Fragen zur Rechtslage in Niedersachsen

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  • casi242
    Geselle


    • 25.01.2011
    • 86
    • Niedersachsen
    • Tesoro Tejon

    #1

    Fragen zur Rechtslage in Niedersachsen

    Hallo!

    Ich habe im rechtlichen Bereich mal etwas "Quergelesen", verstehe jedoch
    einiges noch nicht so ganz.
    Wenn ich sondeln gehe und etwas finde, was von Menschen geschaffen
    oder bearbeitet wurde oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit gibt, handelt es sich offenbar um ein (bewegliches) Denkmal, dessen Fund ich melden muss.
    Dies kann im Grunde genommen alles sein, selbst, wenn ich eine alte Schippe aus meiner Kindheit ausbuddel.
    Dann gibt es da wohl noch den Schatzregal-Paragraphen, in dem wieder von einem beweglichen Denkmal gesprochen wird, welches jedoch herrenlos ist oder so lange verborgen war, das der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Wird so etwas gefunden, gehört es dem Land Niedersachsen. Also auch so ziemlich alles, was man im Boden findet.
    Diesen Schatzregal-Paragraphen scheint es in Bayern, Hessen und NRW nicht zu geben. Dort gehört eine Hälfte dem Finder und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.
    Ich Frage mich gerade, ab wann, z. B. bei einem Münzfund, die Behörden wieder die Finger darauf haben. Gibt es da eine zeitliche Grenze?
    In Niedersachsen scheint ja alles erstmal dem Land zu gehören.

    Wie verhält sich das auf Privatgrund? Ein Freund und Schlossbesitzer würde mir das Suchen auf seinem Grund erlauben, jedoch stehen die Gebäude unter Denkmalschutz.
    Bevor die Engländer bei der Besatzung das Porzellan aus den Fenstern geschmissen und die alten Gemälde mit Bajonetten zerstochen haben, wurde sicher noch einiges vergraben, was im Grunde dem heutigen Schlossherren gehört. Oder fällt ein Fund dann auch dem Land Niedersachsen zu?

    Alles in allem war ich beim Überfliegen der Gesetze mehr als schockiert. Typisch deutsche Maßregelungen bis ins kleinste Detail, die einen unbeschreiblichen Verwaltungsaufwand bedeuten und oft fernab von jeglicher Realität sind.

    OT:
    Wenn ich da so an die Enteignung denke, fällt mir ein altes, reetgedecktes Gehöft eines Nachbarn ein, auf das die Gemeinde und der Heimatverein sehr scharf ist. Der Landwirt ist eigentlich mehrfacher Millionär, will aber nur in Ruhe gelassen werden und sein gewohntes, bescheidenes Leben in diesen Haus verbringen.
    An einigen Stellen bedarf es bestimmt einer Erneuerung, aber ihm gefällt es so. Wenn da nicht mal die Behörden kommen...

    Es grüßt

    Carsten
  • scirocco85
    Ritter


    • 16.02.2009
    • 322
    • Saarland
    • ACE 250

    #2
    Schweres Thema.

    Ich denke gesunder Menschenverstand bringt einen da eine ganze Ecke weiter.

    Lass es mich so ausdrücken. Ich fahre eigentlich immer 60km/h innerorts, denke aber nicht dass ich rase. Rasen würde ich wenn ich 80km/h fahre, denke ich. Andere sehen dass anders und fahren immer 80km/h. Oder eben strich 50km/h.

    Ansonsten denke ich dass das hier ein langer langer Thread wird, der mit einem Schloss enden wird.


    Gruß Christian
    Zuletzt geändert von scirocco85; 15.02.2011, 16:46.

    Kommentar

    • fleischsalat
      Moderator

      • 17.01.2006
      • 7794
      • Niedersachsen

      #3
      Zitat von casi242
      Hallo!

      Ich habe im rechtlichen Bereich mal etwas "Quergelesen", verstehe jedoch
      einiges noch nicht so ganz.
      Wenn ich sondeln gehe und etwas finde, was von Menschen geschaffen
      oder bearbeitet wurde oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit gibt, handelt es sich offenbar um ein (bewegliches) Denkmal, dessen Fund ich melden muss.
      Dies kann im Grunde genommen alles sein, selbst, wenn ich eine alte Schippe aus meiner Kindheit ausbuddel.
      Dann gibt es da wohl noch den Schatzregal-Paragraphen, in dem wieder von einem beweglichen Denkmal gesprochen wird, welches jedoch herrenlos ist oder so lange verborgen war, das der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Wird so etwas gefunden, gehört es dem Land Niedersachsen. Also auch so ziemlich alles, was man im Boden findet.
      Diesen Schatzregal-Paragraphen scheint es in Bayern, Hessen und NRW nicht zu geben. Dort gehört eine Hälfte dem Finder und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.
      Ich Frage mich gerade, ab wann, z. B. bei einem Münzfund, die Behörden wieder die Finger darauf haben. Gibt es da eine zeitliche Grenze?
      In Niedersachsen scheint ja alles erstmal dem Land zu gehören.

      Wie verhält sich das auf Privatgrund? Ein Freund und Schlossbesitzer würde mir das Suchen auf seinem Grund erlauben, jedoch stehen die Gebäude unter Denkmalschutz.
      Bevor die Engländer bei der Besatzung das Porzellan aus den Fenstern geschmissen und die alten Gemälde mit Bajonetten zerstochen haben, wurde sicher noch einiges vergraben, was im Grunde dem heutigen Schlossherren gehört. Oder fällt ein Fund dann auch dem Land Niedersachsen zu?

      Alles in allem war ich beim Überfliegen der Gesetze mehr als schockiert. Typisch deutsche Maßregelungen bis ins kleinste Detail, die einen unbeschreiblichen Verwaltungsaufwand bedeuten und oft fernab von jeglicher Realität sind.

      OT:
      Wenn ich da so an die Enteignung denke, fällt mir ein altes, reetgedecktes Gehöft eines Nachbarn ein, auf das die Gemeinde und der Heimatverein sehr scharf ist. Der Landwirt ist eigentlich mehrfacher Millionär, will aber nur in Ruhe gelassen werden und sein gewohntes, bescheidenes Leben in diesen Haus verbringen.
      An einigen Stellen bedarf es bestimmt einer Erneuerung, aber ihm gefällt es so. Wenn da nicht mal die Behörden kommen...

      Es grüßt

      Carsten
      Du hast das Gesetz halbwegs richtig verstanden.
      Nur bei der Suche nach Deiner verlorenen Schaufel bist Du ja noch als ehem. Eigentümer festzustellen, daher fällt sie nicht unter das Schatzregal.

      Bei Funden wie z.B. Münzen gibt es keinen zeitlichen Rahmen, der regelt was gemeldet werden muss und was nicht.
      Die Suche auf Privatgrund IST genehmigungspflichtig (Seitens der U.D.), da kann der Eigentümer sagen was er will.
      Das Graben sowiso.
      Willen braucht man. Und Zigaretten!

      Kommentar

      • Johnny69
        Bürger


        • 23.03.2009
        • 183
        • nrw
        • keine

        #4
        Das geht doch schon in den Bereich der Rechtsberatung. Da sollte er sich lieber an einen Rechtanwalt wenden! Könnte ja auch haftungsrechtlich interessant sein, wer bei falsch Beratung haftet usw.
        Zuletzt geändert von Johnny69; 15.02.2011, 23:02.

        Kommentar

        • casi242
          Geselle


          • 25.01.2011
          • 86
          • Niedersachsen
          • Tesoro Tejon

          #5
          Zitat von Johnny69
          Das geht doch schon in den Bereich der Rechtsberatung. Da sollte er sich lieber an einen Rechtanwalt wenden! Könnte ja auch haftungsrechtlich interessant sein, wer bei falsch Beratung haftet usw.
          Da muss ich mal kurz eingreifen...
          Ich würde hier nie eine rechtssichere Auskunft einfordern oder annehmen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Selbst eigentlich absolut wasserdichte Rechtslagen können noch verdreht werden.

          Wenn es soweit kommt, ist in der Tat ein Anwalt gefragt und in diesem Staat kann man keinen Fuß vor die Tür setzen ohne einen Anwalt im Windschatten zu haben.

          Sagen wir es mal so: mir geht es um einen groben rechtlichen Rahmen.

          LG

          Carsten

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          • casi242
            Geselle


            • 25.01.2011
            • 86
            • Niedersachsen
            • Tesoro Tejon

            #6
            Zitat von fleischsalat
            Die Suche auf Privatgrund IST genehmigungspflichtig (Seitens der U.D.), da kann der Eigentümer sagen was er will.
            Das Graben sowiso.
            Also ist jegliche Suche auf meinem Privatgrund grundsätzlich verboten bzw. genehmigungspflichtig? Oder bezieht sich das auf denkmalgeschütztem Privatgrund?

            LG

            Carsten

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            • Sebi
              Ratsherr


              • 23.08.2008
              • 201
              • Allgäu
              • Rutus Draco

              #7
              Frage wegen Suche in Niedersachen,

              Hallo liebe Sondlergemeinde,

              wollte mich mal erkundigen, wie es aussieht mit Sondeln in Niedersachsen auf Äckern auf denen mittelalterliche Schlachten stattgefunden haben.
              (Bekannter von mir wohnt direkt vor den Äckern)

              Meine Fragen: 1. Ist es erlaubt diese Flächen abzusondieren
              2. Wenn nicht, welchen Abstand sollte man einhalten.

              Vielen Dank im voraus,

              Gruß und gut Fund Sebi
              "carpe diem"
              "nütze den Tag"

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              • andiieh
                Geselle


                • 08.05.2010
                • 57
                • niedersachsen

                #8
                frag den besitzer der felder, ob er damit einverstanden ist

                Kommentar

                • Sludsen
                  Ratsherr


                  • 16.01.2011
                  • 283
                  • Niedersachsen
                  • Garret ACE 250

                  #9
                  In Niedersachsen brauchst Du eine Nachforschungsgenehmigung gemäß §12 NDSG. Wenn Dir diese für das entsprechende Feldstück erteilt wurde darfst Du mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers dort sondeln. Die Funde sind dann aber meldepflichtig.
                  Für gewöhnlich sind historische Schlachtfelder allerdings Bodendenkmäler und Suchgenehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt.

                  Gruß
                  riddere
                  Zuletzt geändert von Sludsen; 16.02.2011, 16:59.
                  Gruß
                  Sludsen
                  ehemals bekannt als riddere28

                  Kommentar

                  • Sebi
                    Ratsherr


                    • 23.08.2008
                    • 201
                    • Allgäu
                    • Rutus Draco

                    #10
                    Danke für deine Antwort!

                    Also wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es nicht möglich in Niedersachsen ohne Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde zu sondeln !?

                    Das machen dann aber viele nicht, oder?

                    Gruß Sebi

                    PS: Wäre über mehr Antworten erfreut...
                    "carpe diem"
                    "nütze den Tag"

                    Kommentar

                    • Sebi
                      Ratsherr


                      • 23.08.2008
                      • 201
                      • Allgäu
                      • Rutus Draco

                      #11
                      Die Antwort von andiieh und riddere28 passen dann aber nicht zusammen
                      "carpe diem"
                      "nütze den Tag"

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                      • Harzhorn
                        Heerführer


                        • 16.08.2009
                        • 3134
                        • Harzvorland
                        • Ehemals Deus jetzt Nokta

                        #12
                        Glaube mal dem""riddere28 "" er hat Dir schon die richtige Antwort gegeben meint der Harzhorn
                        Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad

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                        • Gimbli
                          Moderator

                          • 27.09.2008
                          • 6849
                          • Essen/Ruhrgebiet
                          • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                          #13
                          Das ist jetzt in zwei Tagen das 2. Thema mit Fragen zur Rechtslage in Niedersachsen. http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...239#post659239
                          Mit ein bischen suchen wäre das nicht nötig.
                          Ich lege die beiden Themen mal zusammen.

                          Gruß Michael
                          Der Weg ist das Ziel
                          No DSU inside!

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