Grabung durch Denkmalamt?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • gotcha
    Einwanderer


    • 01.11.2011
    • 2
    • Bayern

    #1

    Grabung durch Denkmalamt?

    Hallo liebe Leute.

    Ich heisse Thomas, bin 27 Jahre alt und komme aus Mittelfranken. Ich bin Anfänger im Sondengehen. Vor ein paar Tagen war ich das erste Mal für ein paar Stunden mit meiner neuen Sonde auf einem Acker unterwegs (mit Erlaubnis Eigentümer/Pächter). Leider hab ich nur Schrott gefunden, aber es hat trotzdem wahnsinnig Spaß gemacht und ich kanns kaum erwarten wieder loszuziehen!

    Heute hab ich ein paar Bauern abgeklappert und um eine Erlaubnis für ihre Äcker gebeten. Ein Bauer hat sie mir verwehrt. Er meinte, falls ich etwas "besonderes" finden würde und das melde, dann könnte das Denkmalamt kommen und Grabungen vornehmen, was ihm überhaupt nicht gefallen würde. Außerdem wurde wohl vor einiger Zeit schon einmal so eine "offizielle Grabung" durchgeführt und der betroffene Bauer durfte die Grabungslöcher selber wieder zuschütten. Dazu kommt, dass er nicht weiß, ob er sich an den Kosten für die Grabung beteiligen muss.

    Ich respektiere natürlich seine Entscheidung und werde den Acker nicht besondeln. Ich würde aber trotzdem gerne wissen, wer für diese Grabungen finanzell aufkommen müsste. Ich hab dazu leider nichts finden können. Bei Bauvorhaben soll ja bekanntlich das Verursacherpinzip gelten (Thread: Der Steuerzahler soll es zahlen). Bei Funden von Altlasten kommt gebührenfrei der KMRD. Ja aber wer zahlt nun eine Ausgrabung durch das Denkmalamt wenn ich auf einem fremden Grundstück etwas finde? Der Steuerzahler? Der Bauer? Oder gar ich selbst (Verursacherprinzip)???

    Gruß
    Thomas
  • Dirk.R.
    Heerführer


    • 25.12.2004
    • 6906
    • Dorf

    #2
    Wenn ein Behörde graben will auf Privatgelände muss diese eben die Kosten tragen!

    Wenn anhand von Streuungen etc eine Verdachtsfläche gibt, ist es Sache der Behörde sich die nötigen "Dudarfst" Scheine zuholen, auch gehört es dazu die Fläche so zu verlassen das der Besitzer diese weiter nutzen kann bzw kann der Besitzer eben Arbeiten zu Herstellung des Urzustand verlangen. (wird meist alles im Vorfeld geklärt).

    Der Steuerzahler zahlt Grabungen.

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Exakt.

      Das Verursacherprinzip ist hier meist anders ausgelegt.

      Zudem ist eigentlich kein Geld mehr da für Spaßgrabungen. Es werden fast ausschließlich Rettungsgrabungen durchgeführt, wenn Bauvorhaben anstehen.

      Und selbst da wird meist nicht gegraben, sondern erst mal nur ein Baustellenbeobachter geschickt.

      Zudem werden im Falle der Grabung Ausfallgelder etc. bezahlt, sodass in schlechten Jahren eine Grabung sogar besser sein kann als eine Saat.


      Ist ein Bauernmärchen, dass ein Landwirt durch eine Grabung arm wird.

      In NRW und Bayern erhält der LW sogar 50% Fundanteil an den gefundenen Sachen.

      Kommentar

      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Zitat von chabbs
        Exakt.


        In NRW und Bayern erhält der LW sogar 50% Fundanteil an den gefundenen Sachen.

        Moin,

        stimmt, ohne Schatzregal hat die Archäologie wirklich gute Argumente um einen Landwirt davon zu überzeugen, einer Grabung auf seinem Acker zuzustimmen.

        Viele Grüße

        Walter

        Kommentar

        • fleischsalat
          Moderator

          • 17.01.2006
          • 7794
          • Niedersachsen

          #5
          Zitat von IG Phoenix
          Moin,

          stimmt, ohne Schatzregal hat die Archäologie wirklich gute Argumente um einen Landwirt davon zu überzeugen, einer Grabung auf seinem Acker zuzustimmen.

          Viele Grüße

          Walter
          Bekommt er dann die Paar Scherben, rotverziegelten Lehm und ein paar HK-Flitter? Mit etwas Glück auch noch Knochenfragmente von Tieren (Natürlich nur, wenn der Boden kalkhaltig genug ist...)...?
          Willen braucht man. Und Zigaretten!

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Zitat von fleischsalat
            Bekommt er dann die Paar Scherben, rotverziegelten Lehm und ein paar HK-Flitter? Mit etwas Glück auch noch Knochenfragmente von Tieren (Natürlich nur, wenn der Boden kalkhaltig genug ist...)...?
            Tja, das ist das Problem, dass die Landwirte gar nciht wissen, was für Werte ergraben werden.

            Die Denkmalämter weigern sich ja auch standhaft, Preiskataloge herauszugeben, was denn nun so eine Fibel kostet. Oder eine Münze oder wer weiß was.

            Rein rechtlich müssten die Stücke auf Ausgrabungen aber preislich bewertet werden, und der Bauer dann eben entschädigt.


            Wie es jetzt bei Spuren von Pfostenlöchern aussieht, weiß ich natürlich nicht.

            Kommentar

            • fleischsalat
              Moderator

              • 17.01.2006
              • 7794
              • Niedersachsen

              #7
              Man kann ja das Profil mit Lack abnehmen
              Mal im Ernst: Ich finde die Regelung hier in NDS ganz gut:
              "... Werden Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen gefunden werden."

              Der Fund als solches ist ehr zweitrangig, die Information ist wichtig!

              Hier mal ein Zitat: "In der Siedlungsarchäologie gibt es mehr Informationen als Sensationen."
              Willen braucht man. Und Zigaretten!

              Kommentar

              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Schön, wenn es überall so geregelt wäre!

                Kommentar

                • gotcha
                  Einwanderer


                  • 01.11.2011
                  • 2
                  • Bayern

                  #9
                  Danke für eure Antworten. Beim nächsten Mal bin ich besser vorbereitet

                  Kommentar

                  • agila
                    Ratsherr


                    • 09.05.2006
                    • 220
                    • - NRW -
                    • ACE 250

                    #10
                    Hallo zusammen,

                    wie sieht es rechtlich in NRW aus... oder gibt dazu schon ein Thema?

                    Braucht man noch die Genehmigung?

                    Beste Grüße
                    Gruß

                    Mit dem Wissen wächst der Zweifel.
                    Johann Wolfgang von Goethe

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Zitat von FK-SG2W
                      Hallo zusammen,

                      wie sieht es rechtlich in NRW aus... oder gibt dazu schon ein Thema?

                      Braucht man noch die Genehmigung?

                      Beste Grüße
                      Ja, mehr denn je.

                      Kommentar

                      Lädt...