fahrlässige Suche nach Kulturdenkmalen ??

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  • Dr. GONG
    Bürger

    • 04.12.2001
    • 179
    • Schleswig-Holstein Nähe Kiel
    • MSG75 ( NVA Minensuchgerät ), MD 3009

    #1

    fahrlässige Suche nach Kulturdenkmalen ??

    Hallo Leute !

    Laut Denkmalschutzgesetzs ( Schleswig-Holstein ) ist das suchen oder das fahrlässige Suchen nach Kulturdenkmalen mittels Grabung oder technischem Gerät ohne Genehmigung verboten !!

    Und stellt somit eine Odrnungswiedrigkeit laut dem DschG. da !

    Da ich also jedesmal in kauf nehme, das ich auf ein unentdecktes Kulturdenkmal stoße begehe ich also jedesmal beim sondeln eine Ordnugswiedrigkeit da ich ja fahrlässig nach einem Suche oder ??? Danach würde ja jeder Hobbygärtner eine farhlässige Suche veranstalten :-)


    Jetzt meine Fragen:

    Wie ist eigentlich der Begriff " Grabung " zu verstehen ???? Wie tief muß ich denn buddeln um eine Grabung zu tätigen ????

    Wiehoch ist die Warscheinlichkeit eines Bußgeldes wenn man erwischt wird und wie hoch fällt das aus, hat da jemand Erfahrung ???

    Und bei wem liegt die Beweislast, muß ich beweisen, das ich nicht nach einem Kulturdenkmal gesucht habe oder muß mir nachgewiesen werden, das ich nach einem gesucht habe ???

    Wem bin ich denn überhaupt verpflichtet Auskünfte über meine Person oder mein Handeln zu geben ??

    Wo endet die Zuständigkeit des DschG. ?????????

    Ich möchte auch darauf hinwiesen, das ich nicht in ausgewiesenen Grabungsschutzgebieten suche und auch nicht auf ausgewiesenen Kulturdänkmälern !!!!!!!!!!!! Das ist für mich Tabu !!


    Gruß Dr. GONG
  • Rotti
    Heerführer

    • 16.09.2000
    • 1832
    • Im finstren Bayern / M
    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

    #2
    Gute Frage...Bananenrepublik Deutschland...

    Recht haben und Recht kriegen sind hierzulande schon immer zweierlei Dinge gewesen, und auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.
    Nicht daß ich Dir den Mut nehmen will,aber Deine frage kann Dir wahrscheinlich in letzter Konsequenz noch nicht mal ein Anwalt zuverlässig beantworten.Zu dem Thema gibt es zu viele unterschiedliche Ansichten, die gern und streitbar vertreten werden. Für die Extremisten unter den LDAlern bist Du bereits auf der grünen Wiese ein Dorn im Auge , weil sie die dort evtl. herumliegenden Münzen aus der Römerzeit sowieso für ihr alleiniges und uneingeschränktes Eigentum halten......(und sie sodann wie hier in Bayern in blauen Plastikfässern lagern sofern es sich um nichts besonderes handelt...).Wenn Du den Besitzer der Wiese allerdings um Erlaubnis fragst, sehe ich da kein Problem, selbst wenn Du nachher einen "Ackerrömer" findest.Und natürlich meldest!!!Fahrlässiges Suchen heißt wohl eher an bekannten oder geschichtsträchtigen Stellen planlos herumzugraben.Was die Grabung betrifft gab es glaube ich mal irgendwas mit 30 cm, da kann ich mich aber täuschen...
    Was den Nachweis von OWI´s oder Straftaten anbetrifft, ist es (zumindest noch !) so, daß Vadder Staat in Gestalt seiner Schergen und Büttel Dir nachweisen muss, daß Du nach einem Bodendenkmal gesucht hast.Nicht umgekehrt.Sowas gab´s vielleicht unter Stalin in Russland,aber bei uns noch nicht.Wobei ich nicht behaupten möchte, daß es nicht genügend Idioten in offiziellen Stellen gibt, denen das durchaus recht wäre.
    Auskunft über Deine Person: Nur der Polizei.Nicht aber über Dein Handeln.
    Auskünfte über Dein Handeln: Dem Grundstücksbesitzer, falls dieser der Staat ist: Der Polizei.

    Wohl dem, der immer ein paar leere WK2- Patronenhülsen und Relikte in der Tasche hat.....
    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
    die Asche bleibt uns doch!

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