Uffff-Gesetzeslage Hessen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • slicks
    Lehnsmann


    • 29.10.2012
    • 29
    • Nordhessen

    #1

    Uffff-Gesetzeslage Hessen

    Seit Tagen beschäftige ich mich jetzt mit der Theorie Sondeln.

    Der Bereich Geschichte in meinem Umfeld wirft plötzlich ganz neue, spannende Aspekte auf. Ich hatte mich eigentlich nie bewusst damit befasst. Jetzt, dank Internet, suche und finde ich jede Menge Infos über Kelten, Römer, Kriege, Burgen und Wälle ... Und ich lese begeistert und viel Interesse.
    Gleichzeitig bin ich aber auch ein sehr begeisterter Praktiker und versuche mich über Gesetze zu informieren, um nicht mit ihnen in Konflikt zu kommen. Und da hakt es auch in den Weiten des www.

    Das Schatzregal seit 2011 in Hessen habe ich kapiert. Abgehakt.

    Bodendenkmäler werden anscheinend ausgedehnt, soweit es eben irgend möglich ist und Archeologen es in 1000 Jahren nicht schaffen werden, diese Flächen auch zu erforschen. Dort darf nur mit der Genehmigung gesondelt werden.

    Der Wald ist tabu, steht mal hier und dort, aber einen richtigen Hinweis darauf finde ich nicht. Nicht das ich dort undbedingt suchen möchte, aber ich suche den Paragraph.

    Laut sondengaenger-deutschland.de

    Tatsächlich braucht die Suche auf 99.99% der deutschen Fläche - eben abseits der Bodendenkmäler - bei einer halbwegs gemäßigten Interpretation der Gesetze keine Genehmigung der Denkmalschutzbehörden.
    Dies ist den Amtsarchäologen unangenehm und darum propagieren sie gegenteilige Rechtsauffasungen. Das Standardverfahren im Umgang mit juristisch Ungeübten (wie dem Durchschnittssondengänger) ist die Einschüchterung mit eben solchen extremen Interpretationen. Man behauptet einfach, eine Sache, die man nicht will und die juristisch unklar geregelt ist, sei verboten und hofft, dass die Gegenseite sich schlecht genug auskennt, um das zumindest für möglich zu halten. Daher muss man die Gesetze kennen. In der Praxis wurden in jedem mir bekannten Fall die extrem wenigen Bußgeldbescheide wegen ungenehmigter Suche nur für die Suche auf "eingetragenen" Bodendenkmälern verhängt. Das sind Flächen, die auf offiziellen Listen als archäologische Stätten geführt werden und eben nicht "alles, wo aus Archäologensicht etwas Intereressantes liegen könnte, also überall".
    Quelle:
    Thorsten Straub


    Daher darf ich also mit der Sonde suchen, mit Genehmigung des Grundstückeigentümers, solange ich mich auf keinem Bodendenkmal befinde.

    Anderswo ist es als - ohne Genehmigung überall verboten - beschrieben. Also was denn nun und wo finde ich genaue Infos. Bei den Infos des LDA-Hessen steht für mich nichts über das Sondeln im speziellen.

    Vielleicht kann mir wer schreiben wo ich verständliche Fakten lesen kann. Ich hab das Gefühl mich im Kreis zwischen Sondlern und Gegnern der Hobby-Sucher zu drehen.

    Mir geht es jetzt nicht um die Genehmigung. Ich weis wo ich sie beantragen kann. Mir geht es auch nicht darum einen Superfund zu machen um mich zu bereichern. In Gedanken geh ich da eher schon pessimistisch Schrott vom Acker sammeln. Aber ob ich den Schrott straffrei sammeln darf, das interessiert mich allerdings schon.

    Viele Grüße,
    Thorsten

    Nachtrag. Hatte noch etwas vergessen. Ich suche im Internet Stellen wo Bodendenkmäler sind. NICHT um dort zu suchen, sondern um die Suche dort zu vermeiden. Ich finde nirgends Karten oder Texte. Lediglich ein paar Größere Denkmäler auf LDA-Hessen. Wo finde ich diese Informationen?
  • Janzee
    Ritter


    • 09.04.2008
    • 362
    • Niedersachsen

    #2
    "Daher darf ich also mit der Sonde suchen, mit Genehmigung des Grundstückeigentümers, solange ich mich auf keinem Bodendenkmal befinde."

    Diese Interpretation ist irreführend und wurde gerade erst von einem Gericht widersprochen.

    Die Karten mit den Bodendenkmälern gibt es beim LDA.

    Gruß!

    Kommentar

    • IG Phoenix
      Heerführer

      • 17.05.2002
      • 1106
      • Uplengen
      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

      #3
      Moin,

      zusammen mit zwei Sondengängern vom Verein Mythos e. V. habe ich im Jahre 2000 das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf die Herausgabe von NFG verklagt. (goggle nach "Mythos-Urteil").

      Einen § der eine Suche im Wald verbietet gibt es nicht. Es ist eine Erfindung der Archäologen, dies so hinzustellen. Es gibt ein Urteil des OVG Lüneburg aus dem Jahre 1998 das besagt, dass die Denkmalschutzbehörde nicht verpflichtet ist NFG für den Waldbereich auszustellen.

      EIne NFG benötigst Du immer dann, wenn Du nach archäologischen Bodendenkmälern (BD) suchen möchtest. Was unter diesen Begriff fällt, steht im DSchG.

      Janzee hat gerade ein anderes Gerichtsurteil angeführt, welches uns ein SG eingebrockt hat, der ohne Plan einen Prozess angestrebt hat. Das Ergebnis ist, dass Du laut diesem Urteil auch schon eine NFG benötigst, wenn Du zwar nicht nach archäologischen BD suchen willst, aber billigend in Kauf nimmst welche zu entdecken.

      Zudem kommt, dass in Hessen seit einigen Jahren nach einem gemeinsammen Plan von Beirat Nachforschung und dem Dezernat Kulturgutschutz beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) verfahren wird. Wird ein SG in Hessen ohne NFG angetroffen, dann wird bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt wegen Verdachts der Unterschlagung. Sichergestellt werden alle Funde, Landkarten, Geschichtsbücher, Detektoren, Grabungswerkzeuge, alle Rechner und alle Kontoauszüge.
      Stellt sich später heraus, dass keine BD bei den Funden mit dabei waren wird alles wieder zurückgegeben, was aber bis zu zwei Jahren dauern kann, da zunächst noch über die Untere Denkmalschutzbehörde versucht wird, dem SG ein OWi-Verfahren anzuhängen wegen illegaler Nachforschung.

      Gerne kannst Du DIch mit Deinen Fragen auch an den Leiter des Kulturgüterschutzes beim HLKA wenden, Herrn POK Eckhard Laufer.

      Viele Grüße

      Walter

      Kommentar

      • slicks
        Lehnsmann


        • 29.10.2012
        • 29
        • Nordhessen

        #4
        Das Mythos-Urteil habe ich bereits gelesen.

        Es ging mir im wesentlichen darum zu erfahren, was denn nun erlaubt ist. Die Formulierungen sind oft schwammig oder in so einem Amtsdeutsch, das es nicht zu verstehen ist. Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer erleichtern ein Hobby mit dem MD auch nicht gerade.

        Kommentar

        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #5
          Moin,

          es ist erlaubt beim LfDH einen Antrag auf Erteilung einer NFG gem. § 21 HDSchG zu stellen. Ohne NFG ist es nicht verboten zu suchen, wenn Dein Ziel nicht das Auffinden von BD ist, aber Du wirst ggf. mit den Folgen einer Nachforschung ohne NFG konfrontiert werden s. o.

          Viele Grüße

          Walter

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            ...da das Gericht festgestellt hat, dass es eben nicht erlaubt ist ohne NFG zu suchen, solltest Du Deinen Satz anders ausdrücken, Walter

            Kommentar

            • TASS
              Bürger


              • 05.05.2009
              • 196
              • Im Schatten der Chatten
              • AGT MD-3006

              #7
              Stell einfach den Antrag auf eine NFG. Es ist da halt wie beim Übertritt zum Judentum; dreimal wird man nicht beachtet aber dann klappt das schon wenn Deine Person sich charakterlich als würdig und Dein historisches Wissen sich als fundiert erweisen. Gewinnorientierte Sucher haben da halt eher schlechte Karten.
              Der Drahtseilakt mit der Gesetzesauslegung oder der Vorgabe nur WK2 zu suchen kann schnell nach hinten losgehen.

              Immer sauber bleiben
              Tass
              Ein Fußmarsch ohne Sonde ist möglich
              aber sinnlos.

              Kommentar

              • slicks
                Lehnsmann


                • 29.10.2012
                • 29
                • Nordhessen

                #8
                Zitat von TASS
                ...wenn Deine Person sich charakterlich als würdig und Dein historisches Wissen sich als fundiert erweisen.
                Also bekomme ich mit der NfG bescheinigt charakterlich ein Mensch mit Würde zu sein? Hört sich prima an

                Mal im ernst. Als Anfänger wird es schwer sein, fundiertes Wissen vorzuweisen.

                Kommentar

                • Perun
                  Banned
                  • 15.11.2011
                  • 368
                  • MV

                  #9
                  Zitat von slicks
                  Also bekomme ich mit der NfG bescheinigt charakterlich ein Mensch mit Würde zu sein? Hört sich prima an

                  Mal im ernst. Als Anfänger wird es schwer sein, fundiertes Wissen vorzuweisen.
                  Hi Slicks
                  ich habe 2007/08 auch mal in Internetforen die Weisheit gesucht ... anfangs sogar noch auf die Amtsarchäologie mitgeschimpft ... mich mit Moderatoren angelegt, den "Schlauköpfen" vertraut ....
                  Ich habe mir dann mal irgendwann selbst ne Platte gemacht ... und plötzlich sah die Welt wieder realistisch aus.
                  Suche mal Deinen eigenen Weg, auch in Deinem Bundesland funktioniert das.

                  Gruss Caddy

                  Kommentar

                  • slicks
                    Lehnsmann


                    • 29.10.2012
                    • 29
                    • Nordhessen

                    #10
                    Zitat von Perun
                    Hi Slicks
                    ich habe 2007/08 auch mal in Internetforen die Weisheit gesucht ... anfangs sogar noch auf die Amtsarchäologie mitgeschimpft ... mich mit Moderatoren angelegt, den "Schlauköpfen" vertraut ....
                    Ich habe mir dann mal irgendwann selbst ne Platte gemacht ... und plötzlich sah die Welt wieder realistisch aus.
                    Suche mal Deinen eigenen Weg, auch in Deinem Bundesland funktioniert das.

                    Gruss Caddy
                    Moin Caddy,

                    das ist eine Aussage mit der ich mich angesprochen fühle. Danke.

                    Aber ich schimpfe ja nicht auf die Mods, oder auf die Archis oder die Ämter. Wenn mich etwas packt, dann beiß ich mich daran fest und suche Input. Ich habe das Gefühl viel wissen zu wollen und muss mich durch eine Informationsflut wälzen, die total schwammig ist. Dabei geht es mir nicht darum mich zu bereichern, das möchte ich noch anmerken.

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Die Informationsflut ist nicht schwammig? Wie kommst du darauf?

                      DschG Hessen:

                      § 21 Nachforschungen

                      Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß.
                      Das Ziel Bodendenkmäler zu entdecken, ist durch den Einsatz einer Metallsonde a priori gegeben, was Du hier nachlesen kannst:

                      Allgemeiner Austausch über "was darf ich und was nicht". KEINE RECHTSBERATUNG!


                      Du kannst natürlich ohne Genehmigung Suchen gehen. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist nicht übermäßig groß. Aber auch nicht gering. Wenn Du erwischt wirst, steht Dir automatisch das ins Haus:

                      Zudem kommt, dass in Hessen seit einigen Jahren nach einem gemeinsammen Plan von Beirat Nachforschung und dem Dezernat Kulturgutschutz beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) verfahren wird. Wird ein SG in Hessen ohne NFG angetroffen, dann wird bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt wegen Verdachts der Unterschlagung. Sichergestellt werden alle Funde, Landkarten, Geschichtsbücher, Detektoren, Grabungswerkzeuge, alle Rechner und alle Kontoauszüge.
                      Der Laufer (Polizei...), der in Hessen über Einhaltung der Regeln wacht ist ein netter, aber harter Knochen. Da wartet man nur auf jemanden, der sich berufen fühlt, das vor Gericht mal auszutesten

                      Es ist alles simpel und easy.

                      Ein Waldsuchverbot gibt es nicht. Richtig. Aber es gibt eben keine Genehmigung dafür, und da jede Suche mit dem MD genehmigungspflichtig ist.. naja, merkste selber ne

                      Zudem sind einige Waldschutzgesetze gerade in Schonungen und NSG nicht gerade zimperlich.

                      Caddy hat sehr recht!

                      Ich habe mir dann mal irgendwann selbst ne Platte gemacht ... und plötzlich sah die Welt wieder realistisch aus.
                      Suche mal Deinen eigenen Weg, auch in Deinem Bundesland funktioniert das.
                      Der einfachste Weg auch in Hessen dürfte der über eine Nachforschungsgenehmigung sein... wenn auch nicht der freieste, oder ungebundenste. Und oft erwächst aus der Zusammenarbeit mit den Archäologen eine gute Chance...

                      Ich verstehe echt nicht, was daran kompliziert ist:

                      Kommentar

                      • slicks
                        Lehnsmann


                        • 29.10.2012
                        • 29
                        • Nordhessen

                        #12
                        Zitat von chabbs
                        Ich verstehe echt nicht, was daran kompliziert ist:
                        Macht nichts. Ich verstehe ja auch nicht alles. Aber lass mal gut sein, ich denke ich stelle dazu hier mal keine weiteren Fragen<.>

                        Kommentar

                        • Erdspiegel
                          Heerführer


                          • 16.07.2008
                          • 7038
                          • zwischen Schutt & Scherben
                          • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                          #13


                          Kommentar

                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #14
                            Zitat von chabbs
                            Die Informationsflut ist nicht schwammig? Wie kommst du darauf?

                            DschG Hessen:



                            Das Ziel Bodendenkmäler zu entdecken, ist durch den Einsatz einer Metallsonde a priori gegeben, was Du hier nachlesen kannst:

                            Allgemeiner Austausch über "was darf ich und was nicht". KEINE RECHTSBERATUNG!


                            Das stimmt so nicht. In dem von dir geposteten thread (und dem urteil) steht zu lesen:

                            zitat: "Die Frage, ob jemand vorsätzlich nach Kulturdenkmalen sucht, ist eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich."

                            in diesem fall wird zwar von einem bedingtem vorsatz (dolus eventualis) ausgegangen und das daher der Angeklagte vorsätzlich handelte.

                            (quelle: Az.: 1 LA 8/12 8 A 140/11, http://schatzsucher.de/Foren/attachm...6&d=1336129336)


                            info: war nur eine reine Klarstellung ohne Bewertung der sonstigen Materie hier. Weder bin ich hier für oder gegen NFG, deren Sinn oder Unsinn, noch gebe ich irgendwem irgendeinen Rat. (nur bevor mir hier irgendwas unterstellt wird. wollte nur die aussage richtig stellen)
                            Gruss Matthias

                            Kommentar

                            • frari66
                              Bürger


                              • 03.04.2012
                              • 160
                              • BW

                              #15
                              Ich habe das Urteil schonmal gelesen.

                              Weiss "man" eigentlich was der Beklagte da genau gemacht hat ? Hat der "nur" mit der Sonde rumgemacht oder riesige Ausgrabungen gestartet ? Die Römer und sonstiges liegen doch für normale Sondengänger eh zu tief, oder ? Wenn man einen Meter tiefe Löcher gräbt verstehe ich so ein Urteil, aber doch nicht bei 10-20 cm ? In dem Bereich ist doch sowieso nichts so Erhebendes zu finden, glaube ich. Gruss, Frank

                              ps. Aber um Ärger vorzubeugen werde ich jetzt doch mal über den Versuch eine NFG zu bekommen nachdenken. Sooo teuer ist es ja nicht wenn man sich überlegt wie lange man braucht einen Acker alleine abzusuchen. Da braucht man ja fast eine Saison . . .

                              Kommentar

                              Lädt...