"Durch das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) wurden wir zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen von Ihnen unserem Haus übergebenen Funde gemäß § 17 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes in der Neubekanntmachung vom 14.04.2004 um Eigentum des Freistaates Thüringen handelt. Der mit Ihnen geschlossene Leihvertrag ist daher ungültig. Sämtliche Objekte sind mit Fundmeldung dem TLDA bekannt zu geben und werden dort inventarisiert. Wir müssen Ihnen deshalb leider mitteilen, dass eine Aushändigung der Objekte nicht möglich ist."
Dabei handelt es sich tw. um Lesefunde und das einzig historisch interessante Stück ist eine halbe Papstbulle aus dem MA!!!
Tolle Sache, nicht wahr?









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