Leihgabe wird einbehalten!

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  • 1_highlander
    Heerführer


    • 13.03.2008
    • 5055
    • L
    • GMP

    #1

    Leihgabe wird einbehalten!

    Ich hatte vor einigen Jahren unserem Museum verschiedene Fundstücke als Leihgabe mit Leihvertrag überlassen. Als ich nun meine Sachen wiederhaben wollte und den Vertrag rechtsgültig kündigen wollte, bekam ich auf meine 2.Anfrage (nach der ersten tat sich nichts!) folgende Auskunft des Museumdirektors:

    "Durch das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) wurden wir zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen von Ihnen unserem Haus übergebenen Funde gemäß § 17 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes in der Neubekanntmachung vom 14.04.2004 um Eigentum des Freistaates Thüringen handelt. Der mit Ihnen geschlossene Leihvertrag ist daher ungültig. Sämtliche Objekte sind mit Fundmeldung dem TLDA bekannt zu geben und werden dort inventarisiert. Wir müssen Ihnen deshalb leider mitteilen, dass eine Aushändigung der Objekte nicht möglich ist."

    Dabei handelt es sich tw. um Lesefunde und das einzig historisch interessante Stück ist eine halbe Papstbulle aus dem MA!!!

    Tolle Sache, nicht wahr?
    Gruß Carsten

    "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
    (Goethe Faust I)

    Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
    Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016
  • RUN
    Landesfürst


    • 24.02.2008
    • 729
    • Schweden
    • goldmaxx power, DEUS, surfmaster dual field

    #2
    Das kenne ich nur zu gut! Geht mir in Fällen aus anderen Bundesländern ähnlich und Auch im Ausland (Dänemark/Schweden) sind die Behörden um Ausreden nicht verlegen...

    Wieso wird nur von uns verlangt sich "richtig" zu verhalten???
    Mann kommt nie zuerst, wenn man in anderer Leute Fussspuren geht...

    Kommentar

    • Wolfo
      Oberbootsmann
      Heerführer


      • 01.11.2006
      • 1466
      • Heiðabýr
      • Oculus

      #3
      Da würde ich einen Anwalt konsultieren.


      Kein Berg zu tief!

      Kommentar

      • carpkiller
        Heerführer


        • 01.11.2006
        • 3095
        • Siebengebirge
        • XP Deus

        #4
        na prima
        (....)
        "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

        Kommentar

        • Bastard
          Heerführer


          • 06.10.2009
          • 1171
          • Mittelbach
          • china:-( ACE 250

          #5
          So kann der "Nicht melden Fraktion " auch der Rücken gestärkt -und ehrliche Finder dadurch kriminalisiert werden. Schade
          Ein BASTARD kommt selten allein


          Ich bin zwar nicht getauft,dafür aber geimpft!!!

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12197
            • ...

            #6
            Hammerhart!!

            Kommentar

            • aquila
              Heerführer


              • 20.06.2007
              • 4522
              • Büttenwarder

              #7
              Aber so ist das nunmal in Ländern mit Schatzregal. Eigentümer ist das Land. Du hattest gar keine Handhabe diese Funde zu verleihen, da Du nicht Eigenümer warst. Das Museum hätte die Funde auch nicht annehmen dürfen, weil es sich dadurch in Besitz von Landeseigentum gebracht hat. Das könnte bei gewisser Böswilligkeit vielleicht sogar als Hehlerei auslegt werden.

              Komisch, dass das leitende Personal des Museums das Denkmalschutzgesetz nicht kennt.

              Fazit, ich würde die Sache ruhen lassen und nicht noch hochpuschen - da kannst Du nur verlieren.

              LG Aquila
              Ich sehe verwirrte Menschen.

              Kommentar

              • 1_highlander
                Heerführer


                • 13.03.2008
                • 5055
                • L
                • GMP

                #8
                Zitat von aquila
                Aber so ist das nunmal in Ländern mit Schatzregal. Eigentümer ist das Land. Du hattest gar keine Handhabe diese Funde zu verleihen, da Du nicht Eigenümer warst. Das Museum hätte die Funde auch nicht annehmen dürfen, weil es sich dadurch in Besitz von Landeseigentum gebracht hat. Das könnte bei gewisser Böswilligkeit vielleicht sogar als Hehlerei auslegt werden.

                Komisch, dass das leitende Personal des Museums das Denkmalschutzgesetz nicht kennt.

                Fazit, ich würde die Sache ruhen lassen und nicht noch hochpuschen - da kannst Du nur verlieren.

                LG Aquila
                Natürlich lasse ich die Sache ruhen, da ich die Lage genauso sehe wie du. Es geht auch eher um die militante Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde und um die Denkweise der betreffenden Ämter hier in Thüringen. Mir wurde ja auch schon eine Anfrage auf Zusammenarbeit kategorisch abgelehnt.
                Gruß Carsten

                "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
                (Goethe Faust I)

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                Kommentar

                • Shakerz
                  Moderator

                  • 30.09.2005
                  • 3750
                  • Oberpfalz/Bayern
                  • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                  #9
                  Mich würde interessieren, womit sie ihren Eigentumsanspruch begründen. Damit meine ich jetzt nicht die pauschale Tatsache, dass es in Thüringen ein Schatzregal gibt, sondern viel mehr die gezielten Informationen darüber, dass Thüringer Recht zur Geltung kommen kann. Auf gut Deutsch heißt das: welche Informationen haben die zum Fundort?


                  Gruß

                  S.


                  PS: schön u. gut mit den ehrlichen Findern, aber allmählich kann ich die andere Seite auch verstehen. Aber wie so immer im Leben, ist es auch hier die Entscheidung des Einzelnen, wie er sich verhält.
                  Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

                  Kommentar

                  • Shakerz
                    Moderator

                    • 30.09.2005
                    • 3750
                    • Oberpfalz/Bayern
                    • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                    #10
                    Der Hehler ist nie Stehler!

                    Zitat von aquila
                    Das könnte bei gewisser Böswilligkeit vielleicht sogar als Hehlerei auslegt werden.

                    Vollkommen unmöglich. In der Rechtslehre gibt es einen Merksatz:

                    Der Hehler ist nie Stehler.

                    Es ist also so, dass der Täter der Vortat (z. B. Diebstahl, Raub, Unterschlagung...) niemals der Täter der Hehlerei sein kann.

                    In der hier vorliegenden Fallbeschreibung wäre eine Täterschaft in Sinne einer Hehlerei nur durch das Museum möglich.


                    Gruß

                    S.
                    Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

                    Kommentar

                    • aquila
                      Heerführer


                      • 20.06.2007
                      • 4522
                      • Büttenwarder

                      #11
                      Zitat von Shakerz
                      Vollkommen unmöglich. In der Rechtslehre gibt es einen Merksatz:

                      Der Hehler ist nie Stehler.

                      In der hier vorliegenden Fallbeschreibung wäre eine Täterschaft in Sinne einer Hehlerei nur durch das Museum möglich.

                      Gruß

                      S.
                      Wie ich ja schrieb. Hoffen wir mal das das nicht durch irgendeinen übermotivierten Beamten hochkocht und zur Provinzposse wird.

                      LG Aquila
                      Ich sehe verwirrte Menschen.

                      Kommentar

                      • Shakerz
                        Moderator

                        • 30.09.2005
                        • 3750
                        • Oberpfalz/Bayern
                        • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                        #12
                        Denke ich nicht. Die werden zufrieden sein, dass sie die Artefakte haben...!

                        Was war's eigentlich genau?
                        Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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                        • Erdspiegel
                          Heerführer


                          • 16.07.2008
                          • 7103
                          • zwischen Schutt & Scherben
                          • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                          #13
                          Zitat von Shakerz
                          Denke ich nicht. Die werden zufrieden sein, dass sie die Artefakte haben...!
                          Und wenn irgendwo ein ganz eifriger am Schreibtisch sitzt,wird der sich Gedanken machen ob nicht noch mehr zu holen ist.

                          Was für schlafende Hunde gilt,ist auch für Amtsschimmel geltend: Bloß nicht aufwecken!

                          Kommentar

                          • fleischsalat
                            Moderator

                            • 17.01.2006
                            • 7795
                            • Niedersachsen

                            #14
                            So wie ich § 17 sehe, handelt es sich um das sog. "Kleine Schatzregal".
                            Hattest Du beim Auffinden der Stücke eine denkmalrechtl. Genehmigung (Bitte hier keine Genehmigungs-Diskussion!!!)?

                            Wenn nein, ist das Land im Recht. Wenn ja, gilt die "Hadrianische Teilung", d.h.: Der Fund gehört zur Hälfte Dir und zur Hälte dem Grundeigentümer.

                            Ausnahme in dieser Situation:
                            Wenn der halben Bulle allerdings "Hoher wissenschaftlicher Wert" zugesprochen wird, darf das Land sie behalten.

                            Im Allgemeinen ist zu sagen, dass Denkmalschutzgesetze sehr sehr schwammig sind.

                            Wichtig wäre zu wissen, ob Du die Funde VOR der Novellierung 2004 eingereicht hast und für mich als Nicht- Thüringenkenner, wie das DSchG vor der Novellierung ausgesehen hat.
                            Willen braucht man. Und Zigaretten!

                            Kommentar

                            • Margoz
                              Landesfürst


                              • 17.08.2008
                              • 858
                              • nrw

                              #15
                              So wird leider das Schatzregal ausgenutzt. War das der Sinn?
                              Wenn der ehrliche immer der dumme ist, sollten wir das ganze überdenken

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