Datenspeicherung Inkasso

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  • oktavian
    Heerführer


    • 13.12.2011
    • 1736
    • Adensen LK Hildesheim

    #1

    Datenspeicherung Inkasso

    Moin,

    habe heute einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, ich soll eine Rechnung bezahlen usw. soweit so gut ich habe vergessen die Rechnung zu bezahlen. Es gab nie eine Mahnung, vielleicht lag ja am Umzug aber ich hatte einen Nachsendeantrag gestellt also verstehe ich nicht warum ich keine Mahnung bekam sondern gleich das Inkasso mich anschreibt.

    Nun zu meinem Fragen:

    Die schreiben dass meine Daten gespeichert werden "Benachrichtigung § 33 BDSG . Wir speichern Daten u.a. zur Person, wie Anschrift, Kontoverlauf gemäß § 28 ff BDSG."

    Kann ich verlangen dass sie mir genau Schreiben was sie speichern zu welchen Zweck und wer auf die Daten Zugriff hat ? So wie ich das Gesetz verstehe darf ich es verlangen. Der Satz ist klein gedruckt und nicht wirklich aussagekräftig finde ich.

    DIe andere Frage darf ich Sie zu Löschung der Daten zwingen wenn die Rechnung bezahlt ist ? Im Gesetzt steht wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist kann ich es verlangen.

    § 35 BDSG Auszug:
    Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist,


    Sehe ich das richtig weas meint Ihr ?

    Gruß Oktavian
    Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC
  • AndiObb
    Heerführer


    • 22.08.2011
    • 2031

    #2
    Sorry, bin grad im Stress, daher keine ausführliche Antwort, nur ein Hinweis: das grössere Problem für Dich könnte sein dass ein Eintrag bei der Schufa erfolgt ist. Damit kannst später mal Ärger haben wenn Du einen Vertrag abschließen willst und die Schufa-Auskunft negativ ist.
    VG
    Andi
    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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    • Baron
      Heerführer


      • 17.12.2007
      • 1140
      • 74740 Sennfeld

      #3
      Die Internetauskunfts Dienste tauschen ihre Daten teilweise untereinander, es kann also sein, das Du bei der Schufa gelöscht bist, aber 5 andere Anbieter noch negative Einträge über Deine Zahlungswilligkeit haben.

      Gruß
      Micha
      Ebinger 410
      Ebinger 728

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      • oktavian
        Heerführer


        • 13.12.2011
        • 1736
        • Adensen LK Hildesheim

        #4
        Danke erstmal,

        kann ich die Löschung nach der Bezahlung verlangen ? Der Zweck der Speicherung ist dann ja nicht mehr vorhanden.

        VG

        Oktavian
        Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

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        • oktavian
          Heerführer


          • 13.12.2011
          • 1736
          • Adensen LK Hildesheim

          #5
          Zitat von AndiObb
          das grössere Problem für Dich könnte sein dass ein Eintrag bei der Schufa erfolgt ist. Damit kannst später mal Ärger haben wenn Du einen Vertrag abschließen willst und die Schufa-Auskunft negativ ist.
          Hallo Andi,

          laut des Schreibens leiten sie die Daten an Schufa erst wenn ich in der angegebenen Frist nicht bezahle. Es durfte also noch keine Meldung erfolgt sein.


          Gruß

          Oktavian
          Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

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          • sirente63
            Banned
            • 13.11.2005
            • 5348

            #6
            Zitat von oktavianb
            Hallo Andi,

            laut des Schreibens leiten sie die Daten an Schufa erst wenn ich in der angegebenen Frist nicht bezahle. Es durfte also noch keine Meldung erfolgt sein.


            Gruß

            Oktavian
            Auf diese Aussage würde Ich mich nicht verlassen!
            Hatte einen ähnlichen Fall,Rechnung wurde sofort beglichen,und später einen
            Negativeintrag bei der Schufa festgestellt.
            Obwohl mir telefonisch versichert wurde,bei sofortiger Zahlung der Rechnung wäre das nicht der Fall.

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            • AndiObb
              Heerführer


              • 22.08.2011
              • 2031

              #7
              Der Eintrag bei der Schufa muss schriftlich angedroht werden und dabei sind Fristen seitens des Gläubigers zu beachten, geregelt ist es glaub ich im § 28a des BDSG, letzte Novelle.

              Was würde Dir die Löschung bringen? Verlangen kannst Du es meiner bescheidenen Meinung nach nicht. Grund: Es gab eine Geschäfts-/Rechtsbeziehung zwischen Dir und dem Inkassounternehmen. Daher ist dieses sogar zur Datenspreicherung entsprechend der Aufbewahrungsfristen verpflichtet, wenn ich mich grad nicht täusche müssten es 10 Jahre sein (vielleicht auch nur 6).

              Allgemein noch der Hinweis, dass es leider ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Forderungen schriftlich angemahnt werden müssen. Eine fällige Rechnung erreicht ihre Überfälligkeit mit Ablauf der Frist zur Zahlung bzw. wenn hierzu keine angegeben ist, dann automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung.

              VG

              Andi
              andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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              • oktavian
                Heerführer


                • 13.12.2011
                • 1736
                • Adensen LK Hildesheim

                #8
                Zitat von AndiObb

                Allgemein noch der Hinweis, dass es leider ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Forderungen schriftlich angemahnt werden müssen. Eine fällige Rechnung erreicht ihre Überfälligkeit mit Ablauf der Frist zur Zahlung bzw. wenn hierzu keine angegeben ist, dann automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung.

                Andi
                Hallo Andi,

                das ist mir bewusst. Es geht darum dass in der Kostenaufstellung 11 Euro der Firma (Rechnungsteller) als Kosten für das Mahnen auftauchen. Ich frage mich welche da ich nie eine Mahnung bekommen habe.

                Ich finde einfach die Kosten die das Inkassounternehmen dann draufschlägt einfach nicht angemessen. Beii mir sind es über 100 % mehr als die Rechnung.

                Ich habe erstmal Geschrieben dass ich als Betroffene wissen möchte was sie ganu gespeichert haben was sie mit den Daten machen und wer sie noch bekommen hat bzw. Zugriff daruaf hat.

                Gruß

                Oktavian
                Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

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