graben auf Wegen und im Wald

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  • Ramirez

    #1

    graben auf Wegen und im Wald

    Ist es eigentlich legal auf Waldwegen und abseits der Wege im Wald Löcher zu buddeln?
    Ich wohne in Baden-Württemberg.
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25924
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    eine Frage ...

    ... die Du Dir eigentlich selber beantworten können müßtest !

    Meines Wissens gibt es in D kein "Niemandsland" mehr - selbst der gleichnamige Streifen vor dem Minenfeld an der seinerzeitigen innerdeutschen Grenze gehörte wem ... :

    Also ich würde jedem, der versucht in meinem Vorgarten ungefragt ein Loch zu buddeln seinen Detektor um den Hals wickeln ...

    Es versteht sich doch wohl von selbst, daß man einen Grundstückseigentümer vorher fragt, ob man das mal eben dürfte ...
    Auch der Wald hat einen Eigentümer. Egal ob Privat, Genossenschaft, Fiskus - irgendwer steht im Grundbuch und hat somit Eigentumsrechte.
    ... egal, ob nun ein Zaun drumrum ist und ne Klingel dran, oder nicht

    Von daher sollte es klar sein, daß es nicht ohne weiteres erlaubt ist, "einfach so" Löcher in Wald bzw. Weg zu buddeln ...


    Die andere Seite ist:

    In der Praxis fragen die Wenigsten vorher um Erlaubnis.
    Nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" geht das in 99 % der Fälle auch "gut". Nur halt beim übrigbleibenden 1 % ist das Geschrei bzw. Unverständnis dann groß, WENN es denn mal schiefgegangen ist ...


    Wenn Du Sucher auf dem Lande bist, ist es einfach sich bei zufällig des Weges ziehenden Einheimischen nach den Besitzverhältnissen zu erkundigen. Freundlichkeit siegt da immer.
    Im Normalfall sagt dann zumindest keiner kategorisch "nein" - außer biem Fiskus, weil da meist niemand zuständig ist ...

    ... mit ner Erlaubnis läßt sich dann viel beruhigter suchen.
    Das gilt auch für die Ackersuche ...

    Und dann versteht es sich von selbst:
    Die Löcher die ich buddele, die werden auch wieder zu gemacht !!!

    Das zur Frage.
    Worüber hier jetzt aber NICHT geredet wurde:

    Es sind weitere Vorgaben zu beachten !

    - Waldgesetz (Betretungsrecht ...)
    - Naturschutzgesetze (Verlassen von Wegen ...)
    - Denkmalschutzgesetze
    - und noch ´n paar

    Dazu gibt´s später auf der Seite mehr.

    ... gerade in BW solltest Du Dich in Punkto DSchG VOR der Suche informieren. Der wohlgemeinteste Vorsatz nützt nichts, wenn Du (auch unberechtigt) in die Mühlen der Justiz gerätst. Es ist immer leichter, den Ärger im Vorfeld zu vermeiden !


    Gut Fund
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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