Moin,
habe heute einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, ich soll eine Rechnung bezahlen usw. soweit so gut ich habe vergessen die Rechnung zu bezahlen. Es gab nie eine Mahnung, vielleicht lag ja am Umzug aber ich hatte einen Nachsendeantrag gestellt also verstehe ich nicht warum ich keine Mahnung bekam sondern gleich das Inkasso mich anschreibt.
Nun zu meinem Fragen:
Die schreiben dass meine Daten gespeichert werden "Benachrichtigung § 33 BDSG . Wir speichern Daten u.a. zur Person, wie Anschrift, Kontoverlauf gemäß § 28 ff BDSG."
Kann ich verlangen dass sie mir genau Schreiben was sie speichern zu welchen Zweck und wer auf die Daten Zugriff hat ? So wie ich das Gesetz verstehe darf ich es verlangen. Der Satz ist klein gedruckt und nicht wirklich aussagekräftig finde ich.
DIe andere Frage darf ich Sie zu Löschung der Daten zwingen wenn die Rechnung bezahlt ist ? Im Gesetzt steht wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist kann ich es verlangen.
§ 35 BDSG Auszug:
Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist,
Sehe ich das richtig weas meint Ihr ?
Gruß Oktavian
habe heute einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, ich soll eine Rechnung bezahlen usw. soweit so gut ich habe vergessen die Rechnung zu bezahlen. Es gab nie eine Mahnung, vielleicht lag ja am Umzug aber ich hatte einen Nachsendeantrag gestellt also verstehe ich nicht warum ich keine Mahnung bekam sondern gleich das Inkasso mich anschreibt.
Nun zu meinem Fragen:
Die schreiben dass meine Daten gespeichert werden "Benachrichtigung § 33 BDSG . Wir speichern Daten u.a. zur Person, wie Anschrift, Kontoverlauf gemäß § 28 ff BDSG."
Kann ich verlangen dass sie mir genau Schreiben was sie speichern zu welchen Zweck und wer auf die Daten Zugriff hat ? So wie ich das Gesetz verstehe darf ich es verlangen. Der Satz ist klein gedruckt und nicht wirklich aussagekräftig finde ich.
DIe andere Frage darf ich Sie zu Löschung der Daten zwingen wenn die Rechnung bezahlt ist ? Im Gesetzt steht wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist kann ich es verlangen.
§ 35 BDSG Auszug:
Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist,
Sehe ich das richtig weas meint Ihr ?
Gruß Oktavian


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