Vorsicht bei Taschenlampen auf Vietnamesenmärkten

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  • Straubinger
    Heerführer


    • 06.09.2009
    • 2378
    • Straubing/Niederbayern

    #1

    Vorsicht bei Taschenlampen auf Vietnamesenmärkten

    Als wir letztes mal wieder über der Grenze waren haben wir etwas bei den Verkaufsständen gestöbert.

    Inzwischen bekommt man da von Unterhosen bis Waffen alles

    Wie auch immer,
    an einem Stand gab es eine Menge Taschenlampen,große und kleine..und die Dinger sehen eigentlich auch recht normal aus.. eigentlich!
    (Lampenkopf normales Licht,Lampenboden Schocker)

    Die meisten dieser Dinger haben einen eingebauten Elektroschocker,-ohne Scheiß
    Von aussen sieht man das den Lampen nicht an,zumindest nicht wenn man nicht genau darauf achtet.
    Aber beim Lampentest vor Ort kann das Böse ins Auge gehen..

    Es ist zwar nichts passiert,wollte euch aber trotzdem warnen da die Dinger offen rum liegen..
    Ich denke auch nicht das der Besitz von so einer Wunderlampe in Deutschland erlaubt ist.
  • Michael aus G
    Heerführer

    • 26.07.2000
    • 2655
    • Gera

    #2
    Zitat von Straubinger21
    Ich denke auch nicht das der Besitz von so einer Wunderlampe in Deutschland erlaubt ist.
    Für das tragen von Tasern und/oder taserähnlichen Geräten Bedarf es in Deutschland den "grossen" Waffenschein. Ansonsten sind es glaube "verbotene Gegenstände". Könnte also bei einer Kontrolle Probleme geben wenn sowas im Auto liegt...

    Wer aber unbedingt einen "Meinungsverstärker" im Auto braucht, weil er in einer fiesen Gegend lebt, ein schönes dickes schweres Schlauchstück von 40cm Länge tuts auch...
    Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

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    • Shakerz
      Moderator

      • 30.09.2005
      • 3750
      • Oberpfalz/Bayern
      • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

      #3
      Die Taschenlampen mit Elektroschocker sind Anfang des Jahres erstmals bei uns in die Presse gekommen (Warnhinweise) u. dadurch bei der Bevölkerung mehr od. weniger bekannt geworden.

      Wie der Themenstarter schon schreibt, ist vor diesen Geräten dringend zu warnen. Hierfür gibt es einen gesundheitlichen u. rechtlichen Aspekt:

      1.) alle bekannt gewordenen Elektroschocker arbeiten mit Spannungen jenseits der 100.000 Volt

      2.) alle dort zu erwerbenden Geräte verfügen über keine Zulassung in Deutschland (Prüfzeichen PTB = Physikal Technische Bundesanstalt).

      Aus Punkt 2.) ergibt sich folgende Rechtslage:

      - alle Elektroimpulsgeräte (also der klassische Elektroschocker, als auch der seltenere Taser) müssen seit dem 01.01.2011 das Prüfzeichen des PTB aufweisen. Haben sie ein solches nicht, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz (Besitz, Führen, Bearbeitung, Umgang usw. = Straftatbestand). Verfügen sie über ein solches, dürfen sie an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Ein Führen in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Ein Waffenschein ist nicht erforderlich. Sondervorschriften sind zu beachten (Führen bei öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen usw). Bei Geräten ohne Prüfzeichen ist der Besitz, aber nicht das Führen erlaubt, wenn ein Erwerb vor dem 01.01.2011 nachgewiesen werden kann. Führe ich das Gerät trotzdem, handelt es sich wiederrum um eine Straftat nach dem Waffengesetz (verbotener Gegenstand). In diesem Fall bedeutet legaler Besitz nicht automatisch legales Führen.


      Gruß

      S.
      Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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      • Straubinger
        Heerführer


        • 06.09.2009
        • 2378
        • Straubing/Niederbayern

        #4
        Das ist der Pressebericht: http://www.presseportal.de/polizeipr...de-beleuchtung



        Passt auf eure Kinder auf wenn ihr auf den Märkten seit

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        • Dackelfreund
          Heerführer


          • 25.11.2006
          • 4708
          • .........
          • -------------

          #5
          Tja soviel erstmal zum Weltweiten freien Handel.Die Teile dürften ja Made in China sein.
          Schlimm das die Dinger hier überhaupt angekommen sind und Hinz und Kunz das einfach importiren kann.
          Ich weiss nicht wer schlimmer ist die Typen die die Teile verhökern oder die Idioten die diesen verbotenen Gegenstand kaufen.
          Leute lasst die Finger von solch einem Zeug,das ist nicht nur verboten sondern auch für alle gefährlich!
          ich sage nur gelbe Nummerschilder

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          • Shakerz
            Moderator

            • 30.09.2005
            • 3750
            • Oberpfalz/Bayern
            • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

            #6
            Ganz einfach: nicht kaufen. Was will ich damit?
            Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

            Kommentar

            • Hauptmann aD
              Ritter


              • 11.04.2006
              • 475
              • MV

              #7
              Das Problem ist, dass kriminell veranlagte Personenkreise das anders sehen werden und ggf. auch mit solcher Technik aufrüsten.
              Wer bei sowas wieder mal im Regen steht, ist der normale Bürger.

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              • Mc Coy
                Heerführer


                • 22.02.2006
                • 1289
                • Berlin

                #8
                Ich habe sie neulich auch auf dem Polenmarkt gesehen. Also nicht nur Vietnamesen.

                Mit Gruß
                MC

                Kommentar

                • Gemueselaste
                  Ritter


                  • 18.05.2004
                  • 372
                  • Landau
                  • UWM 20

                  #9
                  Schon der Erwerb stellt ein Vergehen nach § 52 WaffG da.

                  Es handelt sich bei der Tasschenlampe um einen Verbotenen Gegenstand weil sie

                  "ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind "

                  Nachzulesen in Anlage 2 Nr. 1.2.2 WaffG

                  Der § 52 WaffG spricht nicht vom Führen allein, sondern von:

                  "(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
                  1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"

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                  • Shakerz
                    Moderator

                    • 30.09.2005
                    • 3750
                    • Oberpfalz/Bayern
                    • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                    #10
                    @Gemueselaste

                    Man sollte deinen einleitenden Satz (da du den Erwerb beispielhaft herausgestellt hast) um die Information ergänzen, dass dies nur den Erwerb im Inland (Geltungsbereich des WaffG) betrifft. Der Erwerb im Ausland (Vietnamesen- od. Polenmarkt) ist zumindest nach den deutschen Gesetzen straffrei. Dies nur, um nicht für Verwirrung zu sorgen. Beim Erwerb auf den vorgenannten Märkten im Ausland wäre das "Verbringen" (= Einfuhr) strafbar.


                    Gruß

                    S.
                    Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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                    • Gemueselaste
                      Ritter


                      • 18.05.2004
                      • 372
                      • Landau
                      • UWM 20

                      #11
                      Der Erwerb und Verbleib im Ausland ist dem deutschen Gesetzgeber relativ egal.

                      Interessant wäre, was das ausländische Waffengesetz dazu sagt??

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                      • Straubinger
                        Heerführer


                        • 06.09.2009
                        • 2378
                        • Straubing/Niederbayern

                        #12
                        Zitat von Gemueselaste

                        Interessant wäre, was das ausländische Waffengesetz dazu sagt??

                        Das ist ihnen wohl Egal..die Besitzer bzw Verkäufer an den Ständen haben Narrenfreiheit.

                        Die dürfen alles verkaufen was sie wollen,aber wehe man kauft etwas..dann ist man der Gearschte.

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                        • Gemueselaste
                          Ritter


                          • 18.05.2004
                          • 372
                          • Landau
                          • UWM 20

                          #13
                          Zitat von Straubinger21
                          aber wehe man kauft etwas..dann ist man der Gearschte.
                          Darauf Wollte ich hinaus !!

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                          • Bastler
                            Heerführer

                            • 15.02.2002
                            • 4283
                            • Dortmund
                            • SC 625 ,B.J. 1944

                            #14
                            Würde mich garnicht wundern wenn das in Polen völlig legal ist...

                            Bei UNS steht man ja sowiso bei 1000 Sachen schon mit einem Bein im Knast,wo in anderen zivilisierten Ländern kein Hahn nach kräht

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                            • Gimbli
                              Moderator

                              • 27.09.2008
                              • 6849
                              • Essen/Ruhrgebiet
                              • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                              #15
                              Bei UNS steht man ja sowiso bei 1000 Sachen schon mit einem Bein im Knast,wo in anderen zivilisierten Ländern kein Hahn nach kräht
                              Dafür gehst du in anderen zivilisierten Ländern wie z.B. den USA,
                              wo nach vielen Dingen kein Hahn kräht die in Deutschland verboten sind, selbst bei kleineren übertretungen der Gesetze teilweise für Jahre in den Bau.
                              In Deutschland kommst du da oft mit einer Geld-oder Bewährungsstrafe davon.
                              Hat halt immer 2 Seiten so 'ne Medaille.

                              Gruß Michael
                              Der Weg ist das Ziel
                              No DSU inside!

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