Suche mit dem Metalldetektor in Brandenburg auf privaten Wald und auch Acker

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Soldat199
    Banned
    • 04.01.2005
    • 125
    • lübeck
    • den gelben hab ich

    #1

    Suche mit dem Metalldetektor in Brandenburg auf privaten Wald und auch Acker

    Hallo liebe Gemeinde auch wenn diese frage schon hier im forum gefühlte eine millionen mal aufgetaucht ist würde ich mich freuen wenn ihr direkt auf die formulierung meiner frage antworteten könnt


    Ist es erlaubt Im Bundesland Brandenburg auf Privaten Grundstücken : (Wald,Wiesen,Acker) mit dem mtealldetektor zu suchen und auch zu graben ?
  • RobinR
    Ritter


    • 29.08.2011
    • 399
    • Berlin
    • Ace 250; XP Deus

    #2
    ich meine ja...solange kein Bodendenkmal eingetragen ist
    R aus B an der S

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
    _______________________
    Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

    Kommentar

    • tachelis
      Ratsherr


      • 01.12.2011
      • 218
      • nirvana

      #3
      diese frage habe ich mir auch schon gestellt! ich bin mir da nicht ganz schlüssig, da ein acker ja auch ein gestörter boden ist (pflügen durch den bauern). da aber in brandenburg das schatzregal greift wird man keinen anspruch auf seinen fund haben! letztendlich wird dich keiner daran hindern können mit deinem detektor irgendwo zu sondeln, da ja eigentlich nur das graben nicht gestattet ist, nur wer mit einem detektor sucht wird wohl auch graben! im prinzip wird also gesagt hast du einen detektor gräbst du auch! und da liegt der hase halt drin begraben. dies ist hier aber nur meine sicht des sachverhalts, sollte ich falsch liegen, bitte ich darum mich zu berichtigen.

      gruss

      tachelis

      Kommentar

      • RobinR
        Ritter


        • 29.08.2011
        • 399
        • Berlin
        • Ace 250; XP Deus

        #4
        Zitat von tachelis
        letztendlich wird dich keiner daran hindern können mit deinem detektor irgendwo zu sondeln, da ja eigentlich nur das graben nicht gestattet ist
        in Brandenburg etwas anders:

        Auszug BbgDschG:

        § 10
        Nachforschungen

        (1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachforschungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorgenommen oder veranlasst werden.


        ergo ist schon das suchen eigentlich eine Ordnungswidrigkeit.

        und jetzt sollen nicht wieder alle kommen mit auftragsuche etc. darum geht es hier ja nicht...
        R aus B an der S

        - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
        Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
        _______________________
        Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

        Kommentar

        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Die Anwtwort auf die oben gestellte Frage muss also lauten:

          Die Suche auf privaten Grundstücken (Wald,Wiesen,Acker) ist genehmigungspflichtig, da man a) technische Hilfsmittel benutzt und b) gräbt mit c) dem Ziel/oder Möglichkeit auf ein BD zu stoßen.

          Kommentar

          • Grafschaft Mark
            Heerführer


            • 29.04.2009
            • 1360
            • NRW

            #6
            RobinR und chabbs haben natürlich recht!

            Die Suche bzw. das Graben bedarf immer einer Genehmigung, da immer billigend in Kauf genommen wird ein bewegliches Bodendenkmal zu finden!
            Die Besitzverhältnisse im Bezug auf das zu untersuchende Gelände sind bei dieser Frage absolut ohne Bedeutung!
            Selbst wenn das Feld dir gehört brauchst du eine Genehmigung der Denkmalbehörde

            Kommentar

            • tachelis
              Ratsherr


              • 01.12.2011
              • 218
              • nirvana

              #7
              und wieder etwas hinzugelernt, danke...verhält sich dies genauso an badestränden im brandenburger raum?

              Kommentar

              • RobinR
                Ritter


                • 29.08.2011
                • 399
                • Berlin
                • Ace 250; XP Deus

                #8
                ja, ist das selbe....
                R aus B an der S

                - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
                _______________________
                Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Sicher? Also ich kenne es aus NRW, dass Spielplätze und Strände nur die Genehmigung des Landeigentümers erfordern.

                  Kommentar

                  • tachelis
                    Ratsherr


                    • 01.12.2011
                    • 218
                    • nirvana

                    #10
                    gut hätte ich nun nicht gedacht...aber wenn es so ist, ist es so...hatte ja die hoffnung das man es da etwas lockerer sieht...also wenn ich am badestrand meinen ehering verliere brauch ich erst eine erlaubnis um ihn suchen zu können!?

                    Kommentar

                    • Erdspiegel
                      Heerführer


                      • 16.07.2008
                      • 7038
                      • zwischen Schutt & Scherben
                      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                      #11
                      Zitat von tachelis
                      gut hätte ich nun nicht gedacht...aber wenn es so ist, ist es so...hatte ja die hoffnung das man es da etwas lockerer sieht...also wenn ich am badestrand meinen ehering verliere brauch ich erst eine erlaubnis um ihn suchen zu können!?
                      Das hängt von der Historie des betreffenden Strandes ab.Im Wannsee-Bad usw.sollte das kein Problem sein.Es gibt aber auch Strände und freizugängliche Uferzonen,die zB.einen bronzezeitlichen Opferplatz oder ähnliches beinhalten können.
                      Da kann besonders eine Flachwassersuche durchaus empfindliche Reaktionen von Behördenvertretern hervorrufen.

                      Kommentar

                      • tachelis
                        Ratsherr


                        • 01.12.2011
                        • 218
                        • nirvana

                        #12
                        ist halt alles etwas verzwickt hier in unserem ländle, warum einfach wenn es auch umständlich geht...wie gesagt danke für die info´s ... wo kann ich eigentlich was zu spanien finden bzw. wie ist die rechtslage dort? vll. sollte ich noch erwähnen das ich kein spanisch kann...bevor mich jemand auf eine spanische seite verweist.

                        Kommentar

                        • howk1
                          Einwanderer


                          • 05.02.2012
                          • 13
                          • Brandenburg
                          • Garrett ACE 250

                          #13
                          SA Dolch

                          Zitat von Grafschaft Mark
                          RobinR und chabbs haben natürlich recht!

                          Die Suche bzw. das Graben bedarf immer einer Genehmigung, da immer billigend in Kauf genommen wird ein bewegliches Bodendenkmal zu finden!
                          Die Besitzverhältnisse im Bezug auf das zu untersuchende Gelände sind bei dieser Frage absolut ohne Bedeutung!
                          Selbst wenn das Feld dir gehört brauchst du eine Genehmigung der Denkmalbehörde
                          ja so ist das eben in Brandenburg, ich habe mich erst jetzt entschlossen einen detektor zu erwerben, ich bin auch keinen auf den Sack gegangen und habe gelesen und gelesen und noch mehr gelesen jetzt kommt der Garrett ich denke ich werd schon was finden,was auch immer, im Sommer fand ich beim Pilze suchen einen SA Dolch unter dem Mos. Kesselschlacht um Halbe Märkisch Buchholz suchen mit Detektoren und sonnst verboten in diesem Gebiet,Pilze suchen auch lol ich staune das man in Brandenburg noch von der Straße abweichen darf.
                          Ich lass den Kopf nicht baumeln und werd mal versuchen eine Genehmigung zu bekommen für Äcker mal sehen.

                          Kommentar

                          • sirente63
                            Banned
                            • 13.11.2005
                            • 5348

                            #14
                            Eine Verlustsuche oder das Wiederfinden,Autoschlüssel,Ehering usw. ist nicht Genehmigungspflichtig.
                            Achtung,graben mit Spaten oder Hacke ist dabei nicht erlaubt.

                            Das gilt genau genommen ebenfalls bei der Strandsuche!Kein einsatz von Grabungsgeräten.
                            Ich scharre im Sand mit den Schuhen,oder nur mit den Händen.
                            Das langt im weichen Sand in der Regel.

                            Bei einer angestrebten Suche nach Antiken,mit den zuständigen Archäeologen kurzschliessen.Ob eine zusamenarbeit erwünscht,oder möglich ist.

                            Einen Werdegegang als Denkmalpfleger ist nicht Jedermanns Sache.
                            Für ein bis zweimal sondeln im Jahr..............

                            Kommentar

                            Lädt...