Was tun mit Funden?

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  • Bebbel
    Einwanderer


    • 30.04.2010
    • 3
    • aus dem wilden Süden

    #1

    Was tun mit Funden?

    Mag sich ja wie ne blöde Frage anhören, aber was macht ihr eigentlich mit euren gesondelten Funden? Muss man die Sachen zig Jahre für das LDA aufheben (wenn gemeldet) oder kann man die Teile guten Gewissens nach einer angemessenen Zeit verscherbeln (falls sich ein Käufer findet)?

    Hab selbst noch keinen Detektor, will mir aber einen im nächsten halben Jahr anschaffen und da stellen sich halt so Grundsatzfragen. Wenn ich dann extra Lagerräume anmieten muss, um meinen ganzen Eisenschrott zu sammeln...

    Was macht ihr mit dem Zeug was ihr so findet?
  • Buddelking
    Landesfürst


    • 20.01.2011
    • 933
    • Sauerland/Usedom
    • ex Tesero Lobo Supertraq

    #2
    Den Besitzer des Grund und Bodens sollte man auch erst einmal fragen. Der kann und darf Ansprüche stellen. Warum soll man gemeldete Funde nicht verkaufen können?
    2.WK Klamotten grabe ich wieder ein, wenn es nicht gerade meldepflichtige Dinge sind.
    Mit der Zeit nimmst Du immer weniger Zeugs mit. Es hat halt nicht jeder Interesse an Vogelringe, Hufeisen, Nägel, total vergammelte Bajonette usw.

    Jochen
    Sammelt keine Reichtümer hier auf der Erde! Denn Ihr müsst damit rechnen,dass Motten und Rost Sie aufressen oder Diebe nachgraben und sie stehlen.
    Matth.6,19

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    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Bei euch- wenn mit Süden Bayern gemeint ist- gilt die Hadrianische Fundteilung (sprich 50/50 Finder zu Eigentümer).

      Und die Funde müssen ( wenn älter als Oma) dem Denkmalamt gemeldet sein. Sonst ist es Fundunterschlagung. Und die kostet mehr als das sie etwas bringt.

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      • AndiObb
        Heerführer


        • 22.08.2011
        • 2031

        #4
        Hallo Bebbel,
        und willkommen.
        Der erwähnte Hadrian steht ja sogar im BGB
        Wie Du in meinem Posting "Anfänger ABC" bei den Neueinsteigerfragen siehst, habe ich mich mit dem Selben Thema beschäftigt. Der darauf folgende Tipp war nicht schlecht
        Es ist zwar aufwändig, aber selbst recherchieren bringt den meisten Gewinn, da Du die Informationen ganz anders aufnehmen kannst.
        Abgesehen davon empfehle ich Dir dringend, Dir erstmal um die Fragen "wo darf ich suchen, welche Genehmigung brauche ich, wen muss ich fragen..." Gedanken zu machen. Wenn Du das soweit durch hast, gehts weiter mit "was mache ich wenn ich was finde" (also wen muss ich wie benachrichtigen, wie sieht so ein Formblatt aus, wo muss ich den Fund abliefern) und dann kannst Dir Gedanken um die Verwertung machen
        VG
        Andi
        andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Zitat von chabbs
          Und die Funde müssen ( wenn älter als Oma) dem Denkmalamt gemeldet sein. Sonst ist es Fundunterschlagung. Und die kostet mehr als das sie etwas bringt.
          Wo steht das,das ist Unsinn!

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Im Denkmalschutzgesetz und seinen Kommentaren. Bitte nachlesen.

            Kommentar

            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Zitat von chabbs
              Im Denkmalschutzgesetz und seinen Kommentaren. Bitte nachlesen.
              In welchen Denkmalschutzgesetz steht das so wie du es beschrieben hast?

              Kommentar

              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Um welches Bundesland geht es denn hier? Bayern denke ich. Und d steht es so.

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                • sirente63
                  Banned
                  • 13.11.2005
                  • 5348

                  #9
                  Zitat von chabbs

                  Und die Funde müssen ( wenn älter als Oma) dem Denkmalamt gemeldet sein. Sonst ist es Fundunterschlagung. Und die kostet mehr als das sie etwas bringt.
                  In dieser Form?

                  Kommentar

                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #10
                    Mit anderen- Juristendeutsch-Worten. Ansonsten ja.


                    Älter als oma ist natürlich kein Juristendeutsch. Es ist dort keine Grenze defintiert. Das ist schlimm, weil es dann Auslegungssache bleibt.

                    Ich will mich deswegen übrigens nicht streiten. Wer es anders handhaben will, darf es ja gerne versuchen.

                    Kommentar

                    • AndiObb
                      Heerführer


                      • 22.08.2011
                      • 2031

                      #11
                      Für Bayern findet sichs hier:
                      Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles

                      Ich hab eine Mail an die Behörde geschrieben, schon bevor ich buddeln gehe, um genau diese Grenze etwas näher spezifizeren zu lassen. Bisher keine Antwort, aber gut, ist eine Behörde. Werde entweder mal anrufen oder jemanden Fragen der bei mir im Ort wohnt und schon länger auch hier im Forum ist. Ich fühl mich wohler, wenn ich vorher weiß was ich tun muss und bei einem Amt arbeiten auch nur Menschen... denen ist es wohl auch lieber dass man fragt bevor man entweder etwas unterschlägt oder sie mit rostigen Pfennigen aus den 60ern zumüllt
                      andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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                      • sirente63
                        Banned
                        • 13.11.2005
                        • 5348

                        #12
                        Zitat von AndiObb
                        Für Bayern findet sichs hier:
                        Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles

                        Ich hab eine Mail an die Behörde geschrieben, schon bevor ich buddeln gehe, um genau diese Grenze etwas näher spezifizeren zu lassen. Bisher keine Antwort, aber gut, ist eine Behörde. Werde entweder mal anrufen oder jemanden Fragen der bei mir im Ort wohnt und schon länger auch hier im Forum ist. Ich fühl mich wohler, wenn ich vorher weiß was ich tun muss und bei einem Amt arbeiten auch nur Menschen... denen ist es wohl auch lieber dass man fragt bevor man entweder etwas unterschlägt oder sie mit rostigen Pfennigen aus den 60ern zumüllt
                        Vollkommen richtig,das sollte man mit den zuständigen Behörden VORHER ausfeilen.
                        Als Beispiel,bei mir damals für das nördliche Ruhrgebiet.
                        Alle Funde bis Ende MA.
                        Münzfunde bis 1700

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                        • Grafschaft Mark
                          Heerführer


                          • 29.04.2009
                          • 1360
                          • NRW

                          #13
                          Zitat von sirente63
                          Vollkommen richtig,das sollte man mit den zuständigen Behörden VORHER ausfeilen.
                          Als Beispiel,bei mir damals für das nördliche Ruhrgebiet.
                          Alle Funde bis Ende MA.
                          Münzfunde bis 1700
                          Sirente ich muss dir widersprechen!

                          Dr. Ilisch will definitiv auch Münzen die in das 19. Jh. gehen gemeldet haben, es geht um den Umlauf!

                          Des weiteren darfst du auch Tuch- und Warenplomben, Bleiwertmarken, Medaillien, Devotionalien etc. nicht vergessen, alles wichtig für die Archäologie und Numismatik, Warenverkehr, Religionsverbreitung und und und!

                          So einfach ist das mit den zeitlichen Grenzen nicht!

                          Am besten einfach alles melden, man bekommt es doch auch zurück, was soll das also???

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                          • Buddelking
                            Landesfürst


                            • 20.01.2011
                            • 933
                            • Sauerland/Usedom
                            • ex Tesero Lobo Supertraq

                            #14
                            Die Aussage von Grafschaft Markt kann ich voll bestätigen. Insbesonders Bleiplomben sind dort von Interesse. Man erhält diese dann schön in einem Tütchen mit einer Beschreibung zurück, ebenso die Münzen.

                            Jochen
                            Sammelt keine Reichtümer hier auf der Erde! Denn Ihr müsst damit rechnen,dass Motten und Rost Sie aufressen oder Diebe nachgraben und sie stehlen.
                            Matth.6,19

                            Kommentar

                            • AndiObb
                              Heerführer


                              • 22.08.2011
                              • 2031

                              #15
                              Hallo,
                              hab ich was übersehen, oder wissen wir noch immer nicht um welches Bundesland es geht?
                              Bzgl. meiner letzten Antwort, hier der Link zum Thema inkl. neuem Status:

                              VG
                              Andi
                              andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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