NRW Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel
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... das Gesetz gilt ja nur noch 2 Jahre und 2 Monate
(
)
und dann??
Dann dürfen alle????
=>
eher nicht.
Entweder dachte man zur Beschlußfassung, in 10 Jahren ist nix mehr da - oder es wird eh automatisch verlängert. Wie die Vorgängergesetzgebung wohl auch.
10 Jahre gelten wohl, um etwas automatisch wieder auf den Prüfstand zu setzten
... und die 1.000,-- für die Ordnungswidrigkeit kommen mir recht günstig vor ...
Gruß
jörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler) -
Was schon immer im Gespräch war ist, dass die Grundstückseigentümer zahlen sollen. Neue und alte Entwürfe haben/hatten die Kampfmittelverordnung schon immer im Visier und das Thema wird noch lange nicht beendet.
Schlimm finde ich es, wenn wegen der Kosten ein Grundstückseigentümer still und heimlich entsorgt oder vergräbt. Dann sind wir eigendlich wieder da angekommen, wo wir schonmal waren und nicht mehr weiter wußten.
Nur deshalb übernehmen staatliche Stellen die Verantwortung und können gar nicht ohne wirksame Kampfmittelverordnung leben. Falls nicht, dann übernehmen den Job andere.
Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.Kommentar
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Das Land zahlte im vergangenen Jahr rund 21 Millionen Euro, um Kampfmittel zu beseitigen und die Entsorgungstechnik zu modernisieren. Der Bund erstattete etwa 1,5 Millionen Euro für die Beseitigung der ehemals reichseigenen Munition zurück. An private Räumfirmen vergab Nordrhein-Westfalen Aufträge in Höhe von 5,5 Millionen Euro.
Quelle und weitere Infos:
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