Anhörung zum Schatzregal in Düsseldorf

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #1

    Anhörung zum Schatzregal in Düsseldorf

    Moin,

    am Donnerstag, den 06. Juni 2013 findet im Landtag in Düsseldorf, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Raum E3 - A 02 die öffentliche Anhörung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes statt.

    48 Vereine, Verbände, Körperschaften und Personen haben Einreden zur Änderung vorgebracht und wurden zur Anhörung eingeladen. Auch der Verein Hadrians Erben (www.Hadrians-Erben) wird vertreten sein.

    Da es eine öffentliche Anhörung ist, kann jede/r interessierte Sondengänger/in bei der Anhörung dabei sein.

    Viele Grüße

    Walter Franke
    Hadrians Erben e. V. i. G.
  • insurgent
    Heerführer


    • 26.11.2006
    • 2126
    • schleswig Holstein
    • GMP2

    #2
    Hier die verschiedenen Stellungnahmen

    Mitglied der Detektorengruppe SH

    Kommentar

    • AndiObb
      Heerführer


      • 22.08.2011
      • 2031

      #3
      Ich habe mir die STN vom Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (vertreten vom bayerischen "Oberarchäologen") durchgelesen. Zitat "Die Zahl der Fundmeldungen, vor allem von Metallfunden, istnach „Zufallsentdeckungen“ in beiden Ländern sehr gering (in Bayern weniger als 20 /Jahr)".

      Diese Zahl ist inkorrekt (zu niedrig), das weiß ich definitiv. Ich denke dass vor der Anhörung dererlei Aussagen nicht geprüft werden, insbesondere da sie von einer renommierten Fachperson stammen oder?

      Ich möchte hier nicht die altbekannte Diskussion lostreten sondern nur auf diesen Punkt hinweisen. Hr. Prof. Dr. Sommer und ich haben enorm unterschiedliche Ansichten - obwohl wir im Grundsatz für eine gleiche Sache sind.
      andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12197
        • ...

        #4
        Zitat von AndiObb
        Diese Zahl ist inkorrekt (zu niedrig), das weiß ich definitiv. Ich denke dass vor der Anhörung dererlei Aussagen nicht geprüft werden, insbesondere da sie von einer renommierten Fachperson stammen oder?.
        Tja, da sind wir wieder bei der Vereinheitlichung. Welche Verwaltungseinheit verwaltet auf welche Weise ihre Funde....?

        Ich weiß von einem Landkreis, wo so viele Funde auftauchten, dass seit ein paar Jahren keine neuen Fundmeldungen aufgenommen werden konnten. Es erfolgt zwar eine E-Mail-Meldung, aber wenn die niemand bearbeitet, steht dann am Ende des Berichtsjahres: 0 Fundmeldungen.

        Kommentar

        • AndiObb
          Heerführer


          • 22.08.2011
          • 2031

          #5
          Da muss ich widersprechen, mit der Erfassungsweise hat das nichts zu tun. Es werden für Bayern definitiv deutlich mehr als die genannten Metallfunde pA gemeldet und in einer auswertbaren Weise erfasst. Leider habe ich noch keine Statistik gesehen, sind die einsehbar?

          Von Herrn Prof. Dr. habe ich leider schon mehr solcherlei Dinge gelesen und auch persönlich gehört. Vorsichtig ausgedrückt halte ich dies für beschämend und verwerflich. Insbesondere gilt es zu bedenken: wenn der Oberhirte ein solches Verhalten und Einstellung an den Tag legt, wie sollen sich dann seine Schäfchen (bei einer Behörde) anders verhalten?

          Aber zurück zum Thema. Ein wesentliches Argument der SR-Gegner ist ja der zu erwartende Rückgang der Fundmeldungen. Wenn nun der Oberarchäologe Bayerns sagt dass hierzulande auch mit SR so gut wie nichts gemeldet wird, dann ist das doch eine wesentliche Diskussionsgrundlage und dabei inkorrekt. Es sollten also solche Aussagen der Fachleute nicht als Fakt stehengelassen werden.

          Wenn also jemand hier mitliest der aktiv bei der Meinungsbildung in NRW beteiligt ist, sollte er das beherzigen. Und meine positive Grundeinstellung zur Amtsarchäologie sollte ja hinreichend bekannt sein. Insofern dürfte man diese Form der sachlichen Kritik entsprechend einordnen können.
          andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12197
            • ...

            #6
            Zitat von AndiObb
            Da muss ich widersprechen, mit der Erfassungsweise hat das nichts zu tun. Es werden für Bayern definitiv deutlich mehr als die genannten Metallfunde pA gemeldet und in einer auswertbaren Weise erfasst. Leider habe ich noch keine Statistik gesehen, sind die einsehbar?
            .
            Ok, dann verstehe ich Deinen Einwand. So sehr konnte ich den Prof nicht einordnen.

            In Westfalen gab es früher die "Ausgrabungen und Funde" in denen Fundverzeichnisse existierten.

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            • Sparus
              Ratsherr


              • 16.06.2012
              • 209
              • Berlin

              #7
              Liebe Forenmitglieder, ich bin weder Sondler noch Schatzsucher, war aber über 30 Jahre juristisch tätig und kann sagen, dass ein Gesetz nur Sinn macht, wenn es auch der Praxis Rechnung trägt. Dies kann ich bei den Stellungnahmen Großteils nicht erkennen. Solange der Finder - egal ob legal oder illegal - nicht zufriedengestellt wird, wirds nichts. Jedes Gesetz, dass dies nicht beachtet , ist realitätsfern und jede Reform bzw. Änderung nur juristische Onanie. Euch allen Gut Fund, Sparus

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              • masterTHief
                Landesfürst

                • 27.11.2001
                • 985
                • In einer Höhle in der Erde
                • Schlumberger Titan

                #8
                Zitat von Sparus

                Liebe Forenmitglieder, ich bin weder Sondler noch Schatzsucher, war aber über 30 Jahre juristisch tätig und kann sagen, dass ein Gesetz nur Sinn macht, wenn es auch der Praxis Rechnung trägt. Dies kann ich bei den Stellungnahmen Großteils nicht erkennen. Solange der Finder - egal ob legal oder illegal - nicht zufriedengestellt wird, wirds nichts. Jedes Gesetz, dass dies nicht beachtet , ist realitätsfern und jede Reform bzw. Änderung nur juristische Onanie. Euch allen Gut Fund, Sparus
                Genau so sehe ich das auch.
                Nur sollte statt des "Finders" auf den "Entdecker" abgestellt werden, denn der ist ja auch nach dem geltenden (und weiterhin in Geltung gewünschtem) § 984 BGB am Eigentum berechtigt.

                masterTHief
                - nur echt mit "TH" -

                Kommentar

                • samson
                  Heerführer

                  • 03.10.2000
                  • 1785
                  • Eich bei Worms
                  • Whites DFX, XP Deus

                  #9
                  Zitat von Sparus
                  Liebe Forenmitglieder, ich bin weder Sondler noch Schatzsucher, war aber über 30 Jahre juristisch tätig und kann sagen, dass ein Gesetz nur Sinn macht, wenn es auch der Praxis Rechnung trägt. Dies kann ich bei den Stellungnahmen Großteils nicht erkennen. Solange der Finder - egal ob legal oder illegal - nicht zufriedengestellt wird, wirds nichts. Jedes Gesetz, dass dies nicht beachtet , ist realitätsfern und jede Reform bzw. Änderung nur juristische Onanie. Euch allen Gut Fund, Sparus
                  Aber es ist vielleicht der Einstieg, um bei rückgehender Meldequote das Suchen mit Metalldetektoren grundsätzlich zu verbieten

                  Kommentar

                  • IG Phoenix
                    Heerführer

                    • 17.05.2002
                    • 1106
                    • Uplengen
                    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                    #10
                    Moin,

                    die DGUF hat in Ihrer Stellungnahme zum Schatzregal folgende Idee eingebracht. Diese ist absolut neu und es wird daher sicherlich zu Diskussionen bei der Anhörung führen.

                    Was haltet Ihr von dem Vorschlag?

                    Schatzfunde können aber im Besitz des Finders bleiben, sofern dieser den Fund meldet, seine sachgerechte Aufbewahrung und Konservierung sicherstellt und die Zugänglichkeit für die wissenschaftliche Bearbeitung einräumt. Solcher Besitz führt nicht zum Erwerb von Eigentumsrechten und die derart in Besitz genommenen Güter können weder vererbt noch anderweitig in das Eigentum Dritter übergegeben werden (d.h. auch kein Verschenken, kein Verkaufen). Die Möglichkeit der Ausleihe zur wissenschaftlichen Bearbeitung, der wissenschaftlichen Untersuchung und der öffentlichen Ausstellung sind im Rahmen der Einbindung der zuständigen Denkmalbehörde gegeben. Damit wäre dem chronischen Konflikt z.B. mit Sammlern und Sondengängern erheblicher sozialer Zündstoff genommen. Eine bis dato weitgehend illegal oder am Rande der Legalität operierende Szene bekäme die Chance, sich legal zu verhalten ohne ihre Kerninteressen aufgeben zu müssen. Dies würde jede Motivation zur Fundunterschlagung nehmen und zu einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für die Archäologie führen.

                    Quelle: DGUF Stellungnahme 16/801 Antwort der DGUF

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                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12197
                      • ...

                      #11
                      Ich muss sagen, die DGUF hat als einzige archäologische Institution die Kernprobleme erkannt.

                      Die aufgezeigte Lösung kann u.U. funktionieren, wäre aber auch wieder mit Problemen behaftet: wie soll der Eigentümer des Landes entschädigt werden? Oder darf der den Fund dann alle zwei Wochen mal bei sich hinlegen?

                      Das Gesetz ist in der vorliegenden Form Murks, großer Käse und handwerklich nicht gut gemacht. Da werden solche gut gemeinten Lösungsvorschläge nicht viel verbessern.

                      Kommentar

                      • Michael aus G
                        Heerführer

                        • 26.07.2000
                        • 2655
                        • Gera

                        #12
                        Zitat von IG Phoenix
                        Eine bis dato weitgehend illegal oder am Rande der Legalität operierende Szene bekäme die Chance, sich legal zu verhalten ohne ihre Kerninteressen aufgeben zu müssen.
                        Hmmm, so wird aber pauschal davon ausgegangen, daß Sondler "böse" sind und und Behörden automatishc "gut". Das klingt für mich aber nicht nach Verhandlungen auf Augenhöhe. Von den gsnzen unklaren Gesichtspunkten wie die Restauration bzw. Aufbewahrung zu erfolgen hat, wann sie wem, wie zu welcher wissenschaftlichen bearbeitung zu übergeben ist, wie und wann man es zurückbekommt, Schuldfrage bei Beschädiigung bzw.Verlust, ect. ect. ...

                        Wie war das nochmal mit der "juristischen Onanie"?

                        Davon abgesehen was sind wirklich die Kerninteressen der "Szene"? Das nur finden und dananch das restaurieren auf eigene Kosten und aufbewahren ohne Besitzrecht?
                        Ich denkemal die Sondlergemeinschaft hat eine vernüftige Regelung verdient, die auch im Rahmen der Gesetze ohne Probleme möglich ist und kann dadurch einen vielleicht wertvolleren Beitrag als die ganze momentan vorhande "behördliche Szene" leisten.

                        Ich bin übrigens Nichtsondler...
                        Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

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                        • Grafschaft Mark
                          Heerführer


                          • 29.04.2009
                          • 1360
                          • NRW

                          #13
                          Die Stellungnahme der DGUF hat mich sehr überrascht, immerhin sehen sie die Probleme und haben Rechtsverständnis! Klar, auch das ist nicht der heilige Grahl, aber sie sind die einzigen SR Befürworter die sich Gedanken gemacht haben zur Kann-Regelung UND zur Enteignung!
                          Sie halten nicht sturr am SR fest sondern zeigen sich kompromissbereit!

                          Das alleine sollte der Politik schon zeigen das die Forderungen der Landschaftsverbände und Hardliner undurchdacht und arg überarbeitungswürdig sind und das man dich damit ins eigene Fleisch schneidet!

                          Die DGUF erklärt auch das es durch das Gesetz zu noch mehr unterschlagungen kommt und bisherige Melder wegbrechen...alle anderen Archi-Verbände und lwl und lvr etc. leugnen diese offensichtliche entwicklung!

                          Ich finde das gut und mutig, das sie die wahrheit sagen und anderen nicht nach der Schnautze reden!

                          Kommentar

                          • Deistergeist
                            Moderator

                            • 24.11.2002
                            • 19793
                            • Barsinghausen am Deister

                            #14
                            Im Boden Nordrhein-Westfalens liegen viele Schätze aus früheren Epochen - wem gehören sie? Bislang dürfen Finder einen Teil behalten, nun aber beansprucht sie das Land. Die Aufregung ist groß.
                            "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                            • Grafschaft Mark
                              Heerführer


                              • 29.04.2009
                              • 1360
                              • NRW

                              #15
                              Es wäre schön wenn Walter uns erzählt wie es war und wie die Tendenz so ist!

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