Hausfriedensbruch oder Einbruch

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  • Wimmi
    Heerführer

    • 17.01.2002
    • 1456
    • 51°36'39" N ..... 10°12'55" O

    #1

    Hausfriedensbruch oder Einbruch

    Nun mal eine sehr gespannte Frage an unsere Experten.

    Ad 1:
    Wenn ich in einem Altbergbau erwischt werde, kann ich wegen Hausfriedensbruch belangt werden....


    Ad 2:
    Wie sieht es allerdings aus, wenn ich in eine betriebene Anlage komme ? Handelt es sich jetzt um Einbruch ???


    Ad 3:
    ... und wenn ich jetzt noch eine schöne Stufe finde und mitnehme .... ist das dann Einbruch mit Tatbestandteil des Diebstahls ???

    Der Problemabwehr sehr dankbar für Antworten
    Der Wimmi

    Litterarum radices amaras esse, fructus iucundiores

    Das Wissen hat bittere Wurzeln, aber seine Früchte sind umso süßer

    (Diomedes 1, 310, 3.K.)
  • Bingo
    Heerführer

    • 06.10.2001
    • 2553
    • Siegen
    • In einem Archiv nicht erforderlich

    #2
    Hi Wimmi,

    sollte da jemand auf Abwegen wandeln?

    Bin gerade auf dem Weg ins Büro. Werde nachher einige Worte dazu schreiben. Eine ganz interessante Frage.

    Bingo

    Kommentar

    • Migu
      Ritter

      • 16.06.2000
      • 491
      • München
      • keinen mehr

      #3
      einbruch

      Hallo Wimmi
      passt jetzt vielleicht nicht ganz zu Deiner Frage aber wollte ich nur mal kurz erwähnen.

      Wurde vor ca einem Jahr mit 3 Bekannten an einer uns allen bekannten Anlage "erwischt" wohlgemerkt an nicht in dieser Anlage. Wir standen mit den Autos einige hundert meter entfernt. (jaja Jörg nicht lachen) Wir haben damals abgestritten drin gewesen zu sein, unsere Autos haben wir bereitwillig durchsuchen lassen. Es konnte uns niemand nachweisen die Anlage betreten zu haben. Im Mai diesen Jahres waren dann die Vernehmungen , wir 2 aus München wurden von einem wirklich netten Kommissar vom Staatsschutz vernommen, dieser amüsierte sich sehr über die belanglosigkeit dieser Sache und meinte die Angelgenheit wäre bestimmt bald erledigt. Er sagte gegen uns läge eine ANzeige wegen Hausfriedensbruch vor.

      Jetzt kommts: letzte Woche bekam ich dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft:

      Sehr geehrter Herr ..Blablabla

      Betrifft: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen besonders schweren Falls des Diebstahls

      Der ANzeige vom.. habe ich mit Verfügung vom 20.08.02 mangels öffentlichem Interesse keine Folge gegeben, §blabla, Ich habe in diesem Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen.

      Hochachtungsvoll

      Staatsanwalt.

      Gut, damit ist die Sache fürs erste vom Tisch aber die Spinnen doch ! Wegen besonders schweren Fall des Diebstahls!!?? was soll das denn? Dafür das man in der nÄhe parkt wird man des besonders schweren Diebstahls bezichtigt? Ich überlege mir ob man dagegen nicht irgendwie vorgehen kann. Besonders schwerer Diebstahl klingt ja fast schon wie Mord! Das einzige was man uns zur Last legen kann ist das Parken in der Nähe und das mitführen von Geleucht und entmilitarisierten Panzerkombis im Auto einhergehend mit dem Tatbestand des ungesicherten Transportes mehrerer belegter Brötchen in Verbindung mit Bier und Cola DOsen.
      Soetwas kann doch nicht besonders schwerer Fall des Diebstal sein?

      unglaublich

      Gruß Migu
      Sondengang ist aller Laster Anfang!

      Kommentar

      • Pirat
        Ritter

        • 07.09.2001
        • 520
        • Ba-Wü

        #4
        unglaublich

        Eine Vernehmung dann auch noch durch den Staatsschutz? Was für eine Art von (militärischer) Anlage war das denn? Das klingt ja eher wieder nach "Spionage", also mehr in Richtung Hausfriedensbruch.

        Wie kriegt hier die Staatsanwaltschaft die Kurve wieder in Richtung schwerer Diebstahl. Das sind m.E. recht unterschiedliche Vorwürfe bzw. Tatbestände. Da muß euch m.E. jemand angezeigt haben. Ich bin auch auf Bingos Kommentar mehr als gespannt gespannt.

        Erstaunt, Pirat.

        PS. Hatten Ihr wg. den belegten Brötchen wenigstens eine Vesper-Besitzkarte und einen Getränkedosen-Schein mit?

        Kommentar

        • Migu
          Ritter

          • 16.06.2000
          • 491
          • München
          • keinen mehr

          #5
          Es war unsere Freundin DORA. kurze Zeit nach unserem Intermezzo mit den örtlichen Grünen Männern kam ja damals die Ganze Geschichte mit den BIld-Reportern und danach noch die beiden Militaria-Sammler. Wahrscheinlich hat man da grundsätzlich alle die sich auch nur auf angrenzenden Parkplätzen aufhileten des schweren Raubes bezichtigt.
          Es stand ja einige Zeit bevor die Polizei kam, noch der Mercedes eines Freundes auf besagtem Parkplatz. Dieser war dann bei Eintreffen der Grünen längst heimgefahren, wir haben diesen nie erwähnt, er wurde vor Ort nicht angetroffen und trotzdem wurde er auch später vernommen und genau wie wir des schweren Diebstahls ermittelt. Nur weil sein Auto dort stand! gibt es das?
          Also bitte niemals irgendwo parken ohne vorher die Bevölkerung zu fragen ob denn nicht zufällig ein Bunker, Stollen oder U-Verlagerung in der Nähe ist. Ich hab Euch gewarnt!
          Sondengang ist aller Laster Anfang!

          Kommentar

          • Migu
            Ritter

            • 16.06.2000
            • 491
            • München
            • keinen mehr

            #6
            @Pirat

            @Pirat
            Mit den Brötchen und den Getränkedosen hatten wir Glück ! Sie wurden nicht konfisziert obwohl wir keinen gültigen Berechtigungsnachweis zum führen von Brötchen und Kaltgetränken vorweisen konnten.
            Sondengang ist aller Laster Anfang!

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            • Scatertom
              Lehnsmann

              • 02.09.2002
              • 44
              • Haan
              • Fisher

              #7
              Hi zusammen,

              ich bin neu im Forum.

              Gibt es etwas was man wissen sollte, bevor man sich für dieses Hobby entscheidet?

              ...verständnislos umschaue...

              Gruß

              Scatertom
              Der Grund, warum Vögel fliegen können
              und wir nicht, ist der,
              dass sie voller Zuversicht sind.
              Und wer zuversichtlich ist,
              dem wachsen Flügel
              James M. Barrie

              Kommentar

              • Hecht
                Ritter

                • 06.02.2001
                • 305
                • Niedersachsen

                #8
                Re: H.Freidensbruch oder Einbruch

                Hallo Wimmi,

                Ad 1:
                Wenn ich in einem Altbergbau erwischt werde, kann ich wegen Hausfriedensbruch belangt werden....

                Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an. Unter Umständen ja, kommt auf die Umgebung entsprechend des Tatbestandes an, je nachdem kommt auch noch das entsprechende Bergrecht in Betracht sowie Hohlraumverordnungen, das Feld- und Forstordnungsgesetz, Waldgesetze, Naturschutzgesetze (u.a. Fledermausschutz). Die Hohlraumschutzverordnungen, die es nur in eingen der neuen Bundesländern gibt, sollen wohl geändert bzw. abgeschafft werden bzw. wurden diese bereits abgeschafft. Einfacher ist es, einen konkreten Fall zu schildern, den man entsprechend bewerten kann (würde ich in einem Forum allerdings nicht unbedingt darstellen).

                Ad 2:
                Wie sieht es allerdings aus, wenn ich in eine betriebene Anlage komme ? Handelt es sich jetzt um Einbruch ???

                Grundsätzlich nicht, der Einbruch bzw. besonders schwere Fall des Diebstahls hat mit der Funktion der Anlage nichts zu tun. Rest siehe oben. Je nach Betretungsweise könnte eine Sachbeschädigung oder Verstösse gegen oben aufgeführte Nebengesetze in Betracht kommen.

                Ad 3:
                ... und wenn ich jetzt noch eine schöne Stufe finde und mitnehme .... ist das dann Einbruch mit Tatbestandteil des Diebstahls ???

                Das ergibt sich aus der Vorgehensweise, wie man in die Anlage gekommen ist. Ist man gewaltsam in die Anlage eingedrungen, kann ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegen. Werden Gegenstände entwendet, die unter einem Wert von ca. 25 Euro liegen, wandelt sich der schwere Diebstahl in einen einfachen Diebstahl geringwertiger Sachen. Wobei ich persönlich meine, dass man aus irgendwelchen Anlagen nichts mitnehmen sollte, um es anderen "Forschern" zugänglich zu erhalten. Ist aber Ansichtssache, man kann auch die Meinung vertreten, dass irgendwelche Gegenstände der Nachwelt erhalten bleiben sollen (wobei hier ein finanzielles Interesse aus moralischen Gründen ausgeschlossen werden sollte). Beispiel gibt es genug. Je nach Sachverhalt könnte auch eine Fundunterschlagung in Betracht kommen.
                Mein Beitrag ist nur eine kurze Betrachtung der Rechtslage und natürlich angreifbar, da aus dem Kopf geschrieben. Nur mal so, falls es wieder ein Aufheulen gibt. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

                Bis dann

                Kommentar

                • Pirat
                  Ritter

                  • 07.09.2001
                  • 520
                  • Ba-Wü

                  #9
                  Interpretation von MIGU´s Vorfall

                  Aufschlußreich die Auskünfte von @Hecht. Gibt es jetzt auch noch die Möglichkeit, daß wir eine halbwegs fachmännische Interpretation von den Untersuchungen bekommen, die @Migu getroffen haben?

                  Hausfriedensbruch oder besonders schwerer Diebstahl - das waren für mich bisher immer zwei Paar Stiefel! Wenn sich jemand in der Nähe einer solchen Anlage aufhält, dann frage ich mich schon, wie jemand in Anbetracht der geschilderten Umstände von der Staatsanwaltschaft mit den o.g. Vorwwürfen konfrontiert werden kann?

                  Auch frage ich mich, seit wann der Staatsschutz in die Verfolgung von Eigentumsdelikte involviert wird? Habe ich da was verpaßt???

                  Pirat, noch erstaunter

                  PS. Hohlraumverordnung? Gilt das auch für ermittelnde Köpfe?

                  Kommentar

                  • Thor
                    Ratsherr

                    • 10.04.2001
                    • 291
                    • Herford/NRW
                    • MD3009

                    #10
                    Hallo,

                    der Brief des Staatsanwalts hört sich für mich wiedereinmal nach reiner Einschüchterung an.
                    Soweit ich weiß wird differenziert zwischen versuchten Diebstahls und Diebstahl.
                    Wenn da steht Diebstahl, dann müsste es Euch also gelungen sein etwas zu stehlen.
                    Wo ist dann aber die Beute?
                    Wie man ohne vorgefundenes fremdes Eigentum auf Diebstahl kommt, ist mir zu rätselhaft.
                    Das kann für mich wirklich nur gemacht worden sein, um Euch zu zeigen, was Euch vielleicht das nächste Mal blüht!

                    Oder hatte man doch etwas bei Euch vorgefunden?

                    Außerdem:
                    Wenn der begründete Verdacht des Diebstahls bestanden hätte, hätte man sicherlich sofort eine Hausdurchsuchung gemacht!

                    Viele Grüsse
                    Thor

                    Kommentar

                    • Migu
                      Ritter

                      • 16.06.2000
                      • 491
                      • München
                      • keinen mehr

                      #11
                      diebstahl

                      @thor : nein, wir haben selbstverständlich nichts mitgenommen, wir sind keine militariasammler o.Ä. Also hat man auch nichts gefunden.

                      Den Brief des Staatsanwalts interpretiere ich eher so, daß er die Sache fallenlässt und dem der uns angezeigt hat rät, eine zivilklage gegen uns anzustreben. So dumm kann aber niemand sein, da diese ja vonAnfang an zum scheitern verurteilt wäre. Sollte da aber noch irgendwas kommen werd ich das auch einem Anwalt übergeben.

                      Mich würde aber brennend interessieren, wem wir das zu verdanken haben? Kann ´man herausbekommen, wer eine Anzeige gemacht hat. Uns wurden bei den Vernehmungen hierzu verschiedene ANgabn gemacht. Mir wurde erzählt, die Polizei hätte angezeigt, einem andern erzählte man die Gedenkstätte hätte eine Anzeige gemacht (wegen parkens in der Nähe???) einem dirtten sagte man es sei ein vorbeifahrender Förster oder so gewesen. Da aber das Gelände hinten dem Wildgruber gehört wie kann dann einer der oben genannten Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen wenn es nicht sein eigener HAusfrieden ist den wir angeblich gebrochen haben sollen.
                      Hausfriedensbruch war der ursprüngliche Vorwurf, hieraus wurde dann später schwerer Fall des Diebstals.

                      Unglaublich das Ganze

                      Migu
                      Sondengang ist aller Laster Anfang!

                      Kommentar

                      • Pirat
                        Ritter

                        • 07.09.2001
                        • 520
                        • Ba-Wü

                        #12
                        Das stimmt doch alles hinten und vorne nicht und woher hier der Vorwurf eines besonders schwerer Falls von Diebstahl abgeleitet wurde, ist mir weiterhin rätselhaft. Die Staatsanwaltschaft legt doch erst los, wenn sie halbwegs enrstzunehmende Hinweise hat (oder reicht da ein anonymer Anruf?) Und wie gesagt: Seit wann ermittelt denn der Staatsschutz bei Eigentumsdelikten? Vielleicht kann ja auch @Bingo noch eine Vermutung äußern, was das alles soll. Thors Vermtung, daß diese Maßnahmen der Einschüchterung dienen, sind ja nicht von der Hand zu weisen.

                        Pi-Rat (Rat-los)

                        Kommentar

                        • Claus
                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          lasst uns das Ganze doch mal nüchtern betrachten

                          natürlich ermittelt nicht jedesmal der Staatsschutz, wenn ich irgendwo parke.
                          Wenn dieser Parkplatz aber ein behördenbekannter Treffpunkt für illegale Befahrungen ist, sieht es schon wieder anders aus. Es besteht zwar immer noch kein Handlungsbedarf für den Staatsschutz, aber immerhin kann ein pflichtbewusster Polizist den Stein ins Rollen bringen.
                          Es besteht ja der Verdacht einer illegalen Befahrung, noch dazu, wenn dort mehrere Fahrzeuge stehen, die Kenzzeichen nicht aus der unmittelbaren Umgebung haben. Natürlich kann da auch ein Besuch bei der Oma dahinter stehen, aber eben auch nicht.
                          Wann ein Polizist tätig wird kann, muss und darf er selber entscheiden. (es sei denn er wird Zeuge einer Straftat, dann ist er verpflichtet zu handeln)
                          Nun kommt bei diesem geschilderten Fall aber noch dazu, dass in der in Frage kommenden Anlage in der Vergangenheit immer wieder Gegenstände gestohlen (in diesem Falle ist das Diebstahl!) wurden, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, oder fallen könnten!
                          Und schon haben wir den Grund, warum der Staatsschutz sich ( übrigens automatisch und zuständigkeitshalber! ) einschaltet.

                          Hausfriedensbruch - Diebstahl - schwerer Diebstahl
                          wenn ich ohne die Erlaubnis des Grundstückeigentümers dessen Grund und Boden betrete, mache ich mich des Hausfriedensbruchs strafbar. Es bedarf aber einer Anzeige!

                          Ob ein Diebstahl ein einfacher oder schwerer ist, entscheidet die sog. kriminelle Energie, die ich dafür aufwende.
                          Bereite ich mich aufwendig vor, benutze eine, nur diesem Zwecke dienende, umfangreiche Ausrüstung und fahre dann auch noch etliche Kilometer zum "Tatort" muss ich mir diesen Vorwurf gefallen lassen.
                          Nun ist eine Taschenlampe, eine Panzerkombi oder festes Schuhwerk eigentlich etwas ganz normales werdet ihr sagen, aber im Zusammenhang mit den anderen Umständen und aus der Sicht der Ermittler ist es eben die besondere Ausrüstung.
                          (anderes Beispiel: fast jeder hat ein Brecheisen und deshalb noch lange keine Probleme mit der Justiz. Hat er es aber nachts in einer einsamen Villengegend, wo in der Vergangenheit auch noch öfter eingebrochen wurde in der Tasche, gibt das mit Sicherheit ein Problem.)
                          Auch der materielle Wert der entwendeten Sache spielt bei der Entscheidung "einfacher Diebstahl - schwerer Diebstahl" nur eine untergeordnete Rolle!
                          Die Wegnahme eines 200€ Scheines, der offen auf dem Tisch liegt, an dem ich berechtigt vorbeigehe, ist sicherlich einfacher Diebstahl.
                          Entwende ich aber einen 5€ Schein aus einer Schublade, die noch nicht mal verschlossen sein muss, kann das schon schwerer Diebstahl sein!
                          Der Unterschied liegt darin, dass im ersten Fall ich den Diebstahl ja gar nicht geplant habe und verleitet wurde, in zweiten Fall habe ich bewusst nach Wertgegenständen gesucht, sonst hätte ich ja keine Schubladen geöffnet.

                          Im konkreten, geschilderten Fall wäre es mit Sicherheit schwerer Diebstahl gewesen, denn ausser den ganzen Vorbereitungen kommt ja auch noch der illegale Einstieg in die Anlage, der Transport und das heimliche Verbringen zum Fahrzeug hinzu, also schon eine Menge Energie, die in diesem Falle auch kriminell ist.

                          Nun ist hier aber niemand verurteilt worden, also auch niemand schuldig, denn erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung ist man Täter, vorher allenfalls Verdächtiger oder Beschuldigter.
                          Deshalb gilt ja auch der Grundsatz "im Zweifel FÜR den Angeklagten".

                          Obiges habe ich ohne zu Hilfenahme irgendwelcher Gesetzestexte rein aus dem Bauch geschrieben, allenfalls hat mir mein Wissen aus der Zeit, der ich noch der Exekutive angehörte etwas geholfen. Es erhebt deshalb keineswegs den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Ihr dürft deshalb gerne konstruktiv kritisieren und "hinterfragen" auch ich bin (noch) lernfähig, aber ab morgen wieder für 5 Tage abwesend!

                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                          Kommentar

                          • Migu
                            Ritter

                            • 16.06.2000
                            • 491
                            • München
                            • keinen mehr

                            #14
                            Re: lasst uns das Ganze doch mal nüchtern betrachten

                            Original geschrieben von Claus

                            Im konkreten, geschilderten Fall wäre es mit Sicherheit schwerer Diebstahl gewesen, denn ausser den ganzen Vorbereitungen kommt ja auch noch der illegale Einstieg in die Anlage, der Transport und das heimliche Verbringen zum Fahrzeug hinzu, also schon eine Menge Energie, die in diesem Falle auch kriminell ist.

                            Nun ist hier aber niemand verurteilt worden, also auch niemand schuldig, denn erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung ist man Täter, vorher allenfalls Verdächtiger oder Beschuldigter.
                            Deshalb gilt ja auch der Grundsatz "im Zweifel FÜR den Angeklagten".



                            claus
                            ÄÄh, ja aber wir haben doch nix mitgenommen. (hatten dies auch nicht vor) somit gibt es doch wohl keinen Anhaltspunkt.
                            Ich komm da nichhtmehr mit...

                            MIgu (unschuldig)
                            Sondengang ist aller Laster Anfang!

                            Kommentar

                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              Re: Re: lasst uns das Ganze doch mal nüchtern betrachten

                              Original geschrieben von Migu


                              ÄÄh, ja aber wir haben doch nix mitgenommen. (hatten dies auch nicht vor) somit gibt es doch wohl keinen Anhaltspunkt.
                              Ich komm da nichhtmehr mit...

                              MIgu (unschuldig)
                              deshalb schrieb ich ja auch "...wäre es gewesen..."

                              aber um das festzustellen, müssen doch erst mal Ermittlungen geführt werden!
                              Im Zuge dieser Ermittlungen werden auch die Verdächtigen "vernommen", was nichts anderes bedeutet, als dass der Beschuldigte die Gelegenheit hat SEINE Ansicht der Geschehnisse darzulegen.
                              Sind sie schlüssig und glaubhaft, hat sich die Sache doch erledigt.

                              Es gibt im Gesetz Straftatbestände, bei denen (auch ohne Anzeige) ermittelt werden muss.
                              Dein Fall ist so einer.

                              Die Polizisten mussten doch erst mal (nach den Geschehnissen in der Vergangenheit an diesem Ort sensibilisiert) davon ausgehen, deshalb haben sie auch ermittelt, bzw die Ermittlungen zuständigkeitshalber an den Staatsschutz weitergeleitet.

                              Vermutlich hat euch ein Anwohner oder der Wachschutz bei der Polizei gemeldet, wer es war kannst Du durch Akteneinsicht feststellen. Ich weiss nun nur nicht, ob Akteneinsicht auch für den Betroffenen möglich ist, oder nur über einen Anwalt.

                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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