Nach zehn Jahren geht gutgläubig erworbenes Eigentum in den Besitz des Käufers über.
Was für ein Paragraf ist denn da angewendet worden.
Was es nicht ist:
§ 259 Hehlerei
§ 246 Unterschlagung
Ich denke die Antwort auf meine Frage geht in diese Richtung.
Was allerdings hat das Gericht etwas anderes gemeint, dazu sollten wir das Urteil lesen, irgendwie stimmt da etwas nicht. Was?

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