Hallo!
Ich habe im rechtlichen Bereich mal etwas "Quergelesen", verstehe jedoch
einiges noch nicht so ganz.
Wenn ich sondeln gehe und etwas finde, was von Menschen geschaffen
oder bearbeitet wurde oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit gibt, handelt es sich offenbar um ein (bewegliches) Denkmal, dessen Fund ich melden muss.
Dies kann im Grunde genommen alles sein, selbst, wenn ich eine alte Schippe aus meiner Kindheit ausbuddel.
Dann gibt es da wohl noch den Schatzregal-Paragraphen, in dem wieder von einem beweglichen Denkmal gesprochen wird, welches jedoch herrenlos ist oder so lange verborgen war, das der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Wird so etwas gefunden, gehört es dem Land Niedersachsen. Also auch so ziemlich alles, was man im Boden findet.
Diesen Schatzregal-Paragraphen scheint es in Bayern, Hessen und NRW nicht zu geben. Dort gehört eine Hälfte dem Finder und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.
Ich Frage mich gerade, ab wann, z. B. bei einem Münzfund, die Behörden wieder die Finger darauf haben. Gibt es da eine zeitliche Grenze?
In Niedersachsen scheint ja alles erstmal dem Land zu gehören.
Wie verhält sich das auf Privatgrund? Ein Freund und Schlossbesitzer würde mir das Suchen auf seinem Grund erlauben, jedoch stehen die Gebäude unter Denkmalschutz.
Bevor die Engländer bei der Besatzung das Porzellan aus den Fenstern geschmissen und die alten Gemälde mit Bajonetten zerstochen haben, wurde sicher noch einiges vergraben, was im Grunde dem heutigen Schlossherren gehört. Oder fällt ein Fund dann auch dem Land Niedersachsen zu?
Alles in allem war ich beim Überfliegen der Gesetze mehr als schockiert. Typisch deutsche Maßregelungen bis ins kleinste Detail, die einen unbeschreiblichen Verwaltungsaufwand bedeuten und oft fernab von jeglicher Realität sind.
OT:
Wenn ich da so an die Enteignung denke, fällt mir ein altes, reetgedecktes Gehöft eines Nachbarn ein, auf das die Gemeinde und der Heimatverein sehr scharf ist. Der Landwirt ist eigentlich mehrfacher Millionär, will aber nur in Ruhe gelassen werden und sein gewohntes, bescheidenes Leben in diesen Haus verbringen.
An einigen Stellen bedarf es bestimmt einer Erneuerung, aber ihm gefällt es so. Wenn da nicht mal die Behörden kommen...
Es grüßt
Carsten
Ich habe im rechtlichen Bereich mal etwas "Quergelesen", verstehe jedoch
einiges noch nicht so ganz.
Wenn ich sondeln gehe und etwas finde, was von Menschen geschaffen
oder bearbeitet wurde oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit gibt, handelt es sich offenbar um ein (bewegliches) Denkmal, dessen Fund ich melden muss.
Dies kann im Grunde genommen alles sein, selbst, wenn ich eine alte Schippe aus meiner Kindheit ausbuddel.
Dann gibt es da wohl noch den Schatzregal-Paragraphen, in dem wieder von einem beweglichen Denkmal gesprochen wird, welches jedoch herrenlos ist oder so lange verborgen war, das der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Wird so etwas gefunden, gehört es dem Land Niedersachsen. Also auch so ziemlich alles, was man im Boden findet.
Diesen Schatzregal-Paragraphen scheint es in Bayern, Hessen und NRW nicht zu geben. Dort gehört eine Hälfte dem Finder und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.
Ich Frage mich gerade, ab wann, z. B. bei einem Münzfund, die Behörden wieder die Finger darauf haben. Gibt es da eine zeitliche Grenze?
In Niedersachsen scheint ja alles erstmal dem Land zu gehören.
Wie verhält sich das auf Privatgrund? Ein Freund und Schlossbesitzer würde mir das Suchen auf seinem Grund erlauben, jedoch stehen die Gebäude unter Denkmalschutz.
Bevor die Engländer bei der Besatzung das Porzellan aus den Fenstern geschmissen und die alten Gemälde mit Bajonetten zerstochen haben, wurde sicher noch einiges vergraben, was im Grunde dem heutigen Schlossherren gehört. Oder fällt ein Fund dann auch dem Land Niedersachsen zu?
Alles in allem war ich beim Überfliegen der Gesetze mehr als schockiert. Typisch deutsche Maßregelungen bis ins kleinste Detail, die einen unbeschreiblichen Verwaltungsaufwand bedeuten und oft fernab von jeglicher Realität sind.
OT:
Wenn ich da so an die Enteignung denke, fällt mir ein altes, reetgedecktes Gehöft eines Nachbarn ein, auf das die Gemeinde und der Heimatverein sehr scharf ist. Der Landwirt ist eigentlich mehrfacher Millionär, will aber nur in Ruhe gelassen werden und sein gewohntes, bescheidenes Leben in diesen Haus verbringen.
An einigen Stellen bedarf es bestimmt einer Erneuerung, aber ihm gefällt es so. Wenn da nicht mal die Behörden kommen...

Es grüßt
Carsten
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