, das ganze schreiben plus links sind auch irgendwo hier im forum zu finden, wurde leider immer noch nicht angepinnt, dort steht eigentlich alles drin zu bayern, also die diskussion müsst langsam mal ein ende haben hier...
geh mit genehmigung am strand suchen und freu dich über gute funde.
wünsche dir dabei viel erfolg.
liebe grüßeGenossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!
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