Darf ich diesen Löwen kopieren?

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  • Kunstpro
    Banned
    • 05.02.2005
    • 1999
    • Dortmund / Bielefeld
    • Hab ein Detector gebaut

    #1

    Darf ich diesen Löwen kopieren?

    Das Wikipedia reference-linkLöwendenkmal Luzern von Wikipedia reference-linkBertel Thorvaldsen

    wurde 1821 erschaffen.

    In Leveste gibt es eine billige Kopie, die ganz offensichtlich nicht vom Künstler stammt.

    Jetzt ist nicht meine Frage, ob es legal ist, diesen Luzerner Löwen zu kopieren, sondern, ob ich, wenn ich den Löwen im Original besäße ihn kopieren darf.

    So ein ewiger Anspruch auf Lizenzgebühren wäre mir in meiner derzeitige finanziellen Situation ganz recht.


    Dies könnte soweit gehen, dass ich für 25,40 € Tassen mit dem Bild eines Löwen verkaufe.
    s.


    Trotzdem wundere ich mich wieso Christian Daniel Rauch (1777 - 1857), (Modell des Löwen) einen ganz anderen Löwen erschuf, der nicht der abgebildete Löwe auf der Tasse ist.
    Und dieser Scharnhorst Löwe kommt mir irgendwie bekannt vor.
    Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.
  • Samorodek
    Ratsherr


    • 13.11.2009
    • 200
    • Metropolis Nürnberg
    • dfx

    #2
    Wieso Kopie? -Siehst Du ein Unterschied!, -ist es ein Bildhauerwerk!, das wertvoller ist als Das was Du als Quelle der Nachahmung vermutest!
    Gruss.
    Zuletzt geändert von Colin († 2024); 31.10.2010, 14:47.




    Aller Dinge Urart will ich euch weisen, ihr Brüder: höret es und achtet wohl auf meine Reden. Es wird euch lange zum Wohle, zum Heile gereichen.

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    • 2augen1nase
      Heerführer


      • 13.03.2007
      • 5543
      • Chemnitz
      • keiner.. leider

      #3
      also wenn ich das richtig verstehe, ist die ganz ursprüngliche quelle sehr wahrscheinlich der löwe in luzern. da in dem einen link steht, dass die stadt luzern das denkmal wohl bald nach der fertigstellung kaufte, werden wohl alle rechte (außer dem urheberrecht) bei der stadt luzern liegen.

      ich weiß allerdings nicht, wie das aussieht, wenn du eine kopie besitzt, die aber etwas abgeändert ist. das könnte ja auch eine interpretation sein.

      auf alle fälle wäre ich sehr sehr vorsichtig, denn das kann leicht in die hose gehen.

      normalerweise muss man mit dem künstler einen vertrag machen, vor allem dann, wenn man gewinn daraus schlagen will.

      auf der andren seite... wer will schon aus ner tasse wo ein trauriger löwe drauf ist morgens seinen kaffee trinken?^^


      grüße
      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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      • Kunstpro
        Banned
        • 05.02.2005
        • 1999
        • Dortmund / Bielefeld
        • Hab ein Detector gebaut

        #4
        Ich habe nirgendwo gelesen, dass man das Kunstwerk des Bertel Thorvaldsen mit allen seinen Rechten an Luzern verkauft hat. Es ist beschrieben, dass Bertel Thorvaldsen den Entwurf für das Kunstwerk geliefert hat. Wir wissen auch nichts darüber, ob es 1818 ein Recht / Copyrigth gegeben hat.

        Sicher ist eigendlich nur, dass die Verhältnisse heute in der Schweiz ähnlich sind wie in Deutschland.
        Wer der Rechteinhaber ist, der hat auch ein Vervielfältigungsrecht.

        Nur wann ist man Rechteinhaber. Wenn man Erbe ist von Bertel Thorvaldsen? Wenn man das originale Kunstwerk besitzt?

        Wichtig zu wissen ist, wenn die Rechteinhaber unbekannt oder unauffindbar sind, lohnt sich eine Verwertungsgesellschaft.

        Wo kein Kläger, da kein Richter.



        Vervielfältigungsrecht

        Der Rechtsinhaber hat das ausschliessliche Recht, Werkexemplare herzustellen. Von dieser Befugnis erfasst ist grundsätzlich auch die digitale Textspeicherung eines Werks. Dem Urheber ist es ausschliesslich vorbehalten, Werkexemplare (Bücher, CDs, DVDs, Kassetten etc.) anzubieten, zu veräussern oder sonstwie zu verbreiten.
        Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der


        Verwertungsgesellschaften sind von Urhebern und Inhabern verwandter Schutzrechte gegründete private Gesellschaften
        Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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        • 2augen1nase
          Heerführer


          • 13.03.2007
          • 5543
          • Chemnitz
          • keiner.. leider

          #5
          also der reine besitz an dem kunstwerk kann keine weiteren rechte beinhalten, da diese eigentlich mit dem künstler, sprich urheber, abgesprochen werden müssen und mit diesem vereinbart werden müssen.

          wenn ich jemandem eine skulptur verkaufe, dann hat er nicht das recht davon fotos zu machen und die zu vermarkten (zum beispiel als postkarten). diese rechte liegen bei mir und müssen mit mir abgesprochen werden.


          ist komplizierter als man teilweise denkt, vor allem wenn die urheber schon lange tot sind, die familien vielleicht nicht mehr existieren usw...

          was haste denn eigentlich vor, und was hast du mit der skulptur zu tun?


          grüße
          Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
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          • Kunstpro
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            • 05.02.2005
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            • Dortmund / Bielefeld
            • Hab ein Detector gebaut

            #6
            Das mit dem Löwen ist nur ein Beispiel.
            Mir geht es um die risikolose Verwertung von Rechten und um die Umgehung von Lizenzgebühren.


            Auf keinen Fall werde ich "aus ner tasse wo ein trauriger löwe drauf ist morgens meinen kaffee trinken".
            Das sollen andere tun, ...

            Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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            • Odenwälder Bub
              Landesfürst


              • 07.04.2009
              • 814
              • Südhessen - Bergstraße/Odenwald
              • Tesoro Vaquero 2 Germania

              #7
              Zitat von Kunstpro
              Das mit dem Löwen ist nur ein Beispiel.
              Mir geht es um die risikolose Verwertung von Rechten und um die Umgehung von Lizenzgebühren.


              Auf keinen Fall werde ich "aus ner tasse wo ein trauriger löwe drauf ist morgens meinen kaffee trinken".
              Das sollen andere tun, ...

              Ist es nicht so, dass nahch etlichen Jahrzehnten diese Urheberrechtsansprüche/Lizenzgebühren verfallen und die Vervielfältigung/Vermarktung frei ist.
              So ist es nämlich bei Noten.Beispielsweiße ist es heute kein Problem mehr Noten von Ludwig van Beethoven als Verlag zu verkaufen.Urheberrechtsansprüche hat da niemand mehr.Auch die freie Verbreitung über das Internet ist nicht illegal.
              Gleiches gilt für Schriftsteller deren Werke entsprechend alt sind.Goethe,Wieland,etc. Das Projekt Guttenberg nutzt dies auch als Grundlage. http://gutenberg.spiegel.de/index.php

              Es mag hier vllt ähnlich sein.

              Gruß

              OB
              Von Backbord nach Steuerbord, ob Lee oder Luv, es krachen die Planken und nur ein einziger Ruf:
              PIRATEN,PIRATEN, wo kommen die bloß her?
              PIRATEN,PIRATEN,die gehörn doch raus aufs Meer!

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              • Kunstpro
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                • 05.02.2005
                • 1999
                • Dortmund / Bielefeld
                • Hab ein Detector gebaut

                #8
                Andere Länder andere Sitten.

                Ewiges Wikipedia reference-linkCopyright und ewiger Anspruch auf Lizenzgebühren ohne Copyright

                Für Wikipedia reference-linkPeter Pan laut einem englischen Gesetz (Section 301, Copyright, Designs and Patents Act 1988)
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                  • 13.03.2007
                  • 5543
                  • Chemnitz
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                  #9
                  also ich blick da nimmer durch....

                  dir gehts ne um den löwen sondern grundsätzlich um ne verwertung ohne lizenzen haben zu müssen...

                  sorry, da muss ich passen, kann mir ne vorstellen dass man das auch so verallgemeinern kann.

                  wäre aber interessant zu wissen was du noch so rausfindest^^


                  (kannste ne mal sagen was du vorhast?)
                  Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                  Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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