Ackersuche (Bayern)

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • PD!

    #1

    Ackersuche (Bayern)

    Hi,

    ich hab seit kurzem auch endlich ein metallsuchgerät
    Ich lese in Foren aber immer sooo viel über Verbote, Gesetze, Auflagen, etc. , dass einem die lust schon vor der eigentlichen suche vergehen kann.

    Das ich mich von BD's fern halten muss ist mir mittlerweile klar.
    Darf ich denn hier in Bayern einfach so auf einen Acker gehen (mit erlaubnis des bauern) und anfangen zu suchen????
    Oder muss ich zuerst zu den Behörden und fragen ob ich dort suchen darf?
    Wenn ich eine Münze finden sollte, darf ich die einfach mit nach hause nehmen oder muss ich die auch melden?

    Ich will doch einfach nur Suchen und bissl Spass haben


    PD
  • Tomcat
    Ratsherr

    • 27.03.2002
    • 232
    • Whites 3900/D pro Plus

    #2
    Hi PD !
    Gute Frage für den Anfang.
    Mit BD´s ist ja alles klar , und wenn du den Bauer gefragt hast
    Prinzipiell sieht´s bei uns in Bayern ziemlich gut aus , da wir (noch) kein Schatzregal (siehe BaWü) und kein generelles Sondenverbot (siehe Toskana ) haben
    AAAAAber :
    Du darfst natürlich nicht gezielt nach Bodendenkmälern Suchen , und solltest Du dennoch (unglücklicherweise)eines finden (zB. ein Tüllenbeil oder ähnlich seltenes) musst Du es den zuständigen Behörden überlassen.
    (Hab noch nix soo tolles gefunden , daher kann ich über diese Praxis nix berichten-SORRY!)

    Andererseits bin ich auf sich arg widersprechende berichte gestossen , was eine amtliche "Sondengehgenehmigung" betrifft.

    Bitte um Aufklärung !!!

    Danke,
    Tomcat

    Kommentar

    • PD!

      #3
      danke für deine Antwort Tomcat!!

      Zitat DschG:
      "(4) Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen."

      laut Internet endet die Frühgeschichte ca. 750 n. Chr.;
      heisst das alles nach dieser Zeit nicht zu den beweglichen Denkmälern gehört?
      Naja ich glaub das wär zu schön um wahr zu sein.


      PD

      Kommentar

      • Rotti
        Heerführer

        • 16.09.2000
        • 1832
        • Im finstren Bayern / M
        • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

        #4
        Halb so wild!

        Wenn nicht allgemein bekannt ist, daß ausgerechnet auf dem Acker ein BD ist, sieht es gut aus! Die Erlaubnis des Bauern ist eh das Wichtigste. Generell ist Alles, was nach dem Ende des 30- Jährigen Krieges datiert kein BD.Und macht auch keine Probleme. (1648 also!)
        Dem Spaß´steht nix im Wege. Wenn Du Dich korrekt verhalten willst, trag eindeutig frühzeitliche Dinge zu einer entsprechenden Stelle.(Museum). Im Regelfall wird es nix bedeutendes sein, und Du bekommst es zurück.
        Wenn der Bauer keine Ansprüche auf das Sach anmeldet ist es nämlich DEINS!
        Wenn es wirklich etwas Besonderes ist, kann das Museum bzw. die übergeordnete Dienststelle ein Vorkaufsrecht anmelden. Das Ganze wird dann richtig kompliziert, weil die Jungs das Zeug nicht mehr rausrücken, und man oft nur via Anwalt an sein Geld kommt. es sei denn man gibt sich mit einer verhältnismäßig lachhaften Summe zufrieden. Aber das ist ein anderes Thema. Im Regelfall findet man auf Bayerns Äckern allen möglichen Dreck, auch mal ein paar Münzlein, aber nix Bedeutendes. Also: Gut Fund!Und viiiiiel Spaß!
        Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
        die Asche bleibt uns doch!

        Kommentar

        • Rabbit
          Landesfürst

          • 08.09.2000
          • 754
          • Bayern
          • Garrett GTI 2500

          #5
          Hallo,

          ich suche seit zwei Jahren in Bayern und habe schon einige Genehmigungsanträge gestellt, von denen auch einige genehmigt wurden.

          Es lässt sich keine eindeutige zeitliche Grenze angeben. Es gibt in Bayern BDs, die aus dem 2. WK stammen.

          Gruß Rabbit

          Kommentar

          Lädt...