Hallo alle zusammen,
ich hatte gestern bei einem Spaziergang ein Gespräch mit einem Oberjagdaufseher, der mich präventiv auf ein angebliches Wald-Betretungsverbot ab dem 1. April hinwies (also kein neues Gesetz ab dem 1. April sondern ein Gesetz, das schon besteht und einem ab dem 1. April jedes Jahr den Zutritt verwehrt).
Er konnte mir auf Nachfrage leider nicht die einschlägige Gesetzesstelle nennen.
Meine eigene Recherche brachte mich dann wirklich zu einem Paragraphen, der in gewisser Hinsicht ein "Betretungsverbot" zwischen dem 1. April und dem 15. Juli enthält...
Allerdings gilt dieser nur für nicht angeleinte Hunde.
(§ 33 I 1. b) NWaldLG)
Kennt jemand von euch eine einschlägige Norm, die einem verbietet, den Wald zu dieser Zeit zu betreten?
Schöne Grüße
himmelblau
ich hatte gestern bei einem Spaziergang ein Gespräch mit einem Oberjagdaufseher, der mich präventiv auf ein angebliches Wald-Betretungsverbot ab dem 1. April hinwies (also kein neues Gesetz ab dem 1. April sondern ein Gesetz, das schon besteht und einem ab dem 1. April jedes Jahr den Zutritt verwehrt).
Er konnte mir auf Nachfrage leider nicht die einschlägige Gesetzesstelle nennen.
Meine eigene Recherche brachte mich dann wirklich zu einem Paragraphen, der in gewisser Hinsicht ein "Betretungsverbot" zwischen dem 1. April und dem 15. Juli enthält...
Allerdings gilt dieser nur für nicht angeleinte Hunde.

(§ 33 I 1. b) NWaldLG)
Kennt jemand von euch eine einschlägige Norm, die einem verbietet, den Wald zu dieser Zeit zu betreten?
Schöne Grüße
himmelblau
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