Sondengehen in NRW?

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  • John85
    Einwanderer

    • 26.02.2002
    • 9
    • NRW

    #1

    Sondengehen in NRW?

    Hallo Leuto,

    da ich ein Einsteiger bin will ich mich ersteinmal über die rechtslage informieren!

    Darf man in NRW Sondengehen und den Erdboden umwühlen? Was muss ich sonst noch beachten??
  • Jabba
    Bürger

    • 11.12.2001
    • 131
    • NRW

    #2
    Nee offiziell einfach Graben, ist nix. Seit preußischem Gesetz ist wildes Graben, so wird das bezeichnet in NRW, verboten. Ausgrabungen bei Kultur, Natur, usw. Denkmälern
    ist auch dringend verboten. Dort wird aber auch je nach dem hingewiesen.
    Es wird recht schwierig oder fast aussichtslos im Moment eine offizielle Genehmigung zu erlangen.
    Falls Du das doch schaffen solltest. Darfst du nur solange graben bis du fündig geworden bist dann Fund liegen lassen und melden. Du brauchst außerdem noch eine Gehneigung des lokalen Besitzers.

    Ist wie bei vielen schönen Sachen im Leben, die sind verboten.
    :BUMM :BUMM
    Der Sucher sucht der Finder findet.

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    • John85
      Einwanderer

      • 26.02.2002
      • 9
      • NRW

      #3
      Heißt das, dass ich es gleich lassen soll? Gild das Gesetz nur in NRW oder wie?

      Kommentar

      • Dr. GONG
        Bürger

        • 04.12.2001
        • 179
        • Schleswig-Holstein Nähe Kiel
        • MSG75 ( NVA Minensuchgerät ), MD 3009

        #4
        Kennst du keinen Bauern oder Landbesitzer ??? Frag doch einfach mal, ein kleines Geschenk ( ne Pulle Rum oder so ) wirkt dort Wunder ! Wenn das Gelände Landwirtschaftlich genutzt wird kannst Du dort auch graben !!

        Auf privatem Grund und Boden kann man tun und lassen was man will !!! Voraussetzung ist natürlich das Einverständnis des Eigentümers !!

        Aber Funde von historischer Bedeutung oder gar Kampfmittel sollten auf jeden Fall gemeldet werden !!

        In einem öffentlichem Wald fällt schon mal der Tatbestand des Landfriedensbruches weg, graben darf man da trotzdem nicht !!

        Aber es gibt wohl keinen Sondler oder nur wenige die nicht schon mal da gesucht haben, wo es nicht erlaubt ist !

        Aber es gibt bestimmte Grundsätze an die man sich auf jeden Fall halten sollte !

        Auch wenn man mal " schwarz " sucht !!

        Wobei ich hier niemanden zum " schwarz-suchen " ermutigen möchte !!

        Eins steht jedoch fest, mit einer Genehmigung des Grundstückseigentümers hat das Gewissen seine Ruhe !!!!!!!!!

        Gruß Dr. GONG

        Kommentar

        • Jabba
          Bürger

          • 11.12.2001
          • 131
          • NRW

          #5
          Wie der Doc schon sagte. Man sollte auf jedenfall den besitzer des Ackers informieren bevor man lossucht. ist auch klar. Wer hat schon gerne Leute auf seinem Grund und dann auch noch welche die graben
          Der Sucher sucht der Finder findet.

          Kommentar

          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #6
            Oh oh

            Original geschrieben von Dr. GONG

            ...Auf privatem Grund und Boden kann man tun und lassen was man will !!! Voraussetzung ist natürlich das Einverständnis des Eigentümers !!...
            ganz soo einfach ist es denn doch nicht!

            Zur endgültigen "Verwirrung" empfehle ich doch erst mal das hier , gezielt nach Bodendenkmalen zu suchen ist nicht verboten, bedarf aber einer Genehmigung! (Ja, da ist ein Unterschied!)
            Nach dem verlorenen Autoschlüssel oder Ehering zu suchen ist eine andere Sache, alles eine Frage der Auslegung.
            Aber im Prinzip hast Du schon recht, John85, eigentlich dürfte man gar nicht suchen! Leider!


            claus
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

            Kommentar

            • emce80
              Bürger

              • 02.09.2001
              • 112
              • NRW/Erkelenz
              • Whites MXT

              #7
              Und ich darf doch!!!!!!

              Hallo allmale!!!

              Also, zunächst einmal muß ich anmerken, daß gerade Neueinsteigern der Einstieg ziemlich schwer gemacht wird.

              Mit einem Metalldetektor suchen darfst du - das ist fakt!!!! Den darf dir noch nicht einmal die Polizei beschlagnahmen, auch wenn du "erwischt" worden bist. Es sei denn du benutzt ihn als Tatwaffe-sprich du ziehst Ihnen damit eins über!!!

              Es kommt drauf an nach was du suchen willst und wie du es (Claus sagte es auch schon) auslegst.
              Andersrum ist- wie einige hier behaupten-eine Genehmigung nicht so schwierig zu bekommen.
              Es kommt auch hier wieder auf das WIE an!!!


              Gezielt nach BD/KD suchen darfst du aber hiermit auch nicht.



              Jabba@:Warum darfst du nicht im Wald suchen??? Soweit ich informiert bin darf man das mit Genehmigung des Forstamtes oder des Försters.
              Zuletzt geändert von emce80; 13.03.2002, 21:52.
              Gruß und 'Gut Fund'

              Kommentar

              • Thor
                Ratsherr

                • 10.04.2001
                • 291
                • Herford/NRW
                • MD3009

                #8
                Hallo,
                mag sein, daß man im Wald suchen darf, wenn man die Genehmigung des Forstamtes oder des Försters hat.

                Aber welches Forstamt oder Förster erteilt die schon freiwillig???

                Oder hat vielleicht schon jemand Erfahrung, ob man diese Entscheidungsträger mit Baum-Setzlingen bestechen kann?

                Kommentar

                • emce80
                  Bürger

                  • 02.09.2001
                  • 112
                  • NRW/Erkelenz
                  • Whites MXT

                  #9
                  Das gleiche....

                  Hallo!

                  Thor@:Meines Wissens ist es auch hier nicht soo schwierig. Es ist schon klar das du dem Forstamt/Förster seriös gegenüber auftreten mußt.
                  Auch hier ist wieder das WIE ausschlaggebend.
                  Wenn du sagst, du hast ein wissenschaftliches Interesse an X, vermutest im Wald potentielle Fundplätze und klärst ihn noch über die Besitzansprüche eines eventuellen "besonderen Fund" auf, kommt das auf jeden Fall besser als "nur mal so suchen"!
                  Gruß und 'Gut Fund'

                  Kommentar

                  • Werner B

                    #10
                    suchen

                    hallo sondengänger
                    ich gehe dchon seit vielen jahren suchen und habe nie nach einer genehmigung gefragt bin schon öfter von den bauern gefragt worden was ich denn dort mache,habe dann immer ein paar alte knöpfe und änliche dinge dabei gehabt und habe sie dem bauern gezeigt.wenn man dann noch freundlich ist hat man überhaupt keine probleme ich bin noch nie verjagt worden

                    Kommentar

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