Hallo liebe Sucherfreunde!
Ich wollte auf Bayern als Suchgebiet ausweichen, da es mir hier
in BW einfach zu 'heiß' ist.
Der benachbarte Landkreis ist Ansbach und dort habe ich eben
bei der Denkmalschutzbehörde angerufen, um mich zu
erkundigen, wie die rechtliche Situation sei.
Mir wurde von einem Herrn Weber die Auskunft erteilt, dass sämtliches Suchen, auch mit Einvernehmen des Grundeigentümers, ordnungswidrig sei und mit einem "nicht unerheblichen" Bussgeld bestraft wird.
Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht, denn hier im Forum gibt's doch
viele Sondler aus Bayern, die dort ihrem Hobby nachgehen.
Außerdem hat das Bundesland kein Schatzregal...
Könnte ihr mir mit euren Erfahrungswerten vlt. weiterhelfen?
Herzliche Grüße
Georg
Ich wollte auf Bayern als Suchgebiet ausweichen, da es mir hier
in BW einfach zu 'heiß' ist.
Der benachbarte Landkreis ist Ansbach und dort habe ich eben
bei der Denkmalschutzbehörde angerufen, um mich zu
erkundigen, wie die rechtliche Situation sei.
Mir wurde von einem Herrn Weber die Auskunft erteilt, dass sämtliches Suchen, auch mit Einvernehmen des Grundeigentümers, ordnungswidrig sei und mit einem "nicht unerheblichen" Bussgeld bestraft wird.

Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht, denn hier im Forum gibt's doch
viele Sondler aus Bayern, die dort ihrem Hobby nachgehen.
Außerdem hat das Bundesland kein Schatzregal...
Könnte ihr mir mit euren Erfahrungswerten vlt. weiterhelfen?
Herzliche Grüße
Georg





Ich habe schon vor dem Urteil diese Erfahrung mit dem Amt gemacht.

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