Rechtslage in Luxemburg?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sammler1969
    Einwanderer


    • 31.07.2012
    • 4
    • NRW

    #1

    Rechtslage in Luxemburg?

    Kennt sich vielleicht jemand mit der Rechtslage in Luxemburg aus?
    Will demnächst in Luxemburg Urlaub machen und dabei ein wenig sondeln.
    Vielen Dank im vorraus!!
  • Watzmann
    Heerführer

    • 26.11.2003
    • 5014
    • Großherzogtum Baden

    #2
    Diesbezüglichwürde ich einmal bei User "Archaeos" nachfragen.
    Wenn sich einer da auskennt,dann er!

    Kommentar

    • Husar
      Landesfürst

      • 07.11.2000
      • 754

      #3
      Ich würde es lassen, die Police Grand Ducale versteht da wenig Spaß!!!

      Kommentar

      • Archaeos
        Landesfürst


        • 06.08.2000
        • 790
        • Luxemburg, L-2345 Luxemburg

        #4
        Zitat von Sammler1969
        Kennt sich vielleicht jemand mit der Rechtslage in Luxemburg aus?
        Will demnächst in Luxemburg Urlaub machen und dabei ein wenig sondeln.
        Vielen Dank im vorraus!!
        Lass es bitte bleiben, Deinem Geldbeutel und Luxemburgs Bodendenkmalen zuliebe.
        Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten.

        Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht.

        Archaeos

        Kommentar

        • Dirk.R.
          Heerführer


          • 25.12.2004
          • 6906
          • Dorf

          #5

          Kommentar

          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25923
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #6
            Ähm ...
            Andre, ohne jetzt irgendwen in Sicherheit wiegen bzw. überhaupt erst auf dumme Gedanken bringen zu wollen:

            Verkehrsdelikte, Bußgelder etc. werden mittlerweile auch über Landesgrenzen verfolgt. Z.B. treiben Österreicher und Italiener Bußgelder auch in Deutschland ein. Meines Wissens.

            Wie ist das in Luxemburg?
            Müssen z.B. die Niederländer mit ner Eintreibung der Strafe in ihren Land rechnen? Wenn nicht, auf ewig keinen Fuß mehr nach Luxemburg setzen??
            Oder von Luxemburg nach Deutschland - und umgekehrt?

            Grad völlig ahnungslos
            Jörg


            Nachtrag 23:55
            grad selbst gefunden: Luxemburg scheint sich da bislang als einziger von Deutschlands Nachbarstaaten ausgeklinkt zu haben. Stand 2010.
            Wie das heute ist, hab ich noch nicht gefunden.
            Auf jeden Fall: Ab 70,-- € beginnt die Jagd über die Grenze.
            Wohlgemerkt, es ging um Bußgelder.
            Richtig kriminelle Sachen und Auslieferung sind andere Veranstaltungen ...
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

            Kommentar

            • Corrado
              Bürger


              • 20.11.2010
              • 153
              • Luxemburg

              #7

              Kommentar

              • Watzmann
                Heerführer

                • 26.11.2003
                • 5014
                • Großherzogtum Baden

                #8
                Muß jeder selbst wissen,ob er das Risiko eingeht.
                Nur darf danach auch keiner jammern,
                wenn das Ergebniss nicht wie erhofft ist.

                Kommentar

                • samson
                  Heerführer

                  • 03.10.2000
                  • 1785
                  • Eich bei Worms
                  • Whites DFX, XP Deus

                  #9
                  Unabhägnig von der Rechtslage in den verschiedenen Ländern/Gebieten bin ich kein Freund von Sondengängertourismus. Die reine materielle Motivation dieser Leute halte ich für kontraproduktiv für unser Hobby und das sind dann meist die berühmten Negativbeispiele, auf die wir hier verzichten können und sollten!

                  Kommentar

                  • Archaeos
                    Landesfürst


                    • 06.08.2000
                    • 790
                    • Luxemburg, L-2345 Luxemburg

                    #10
                    Zitat von samson
                    ... bin ich kein Freund von Sondengängertourismus.
                    Ist aber leider traurige Realität. Die einschlägigen Detektorforen Deutschlands und der Niederlande strotzen nur so von Berichten über Sondeltouren im Urlaubsland, sehr oft mit Bildern der Beute. Die kann niemand in Abrede stellen.
                    Illegale d. h. ungenehmigte Sondengänger gibt es aber auch unter den Einheimischen. Die Pressemitteilung der Luxemburger Polizei soll ihnen als Warnung dienen, ihre illegalen Aktivitäten zu beenden.

                    Kommentar

                    • Archaeos
                      Landesfürst


                      • 06.08.2000
                      • 790
                      • Luxemburg, L-2345 Luxemburg

                      #11
                      Zitat von Sorgnix
                      ... Wie ist das in Luxemburg?
                      Müssen z.B. die Niederländer mit ner Eintreibung der Strafe in ihren Land rechnen? ... Jörg
                      Sicherlich. Dieser Fall wird sowieso via INTERPOL laufen.

                      Zitat von Sorgnix
                      ...
                      Nachtrag 23:55
                      grad selbst gefunden: Luxemburg scheint sich da bislang als einziger von Deutschlands Nachbarstaaten ausgeklinkt zu haben. Stand 2010.
                      Wie das heute ist, hab ich noch nicht gefunden.
                      Auf jeden Fall: Ab 70,-- € beginnt die Jagd über die Grenze.
                      Wohlgemerkt, es ging um Bußgelder.
                      Richtig kriminelle Sachen und Auslieferung sind andere Veranstaltungen ...
                      2012: Luxemburger müssen Bußgelder bezahlen die im Ausland angefallen sind. Hab's noch kürzlich im Radio vernommen.

                      Kommentar

                      • Gecko14
                        Einwanderer


                        • 22.07.2014
                        • 1
                        • Baden-Württemberg

                        #12
                        Lass es bitte bleiben, Deinem Geldbeutel und Luxemburgs Bodendenkmalen zuliebe.
                        Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten.

                        Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht.

                        Archaeos


                        Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?

                        Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!

                        Gruß Tom

                        Kommentar

                        • Watzmann
                          Heerführer

                          • 26.11.2003
                          • 5014
                          • Großherzogtum Baden

                          #13
                          Zitat von Gecko14
                          [COLOR="Red"]

                          Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?
                          Wenn Du keine Genehmigung für Luxemburg hast dann glaubt er es nicht nur, dass Du ein illegaler Sucher bist, dann bist Du es eben.
                          Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen.
                          Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht!

                          Kommentar

                          • Archaeos
                            Landesfürst


                            • 06.08.2000
                            • 790
                            • Luxemburg, L-2345 Luxemburg

                            #14
                            Zitat von Gecko14
                            Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?

                            Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!

                            Gruß Tom

                            Das Ausstellen oder Nichtausstellen von NFG in Luxemburg ist keine Frage von "glauben", sondern richtet sich nach objektiven Kriterien, die da sind: Zielsetzung der Nachforschungen, die Mittel, welche hierfür eingesetzt werden, die Kompetenzen des Antragstellers usw.
                            Die Absicht, mit den Archäologen zusammen arbeiten zu wollen ist ohnehin unabdingbare Voraussetzung, sie alleine ist aber kein ausreichender Grund zur Erteilung einer NFG.

                            Auch der Besitz eines Metalldetektors gibt keinen automatischen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Soweit in Kürze.

                            Kommentar

                            • KangarooJack
                              Anwärter


                              • 29.09.2006
                              • 22
                              • Deutschland

                              #15
                              Zitat von Watzmann
                              Wenn Du keine Genehmigung für Luxemburg hast dann glaubt er es nicht nur, dass Du ein illegaler Sucher bist, dann bist Du es eben.
                              Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen.
                              Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht!
                              Und wenn ich "Glaube", dass du ein gefährlicher Terrorist bist, dann bist du es eben und wirst nach Guantanamo verschifft.
                              Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur!

                              Kommentar

                              Lädt...