Staatliche Flächen

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  • paulnovo
    Bürger


    • 26.02.2012
    • 130
    • Brandenburg
    • C.SCOPE

    #1

    Staatliche Flächen

    Moin moin,

    ich hoffe, ich werde nicht gleich erschlagen, aber die Suchergebnisse von:
    "staatliche Flächen" ergaben GARNIX...

    Wie ist die Handhabe bei staatlichen Flächen?
    Ich habe hier eine Mischfläche, welche zu Teilen privaten
    Eigentümern und zu anderen Teilen (Flurstücken) dem Staat (Land XY)
    gehören.

    Wie verfahre ich, wenn ich dort legal sondeln will (ich weiss, sondeln ist nicht strafbar, das graben jedoch schon...) ?
    Ich möchte ja nicht "unerlaubt" eine Ackerfläche betreten. - Für den E-Fall: Wer kann das "Hausrecht" vertreten? ist es der BGS oder die Polente?
    grüße
    unterschätze NIEMALS deinen gegenüber
  • RobinR
    Ritter


    • 29.08.2011
    • 399
    • Berlin
    • Ace 250; XP Deus

    #2
    in Brandenburg ist auch das Benutzen einer Metallsonde nicht erlaubt....
    Somit das graben sowieso nicht.
    R aus B an der S

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
    _______________________
    Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

    Kommentar

    • paulnovo
      Bürger


      • 26.02.2012
      • 130
      • Brandenburg
      • C.SCOPE

      #3
      und in Berlin ? ^^
      unterschätze NIEMALS deinen gegenüber

      Kommentar

      • RobinR
        Ritter


        • 29.08.2011
        • 399
        • Berlin
        • Ace 250; XP Deus

        #4
        dort besteht 'nur' grabeverbot
        R aus B an der S

        - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
        Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
        _______________________
        Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

        Kommentar

        • paulnovo
          Bürger


          • 26.02.2012
          • 130
          • Brandenburg
          • C.SCOPE

          #5
          Sehr Guuuut

          öhm, jetzt haben wir geklärt, wie und wo..
          aber nicht was ^^ und zwar war die frage,
          wie sich das verhält, wenn der STAAT EIGENTÜMER der FLÄCHE ist..

          vllt. weiss ja was ?
          unterschätze NIEMALS deinen gegenüber

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          • Erdspiegel
            Heerführer


            • 16.07.2008
            • 7038
            • zwischen Schutt & Scherben
            • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

            #6
            Zitat von paulnovo
            Sehr Guuuut

            öhm, jetzt haben wir geklärt, wie und wo..
            aber nicht was ^^ und zwar war die frage,
            wie sich das verhält, wenn der STAAT EIGENTÜMER der FLÄCHE ist..

            vllt. weiss ja was ?
            Um abgesichert zu sein brauchst Du in Berlin,sowie in Brandenburg:

            1.Das Einverständnis des Grundeigentümers,egal ob dieser der Bund (Staat),das Bundesland,die Kommune,Baron Münchhausen oder Pippi Langstrumpf ist.

            2.Das Einverständnis des Archäologischen Landesamtes,egal wem das Grundstück gehört.Auch bei Privateigentum,und unabhängig davon was gesucht wird.
            Öffentliche Schwimmbäder oder Strände mögen eine Ausnahme sein,aber es gilt:
            Das LDA hat immer ein vertärktes Interesse daran zu wissen,wer hier wo + warum mit einem Detektor herrumläuft.

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            • cremer
              Heerführer


              • 01.04.2009
              • 1261
              • Berlin
              • AT PRO,ACE 250,Garrett ProPointer. Minelab Equinox 800 XP Orx + Deus Hf und X35

              #7
              @ Erdspiegel

              ist in diesem Fall Einverständnis mit Genehmigung gleichzusetzen?

              Wie kann dieses Einverständnis aussehen?

              Ich dachte es gibt nämlich keine in Berlin/Brb
              http://www.schatzsucher.de/Foren/image.php?u=26311&type=sigpic&dateline=1264851702

              "Es ist nicht die suche nach irgendwas, es ist das finden von was auch immer!"

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              • Erdspiegel
                Heerführer


                • 16.07.2008
                • 7038
                • zwischen Schutt & Scherben
                • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                #8
                Zitat von cremer
                @ Erdspiegel

                ist in diesem Fall Einverständnis mit Genehmigung gleichzusetzen?

                Wie kann dieses Einverständnis aussehen?

                Ich dachte es gibt nämlich keine in Berlin/Brb
                Zwei Dinge braucht man:
                1.Die Erlaubnis des Grundbesitzers
                2.Die Genehmigung vom Amt.

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                • Jobe
                  Landesfürst


                  • 19.06.2007
                  • 885
                  • NRW Kleve
                  • EX: XP Goldmaxx Power / Minelab Safari (( **XP-DEUS** ))

                  #9
                  Ich habe mich auch mal für eine Fläche der Gemeinde interessiert, nachdem
                  ich die Fläche meinem Archi vorgelegt hatte und dieser keinerlei Einwände hatte, bin ich dann mit der Genehmigung zum Gemeindeamt.
                  Dort wurde erst über die Zuständigkeit diskutiert bis man dann das Bauamt dafür benannte.
                  Ich durfte dann ohne Probleme dort suchen.
                  gruß aus Cranenburg

                  Jörg

                  ... Das einzig Wichtige im Leben ist die Spur der Liebe die Du hinterlassen hast, als Du gegangen bist...
                  _______________________________________________
                  Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                  • paulnovo
                    Bürger


                    • 26.02.2012
                    • 130
                    • Brandenburg
                    • C.SCOPE

                    #10
                    Hört sich sehr gut an Jobe,
                    wie bist du genau vorgegangen?
                    bezüglich der Erlaubnis vom Archi jetzt...???
                    lg
                    unterschätze NIEMALS deinen gegenüber

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                    • RobinR
                      Ritter


                      • 29.08.2011
                      • 399
                      • Berlin
                      • Ace 250; XP Deus

                      #11
                      Paul...
                      in Brbg und Bln brauchst du es gar nicht zu versuchen...leider
                      R aus B an der S

                      - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                      Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
                      _______________________
                      Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

                      Kommentar

                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25934
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #12




                        Wie viele Fragen möchtest Du denn noch stellen, bis Du es verstanden hast????

                        Du mußt Deinen Ar... schon ein wenig bewegen - von allein kommt da nix.

                        Jede Woche ziehen sich einige Beiträge und neue Threads durch das Forum, in denen Leute von ihren Genehmigungen bzw. Gängen zum Amt berichten.
                        Solltest Du die nicht erstmal lesen UND verstehen???

                        Erdspiegel hat es Dir in Beitrag 8 kurz und knapp erklärt - wenn sein Beitrag 6 schon zu lang für Dich war ...

                        WAS brauchst DU noch??

                        Sollen WIR Dir hier jetzt die Unterlagen ausfüllen und persönlich zum Amt bringen???


                        WO ist der Unterschied in der Vorgehensweise bei "privaten" und "staatlichen" Grundstücken?? Der Fragestellung nach ging ich davon aus, daß Dir die Vorgehensweise bei "privaten" Grundstücken geläufig ist. Warum sollte es bei den "staatlichen" dann anders sein?? Es sind beides "Eigentümer" ... - und DIE fragt man.
                        ... und auf einmal schwenken wir auf "archi" um ...

                        Ich habe das Gefühl der Smiley " " muß noch durch einen anderen geränzt werden, der vielleicht was mit "verstehen" zu tun hat ...


                        Wenn es nichtmal für ein klein wenig Eigeninitiative reicht, dann ist das Hobby absolut NICHTS für Dich ...


                        Danke
                        Jörg
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

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