Suche in Bayern pauschal mit Bussgeld verbunden? Häähhh

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  • rtfahrer
    Geselle


    • 14.04.2012
    • 83
    • BaWü
    • Garrett AT Pro; XP Deus

    #1

    Suche in Bayern pauschal mit Bussgeld verbunden? Häähhh

    Hallo liebe Sucherfreunde!

    Ich wollte auf Bayern als Suchgebiet ausweichen, da es mir hier
    in BW einfach zu 'heiß' ist.

    Der benachbarte Landkreis ist Ansbach und dort habe ich eben
    bei der Denkmalschutzbehörde angerufen, um mich zu
    erkundigen, wie die rechtliche Situation sei.

    Mir wurde von einem Herrn Weber die Auskunft erteilt, dass sämtliches Suchen, auch mit Einvernehmen des Grundeigentümers, ordnungswidrig sei und mit einem "nicht unerheblichen" Bussgeld bestraft wird.

    Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht, denn hier im Forum gibt's doch
    viele Sondler aus Bayern, die dort ihrem Hobby nachgehen.

    Außerdem hat das Bundesland kein Schatzregal...

    Könnte ihr mir mit euren Erfahrungswerten vlt. weiterhelfen?

    Herzliche Grüße

    Georg
  • AndiObb
    Heerführer


    • 22.08.2011
    • 2031

    #2
    Hallo Georg,

    rein rechtlich kann ich diese Aussage so nicht bestätigen. Meine persönliche Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Sondengänger beim Amt nicht bei jedem gern gesehen sind und es dabei auch mal schnell zu "abschreckenden Formulierungen" kommen kann, je nach Person die man erwischt.

    Für den Norden kann ich Dir leider niemanden empfehlen, ich gehöre zum Münchner Amt. Schau mal hier, das sind die Ansprechpartner:
    Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles


    Ganz am Schluss ist ein Herr Dr. Bollacher genannt für die Entgegennahme von Fundmeldungen. Ich persönlich würde versuchen diesen telefonisch zu erreichen. Ich gehe davon aus, dass er auch Sondengänger kennt die ihm Funde melden und er nicht alle pauschal für schlecht hält und an einer guten Zusammenarbeit interessiert ist.

    Eigene Erfahrungen zum Norden habe ich leider wie gesagt nicht.

    Viel Erfolg und Grüße

    Andi
    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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    • Hauptmann aD
      Ritter


      • 11.04.2006
      • 474
      • MV

      #3
      Moin,
      Zitat von rtfahrer
      Außerdem hat das Bundesland kein Schatzregal...
      ein existierendes Schatzregal hat "nur" Auswirkungen auf die Eigentumsrechte an gemachten Funden im Widerspruch zu den im BGB enthaltenen Regelungen, nicht auf sonstige Bestimmungen, die auf das Suchen und Bergen von verlorenen, vergessenen, verborgenen oder einst entsorgten Gegenständen abzielen, wie in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer meist in Bezug auf Kulturdenkmale oder "bewegliche Bodendenkmale".

      Viele Grüße vom
      Hauptmann a.D.

      Kommentar

      • AndiObb
        Heerführer


        • 22.08.2011
        • 2031

        #4
        PS: ich nehme natürlich an, dass Du dir das Bayerische Denkmalschutzgesetz vor einem Telefonat durchgelesen hast/durchliest und schon selbst so gut als möglich verstehst wie die Lage ist. Zu finden ebenfalls auf der HP des Amtes, vgl. Link oben
        andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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        • rtfahrer
          Geselle


          • 14.04.2012
          • 83
          • BaWü
          • Garrett AT Pro; XP Deus

          #5
          Danke für eure blitzschnellen Antworten!

          Den Herren werde ich einmal kontaktieren!

          Mit dem "Schatzregal" habe ich das so verstanden, dass
          alles im Boden befindliche Kulturgut pauschal dem Land gehört.

          Wie Kulturgut definiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis....

          Daher darf ich gar nichts an mich nehmen, wie's hier
          in BW der Fall ist.

          So war jedenfall hier die Auskunft von einer nicht sehr netten Dame
          am Telefon!

          Das Dilemma ist ja, dass mir nach einer persönlichen Bereicherung
          überhaupt nicht der Sinn steht. Wird sind doch nicht pauschal
          kriminell!!

          Ich bin nur an Archäologie und Geschichte allgemein interessiert.

          Seit meinen Kindertagen sammle ich Scherben und Feuersteinklingen...

          Übrigens: Bei einem Bekannten in Osterode/Harz werden ohne größere
          Schwierigkeiten Suchgenehmigungen erteilt! Ein paar hundert Kilometer
          südlich jedoch nicht.

          Das nenne ich deutsche Kleinstaaterei!!

          Herzliche Grüße

          Georg

          Kommentar

          • AndiObb
            Heerführer


            • 22.08.2011
            • 2031

            #6
            Bitte nicht nochmal das Thema mit den Genehmigungen usw. aufmachen...

            Vor dem "an mich nehmen" kommt ja eben noch das "danach suchen und graben". Insofern auf jeden Fall der richtige Weg: erst schlau machen und dann loslegen.

            Genau genommen sagt das bayerische Denkmalschutzgesetz sinngemäß dass man den Fund z.B. inkl Fundort 7 Tage so belassen muss und die sofortige Meldung zu erfolgen hat. Mein Ansprechpartner geht damit allerdings deutlich "praxisbezogener" um.

            Kann durchaus sein dass Du eine zeitlang freundlich-hartnäckig sein musst, aber dann kannst mit bestem Gefühl auf Tour. Wünsche Dir viel Erfolg, lass hören wenn Du News hast.

            VG

            Andi
            andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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            • rtfahrer
              Geselle


              • 14.04.2012
              • 83
              • BaWü
              • Garrett AT Pro; XP Deus

              #7
              Hey,

              Dem Herrn habe ich gerade eine lange Email geschrieben.

              Ich bin gespannt, welche Antwort zurückkommt...

              I will keep you on the running!

              Kommentar

              • Grafschaft Mark
                Heerführer


                • 29.04.2009
                • 1360
                • NRW

                #8
                Ui, nicht das Bayern jetzt unfair spielt und Jahrelang sagt "Wir stellen keine Genehmigung aus, aber ihr müsst Funde melden!" und sich einige jetzt plötzlich auf das neue Urteil beziehen "Ohne Genehmigung = Ordnungswidrigkeit", das wäre ja dann schon sehr unverschämt im Falle Bayern, das sage sogar ich!
                Da sollte man definitiv mal nachhaken!



                Zur Kleinstaaterei: Denkmalschutz ist halt Ländersache!!!

                Kommentar

                • Watzmann
                  Heerführer

                  • 26.11.2003
                  • 5014
                  • Großherzogtum Baden

                  #9
                  Das Problem dürfte folgendes sein.
                  Du bist aus einem anderen Bundesland
                  und für Dich sind ganz einfach andere Ämter
                  von einem anderen Bundesland zuständig.

                  Kommentar

                  • AndiObb
                    Heerführer


                    • 22.08.2011
                    • 2031

                    #10
                    Interessante Frage von Watzmann, allerdings dürfte doch das Amt des Bundeslandes zuständig sein, auf dessen Boden gesucht werden soll. Sonst würde es ja im Umkehrschluss bedeuten dass ich als Bayer ohne Genehmigung in BW suchen darf

                    @Grafschaft: davon würde ich nicht ausgehen, aber schön dass Du dieses Statement gibst Ich habe schon vor dem Urteil diese Erfahrung mit dem Amt gemacht.

                    @Georg: nicht enttäuscht sein wenn´s nicht gleich klappt. Bei mir war´s im Groben so:
                    - eMail an den allgemeinen Postkorb = Antwort nach 4 Wochen "wir verweisen auf unsere Internetseite" (ohne Anrede / Verabschiedung)
                    - eMail direkt an die lt. Internet vermeintlich korrekte Person = keine Antwort
                    - 2 Dutzend Anrufe bei verschiedenen Personen = 23x nahm niemand ab, 1x Antwort "bin ich nicht zuständig, keine Ahnung wer das macht"

                    Meinen "Durchbruch" hatte ich dann mit einer Fundmeldung in die ich schrieb dass ich gerne auch persönlich mit dem Stück vorbeikomme. Da habe ich dann einen wirklich netten erwischt und direkt einen Termin bekommen und hatte ein super Gespräch. Freundlich, offen, "auf Augenhöhe".
                    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Zitat von Grafschaft Mark
                      Ui, nicht das Bayern jetzt unfair spielt und Jahrelang sagt "Wir stellen keine Genehmigung aus, aber ihr müsst Funde melden!" und sich einige jetzt plötzlich auf das neue Urteil beziehen "Ohne Genehmigung = Ordnungswidrigkeit", das wäre ja dann schon sehr unverschämt im Falle Bayern, das sage sogar ich!
                      Da sollte man definitiv mal nachhaken!



                      Zur Kleinstaaterei: Denkmalschutz ist halt Ländersache!!!
                      Das wäre in der Tat ein Klagegrund! Alleine die Tatsache, dass keine Genehmigungen ausgestellt werden, ist eine Frechheit, die die Forschungsfreiheit behindert. Solange keine NFG= ok, sofern man Funde meldet, ist das ja in Ordnung.

                      Wenn man nun aber versuchen sollte, generell die Suche zu verbieten, müsst ihr klagen!

                      Kontaktiert dazu am besten Walter Franke IG Phoenix. Wir sind generell nicht so oft einer Meinung- aber er hat damals richterlich feststellen lassen, dass NFG ausgegeben werden müssen, solange die Suche einem Forschungsziel dient (Heimatkunde etc.). Und da hat der gute Mann ja echt mal Eier bewiesen!

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                      • rtfahrer
                        Geselle


                        • 14.04.2012
                        • 83
                        • BaWü
                        • Garrett AT Pro; XP Deus

                        #12
                        Hallo Leute!

                        Für eure vielen Beiträge bin ich wirklich dankbar! :-)

                        Zum Glück hat mein Onkel in der Heimat noch 400 ha Acker und

                        das reicht für ein paar Sucherjahre.... :-)

                        Denn dort ist es wirklich sehr stressfrei zu sondeln!

                        Habt ihr denn irgendwelche Bescheinigungen oder Dokumente von
                        Ämtern und tragt ihr diese mit euch herum??

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                        • AndiObb
                          Heerführer


                          • 22.08.2011
                          • 2031

                          #13
                          Zitat von rtfahrer
                          Habt ihr denn irgendwelche Bescheinigungen oder Dokumente von
                          Ämtern und tragt ihr diese mit euch herum??
                          Für welches Bundesland fragst Du da? In Bayern gibts sowas ja nicht. Würde ich wo anders wohnen bzw. suchen, hätte ich die Genehmigung sicher immer dabei um Stress zu vermeiden wenn ich angesprochen werde.
                          andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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                          • rtfahrer
                            Geselle


                            • 14.04.2012
                            • 83
                            • BaWü
                            • Garrett AT Pro; XP Deus

                            #14
                            Mir geht's schon um Bayern.

                            Was macht man, wenn einen jemand anspricht und recht
                            hartnäckig ist??

                            Das ist mir schon in BW passiert und es wurde gemeint, dass
                            ich meinen Daten angeben muss, um dem Bauern seinen
                            Schaden (welchen auch immer!?) zu ersetzen.


                            Bei meinen Eltern und Verwandten in Sachsen-Anhalt
                            habe ich noch nie Stress gehabt.

                            Dort ist wirklich ein Paradies für Sondler! Riesige Felder
                            und eine vergleichsweise dünne Siedlungsdichte... :-)

                            Meine Ahnen waren jahrhundertelang Bauern und da hat
                            sich viel Besitz angesammelt....

                            Zur Zeit bin ich eher selten dort!

                            Ach, aber jetzt lebe ich im Süden, obwohl wir planen, nä. Jahr
                            wieder in die Nähe zu ziehen.

                            Man muss doch einen modus vivendi mit den Behörden finden können....

                            Kommentar

                            • Bratbaer
                              Landesfürst


                              • 27.08.2009
                              • 687
                              • NRW
                              • Teknetics G2,Garrett ace150,diverse "Angelmagneten"

                              #15
                              Hallo,
                              wenn ich das Auto verlasse,lege ich die eingeschweisste Genehmigung auf's Armaturenbrett,da kann dann jeder Neugierige sehen,was ich da mache (Erlaubnis des Grundbesitzers natürlich vorausgesetzt).Hatte auch noch nie Ärger,oder Kontrollen.Meistens sind es die Jagdpächter,die sehen wollen,was da für ein Auto in der Feldmark rumsteht.
                              Gruss+GF
                              Wolle
                              Zuletzt geändert von Bratbaer; 10.05.2012, 17:43.
                              Heute liegt in aller Ewigkeit vor morgen. Bringe den heutigen Tag zu Ende, dann kümmere Dich um den nächsten (afrikanisches Sprichwort)

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