hiermit erteile ich ihnen die Genehmigung gemäß § 12 Niedersächsisches denkmalschutzgesetzes (NDSchG) in der fassung vom 26.05.2011 zur Bergung von Metallfunden, die mit einem Metalldetektor geortet worden sind.
Die Genehmigung wird befristet bis zum 31.03.2013 und ist mit folgenden Auflagen und Bedingungen verbunden.
Kurzfassung:
1. Grundstückseigentümer muss zustimmen
2. Nicht tiefer als Spatentief graben
3. Funde melden/ Fundmunition melden
4. Dokumentation /Fundeinmessung
5. Definition Fundgut/ Konservierung/ Befristete Überlassung Der Antragsteller ist verpflichtet, den bodefund auf Verlangen der Unteren Denkmalschutzbehörde dieser oder einer von ihr benannten Stelle befristet zur wissenschaftlichen Auswertung, Konservierung oder Dokumentation zu überlassen.
6. Veröffentlichung/Verschwiegenheit
7. Wiederherstellung des Suchgebietes
8. Nichteinhaltung von Bedingungen und Auflagen
Sind 3 Seiten + Karte
ist das bei euch auch so viel???
Wollte mir ne Kopie ziehen und alles einlaminieren, sonst sieht die Genehmigung nach ein paar tagen ja aus wie sonstwas
hiermit erteile ich ihnen die Genehmigung gemäß § 12 Niedersächsisches denkmalschutzgesetzes (NDSchG) in der fassung vom 26.05.2011 zur Bergung von Metallfunden, die mit einem Metalldetektor geortet worden sind.
Die Genehmigung wird befristet bis zum 31.03.2013 und ist mit folgenden Auflagen und Bedingungen verbunden.
Kurzfassung:
1. Grundstückseigentümer muss zustimmen
2. Nicht tiefer als Spatentief graben
3. Funde melden/ Fundmunition melden
4. Dokumentation /Fundeinmessung
5. Definition Fundgut/ Konservierung/ Befristete Überlassung Der Antragsteller ist verpflichtet, den bodefund auf Verlangen der Unteren Denkmalschutzbehörde dieser oder einer von ihr benannten Stelle befristet zur wissenschaftlichen Auswertung, Konservierung oder Dokumentation zu überlassen.
6. Veröffentlichung/Verschwiegenheit
7. Wiederherstellung des Suchgebietes
8. Nichteinhaltung von Bedingungen und Auflagen
Sind 3 Seiten + Karte
ist das bei euch auch so viel???
Wollte mir ne Kopie ziehen und alles einlaminieren, sonst sieht die Genehmigung nach ein paar tagen ja aus wie sonstwas
@hmueller1975: Ist zwar schon ein wenig älter der Beitrag, ab würde es dir etwas ausmachen deine NFG mal hier als Foto/Scan reinzustellen (natürlich mit geschwärzten Adressdaten) ??
--------------------------------------------- Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014
@hmueller1975: Ist zwar schon ein wenig älter der Beitrag, ab würde es dir etwas ausmachen deine NFG mal hier als Foto/Scan reinzustellen (natürlich mit geschwärzten Adressdaten) ??
Sehr gute Idee, so hat man eine Vergleichsmöglichkeit mit der eigenen Nachforschungsgenehmigungen.
Außerdem könnte man wiedereinmal sehen, nach welchen Sprachregelungen die Behörden willkürlich entscheiden und zusätzliche einschränkende Auflagen machen.
Wiedermal typisch
Kunstpro
Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.
... natürlich wäre es schön, hier ne Sammlung von Genehmigungswortlauten anzulegen.
Aber ist mit der Veröffentlichung des Anschreibens dem Informationshunger nicht bereits genüge getan?
=>
Kurzfassung:
1. Grundstückseigentümer muss zustimmen
2. Nicht tiefer als Spatentief graben
3. Funde melden/ Fundmunition melden
4. Dokumentation /Fundeinmessung
5. Definition Fundgut/ Konservierung/ Befristete Überlassung Der Antragsteller ist verpflichtet, den bodefund auf Verlangen der Unteren Denkmalschutzbehörde dieser oder einer von ihr benannten Stelle befristet zur wissenschaftlichen Auswertung, Konservierung oder Dokumentation zu überlassen.
6. Veröffentlichung/Verschwiegenheit
7. Wiederherstellung des Suchgebietes
8. Nichteinhaltung von Bedingungen und Auflagen
WAS ist da jetzt noch nötig, um zu verstehen was die Genehmigung beinhaltet???
1.
... total neuer Aspekt. Haben wir hier noch nie drüber gestritten ...
2.
... die einen schreiben 30 cm rein, die anderen "spatentief".
Sollten wir jetzt über die DIN für Gartenspaten im Detail diskutieren??
nicht, das am Ende einer mit nem Eigenbauspaten mit 1,20 Blatt aufläuft???
3.
... total neuer Aspekt. Haben wir hier noch nie drüber gestritten ...
4.
Melden?? Nie gehört ...
... der einzige Punkt, wo man dem Wunsche nach Veröffentlichung" zustimmen könnte:
WIE möchte man den Fund eingemessen haben.
Aber auch da hat jedes Amt eigene Wünsche.
5.
total neuer Aspekt. Haben wir hier noch nie drüber gestritten ...
6.
der Punkt, der vielleicht etwas näher erläutert werden könnte.
Veröffentlichung? Rechte? Internet?
Verschwiegenheit??
... könnte am Ende gar der Text der Genehmigung auch drunter fallen ...
7.
Löcher zu???
... total neuer Aspekt. Haben wir hier noch nie drüber gestritten ...
8.
... kann man sich an fünf Fingern abzählen, was das bedeutet.
Also eigentlich dürfte doch jedem klar sein, was in der Genehmigung im Detail steht. Sensationen oder vollkommen Unbekanntes wohl eher nicht ...
Auf jeden Fall wäre ich nicht dafür, hier jedes Schriftstück im Detail zu veröffentlichen. Wenn der Betragsersteller selber schon ne Zusammenfassung anbietet, mit nem Scan vielleicht weniger Schreibarbeit gehabt hätte, dann hat er sich wohl schon was bei gedacht ...
Zitat von Kunstpro
Außerdem könnte man wiedereinmal sehen, nach welchen Sprachregelungen die Behörden willkürlich entscheiden und zusätzliche einschränkende Auflagen machen.
Wiedermal typisch
Und DA liegt der Hase vielleicht im Pfeffer vergraben:
Es kommt auf die Wortwahl bei der Bitte um Info an. Schon daran kann man die gedanklichen Hintergründe erkennen ...
Sorry kunstpro,
aber wer von vornherein mit diesen Einstellungen kommt, zeigt einfach nur, daß es für ihn scheinbart immer nur heißen kann "GEGEN" Behörden kämpfen - nicht "MIT" Behörden arbeiten ...
(was auch für den umgekehrten Fall gilt)
und wieder @all
... es muß nicht alles im Netz veröffentlicht werden.
PN bzw. Mail ginge ja auch ...
Wobei dann der Informationsgeber wieder das kleine Problem des Vertrauens hat. Auch eine im Vertrauen gegebene Info geht ab und an schon mal gern auf "Wanderschaft" ... wäre nicht das erste Mal.
Also überlassen wir diesem die Entscheidung.
(... die ich meine schon vernommen zu haben ... )
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
ich kann den tieferen Sinn einer Veröffentlichung hier nicht erkennen Sonst hätte das ja sicher schonmal jemand gemacht?
Der Sinn wäre ein ganz einfacher, nämlich einem Herrn Dr. der im Amt x sitzt eventuell einen Beweis der Existens einer bestehenden NFG zu geben, welches vom Amt Y ausgestellt worden ist (natürlich innerhalb eines LDA´s).
@an alle pro NFG eingestellten, die heute so geantwortet haben: Von euch hätte ich noch nicht mal eine Gegenfrage erwartet, sondern ein dafürsein. Aber den Rest denke ich mir jetzt mal....
--------------------------------------------- Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014
Ja, Deine Absichten sind ja lauter, aber öffentlich würde ich Sie Dir trotzdem nicht geben. Schreib mir ne PN, dann bekommst Du den Text sehr gerne per Mail.
Dieser Thread ist aus einem anderen, mit ähnlichen Thema separiert worden.
Wobei Ich habe die letzten beiden Seiten um 12 Beiträge mit seelischen Grausamkeiten und Selbstdarstellungen bereinigt habe.
Mit dem Ergebnis zweier Sperren
- für unerwünschte politischen Blödsinn und Beleidigung Spank
- für leichte Verwirrung ...
Wenn es hier noch etwas zu berichten gibt, dann bitte zum Thema.
Alles, was in die Richtung dessen geht, was gelöscht werden mußte, wird rigoros mit Sperren geahndet.
Wem EIN Hinweis nicht reicht, der wird es auf anderem Wege lernen müssen
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
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